Wir sind allerdings - das will ich auch sagen - abhängig von den inhaltlichen Vorgaben zur Ausgestaltung der Fachkraftausbildung, die gerade erst im Bundestag beschlossen wurde. Der Rahmenlehrplan des Bundes, Frau Kollegin Pauls, soll zum 1. Juli 2019 vorliegen. Ich sage einmal, wie schon bei der Finanzierung, so setzt der Bund auch hier wirklich sportliche Umsetzungsfristen. Genauso wie bei der Umsetzung der Finanzierung auf Landesebene sage ich auch hier: Wir werden das trotzdem meistern!
Wir ergreifen aber zusätzlich eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen, um den Pflegeberuf aufzuwerten und die Arbeitsbedingungen sowie die Verdienstmöglichkeiten zu verbessern. Der Branchencheck ist auf einem guten Weg. Nach der Befragung der Einrichtungsleitungen kommt - das finde ich nur konsequent - die Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Möglicherweise wissen nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser als die Einrichtungsleitungen, wo und warum der eine Arbeitgeber wirklich nach wie vor vorbildlich ist und wo es bei anderen richtig hakt und was man besser machen muss, um länger im Beruf zu bleiben.
Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich, was ich bei jeder Gelegenheit sage - ich sage das nicht nur, sondern ich meine es auch so -: Pflegekräfte sind Erfolgsgaranten in den jeweiligen Städten, in denen sie arbeiten. Sie sind verdammt noch mal keine Kostenfaktoren. Als solche würde ich sie auch nicht betrachten, auch dann nicht, wenn ich Arbeitgeberin oder Arbeitgeber wäre.
Zu besseren Arbeitsbedingungen - das ist angesprochen worden - zählt auch die Entlastung der Pflegenden. Menschen und Menschlichkeit, um auch das in aller Deutlichkeit zu sagen, stehen im Vordergrund und im Mittelpunkt einer menschenwürdigen Pflege. Allerdings glaube ich schon, dass der Einsatz moderner Assistenzsysteme dazu kein Widerspruch sein muss. Den zwischenmenschlichen Kontakt, Zuwendung und Empathie kann und wird Digitalisierung niemals ersetzen können.
Aber auch in der Pflege kann technischer Fortschritt einiges leichter und möglicherweise auch einiges sicherer machen, und zwar nicht zuletzt für
Ich will nur beispielhaft einige Stichworte herausgreifen: bei der Einsatzplanung, in der ambulanten Pflege, bei der Pflegedokumentation und -planung Stichwort Entbürokratisierung -, bei Notrufsystemen mit digitaler Verknüpfung - also beispielsweise bei Hausnotrufsystemen -, bei Sensormatten, die Stürze melden beziehungsweise bestimmte Bewegungsabläufe erkennen und vor Stürzen warnen können, mit intelligenten Trinkgefäßen oder bei der automatisierten Medikamentenzusammenstellung. Weil aber - das möchte ich noch einmal sagen - der Mensch niemals ersetzbar sein wird, kommt es darauf an, Barrieren bei der Gewinnung von Fachkräften zu beseitigen. Wir sind gerade dabei, die Frage der Beschleunigung der Verfahren der Anerkennung ausländischer Abschlüsse als wesentlichen Punkt zu setzen.
Ich will einmal ein wirklich großes Dankeschön an die Frau Finanzministerin loswerden: Dank des Finanzministeriums können wir jetzt gemeinsam mit dem Landesamt für soziale Dienste daran arbeiten, mit erhöhter Personalausstattung Abläufe so zu verbessern, dass die Bearbeitungszeiten signifikant verkürzt werden können. Es ist nämlich bisher in Schleswig-Holstein ein Standortnachteil, dass es so lange dauert.
Eine weitere Beschleunigungsmöglichkeit besteht übrigens darin, die Krankenpflegeschulen dahin gehend zu unterstützen, neben dem regulären Ausbildungsunterricht für ausländische Fachkräfte Möglichkeiten für den Erwerb notwendiger Qualifikationsnachweise anzubieten. Deswegen prüfen wir in diesem Zusammenhang derzeit auch, wie wir hier zu einer Entlastung kommen können. Uns geht es darum, Fachkräfte zu halten und zurückzugewinnen, also Wiedereinsteigern und Wiedereinsteigerinnen in den Beruf tatsächlich so attraktive Rahmenbedingungen zu bieten, dass sie in den Beruf zurückkommen.
Ich sage auch: Ja, das ist Aufgabe der Landesregierung, es ist aber auch Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Die sind an dieser Stelle mindestens genauso gefordert wie die Politik. Eine mitarbeiterorientierte, familienfreundliche Personalpolitik ist in diesem Zusammenhang ein ganz zentrales Instrument, zum Beispiel durch die Schaffung flexibler Arbeitszeitangebote, durch Schichtdienstmodelle, durch verlässliche Dienstpläne. Das
wird neben der Bezahlung in der Altenpflege am häufigsten genannt: verlässliche Dienstpläne, dass man nicht aus dem Frei zurückgeklingelt wird, dass man in der Tat Urlaube, die gebucht wurden, endlich auch einmal antreten kann - wohin auch immer, Herr Kollege Bornhöft -, Kinderbetreuungsangebote und Weiterbildungsmöglichkeiten, um nur einiges zu nennen.
Wir brauchen eine Wertschätzungskultur. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können und müssen alle gemeinsam dazu beitragen. Deswegen finde ich die im Koalitionsvertrag verabredete Initiative „PflegeWERT“ richtig. Sie verfolgt genau diese Philosophie. In ihrem Mittelpunkt soll das Augenmerk auf den vielfältigen Kompetenzen der beruflich Pflegenden liegen. Das geplante Landesstipendium zur Unterstützung eines pflege- und gesundheitswissenschaftlichen Studiums ist dabei ein Baustein.
Ich weiß, und es ist richtig: Akademisierung ist in diesem Zusammenhang nicht alles. Genauso wichtig ist es, dass in allen Pflegeausbildungen richtig starke Leistungen gezeigt werden. Wir wollen zeigen, dass die Leistungen des Berufsnachwuchses wahrgenommen und anerkannt werden. Deshalb finde ich es schön, dass zukünftig eine Auszeichnung der besten Ausbildungsabschlüsse in den Pflegeausbildungen erfolgen soll. Ich glaube, das ist neben guten Arbeitsbedingungen entscheidend.
Berufliche Pflege wird immer noch in ihrer Fachlichkeit und Komplexität sowie in ihren administrativen Anforderungen komplett unterschätzt. Das hat Pflege schlicht und ergreifend nicht verdient.
Lassen Sie mich ganz persönlich schließen. Ich glaube, dass Politik in den letzten 20 bis 25 Jahren Pflege- und Gesundheitspolitik in der Tat zu einseitig und zu fokussiert auf ökonomische Aspekte betrachtet hat. Lassen Sie mich deswegen mein herzliches Dankeschön an all diejenigen, die pflegen, versorgen und therapieren und dies Tag für Tag trotz der zum Teil wirklich widrigen Rahmenbedingungen geduldig tun, aussprechen.
Der Minister hat die Redezeit um mehr als 100 % erweitert. Diese Zeit steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. - Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/816 an den Sozialausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Damit ist die Überweisung des Antrags mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
- Es ist der Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/816. Wir sind in der Abstimmung. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Wer lehnt ab? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Antrags der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/833. Auch hier ist beantragt worden, den Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Dann ist dieser Antrag gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW nicht in den Ausschuss überwiesen worden.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist der Antrag bei Enthaltung der Fraktion der SPD mit Zustimmung aller anderen Fraktionen angenommen worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Barbara Ostmeier.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Das Ziel verbindet nicht nur wirtschaftlich und ökologisch stark, sondern weltoffen, menschlich und, so füge ich nach einem Jahr erfolgreicher Koalition hinzu, vor allem auch verantwortungsbewusst.
So arbeitet dieses Jamaika-Bündnis. Konsequent und Schritt für Schritt setzen wir die Vereinbarungen aus unserem Koalitionsvertrag um. Gleich zwei Tagesordnungspunkte dieser Landtagstagung sind wieder einmal ein Beleg dafür. Wir tun dies im gegenseitigen Respekt und in Abwägung unserer manchmal durchaus unterschiedlichen politischen Ansätze. Vor allem tun wir dies im vollen Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber den Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung sind. Wir tun dies auch aus Verantwortungsbewusstsein für alle Menschen in diesem Lande.
Die Verbesserung der Bleiberechtsregelung und die Beseitigung unverhältnismäßiger Hürden bei der Passbeschaffung in den Herkunftsländern sind weitere Beiträge zu einer Integrationspolitik, die nicht nur tagesaktuelle Herausforderungen im Blick behält, sondern auch das, was zukünftig zu regeln ist. Wir bitten heute um die breite Zustimmung dieses Hauses für eine Bundesratsinitiative, um über eine Änderung des § 25 b Aufenthaltsgesetz den Anwendungsrahmen des § 25 a Aufenthaltsgesetz für junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr zu erweitern.
Es sind nicht nur, aber insbesondere die jungen Menschen, denen wir eine Lebensperspektive eröffnen wollen, die Möglichkeit zu einem eigenverantwortlichen Leben. Dabei ist uns durchaus bewusst, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Neuregelungen mit den §§ 18 a, 25 a und 25 b Aufenthaltsgesetz aus damaliger Perspektive ein in sich schlüssiges Regelungswerk geschaffen hat.
Inzwischen zeigt sich aber, dass die Zahl der Aufenthaltstitel aufgrund dieser Vorschriften nach wie vor gering ist. Dafür gibt es sicher viele Ursachen, die wir in den Blick nehmen müssen. Fakt ist aber, dass Integration Zeit braucht. Spracherwerb braucht Zeit und vor allem auch die Erlangung der Ausbildungsreife. Allein mit dem Spracherwerb ist es nicht getan.
Sie sind in aller Regel hoch motiviert, auf der Suche nach Halt und Orientierung und bieten viel Potenzial für unseren Arbeitsmarkt. Über einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt wollen wir jungen Menschen eine Chance geben, um ihnen auf der Basis einer Ausbildung einen wichtigen Baustein für die Zukunft mitzugeben.
Wer gut integriert ist und Leistungswillen zeigt, den wollen wir unterstützen, und dem wollen wir die erforderliche Zeit einräumen.
Über die zweite Bundesratsinitiative wollen wir uns im Bund dafür einsetzen, dass die in der Aufenthaltsverordnung festgelegte Zumutbarkeit für eine Passbeschaffung im Herkunftsland dann nicht mehr vorliegen soll, wenn die Gebühr die Hälfte des monatlichen Einkommens des Gebührenpflichtigen übersteigt und diesen in eine soziale Schieflage bringt. Die Aufenthaltsverordnung hält es für zumutbar, möglicherweise anfallende Gebühren im Herkunftsland zu zahlen. Wir wissen, dass es Herkunftsländer gibt, die in diesem Zusammenhang nicht kooperativ arbeiten und den Passersatz nutzen, den Weg weiter zu erschweren. Ein Mittel ist die überhöhte Gebührenerhebung. Dem wollen wir mit unserer Initiative entgegenwirken.
Ich würde mich sehr freuen, wenn hier eine breite Zustimmung zu beiden Bundesratsinitiativen gegeben wird. Mit Blick auf die SPD-Fraktion bitte ich darum, dass Sie unserem Antrag Ihre Zustimmung geben. Wenn man sich den Antrag durchliest, stellt man fest, wir liegen inhaltlich sehr nahe beieinander. Wir halten es rechtssystematisch für richtiger, unser Ansinnen in § 25 b anzubinden und nicht in § 25 a, weil dort die Erwachsenen geregelt sind.
Ich plädiere dafür, unserem Antrag zuzustimmen, Ihren Antrag abzulehnen, und hoffe, dass wir trotzdem einen gemeinsamen Weg finden. - Vielen Dank.