Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder Platz zu nehmen. Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich einen der Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. Das ist der Fall.
Meine Damen und Herren, der Wahlgang ist somit eröffnet. Ich bitte nun die Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Meine Damen und Herren! Bevor ich die Wahlhandlung beende, frage ich Sie, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die oder der noch nicht gewählt hat. - Das ist nicht der Fall. Der Wahlakt ist damit beendet.
Meine Damen und Herren, ich beabsichtige, die Sitzung gleich wieder zu eröffnen. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Plätze einnehmen und vielleicht Kolleginnen und Kollegen, die sich noch außerhalb des Plenarsaals befinden, ein Signal geben, dass es weitergeht.
Dann eröffne ich die Sitzung wieder. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Weil ich das Prozedere einschätzen kann, möchte ich Sie daran erinnern, dass ich noch fragen muss, ob die Wahl auch angenommen wird.
Abgegebene Stimmen 69, gültige Stimmen 69, ungültige Stimmen keine, Jastimmen 46, Neinstimmen 15, Enthaltungen 8. Damit ist der Wahlvorschlag mehrheitlich angenommen worden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es nützt alles nichts, ich hatte es gesagt, weil ich es ahnte. Aber erst dann ist richtig alles vollzogen, wenn ich jetzt noch ein bisschen weitermachen darf. Die Abgeordnete Touré ist damit zur Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags gewählt worden. - Ich frage Sie, Frau Abgeordnete Touré, nehmen Sie die Wahl an?
- So, nun ist das offiziell. Ich gratuliere herzlich! Auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ich erlaube mir zwischendurch die geschäftsleitende Bemerkung, dass die Parlamentarischen Geschäftsführungen übereingekommen sind, keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen und wir damit die Sitzung bis heute Nachmittag um 15 Uhr unterbrechen.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich begrüße alle herzlich zurück aus der - sicherlich erwärmenden - Mittagspause. Wir setzen die Tagung fort.
Zu Beginn möchte ich auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Anwärterinnen und Anwärter der Polizeidirektion Eutin begrüßen. - Herzlich willkommen hier heute im Landtag!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Tobias von der Heide.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon seit längerer Zeit gibt es eine Diskussion über den Konsulatsunterricht an unseren Schulen. Ich habe mir von Anita Klahn berichten lassen, dass er auch in anderen Legislaturperioden hier schon Thema war. Der Konsulatsunterricht hat seinen Ursprung in den 70er-Jahren. Gastarbeiter oder - noch genauer in Behördensprache, und das finde ich ganz bemerkenswert - Wanderarbeiter haben sich mit ihren Familien auf den Weg nach Deutschland gemacht, um hier ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Damals ist man davon ausgegangen, dass sie gar nicht so lange bleiben und Deutschland bald wieder verlassen. Deshalb war es vielleicht aus damaliger Perspektive auch keine schlechte Idee, einen Konsulatsunterricht einzuführen, mit dem von den Konsulaten für die Gastarbeiter herkunftssprachlicher Unterricht an unseren Schulen angeboten wird. Heute gibt es in Schleswig-Holstein noch türkische, kroatische, portugiesische und spanische Angebote, wobei das Angebot des türkischen Konsulats über 90 % des Konsulatsunterrichts ausmacht.
Das Besondere an diesem Unterricht ist, dass dieser Unterricht in alleiniger Zuständigkeit - darüber ist oft diskutiert worden - der Konsulate durchgeführt wird. Obwohl Schulträger an immerhin 56 Unterrichtsorten Räumlichkeiten für diesen Unterricht zur Verfügung stellen, gibt es keine staatliche Kontrolle von schleswig-holsteinischen oder deutschen Behörden für diesen Unterricht. Gerade aufgrund der politischen Entwicklungen in der Türkei in den vergangenen Jahren ist das ein Umstand, der hier und da zu Fragen geführt und zuletzt auch gerade in Lübeck eine sehr große öffentliche Wahrnehmung gefunden hat.
Ich bin unserer Bildungsministerin Karin Prien sehr dankbar dafür, dass sie das bereits ganz am Anfang ihrer Amtszeit zum Thema gemacht hat. Sie hat mit dem türkischen Generalkonsulat in Hamburg Gespräche geführt und erreicht, dass wir eine Einsicht
nahme in Lehrpläne sowie Hospitationsrechte im Unterricht erhalten. Das ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um Transparenz in diesem Unterrichtsangebot zu schaffen.
Ich freue mich natürlich auch über das Interesse der SPD-Fraktion an diesem Thema und die vielen Fragen, die aufgeworfen werden, sage aber auch: Man hätte schon sehr viel früher das eine oder andere thematisieren und dann auch ähnlich wie wir jetzt handeln können.
Allerdings glauben wir mittlerweile, dass dieses Modell des Konsulatsunterrichts aus der Zeit gefallen ist. Es ist vernünftig, dass wir uns zum Ziel setzen, verstärkt ein staatliches Angebot für herkunftssprachlichen Unterricht zu schaffen. Folgerichtig ist dies auch Bestandteil von § 5 des Gesetzes zur Integration und Teilhabe, das wir später hier diskutieren werden. Ich kann da vorweggreifen und sagen, dass das eine ziemlich konkrete Maßnahme ist, die wir in diesem Integrationsgesetz aufgreifen. Dort heißt es:
„Das Land verfolgt das Ziel, herkunftsstaatlichen Unterricht unter staatlicher Aufsicht auszubauen.“
Ich finde den Gedanken wichtig, dass Integration in keinem Fall Assimilation heißt - in keinem Fall Assimilation der Wurzeln, also der Herkunft von Menschen, die in Deutschland eine neue Heimat finden.
Selbstverständlich können wir den Wunsch von Eltern verstehen, die möchten, dass ihre Kinder ihre eigene Muttersprache und die Muttersprache der Großeltern beherrschen. Das gehört zur eigenen Identität. Deshalb gilt: So richtig es auch ist, dass die deutsche Sprache der Schlüssel zur Integration ist, so wichtig ist es auch, dass herkunftssprachlicher Unterricht an Schulen angeboten wird, um klarzumachen, dass das Vermögen, mehrere Sprachen zu beherrschen, ein Gewinn für unsere Gesellschaft ist, um klarzumachen, dass Integration und die Bewahrung der Identität am Ende kein Widerspruch sind.
Ich glaube sagen zu können, dass wir gerade im deutsch-dänischen Verhältnis sehr gute Erfahrungen gemacht haben, dass man das nicht als Gegeneinan
Deshalb wollen wir mit unserem Antrag den Bedarf an herkunftssprachlichem Unterricht erst einmal feststellen. Neben Türkisch ist es nicht unwahrscheinlich, dass es auch einen Bedarf an Angeboten in anderen Sprachen wie Russisch oder sogar Arabisch gibt. Wir wollen Lehrkräfte für weitere Sprachen - zunächst einmal insbesondere für Türkisch aus-, fort- und weiterbilden, um die Grundlagen für herkunftssprachlichen Unterricht als staatliches Angebot zu schaffen. Heute fehlen uns dafür die ausgebildeten Lehrkräfte. Wenn wir ehrlich sind, wird das auch noch eine lange Zeit so sein. Aber wir wollen einen Anfang machen, und zusammen mit dem IQSH und auch Studienangeboten an der CAU könnten wir wichtige Grundlagen schaffen, um Konsulatsunterricht - und das sollte unser Ziel sein - am Ende überflüssig zu machen.
Aus unserer Sicht ist dies ein wichtiger Schritt für bessere Integration, und ich würde mich freuen, wenn dieses Anliegen in diesem Haus breite Zustimmung findet. - Danke, dass Sie mir nach der Mittagspause zugehört haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Meine Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist insofern bemerkenswert, als er einerseits die Landesregierung auffordert, ihre Arbeit zu tun, andererseits aber nicht einmal darum bittet, über diese aufopferungsvolle Tätigkeit zu berichten beziehungsweise die Grundlagen zu liefern, auf denen man die nächsten Schritte beschließen müsste.
1977 wurde die oft zitierte Richtlinie der damaligen EG verabschiedet. In vielen Bundesländern ist sie Papier geblieben; auch Schleswig-Holstein war Nachzügler. Über 1977 kann nicht einmal Herr Koch sagen: Die SPD war schuld, dass das in Schleswig-Holstein nicht richtig umgesetzt wurde.
Inzwischen sind die Stadtstaaten deutlich weiter. Wir stecken immer noch in den Anfängen. Da ist es denn auch die SPD, die mit in den Anfängen stecken geblieben ist. Das räumen wir gern ein.
In Hamburg zum Beispiel wird herkunftssprachlicher Unterricht nicht nur in Türkisch, sondern auch in Russisch, Polnisch, Bosnisch, Albanisch, Farsi und Dari angeboten, und in Berlin sind es noch ein paar Sprachen mehr. Zu dem Angebot in Schleswig-Holstein hat sich Kollege Loose geäußert.