Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht, das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines ist bei all den Diskussionen doch klar: Die Luftqualität am Theodor-Heuss-Ring muss zum Schutz der Gesundheit der dort lebenden Menschen dringend verbessert werden. Auf diesen Umstand oder gar entsprechende Lösungsvorschläge geht der vorliegende Antrag mit keiner Silbe ein. Die Situation ist ziemlich eindeutig und für jeden sichtbar.
Dieses Foto ist vor wenigen Tagen entstanden. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums wundern sich manchmal, was für Aufgaben sie sich jetzt immer wieder stellen müssen. Das kann jeder nachmessen. Ich gehe noch darauf ein.
Es geht darum: Nach den Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung ist eine Probenahmestelle so zu wählen, dass die Luftproben - soweit möglich - für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 m Länge repräsentativ
sind. Das ist auf diesem Straßenabschnitt der Fall, der als besonders belastet dargestellt wurde. Es geht darum, Belastungen dort festzustellen, wo sie für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Spitze sind.
Der Standort ist repräsentativ, er liegt etwa in der Mitte der Straße. Die Station steht unmittelbar an der Hauswand. Ein größerer Abstand als die vorgesehenen 3 m bis zur Straße ist bautechnisch schlichtweg nicht möglich, ist aber auch nicht nötig, denn die EU-Vorgaben und die Bundesvorgaben sehen die 3 m in der Norm.
Die Lufteinlassstelle befindet sich in 1,53 m Höhe. Auch das kann jemand nachmessen, wenn er weiß, wo sich die Lufteinlassstelle befindet. Das hat Herr Bornhöft eben deutlich gemacht. Das kann sich jeder anschauen. Sie liegt in der Norm der Bundesund EU-Vorgaben.
Die Straßenschlucht muss ordentlich durchlüftet sein. Das ist bei dieser lang gezogenen Schlucht von 180 ° der Fall. Wir haben eben von Ihnen selbst gehört, dass das die gesetzliche Vorgabe ist. Die halten wir an der Stelle ein. Die Probenahmestellen sollen mindestens einen halben Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein. Diese Anforderung wird mit 80 cm ebenfalls eingehalten.
Herr Minister, wenn Sie mir jetzt versprechen, dass Ihr Tablet liegen bleibt, dann habe ich es nicht gesehen.
Ich gebe es einfach Ihnen, dann können Sie es sich angucken und stellvertretend für den Rest bestätigen, dass ich das gesagt habe, was darauf zu sehen ist.
Der Standort der Messstation am Theodor-HeussRing erfüllt die rechtlichen Anforderungen. Das ist auch in der Sache berechtigt, gerade bei der Höhe. Sie können es auf dem Bild sehen: Die Fenster der Einwohnerinnen und Einwohner beginnen dort, wo sich der Lufteinlass befindet. Das ist nicht ohne Hintergedanken so gewählt, denn es geht genau darum. Die Menschen müssen wissen, dass das, was sie an Belastungen trifft, tatsächlich so gemessen wird.
Wenn wir die Energie, die wir jetzt in die Debatte gesteckt haben und offenbar immer wieder stecken müssen, um die Zentimeterangaben zu berechnen, nachzumessen und immer wieder zu überprüfen, da reinstecken, gemeinsame Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Luftqualität für die Menschen, die da wohnen, zu verbessern, und für eine niedrigere Belastung zu sorgen, die vom Gesetzgeber eingefordert wird, dann schaffen wir es, einen großen Schritt voranzukommen. Darum muss es gehen.
Selbstverständlich wird sich niemand gegen Überprüfungen durch sachverständige Institutionen sperren. Übrigens sieht sich auch das Ministerium als unabhängige Stelle. Es ist völlig unbestritten, dass jeder dort selbst nachmessen kann,
wir natürlich richtig messen und alle entsprechenden Aktivitäten des Bundesverkehrs- und Bundesumweltministeriums, die durchaus unterschiedliche Wege einschlagen, konstruktiv begleiten.
Im Übrigen werden die Arbeiten an der Aktualisierung des Luftreinhalteplans Kiels unvermindert mit Hochdruck fortgeführt. Mit der Stadt Kiel wurde im November vereinbart, dass sie bis zum kommenden Montag die abschließende Stellungnahme zu unserem Arbeitsentwurf übermittelt. Klar ist, dass wir weiter alles daransetzen werden, Fahrverbote zu vermeiden.
Klar ist aber auch, dass sie als letztes Mittel zur zeitnahen Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einfach nicht ausgeschlossen werden können.
Das gebieten Recht und Gesetz; das haben mittlerweile genügend hohe Verwaltungsgerichte deutlich gemacht. Es ist keine Frage von politischem Wünschen oder Wollen, sondern schlicht die sachliche Frage, ob wir die Fahrverbote - in diesem Fall auf 200 m auf dem Theodor-Heuss-Ring - verhindern und vermeiden können oder nicht.
Deshalb haben wir mit der Stadt Kiel den Einsatz technischer Maßnahmen, wie er hier noch einmal angemahnt wurde, erörtert und die Stadt gebeten, sie in ihre Maßnahmenüberprüfung einzubeziehen.
Wir werden am Ende überprüfen müssen, inwiefern die von der Stadt vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die Schadstoffbelastung ausreichend zu reduzieren.
Das bedarf einiger Zeit. Wenn wir Montag die Ergebnisse auf dem Tisch haben, kann niemand erwarten, dass wir das schon Dienstag sagen können. Das muss eingehend geprüft werden. Der Entwurf eines Luftreinhalteplans für die Stadt Kiel wird auf dieser Grundlage erarbeitet und in das förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben.
Meine Damen und Herren, so sorgen wir gemeinsam für saubere Luft in Einklang mit den Mobilitätsbedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. - Vielen Dank.
Der Herr Minister hat die vereinbarte Redezeit um gut 1 Minute erweitert. Das stünde jetzt theoretisch allen anderen Fraktionen zur Verfügung. - Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe somit die Beratung.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 19/1106 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von SaynWittgenstein abgelehnt.
Ich erteile dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz, das Wort.
heute nicht nur einen Landesstraßenzustandsbericht vor - das gab es schon öfter, allerdings wird darin nur beschrieben, wie schlecht der Zustand ist; dabei wollten wir es nicht bewenden lassen -, wir legen Ihnen heute eine Strategie vor, wie wir das Problem lösen, wie wir dauerhaft unsere Landesstraßen in einen guten oder sehr guten Zustand versetzen können, und das ist erstmalig der Fall.
Lassen Sie mich das aber mit einer klitzekleinen Vorbemerkung einleiten. Nachdem ich am Mittwoch ausgiebig der Haushaltsdebatte lauschen durfte, hatte ich manchmal bei dem einen oder anderen hier im Hause den Eindruck, er würde die 90 Millionen € bei den Landesstraßen lieber kürzen. Kollegin von Kalben hat auch gesagt: Nicht weinen, Buchholz, wenn ich lieber da kürzen würde.
Es geht hier nicht darum, dass hier ein paar Jungs im Lande buddeln und baggern und mit Asphalt im Land bauen wollen. Wir reden hier darüber, dass diese Landesstraßen, gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein, der Nerv der Mobilität sind und gewährleisten, dass Schulen, dass Kindergärten erreichbar sind, dass man die Flexibilität hat, auch woanders zu arbeiten als an seinem Wohnort, dass man Güter und Waren transportiert, dass das ganze prosperierende Wirtschaftsleben, aber auch die Freiheit der Menschen viel damit zu tun hat, dass man mobil sein kann.
Deshalb ist der Ausbau der Infrastruktur so wichtig. Landesstraßen zu modernisieren und auszubauen, ist kein Selbstzweck, sondern dient den Menschen, ihre Mobilität und die wirtschaftliche Prosperität im Land zu gewährleisten. Ich finde, dass man das am Anfang auch einmal sagen darf.
(Beifall FDP, CDU, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. An- dreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Was es bewirkt, wenn man diese Infrastruktur liegen lässt und nicht genügend modernisiert, das kann man in diesem Landesstraßenzustandsbericht und in der Strategie bestens ablesen. Lag noch vor vier Jahren beim letzten Landesstraßenzustandsbericht der Sanierungsbedarf der Landesstraßen in einer Größenordnung von etwa 900 Millionen € - also zehn Jahre lang jedes Jahr 90 Millionen €, um dann wieder in einen einigermaßen guten Zustand zu kommen -, beträgt vier Jahre später der Bedarf dafür nicht mehr 900 Millionen €, sondern 1,2 Milliarden €. Innerhalb von vier Jahren hat sich der Bedarf um 300 Millionen € erhöht, und das nicht etwa,
weil sich die Preise für die Ausschreibungen erhöht hätten - das macht in der Tat auch einen Anteil von etwa 50 Millionen bis 100 Millionen € aus -, sondern deshalb, weil dann, wenn man den Zustand der Straßen sich selbst überlässt, sich die Schäden an den Straßen, die sowieso schon in der schlechtesten Kategorie sind, derartig verschlimmern, dass der Aufwand zur Sanierung, zur grundhaften Sanierung, um ein Vielfaches höher wird.
Deshalb ist es richtig, dass man jetzt einmal einen Plan vorlegt, der eine Perspektive aufzeigt, wie wir das Ziel erreichen, tatsächlich 90 % der gesamten Landesstraßen in einen guten oder sehr guten Zustand zu versetzen. Genau das ist die Strategie, die Ihnen die Landesregierung hier vorlegt: bis zum Jahr 2030 tatsächlich nicht herumzudoktern, nicht zu wurschteln, mal hier oder da eine Straße anzufassen, sondern dauerhaft über die nächsten zehn oder zwölf Jahre zu sagen: Das müssen wir tun, um tatsächlich 90 % der Landesstraßen in einen guten oder sehr guten Zustand zu bringen. Dazu liegt jetzt der Plan vor.