Das Jubiläumsjahr war ein Erfolg. Der Matrosenaufstand ist ein wichtiger Teil der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein, und seine Landeshauptstadt ist ein wichtiger Teil unseres demokratischen Erbes. Lassen Sie uns gemeinsam an einem tragfähigen Konzept arbeiten. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag, Drucksache 19/1021 (neu) – 2. Fassung – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag, Drucksache 19/1021 (neu) - 2. Fassung, - gegen die Stimmen der AfD und mit den Stimmen aller anderen Abgeordneten dieses Hauses angenommen worden. - Vielen Dank.
Das Wort zur Begründung, sehe ich, wird nicht gewünscht. - Ich erteile zunächst der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Hans-Joachim Grote.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Bauministerkonferenz der Länder vor knapp zwei Wochen hier in Kiel haben wir uns eingehend mit der zukünftigen Ausgestaltung der Landesbauordnung beschäftigt, und wir sind uns einig: Auch die Landesbauordnung Schleswig-Holstein soll längerfristig so geändert werden, dass das Bauen wirklich leichter wird. Dieses Ziel lässt sich nicht so ohne Weiteres innerhalb weniger Tage oder Wochen umsetzen, aber ich versichere Ihnen, dass wir dieses Ziel weiterhin konsequent umsetzen werden. Wir diskutieren momentan also auf zwei Ebenen: Zum einen auf Bundesebene mit allen Ländern - mit dem Schwerpunkt der Harmonisierung der unterschiedlichen Landesbauordnungen, der unterschiedlichen Standards, die wir in Deutschland haben, und der verschiedenen Normen, auf der anderen Seite geht es landesbezogen darum, Normen -, die wir gerade von der EU vorgegeben bekommen, umzusetzen, aber beim Bauen hier in Schleswig-Holstein auch praktische und funktionale Erleichterungen zu erreichen.
Bei dem heutigen Gesetzentwurf geht es in der Hauptsache um die sogenannte „Störfallrichtlinie“ der Europäischen Union, die umgesetzt werden soll. Dabei orientieren wir uns weitgehend am Änderungsvorschlag der vorliegenden Musterbauordnung. Die Gesetzesänderung betrifft zwei für das bauaufsichtliche Verfahren wesentliche Faktoren.
Erstens. Es geht darum, angemessene Sicherheitsabstände zwischen Störfallbetrieben und umgebender schutzwürdiger Bebauung, den sogenannten Schutzobjekten, zu wahren. Mit diesen Störfallbetrieben sind solche gemeint, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, und dafür ist jeweils eine behördliche Zulassungsgenehmigung, ein besonderes Zulassungsverfahren, erforderlich. Bei bestimmten Wohngebäuden brauchen wir nun ein Genehmigungsverfahren. Bislang war das nicht der Fall. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden die erforderlichen Punkte zukünftig in sogenannten „vereinfachten“ Genehmigungsverfahren geprüft. So wird sichergestellt, dass die notwendigen Abstände eingehalten werden. Die praktische Auswirkung dürfte allerdings überschaubar sein, denn längst nicht alle Bauvorhaben im Umkreis von Störfallbetrieben müssen demnächst ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen, sondern nur Gebäude mit mehr als 5.000 m² Größe und solche, in denen nach einer Baumaßnahme mehr Personen untergebracht werden. Darüber hinaus werden be
stimmte Sonderbauten wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Schulen separat erfasst. Bei der Umsetzung der Musterbauordnung haben die Länder darauf geachtet, dass nicht mehr gefordert wird, als europarechtlich zwingend vorgeschrieben ist. Nur dies setzen wir genau so in Schleswig-Holstein um.
Zweitens verlangt die Richtlinie in bestimmten Fällen, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das ist etwa dann der Fall, wenn die erwähnte schutzbedürftige Bebauung im Umkreis der Störfallbetriebe errichtet wird. Auch hier haben wir nur die Regelungen umgesetzt, die europarechtlich zwingend vorgegeben sind. Wir sprechen also über Gebäude mit über 5.000 m² und mit mehr als 100 zusätzlichen Personen sowie über Sonderbauten wie - das habe ich vorhin erwähnt - Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Schulen. Die Öffentlichkeit kann sowohl bereits bei der Erstellung der Bebauungspläne als auch im Rahmen der Baugenehmigung beteiligt werden. Welchen Weg man wählt, entscheidet letztlich jede Gemeinde selbst. Eine der beiden Varianten genügt.
Meine Damen und Herren, zum Schluss noch einige Worte zu den vom Parlament eingebrachten Änderungsanträgen. Vermieter müssen nicht mehr zwingend bis Ende 2020 und ohne Sanierungsanlass Wasserzähler nachrüsten. Sinnvoller ist die nun vorgelegte Regelung, die Zähler bei Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nachzurüsten, ein, wie ich finde, guter Vorschlag. So werden unnötige Kosten und damit steigende Mieten vermieden.
In Bezug auf die geänderte Regelung zu Gewächshäusern und Folientunneln wird die Planungshoheit der Gemeinden angemessen gewahrt; denn alle dauerhaft aufzustellenden Anlagen sind den Gemeinden zukünftig schriftlich zur Kenntnis zu geben. So kann die Gemeinde jeweils im Einzelfall entscheiden, ob dann ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder gegebenenfalls sogar eine Untersagung auf der Grundlage des Baugesetzbuches beantragt wird.
Meine Damen und Herren, all das sind notwendige und/oder für die Bürgerinnen und Bürger sinnvolle Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen wollen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute über die Änderung der Landesbauordnung. Hintergrund der Änderung ist die sogenannte Seveso-III-Richtlinie, genauer die Richtlinie 2012/18 EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. So viel zu einfacher Sprache; darauf kommen wir ja heute Nachmittag noch zu sprechen. Sie verlangt, dass zwischen Störfallbetrieben und schutzbedürftiger Bebauung angemessene Abstände eingehalten werden, und, soweit dies nicht möglich ist, vor der Genehmigung eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Wie diese aussieht und für welche Betriebe das gilt, ist in der LBO zu regeln. Wir haben das eben gehört.
Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein rund 200 solcher Störfallbetriebe. 135 davon entfallen auf Biogasanlagen. Die Regelungen sind also praktisch durchaus von Bedeutung. Die vorgeschlagenen Regelungen orientieren sich an den Ergebnissen der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung. Dabei ist zu beachten, dass nach § 13 der Richtlinie die Gemeinden ihre Bauleitpläne, die bereits in Kraft getreten sind, auf die Vereinbarkeit mit der Richtlinie zu überprüfen haben. Erfolgt das nicht, sind diese Bestimmungen der Richtlinie im Baugenehmigungsverfahren voll zu prüfen, was im Einzelfall auch zur Unzulässigkeit von Vorhaben führen kann. Von daher sollten sich auch die Gemeinden im konkreten Fall mit den zuständigen Behörden abstimmen.
Liebe Kollegen, auch in den anderen Zusammenhängen - ich erinnere insoweit an die DSGVO - haben wir gelernt, dass Richtlinien stichtagsbezogen umzusetzen sind. Das Jahresende steht unmittelbar bevor. Deshalb gab es jetzt keine zeitliche Möglichkeit mehr, weitergehende Änderungen der Landesbauordnung final zu beraten. Aber in der Anhörung sind richtige und wichtige Anregungen zu weitergehenden Änderungen erfolgt. Das betrifft zum einen Dachgeschosse, deren Ausbau vereinfacht, verbessert und erleichtert werden sollte, damit weitere Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum eröffnet werden. Darüber besteht auch breiter politischer Konsens. Gleichwohl sollte sorgfältig abgewogen werden, wie und welche Änderungen erfolgen sollen. So hat das Ministerium zum Beispiel darauf
hingewiesen, dass in Sachen Holzbau die Beratungen über eine Änderung der Musterbauordnung abgewartet werden sollen, und dass weitere Änderungen der LBO, die im nächsten Jahr sowieso durch weitere europarechtliche Vorgaben erforderlich werden, mitbeschlossen werden können. Entsprechende Änderungen zu erarbeiten, ist zwischen den wohnungspolitischen Sprechern, soweit ich weiß, bereits verabredet.
Zwei weitere Änderungen sind in dem jetzigen Gesetzentwurf bereits enthalten. Zum einen wird die bisherige starre Frist für den zwingenden Einbau von Wasseruhren aufgehoben und durch die Verpflichtung ersetzt, solche Messeinrichtungen bei wesentlichen Änderungen der Trinkwasseranlage nachzurüsten, wenn sie bislang eben nicht vorhanden gewesen sind. Das ist pragmatisch und auch sinnvoll, weil die Regelungen Mieter und Eigentümer vor zusätzlichen und überflüssigen Kosten bewahren.
Weiter sind jetzt Gewächshäuser und sogenannte Folientunnel mit einer Höhe von bis zu 6 m und einer Fläche von bis zu 1.600 m2 genehmigungsfrei, soweit sie vorübergehend aufgestellt werden. Sollen sie dauerhaft errichtet werden, kann die Gemeinde einer genehmigungsfreien Errichtung widersprechen. Damit erleichtern wir einerseits die Verwendung solcher Anlagen für die Betriebe, und wir schaffen insoweit auch Chancengleichheit mit Betrieben aus anderen Bundesländern. Gleichzeitig erhalten wir den Gemeinden einen hinreichenden Einfluss auf die bauliche Entwicklung im Ort.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die jetzigen Änderungen der LBO sind mehr technisch-formaler Art. Für das nächste Jahr sollten wir aber einen möglichst großen Schritt hin zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Wohnungsbaumöglichkeiten machen. Selbstverständlich ist der Schutz vor Störfällen wichtig und Vorsorge das beste Mittel gegen Schäden. Politisch bleibt aber die Herausforderung, sicheren, preiswerten, attraktiven und ausreichenden Wohnraum zu schaffen. Die nächste Änderung der LBO sollte und wird uns in diesem Ziel ein ganzes Stück weiter voranbringen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung vor, den wir bereits im federführenden Innenausschuss haben diskutieren können. Im Kern geht es bei der aktuellen Änderung der LBO insbesondere um technische Regelungen im Bereich der Abwehr von Gefahren durch gefährliche Stoffe in Gewerbebetrieben. Dazu kommen nach der Ausschussbefassung Anpassungen im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaus - das haben wir gerade schon gehört - sowie zur Nachrüstung von Wasserzählern bei Sanierungen.
Um es kurz und bündig auszudrücken: Hier wird Europarecht in Landesrecht umgesetzt, und es werden kleinere Korrekturen und Rechtsanpassungen vorgenommen. Deshalb ist keine dieser Änderungen im Grundsatz von uns zu kritisieren. Sie zielen aber primär auch nicht darauf ab, die Schaffung von Wohnraum schneller, besser oder gar preiswerter zu realisieren. Wenn dies so wäre, wäre das natürlich ein gutes Signal gewesen. So kann man sich aber schon die Frage stellen, worüber wir hier eigentlich noch diskutieren. Dass vonseiten der Landesregierung erst nach der Anhörung im Innenausschuss lediglich einige dezente Vorschläge kamen, zeigt mir, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sicherlich nicht auf Platz eins der Jamaika-Agenda steht.
Für das laufende Verfahren kamen die Vorschläge aus meiner Sicht leider viel zu spät, und sie vermengten zudem die Themen. Das eine hat mit dem anderen sichtlich wenig zu tun. Nachverdichtung beispielsweise in Form von Dachgeschosswohnungsbau oder Aufstockung im Bestand - wir haben eben das Stichwort „Holzbau“ gehört - ist sicherlich sinnvoll, braucht aber eine eigene und viel breiter angelegte Debatte. Insofern habe ich interessiert zugehört, dass wir das noch einmal breit und vor allem gesondert diskutieren.
Gleiches gilt für die Beschlüsse der Bauministerkonferenz, die - wie Sie alle hier wissen - am 25. und 26. Oktober 2018 in Kiel unter dem Vorsitz des SH-Bauministers stattfand. Auch dort stand der Vergleich der Landesbauordnungen der Länder mit den Regelungen der Musterbauordnung unter dem Blickwinkel des Wohnungsbaus auf der Tagesordnung. Aber auch das geschah deutlich nach Abschluss der hiesigen Beratung und damit sichtlich zu spät. Im Ergebnis war das aus meiner Sicht leider etwas unglücklich getimt.
Überhaupt war die Konferenz überwiegend mit technischen und weniger mit länderspezifisch dringend zu diskutierenden Themen rund um den bezahlbaren Wohnungsbau besetzt. SH hatte - das habe ich gerade gesagt - den Vorsitz dieser Bauministerkonferenz inne und damit auch die einmalige oder besondere Chance, das Thema federführend auf die Agenda zu setzen. Das Ziel, eine Steigerung der Wohnungsbauaktivitäten in allen Segmenten zu erreichen und dabei einen Schwerpunkt insbesondere auf bezahlbares Wohnen legen, erfordert ein Umdenken bei Planungsabläufen und Bauweisen sowie kluge Kooperationen und Konzeptionen. Deshalb ist es richtig, dieses Vorhaben gesondert aufzurufen und zu beraten. Es ist aber auch eine verpasste Chance vonseiten Jamaikas, hier voranzugehen und die Debatte anzustoßen. So warten wir weiterhin vergeblich darauf, dass Minister Grote Farbe bekennt und ein Gesamtkonzept vorlegt, das Bauordnungsrecht, Wohnraumförderung und weitere Instrumente im Sinne von bezahlbarem Wohnraum in Einklang bringt.
Eine klare Linie bleibt diese Koalition aus meiner Sicht weiterhin schuldig. Also legen Sie jetzt bitte endlich diese notwendige Gesamtkonzeption vor das ist mein Appell; ich weiß Sie hören es jetzt zum hundertsten Mal. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Einbringung des Gesetzes, Herr Minister. Die Landesbauordnung ist in der Tat auf die Tagesordnung gekommen, um die Seveso-III-Richtlinie zu ändern. Wenn man das einmal bespricht, dann merkt man plötzlich, was es für eine Dynamik erzeugt, da noch mehr zu diskutieren und noch mehr hineinzubringen. Da ist ein gewisser Druck im Kessel. Deshalb ist es auch für uns wichtig, genau hinzuschauen, was wirklich zu ändern ist.
Ich will das einfach noch einmal sagen: Die Mieten sind gestiegen, wir wissen das alle. Die Baukosten explodieren - 3.000 € pro Quadratmeter hier in
Kiel, 30 % bei den Baukostensteigerungen. Wir haben uns am Montag mit den Wohnungsbauunternehmen getroffen. Da ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Das ist gut für die Wirtschaft, aber man muss dann auch genau hinschauen, was die Preistreiber sind. Ich sage an der Stelle auch: Mit uns Grünen gibt es da keinen Grobabbau, dass wir die Dinge gegeneinander ausspielen, zum Beispiel Ökologie gegen Soziales. Ich will das einmal sagen: Die Mietnebenkosten sind mittlerweile eine zweite Miete geworden.
Wenn Sie jetzt anfangen und sagen: „Wir sparen an der Dämmung“ - ich will das einmal so sagen -, dann ist das ein wirklich wirtschaftlicher Bereich in unserem Land. Wenn wir an den wichtigen Dingen sparen, dann steigen auch die Mietnebenkosten, weil die Energiekosten steigen. Das heißt, wir müssen genau hinschauen, an welcher Schraube wir drehen. Deshalb ist es so entscheidend, dass wir hier nicht mit einer Schnelligkeit die Gründlichkeit außer Acht lassen.