Protocol of the Session on January 23, 2019

Ländern zusammen - in der Gleichstellungsministerinnenkonferenz, am runden Tisch und in zahlreichen weiteren Gremien. Auch das Bundesfrauenministerium wird erstmalig Mittel zur Verfügung stellen, um gemeinsame Anstrengungen der Länder zu fördern. Denn: Gewalt gegen Frauen macht bekanntlich nicht an Ländergrenzen halt, und die Zahlen sind weiterhin erschreckend.

Allein im Jahr 2017 haben in Schleswig-Holstein über 3.000 Frauen häusliche Gewalt erfahren, und über 500 Wegweisungen gegen Männer aus der gemeinsamen Wohnung wurden ausgesprochen. Unser Hilfesystem insgesamt ist grundsätzlich gut. Polizei, Beratungsstellen, Krankenhäuser und Justiz arbeiten eng zusammen. Das Kooperations- und Interventionskonzept bei häuslicher Gewalt - KIK sichert auf regionaler Ebene in Schleswig-Holstein die Zusammenarbeit aller Institutionen und Einrichtungen, die mit häuslicher Gewalt befasst sind. All die genannten finanziellen Maßnahmen kommen dem Hilfe- und Unterstützungssystem unmittelbar zugute, und das ist gut so.

Wir sehen jeden Tag, bei jedem Kontakt mit den Akteuren, bei jedem Besuch vor Ort, dass das Geld notwendig ist. Diese Maßnahmen dienen aber fast ausschließlich der Bekämpfung der Auswirkungen von Gewalt. Wir möchten und müssen uns allerdings noch viel stärker als bisher mit der Bekämpfung der Ursachen von Gewalt auseinandersetzen, denn jeder Fall, in dem eine Frau an eine Frauenhaustür klopft, ist einer zu viel. Eigentliches Ziel ich glaube, da sind wir uns alle einig - ist es, dass wir keine Frauenhäuser mehr brauchen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gewalt ist immer noch alltäglich. Gewalt ist in der Mitte unserer Gesellschaft. Die Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Kraft ist, - das haben wir heute schon oft gehört - definiert häusliche Gewalt als „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnern vorkommen“. Legt man allein diese Definition zugrunde, muss man davon ausgehen, dass die Fallzahlen deutlich höher sind, als sie im Moment polizeilich erfasst werden.

Aber: Es gibt nicht nur die häusliche Gewalt. Gewalt hat viele Facetten. Viele junge Menschen sind von digitaler Gewalt betroffen, viele Schulen mit sexueller Gewalt konfrontiert. Die Unsicherheit im

(Jette Waldinger-Thiering)

Umgang mit diesen Themen ist groß. Wegsehen oder Aktionismus helfen nicht; am wenigsten hilft das den betroffenen Schülerinnen und Schülern. Am IQSH wurde deshalb ein Zentrum für Prävention eingerichtet. Das bietet Lehrkräften Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen im Unterricht an. Wie sieht geschlechtersensible Bildungsund Erziehungsarbeit in der Grundschule aus? Wie kann man Gewalt und Sucht vorbeugen, wie mit sexueller Gewalt umgehen? Bei diesen Fragestellungen arbeiten die Schulen eng mit den Trägern von Beratungsangeboten, wie zum Beispiel PETZE in Kiel, zusammen.

Auf diese Weise können wir bereits junge Menschen erreichen und sensibilisieren. Hier wollen wir weiterhin ansetzen und den Gedanken der IstanbulKonvention aufgreifen. Das tun wir. So beinhalten die vom Land geförderten Kursangebote der Familienbildungsstätten bereits jetzt neben Kursen zur Vorbereitung auf ein Zusammenleben in Familien auch Kurse zur Unterstützung gewaltfreier Erziehung in der Familie und die Stärkung der elterlichen Erziehungs- und Beziehungskompetenz. Auch schon in der Kita werden diese Themen berücksichtigt. So sieht es unser Kita-Gesetz in SchleswigHolstein vor. Es ist wichtig, Kinder durch Förderung ihrer Ich-Kompetenz und sozialen Kompetenz gegen häusliche Gewalt zu stärken, bevor sie geschädigt oder traumatisiert werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt CDU, FDP, SSW und Beifall Beate Raudies [SPD])

Sind allerdings Kinder bereits durch Gewalterfahrung oder das Miterleben häuslicher Gewalt betroffen, unterstützt das Sozialministerium die Kita-Träger mit einem Projekt, in dem es Beratung, Qualifizierung und Supervision für die Fachkräfte finanziert.

Die Familienzentren habe ich schon angesprochen. Sie sind niederschwellige Anlaufstellen und mit ihrem Beratungsangebot auch der richtige Ort, um entsprechende Konflikte zu bemerken, zu identifizieren und an entsprechende Kooperationspartner weiterzuleiten. Diese arbeiten dann eng mit den Frauenhäusern und den Frauenberatungsstellen zusammen. So werden wir gemeinsam mit den vielen engagierten Akteurinnen und Akteuren im Land dazu beitragen, die Ursachen von Gewalt zu bekämpfen. Wir wollen auf überholte Rollenbilder aufmerksam machen und unterschwelligen Sexismus aufzeigen - im Verein, in der Arbeitswelt, im öffentlichen Raum. Überall dort, wo von schwachen Frauen und starken Männern die Rede ist, müssen

wir innehalten. Denn solange wir diese Rollenbilder nicht auflösen, werden wir Gewalt kaum verhindern können.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Wir müssen autoritäre Strukturen infrage stellen, denn auch sie können Gewalt generieren. Das gilt für Staaten, das gilt für Organisationen und eben auch für Familien. Demgegenüber sind offene Gesellschaften, Transparenz und Strukturen, die auf gleichberechtigter Teilhabe beruhen, die beste Prävention gegen Gewalt. Wir alle sind also aufgefordert, weiter mutig für die Freiheit und für die Gleichberechtigung aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten.

Auch die zuwanderungs- und asylpolitischen Aspekte der Istanbul-Konvention aus deren Kapitel 7 sind uns wohl bewusst. Geschlechtsspezifische Gewaltanwendungen sind schon heute geeignet, im Asylverfahren als Grund für eine individuell begründete Schutzgewährung anerkannt zu werden. Ob dies im Einzelfall erforderlich ist, wird nach Asylantragstellung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft. Die Entscheidung des Bundesamtes ist dabei natürlich abhängig vom Vortrag der Betroffenen, der keineswegs bewiesen werden muss, aber zumindest glaubhaft erfolgen sollte.

Das Aufenthaltsgesetz enthält bereits jetzt in § 31 eine Regelung, die Ehegatten zur Vermeidung einer besonderen Härte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht einräumt. Das liegt insbesondere vor, wenn eine Fortführung einer ehelichen Gemeinschaft im Bundesgebiet zur Sicherung des Aufenthaltes nicht zumutbar ist. Für diese Entscheidung sind nach dem Aufenthaltsgesetz allein die Zuwanderungsbehörden im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung zuständig. Die Behörde muss ihre Entscheidung gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht vertreten, das bekanntlich im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen alle entscheidungsrelevanten Umstände berücksichtigen muss.

Letztlich bleibt darauf hinzuweisen, dass Vorbehalte gegen die Istanbul-Konvention, die in diesem speziellen Fall nur gegen bestimmte Regelungen möglich sind, generell eine Bestandszeit von fünf Jahren haben. Die beiden deutschen Vorbehalte erfordern deshalb spätestens bis Mitte des Jahres 2023 eine erneute Befassung der Bundesregierung damit. Es bleibt abzuwarten, ob die Länder dann in entsprechende Beratungen einbezogen werden.

(Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)

Zum Schluss will ich noch auf die Bitte von Ihnen, liebe Frau Touré, eingehen: Ja, wir stehen im Kontakt mit dem Innenministerium zu diesem Thema und werden die Gespräche fortsetzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 4 Minuten 30 Sekunden überschritten. Gibt es Fraktionen, die von dieser Redezeit jetzt Gebrauch machen möchten? Das sehe ich nicht.

Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst zu Punkt a). Dort ist Abstimmung in der Sache beantragt worden und keine Ausschussüberweisung. Dann lasse ich zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der AfD mit der Drucksachennummer 19/1184 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion und den Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von SaynWittgenstein abgelehnt.

Wir kommen dann zu dem Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1105 (neu). Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein angenommen.

Wir kommen zu den Abstimmungen zu Punkt b). Herr Schaffer, dort haben Sie Ausschussüberweisung beantragt, ist das korrekt?

(Claus Schaffer [AfD]: Ja!)

- Dann stimmen wir zunächst über den AfD-Antrag auf Ausschussüberweisung der beiden Anträge mit den Drucksachennummern 19/1159 sowie 19/1201 ab. Wer für die Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist dies mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung in der Sache. Dort lasse ich zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD abstimmen, Drucksache 19/1159. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit der Drucksachennummer 19/1201. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Abgeordneten des SSW mit den Stimmen aller anderen Fraktionen und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein so angenommen.

Ich unterbreche die Tagung bis morgen früh und wünsche allen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:57 Uhr

(Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst