Genauso brauchen wir dieses Kita-Portal. Um darauf näher einzugehen, fehlt mir jetzt die Zeit; aber da gibt es ja große Einigkeit. Viele vor Ort haben Angst davor - das möchte ich schon noch ansprechen -, dass ihnen, wenn sie jetzt dieses Portal benutzen müssen, noch mehr Arbeitskraft flöten geht. Deswegen ist es so wichtig, dass wir bei der Reform die Leitungskräfte entlasten. Wir müssen auch darüber nachdenken, ob wir pädagogische Kräfte noch mehr von Verwaltungsarbeit und Hauswirtschaftsarbeit entlasten, damit die wertvolle Arbeit der Pädagogen auch wirklich beim Kind ankommt; denn darum geht es bei unserer ganzen Kita-Politik. Es geht nicht nur um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern es geht um unsere Kinder in Schleswig-Holstein. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel gesagt worden, und ich kann dem kaum widersprechen. Aber ich will noch einmal unsere Sichtweise beleuchten. Auch für uns ist es natürlich eines der wichtigsten Vorhaben, die die Jamaika-Regierung auf die Schiene stellt. Wir bekennen uns dazu, dass wir Qualität und frühkindliche Betreuung an die erste Stelle setzen, und wir wollen diese ganze Art der Vorbildung oder Bildung der Kinder stärken. Dazu gehört allerdings auch - das müssen wir immer wieder sagen -, dass wir die Kommunen dabei nicht im Stich lassen. Wir wollen sie dabei unterstützen, diese Angebote vorzuhalten und für ein bedarfsgerechtes und ausreichendes Betreuungsangebot zu sorgen. Das ist uns wichtig. Wir wollen die Kita-Gesetzgebung aus den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts reformieren. Wir haben ja auch
schon einen Zwischenbericht von Minister Garg gehört. Man hat mittlerweile einen Eindruck, wohin die Reise gehen wird.
Besonders hervorheben möchte ich, dass wir bei der fürchterlich komplizierten Kita-Finanzierung in Schleswig-Holstein einen immensen Reformbedarf haben. Wir haben sieben Fördererlasse, 13 Regelungsbereiche mit weiteren 32 Kriterien. Meine Damen und Herren, dagegen ist Wirrwarr etwas Einfaches. Ich habe gerade mit einem Bürgermeister gesprochen - er sitzt auf der Bank hier im Parlament zufällig neben mir -, der mir erzählt hat, wie schwierig es für die Gemeinden ist, die Gelder, die wir ihnen zur Verfügung stellen, irgendwann in den Händen zu halten.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Qualität im Interesse der Eltern verbessern. Wir wollen die Kommunen entlasten, und natürlich wollen wir auch die Eltern entlasten. Das ist ganz klar. Das alles geschieht gemeinsam mit allen am Verfahren Beteiligten, mit der LAG der freien Wohlfahrtsverbände, mit den Elternverbänden und natürlich auch mit den kommunalen Landesverbänden.
Wir haben gehört - das ist kein Geheimnis -: Es gibt nicht überall Eintracht, und es gibt nicht überall Zustimmung. Aber alle sagen, dass der Weg, den wir gehen wollen, richtig ist. Bei dem, was wir gemeinsam machen, müssen wir wahrscheinlich ein paar Kompromisse finden. Aber uns eint das Ziel, die Kita-Finanzierung und die Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein zu verbessern.
Meine Damen und Herren, ein fester Bestandteil dieser Reform ist die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts. Es ist eine seit Langem erhobene Forderung von Eltern, an ihrem Arbeitsplatz einen Kita-Platz in Anspruch nehmen zu können. Wir alle wissen, dass dieses Wunsch- und Wahlrecht im SGB VIII, also im Achten Sozialgesetzbuch, festgeschrieben ist. Ich glaube, wir sollten das in unsere neue Planung einfließen lassen - das ist wichtig -, um den Eltern auch da entgegenzukommen und um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die - Serpil hat es gesagt - wirklich sehr schwer zu erreichen ist, zu verbessern.
Ein Weiteres möchte ich erwähnen. Ich finde es besonders ungerecht, dass es für Eltern vor und hinter Kreisgrenzen unterschiedliche Sozialstaffeln gibt. Auch das möchten wir ändern. Ich möchte das an dieser Stelle noch einmal betonen. Wir wollen diese Ungerechtigkeit beenden, damit Eltern, die wenig Geld haben, überall in Schleswig-Holstein die gleiche Voraussetzungen und Bedingungen haben, um ihre Kinder betreuen zu lassen.
Ungerecht ist auch, dass Eltern in Neumünster 139 € und Eltern am Hamburger Rand 740 € für die gleiche Leistung bezahlen müssen. Auch das wollen wir ändern. Wir wollen die Heterogenität bei den Gebühren ändern, indem wir uns auf ein Standardkostenmodell einigen, durch das mehr Kostentransparenz für die Eltern, aber auch für die Träger und vielleicht auch für die Politik - auch das ist ja nicht falsch - geschaffen wird.
Zudem möchten wir den Betreuungsschlüssel verbessern. Wir wollen die Leitungen freistellen. Natürlich sollen bei den Erzieherinnen in der Gruppe auch die Vor- und Nachbereitungszeiten, die besonders wichtig sind - für Elterngespräche und so weiter -, berücksichtigt werden.
Um das alles und noch viel mehr auf einen vernünftigen Weg zu bringen und um eine Grundlage für die Planung zu schaffen, brauchen wir die verpflichtende Teilnahme aller vom Land geförderten Träger an der Kita-Datenbank. Es macht überhaupt keinen Sinn, dass das weiter auf freiwilliger Basis geschieht. Wenn nur 1.000 von 1.732 Einrichtungen daran teilnehmen, ist das ein Flickenteppich und schafft keine vernünftige Datengrundlage. Die jedoch brauchen wir für das Portal. Wir brauchen sie natürlich auch für uns sowie für die Einrichtungen und Träger. Wir wollen da die Öffnungszeiten abbilden; das haben wir alles schon gehört. Das Stichwort „Barrierefreiheit“ ist noch nicht genannt worden. Ich finde es wichtig, dass auch das da drinsteht.
Meine Damen und Herren, wir setzen uns für eine vernünftige Datengrundlage für eine tolle Betreuung in Schleswig-Holstein ein. Da sind wir auf einem guten Weg. Wir können im Ausschuss noch ein bisschen weiter diskutieren. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Beim Start des landesweiten Kita-Portals ging die damalige Landesregierung davon aus, dass bereits zum Ende des Jahres 2016 der Großteil aller Kindertagesstätten darin erfasst sein würde. Leider haben sich diese Erwartungen nicht erfüllt. Stattdessen wurde in den regionalen Medien im Frühjahr dieses Jahres berichtet, dass sich nur vier von zehn Tagesstätten in die Kita-Datenbank eingetragen haben. Bei den Tagesmüttern waren es noch nicht einmal 20 %.
In Schleswig-Holstein profitieren wir auf dem Gebiet der Kinderbetreuung von einer großen Vielfalt an kommunalen und freien Trägern. Deshalb ist es nur konsequent, interessierte Eltern flächendeckend, übersichtlich und transparent über freie Plätze, Betreuungszeiten, Gebühren und pädagogische Konzepte zu informieren. Gleichzeitig sollte damit auch eine effiziente Grundlage für die Bedarfsplanung der örtlichen Gemeinden erreicht werden. Natürlich muss auch die wirtschaftliche Situation von Eltern im Blick bleiben.
Gute Betreuung unserer Kinder - ich glaube, da sind wir uns alle einig - ist für uns eines unserer Hauptanliegen. Vor diesem Hintergrund ist die Initiative für eine in Zukunft verpflichtende Kita-Datenbank konsequent, und sie wird von uns als AfDFraktion ausdrücklich unterstützt.
Zum Gesetzentwurf des SSW. Es ist für die AfDFraktion ebenfalls ein Herzensanliegen, dass Beruf und Familie gut vereinbar sind. Das im Gesetzentwurf des SSW zum Ausdruck kommende Anliegen, beim Besuch von Kindertagesstätten außerhalb der eigenen Gemeinde Unstimmigkeiten im Kostenerstattungsverfahren zu vermeiden, können wir in familienpolitischer Hinsicht nur unterstützen. Allerdings haben wir Bedenken, ob der dazu vorgeschlagene Weg einer bloßen Ergänzung von § 25 a des Kindertagesstättengesetzes ausreichend ist; denn dort wird zuallererst auf gesetzliche Bestimmungen des SGB VIII Bezug genommen. Diese Gesetzessystematik sollte nicht relativiert werden, was im Rahmen der anstehenden Ausschussberatungen ausführlich zu erörtern sein wird. Wir befürworten dementsprechend die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Sozialausschuss. - Vielen Dank.
Für die Landesregierung hat das Wort der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal einen herzlichen Dank an die Vorrednerinnen und Vorredner für die Debatte, vor allem die Art und Weise, in der sie geführt wurde. Ich glaube, heute ist ein guter Tag für Kinder, Familien, aber auch für Erzieherinnen und Erzieher in Schleswig-Holstein, weil die Botschaften unmissverständlich und deutlich waren. Ich fühle mich in dem Kurs der Landesregierung durch fast alle Debattenbeiträge bestätigt. Denn die Landesregierung ist angetreten, eine grundlegende Kita-Reform auf den Weg zu bringen. Ich glaube, wir können sagen, dass wir im Sozialausschuss auf einem sehr guten Weg sind. Im September hat mein Staatssekretär bereits einen ersten Zwischenbericht abgegeben und noch einmal ausführlich die Ziele der Landesregierung erläutert.
Was wir beenden wollen, ist das kurzfristige Nachsteuern auf dem Erlasswege - so, wie es in der Vergangenheit ja gang und gäbe gewesen ist. Deswegen sind wir auch gegen kurzfristige Reförmchen während des laufenden grundlegenden Reformprozesses. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Reformprozess, in den wir Eltern, Träger und kommunale Landesverbände mit einem sehr straffen Arbeitsprogramm in einem einmaligen Beteiligungsprozess - wie ich meine, zu Recht - sehr eng eingebunden haben.
Die Ziele der Reform sind dabei vollkommen klar: Die Basis guter Kita-Qualität soll überall im Land gesichert werden, die Elternbeiträge sollen landesweit einheitlich gedeckelt werden, die Kommunen sollen entlastet werden, und vor allem soll allen Familien die Kindertagesbetreuung ermöglicht werden, die Kindertagesbetreuung, die die Familien auch tatsächlich benötigen.
Da spielen mehr Transparenz, Planbarkeit und Fairness in der Kita-Finanzierung eine Rolle. Meine Damen und Herren, das ist die Basis für mehr Betreuungsangebote, die zur Lebenswirklichkeit von
Familien passen, und es bedeutet mehr Bildungsund Betreuungsqualität für die Kleinsten. - Darum geht es. Das ist der Kern, das ist das Ziel dieser Reform.
Dies umfasst auch die Weiterentwicklung der KitaDatenbank zu einem aussagekräftigen, verlässlichen und verbindlichen Angebot für Eltern, Einrichtungen und Kommunen. Deshalb freue ich mich über den vorliegenden Antrag, mit dem eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Mein Ziel ist es, die Teilnahme an der KitaDatenbank für alle Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Reform verbindlich festzuschreiben und dabei auch die Tagespflegepersonen flächendeckend aufzunehmen.
Liebe Serpil Midyatli, die Kita-Datenbank ist eine gute Idee. Aber ich glaube, wir sind uns einig - so ein bisschen ist das auch in Ihrem Beitrag durchgedrungen -: Sie kann mehr leisten. Die Kita-Datenbank ist nämlich erst dann ein wirklich hilfreiches Angebot, wenn Eltern nicht nur für einen Teil, sondern für alle Betreuungsangebote Informationen abrufen können und optimalerweise die Anmeldung des Kindes in der Wunscheinrichtung tatsächlich online von zu Hause aus erfolgen kann. Das war so ein bisschen der Gegenstand der Intervention des Kollegen Habersaat bei der Rede der Kollegin Klahn; die Kollegin Klahn hat nämlich die Zukunft beschrieben, und Sie haben die Gegenwart erläutert und auch Ihre leidvollen Erfahrungen geschildert. Das ist die Zukunft, Herr Kollege Habersaat. Das sage ich, bevor Sie noch einmal an das Mikrofon gehen.
Ein vollständiger Überblick über das Betreuungsangebot in der Region würde - wie bereits angedeutet - beinhalten, dass sich auch Tagespflegepersonen in der Kita-Datenbank präsentieren können.
Aber auch für die Träger und die Einrichtungen ist eine für alle verpflichtende Kita-Datenbank ein Gewinn. Ich will das ausdrücklich sagen. Sie gewährleistet, dass Kinder, die in mehreren Einrichtungen parallel angemeldet werden, nur einmal als Bedarf erfasst werden.
Das bringt auch für die Kommunen einen ganz wesentlichen Fortschritt bei der Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe an Betreuungsplätzen. Damit würde die Kita-Datenbank zugleich ein verlässliches Planungsinstrument für die Bedarfsermittlung
Damit komme ich jetzt zum Antrag des SSW. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eines der Kernziele der Landesregierung, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Auswahl von KitaPlätzen zu stärken.
Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt den Eltern, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zwischen verschiedenen Trägern zu wählen. Tatsächlich ist dieses Recht - das haben fast alle Vorrednerinnen und Vorredner zutreffend dargestellt - bisher durch sehr enge Vorgaben des Gesetzes eingeschränkt. Mit der Reform ist geplant, den Eltern eine verbesserte Wahrnehmung ihres Wunsch- und Wahlrechts zu ermöglichen. Dies erfordert aber nicht nur eine angemessene Berücksichtigung der bestehenden Kapazitäten, sondern auch eine Anpassung von Strukturen, die genau das reibungslos ermöglichen. Wir werden mit der Kita-Reform das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern stärken. Damit soll die bisher erforderliche Genehmigung einer Betreuung außerhalb der Wohnortgemeinde zukünftig entfallen.
Das bedeutet auch, dass sich die Kapazitäten mittelfristig und schrittweise der Elternnachfrage anpassen können. Die Betreuung des Kindes am Arbeitsort ist ein Paradebeispiel für einen Wunsch nach auswärtiger Betreuung.
Ich freue mich, dass der SSW dieses Ziel aufgreift. Ich will aber auch sagen, dass ich den vorliegenden Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für nicht ganz so zielführend halte. Es gibt aus meiner Sicht nur wenig Sinn - mitten im laufenden Reformprozess, mitten in der Neustrukturierung mit allen Beteiligten -, Details an einem in Kürze vollständig überholten Kindertagesbetreuungsgesetz zu reparieren, zumal der Gesetzentwurf die notwendigen administrativen Änderungsbedarfe ausblendet. In Wahrheit wissen Sie das ja auch. Sie haben ja auch fünf Jahre mitregiert. Sie wissen auch, dass es nicht einfach mit der einen Stellschraube getan ist, sondern dass Sie auch entsprechend beim Planungsrecht nachsteuern müssen. Wir wollen das jetzige System an der Stelle nicht noch weiter chaotisieren. Ich greife das jetzt einmal auf; ich weiß gar nicht, wer es gesagt hat ich glaube, es war die Kollegin Klahn.