„Auch die … untersuchte … Variante … entlang der A 1 weist durch ihre Eingriffe in Lebensräume und Umwelt nachteilige Auswirkungen auf, die weit über die hier beplante und eingereichte Variante hinausgehen.“
- Unter anderem geht es um eine deutlich größere Flächeninanspruchnahme und um eine weitere Zerschneidungswirkung der Landschaft.
„In Hamburg-Hamm und Hamburg-Jenfeld kann keine umsetzbare Trassenführung gefunden werden, da die Bebauungsdichte dort durch die vorhandene Wohnbebauung zu hoch ist.“
Unabhängig davon hat selbst der Gutachter, der bei der Bürgerinitiative an dem Abend gesessen hat und der dort schlank behauptet hatte, das sei im Übrigen auch noch günstiger als die Vorzugsvariante, gleichzeitig aber erklärt, dass es sehr wohl in Barsbüttel und in Großhansdorf ein deutliches Problem gebe, wo man nicht auf einem Gleiskörper, sondern nur über einen erhöhten Damm und dann auch noch durch einen Tunnel bei Großhansdorf die Trasse führen könne. Das hätte übrigens die Baumaßnah
men so dramatisch verteuert, dass wir bei Weitem nicht über die entsprechenden Kosten reden können, kann man an dieser Stelle nur sagen - und da, liebe Kollegen von den Grünen, möchte ich, dass Sie das auch den Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein mitteilen, das wäre hilfreich -,
dass damit jetzt nicht nur in diesem Haus große Einigkeit herrscht, sondern dass man auch bitte der Bürgerinitiative sagt: Das ist geprüft. Es ist keine Variante, die - auch nicht aus ökologischen Gründen - infrage kommt, weil die Flächenversiegelung viel größer ist als auf der bisherigen Variante. Sie schafft zusätzliche Betroffenheiten, sie ist keine echte Variante. - Wir tun gut daran, wenn wir jetzt mit voller Fahrt dafür sorgen, dass das umgesetzt wird, was jahrzehntelang auch in diesem Haus beschlossen und beplant worden ist. Wir wollen jetzt einen zügigen Baubeginn, damit die Menschen im Hamburger Umland auf der S 4 möglichst bald fahren können. Dafür arbeitet die Landesregierung. Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1367, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und AfD, die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1385 (neu), abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das einstimmig so beschlossen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir die Damen und Herren des Sozialverbands Deutschland Ortsverband Haseldorf-Hetlingen. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile dann für die Landesregierung dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schleswig-Holstein will digitale Vorzeigeregion werden,
und hierfür müssen natürlich auch unsere Verwaltungen modern und möglichst vollständig digitalisiert aufgestellt werden.
Ich bedanke mich daher für den Antrag aus der Jamaika-Koalition und berichte sehr gerne zur Veränderung der Behördenlandschaft im Sinne des Onlinezugangsgesetzes, des OZG. Die Umsetzung des sogenannten OZG ist ein wesentlicher Baustein bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Das hat unmittelbare und weitreichende Auswirkungen auf den Digitalisierungsprozess der öffentlichen Verwaltung. Land und Kommunen werden durch das Gesetz verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen auch elektronisch anzubieten, bei denen das möglich ist.
Dabei geht es inhaltlich unter anderem um Angebote für Bürgerinnen und Bürger aus den Themenbereichen Familie, Bildung, Arbeit oder Wohnen und
nahezu allen weiteren Bereichen des Lebens. Weitere Leistungen richten sich an Unternehmen wie zum Beispiel Umwelt-, Abfall- oder Straßenverkehrsbelange. Wir sprechen hier insgesamt von über 575 Themengruppen, in denen weit mehr als 1.500 einzelne Verwaltungsangebote gebündelt sind. Das Gesetz verfolgt einen stark an Nutzerinnen und Nutzern außerhalb der Verwaltung ausgerichteten Ansatz. Neben einem bundesweit einheitlichen Bürger-Login ist die Möglichkeit des Wegfalls von Anträgen durch die intelligente und datenschutzkonforme Verknüpfung von vorhandenen Behördendaten und eine automatisierte Bewilligung von Standardleistungen vorgesehen.
Für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein hat das MELUND ein Projekt zur Umsetzung des OZG eingerichtet, in dem unter Federführung des CEO gemeinsam mit allen Ressorts sowohl die Prozessanalyse als auch die Anforderungserhebung erfolgt wie auch die technische Umsetzung gesteuert wird.
In diesem Zusammenhang hat das MELUND die bundesweite Themenführung für die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen aus dem Umweltbereich übernommen. Es handelt sich hierbei um circa 60 verschiedene Leistungen, die sowohl vom MELUND als auch von den nachgeordneten Umweltbehörden wahrgenommen werden.
Die Erarbeitung des Themenfelds erfolgt in Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz, mit dem auch mehrere Digitalisierungslabore durchgeführt werden. In Workshops werden dabei gemeinsam mit Antragstellern und beteiligten Fachreferaten aus beiden Ländern auf den Gesamtprozess ausgerichtete digitale Lösungen erarbeitet. Auch und insbesondere mit den schleswig-holsteinischen Kommunen ist eine intensive Abstimmung gewünscht und erforderlich, denn viele Verwaltungsdienstleistungen werden durch Kreise, Städte und Gemeinden erbracht. Die Kommunen werden somit im Rahmen des OZG eine wesentliche Rolle in der operativen Umsetzung der elektronischen Verwaltungsdienstleistungen einnehmen. Wir sind mit denen gemeinsam dabei gut aufgestellt.
Um diese Rolle angemessen wahrzunehmen, haben die Kommunen Anfang 2019 den IT-Verband Schleswig-Holstein, ITVSH, gegründet. Er bündelt als zentrale Stelle die Fachprozesse der Kommunen. Im Fokus stehen dabei die Nutzerinnen und Nutzer der Dienstleistungen, die wir als Land per
Land und Kommunen werden zudem in enger Absprache ihre Verwaltungsprozesse für eine digitale Umsetzung optimieren. Dazu müssen neben den finanziellen, organisatorischen und technischen auch mögliche rechtliche Anpassungen mitbedacht werden. Wir werden dafür, wenn es nötig ist, Vorschläge für eine Anpassung der entsprechenden Fachgesetze vorlegen und in den Gesetzgebungsprozess des Landtags einbringen.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein - ich wiederhole es - will digitale Vorzeigeregion werden. Hierfür brauchen wir eine moderne digital aufgestellte Behördenlandschaft. Der durch das Onlinezugangsgesetz eingeleitete Transformationsprozess ist somit keine Kür, sondern ein Pflichtprogramm. Die gemeinsame konzentrierte Umsetzung des OZG bis zum Jahr 2022 wird unsere Verwaltung ganz sicher vor Herausforderungen stellen. Aber das bildet eine ganz neue Grundlage für ein erfolgreiches digitales Miteinander in SchleswigHolstein, und das ist es allemal wert. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Das Onlinezugangsgesetz, OZG, stellt uns alle vor Herausforderungen. Ich finde es gut, und ich danke dem Minister für seinen Bericht, dass er den Anspruch formuliert, dass wir in Schleswig-Holstein digitale Vorzeigeregion werden wollen. „Werden wollen“ heißt aber auch, dass wir es noch nicht sind.
Klar, beim Glasfaserausbau liegen wir infrastrukturell in Deutschland viel weiter als andere, aber auch da sind wir noch nicht da, wo man in einem modernen Land sein könnte. Auch deswegen haben wir da unsere Anstrengungen intensiviert.
Die Digitalisierung darf natürlich nicht vor den Behörden unseres Landes haltmachen. Es wäre ein großer Fehler, wenn man sich bei der Digitalisierung von Behördenprozessen ansieht, wie der Behördenschreibtisch offline aussieht, diesen Prozess transformiert und ihn dann genauso online darstellt.
Nein, man muss die ganzen Prozesse anders denken, und zwar so, dass man sie von dem Computer aus als Nutzer einfach und verständlich nutzen und realisieren kann. Ich denke, dieser Ansatz, der in Schleswig-Holstein verfolgt wird, ist der richtige, um die Digitalisierung dort greifbar zu machen. Der Minister hat das eben dargestellt.
Alle Verwaltungsleistungen müssen bis spätestens Ende 2022 auch digital angeboten werden. Das ist ein anspruchsvoller, aber auch nötiger Rahmen; denn es ist nicht mehr zeitgemäß, Kommunikation, Antragstellung oder Einreichung von Unterlagen an Öffnungszeiten der Verwaltungen zu binden. Insgesamt soll für Bürger und Unternehmen der Gang zur Verwaltung geradezu unnötig werden, stattdessen gibt es einen Zugang zur Verwaltung, der 24/7, also rund um die Uhr, geöffnet hat. Das ist Service, das ist bürgernah, und das ist Digitalisierung im besten Sinne.
Ich finde es auch sehr gut, dass der Minister darauf eingegangen ist, dass es einen großen Beteiligungsprozess erfordert. Es ist ja nicht so, dass die meisten der Verwaltungsdienstleistungen, mit denen wir im Alltag zu tun haben, bei Landesbehörden stattfinden. Wenn man darüber nachdenkt, was im Alltag passiert, dann stellt man fest, die meisten Verwaltungsdienstleistungen, mit denen man als Bürger zu tun hat, sind die bei den Kommunen vor Ort, das Standesamt, die Pkw-Anmeldung und so weiter. Die Kommunen sind genauso vom Onlinezugangsgesetz betroffen, indem man ein niedrigschwelliges Angebot, einen Onlinezugang errichtet. Deswegen finde ich es gut, dass wir in Abstimmung mit dem ITVSH, dem Verbund der Kommunen, den wir auch finanziell fördern, die Kommunen breit beteiligen und ihnen nicht von oben herab ein Modell überstülpen und sagen: So hat die Digitalisierung zu funktionieren.
Ich halte es auch für wichtig, dass man einen Bürger-Login einrichtet. Wenn ich mir vorstelle, man müsste ein Nutzerkonto beim Standesamt, eins bei der Kfz-Zulassungsstelle und eins beim Bauamt anmelden, dann wäre die Digitalisierung an den ersten Schritten schon gescheitert. Ich weiß das, ich habe mehrere E-Mail-Accounts. Bei dem einen oder anderen nutze ich regelmäßig die Funktion „Passwort vergessen“. Das wird in einem Digitalisierungsprozess, in dem es ganz massiv darauf ankommt, dass der Bürger, der den Antrag einreicht, auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt, einen höheren Zertifizierungsaufwand zur Folge haben. Deswegen
Ich glaube, unsere Verwaltung ist auf einem guten Wege, was die Digitalisierung angeht. Ich bin gespannt, ob wir das deutschlandweit hinbekommen. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sind ja unterschiedliche Bundesländer für unterschiedliche Teilbereiche verantwortlich. Bei unserem Umweltministerium scheint mir diese Thematik sehr gut aufgehoben zu sein. - Ich danke für den Bericht und für Ihre Aufmerksamkeit.