Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen. Erstens. Die Entrüstung, die Gintoft wegen der Abholzung des Preesterholts erschütterte, verstehe ich wirklich sehr; ganz klar. Zweite Vorbemerkung: Sandra Redmann, mit Ihnen diskutiere ich am liebsten.
Aber die Gesetzesänderung, die Sie mit Ihrem Änderungsantrag vorgelegt haben, ist schlicht unnötig. Ich will Ihnen das gern noch einmal erläutern. Wir
haben in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer schon heute die striktesten Regelungen für Kahlschläge und Waldumwandlungen. Außerdem ist das MELUND, wie schon erwähnt worden ist, nach dem Fall in Gintoft sofort mit einem Erlass tätig geworden, der die Kriterien konkretisiert.
Zur Historie des Gesetzentwurfs will ich auch noch etwas sagen. Es gab ja zunächst einen Gesetzentwurf des SSW. Da ist - da müssen Sie jetzt durch, Lars Harms - ein bisschen etwas durcheinandergebracht worden, nämlich der Kahlschlag aus § 7 und die Waldumwandlung aus § 9. Das haben Sie im Laufe des Verfahrens geheilt. Dann gab es den gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und SSW. So weit, so gut. Jetzt schlagen Sie nur noch eine Änderung zu § 9 und nicht mehr zu § 7 vor. Aber auch die Änderungen in § 9 sind nicht nötig; denn Herr Meyer, Sie haben es vorgetragen - in § 9 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes steht bereits seit 2016 der kluge Satz:
„Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern ist unzulässig.“
Das haben Sie ins Gesetz geschrieben. Nun schmälern Sie Ihren eigenen Erfolg ein bisschen, wenn Sie ein Jahr später sagen, dass das nicht gut genug war und noch einmal nachgebessert werden muss. Ich finde, wie es im Gesetz steht, ist es gut. Wir haben das ja auch immer begrüßt. Aus diesem ganzen Paket haben wir wenig begrüßt. Aber das war ein Punkt, den wir begrüßt haben.
Eine Ergänzung, wie sie SSW und SPD nun vorschlagen, nämlich die Unzulässigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen zehn Jahre nach der Umwandlung zusätzlich in das Landeswaldgesetz zu schreiben, halten wir, wie ich schon sagte, für nicht sachgerecht. Es würde sich nämlich - das muss man auch einmal bedenken - um einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Grundeigentümers handeln, der unserer Meinung nach waldgesetzlich nicht zu rechtfertigen ist. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat sich exakt zu dieser Frage geäußert und verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen. Das ist der Grund, dass wir Ihren Antrag ablehnen.
Auch gesetzessystematisch ist der Vorschlag schwierig, weil es sich nämlich nach der Waldumwandlung nicht mehr um Wald handelt. Wir reden da über zehn Jahre. Da es sich dann nicht mehr um Wald handelt, passt es nicht ins Waldgesetz. Deswegen macht es Sinn, wie die Kollegen es schon sagten, das in das UVP-Gesetz zu schreiben. Da passt es dann besser hin.
Meine Damen und Herren, nun noch kurz zur Forderung von SSW und SPD, historische Waldstandorte mit einer Änderung in § 9 vermeintlich noch besser zu schützen. Die Forderung ist gut gemeint, aber auch hier würde es sich wieder um einen erheblichen zusätzlichen gesetzlichen Eingriff in die Freiheit der Waldbesitzer handeln. Außerdem sind bereits heute alte Waldstandorte im Rahmen der Umwandlung besonders geschützt. So steht in § 9 Absatz 3 Landeswaldgesetz, dass die Umwandlungsgenehmigung durch die Forstbehörde zu versagen ist, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Der schon erwähnte Erlass aus dem MELUND stellt klar, dass eben dieses öffentliche Interesse auch bei historischen alten Waldstandorten vorliegt.
Um es zusammenzufassen: Damit sich der Fall Preesterholt in Zukunft nicht mehr wiederholt, können wir gesetzgeberisch meiner Meinung nach nichts mehr unternehmen. Der Landtag und die Landesregierung haben bereits, wie beschrieben, alle notwendigen Regelungen in Kraft gesetzt. Das hat meines Erachtens auch die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss ergeben. Deswegen sehen wir keinen Änderungsbedarf hinsichtlich der bisherigen Rechtslage. Daher schlage ich Ihnen vor - wieder einmal schlage ich Ihnen das vor -, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Wir haben schon alles gehört. Ich werde versuchen, es kurz zu machen.
Auslöser für den vorliegenden Gesetzentwurf war die Rodung des Preesterholts, ein rund 2 ha großes Wäldchen, das nach Erteilung einer Rodungsgenehmigung durch die zuständigen Behörden einfach vom Erdboden verschwand. Das ist zu bedauern. Das wurde hier ja auch ausgedrückt. Wir schließen uns diesem Bedauern an.
Der vorliegende Entwurf wurde bereits ausführlich im Agrarausschuss beraten. Im Grunde genommen war und ist er aus unserer Sicht überflüssig, da das zuständige Ministerium als Reaktion auf diesen Vorgang den Erlass „Genehmigung von Waldumwandlungen nach § 9 Landeswaldgesetz“ veröffentlichte, um genau solche Fälle in der Zukunft zu vermeiden. Der Gesetzentwurf ist also aus unserer Sicht unbegründet. Genau deswegen wurde er im Umweltausschuss auch nach fünf Beratungen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Zuvor wurden schriftliche Stellungnahmen eingeholt, und es wurde sogar eine mündliche Anhörung durchgeführt. Es nützte alles nichts. Am Ende kam nach sorgfältiger Prüfung, übrigens auch durch den Wissenschaftlichen Dienst, heraus: Der Gesetzentwurf ist überflüssig. Ja, die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes haben sogar erhebliche Zweifel, dass ein derartiges Errichtungsverbot, das wesentlich über vier Jahre hinausgeht, überhaupt verfassungskonform ist.
Außerdem stimmen sich die Behörden in der Praxis heute schon ab. Die Entscheidung trifft jedoch die zuständige Fachbehörde. Und schon heute ist nach bestehendem Recht die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit mehr als 10 m Höhe unzulässig. Das Ministerium hat also schon reagiert und in einem Erlass geregelt, dass in Zukunft solche Kahlschläge nicht wieder vorkommen können.
Zu dem heute nachgeschobenen Änderungsantrag. Neu daran ist, dass die SPD jetzt aufgesprungen ist und dass die Nummer 1 des ursprünglichen Gesetzentwurfs gestrichen wurde. Damit gehen die Antragsteller immerhin auf die Ergebnisse der Anhörung ein und zeigen eine grundsätzliche Lernbereitschaft. Das ist gut, und das freut uns. Der Hauptmangel jedoch, nennen wir ihn einfach einmal so, die zehnjährige Sperrfrist, bleibt erhalten. Außerdem - das wurde eben auch schon angemahnt - werden durch den Punkt 2.5 Waldbesitzer in ihren Eigentumsrechten benachteiligt, deren Wald sich zum Beispiel in waldärmeren Landkreisen befindet. Auch deswegen müssen wir diesen Antrag ablehnen.
nicht und leider den Bürgern auch nicht. Statt solcher gesetzlicher Regelungen setzt sich die AfD für ein Waldförderprogramm ein, damit in unserem waldarmen Schleswig-Holstein gesunde und widerstandsfähige Mischwälder erhalten werden und der Wald mit all seinen positiven Eigenschaften für alle Bürger da ist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Argumente sind ausgetauscht. Auch die einschlägigen Gesetzestexte sind alle genannt worden. Insofern noch kurz von meiner Seite Folgendes:
Preesterholt war - ich weiß gar nicht, wie die genaue Wortwahl war - eigentlich eine Unverfrorenheit, eigentlich eine Schweinerei; denn die Intention des Gesetzes ist an der Stelle völlig klar. Die einschlägigen Paragrafen sind ja vorgelesen worden. Jetzt ist darauf reagiert worden, und nun lautet die einzige Frage, die aus meiner Sicht noch zu verhandeln ist, ob eine weitere gesetzliche Verschärfung, etwa ein Bauverbot für Windenergieanlagen für zehn Jahre, eine bremsende oder verhindernde Wirkung haben würde. Das hätte es ohne Frage. Insofern geht es mir wie der Abgeordneten Fritzen. Ich stehe dem ganzen Ansinnen mit viel Sympathie gegenüber, nehme aber zur Kenntnis, dass es verfassungsmäßige Bedenken gibt und ein Umwandlungsverbot über vier Jahre wahrscheinlich wenig Effekt haben würde. Dass dies eine Lösung gewesen wäre, ist zu attestieren, nur sind wir als Institution natürlich gehalten, nicht sehenden Auges in eine verfassungsmäßig bedenkliche Situation hineinzulaufen.
Insofern noch einmal ein Blick zurück auf das, was ursprünglich zum Preesterholt-Fall geführt hat. Es war eine Auslegung des Gesetzestextes, die nicht der gesetzlichen Intention entsprach. Deswegen ist das, was wir gemacht haben, der Versuch gewesen, diese Auslegungslücke zu schließen, indem wir die genannten Maßnahmen ergriffen und das scharf gestellt haben. Wir meinen, damit die Möglichkeit, noch einmal so zu agieren - was ja die Debatte ausgelöst hat -, genommen zu haben.
Dass darüber hinaus weitere Maßnahmen wünschenswert gewesen sein können, will ich gar nicht in Abrede stellen. Nur glauben wir, dass damit diesem Fall schon Genüge getan ist und dass der Schritt darüber hinaus mit Blick auf Eigentumsrechte und Verfassungsbedenken vielleicht ein Schritt zu weit ist.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD mit der Drucksachennummer 19/854 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen kann es nicht geben. Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPDFraktion und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/287, abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen und der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Der Ausschussempfehlung wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW gefolgt.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein - Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung zur Aufnahme des Rechts auf angemessenen Wohnraum
Wir kommen zunächst zur Berichterstattung durch die Landesregierung. Das Wort hat der Herr Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in der jetzigen Förderperiode große Erfolge mit dem Wohnraumförderungsprogramm erreicht. Bis 2017 haben wir insgesamt 3.500 Wohnungen gefördert, davon allein im Jahr 2017 über 1.700. Das ist eine Verdoppelung gegenüber 2016. Wir haben ein Fördervolumen von 388 Millionen € ausgegeben und ein Investitionsvolumen von rund 751 Millionen € angeschoben.