Protocol of the Session on June 14, 2018

Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, dass Schleswig-Holstein einen entsprechenden Än

(Flemming Meyer)

derungsantrag in den Gesundheitsausschuss des Bundesrates einbringt, wo diese Resolution liegt. Der Änderungsvorschlag für den Gesundheitsausschuss des Bundesrates lautet wie folgt:

„Sollte die Bundesregierung an der personenstandsrechtlichen Erfassung des Geschlechts festhalten, ist als weiterer Geschlechtseintrag die Terminologie ‚inter‘ beziehungsweise ‚divers‘ zu verwenden.“

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das ist eine klare, präzise Möglichkeit für die künftige Bezeichnung.

Die bisherige Regelung nach dem Transsexuellengesetz soll durch eine ärztliche Bescheinigung ersetzt werden, auf deren Grundlage ein Geschlechterwechsel direkt durch das zuständige Geburtsregister erfolgt. Das ist eine Verbesserung. Ich will aber sehr deutlich sagen: Ich hätte mir mehr gewünscht. Ich bin überzeugt davon, dass die Begutachtung von den Betroffenen als belastend und demütigend empfunden wird und die medizinische Untersuchung nicht erforderlich ist.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Darüber hinaus - auch darauf zielt die Bundesratsinitiative ab - fehlt es inter- und transsexuellen Menschen an einer ihren speziellen Bedürfnissen entsprechenden gesundheitlichen Versorgung. Eine solche Versorgung ist aber erforderlich - einschließlich einer angemessenen Finanzierung medizinischer Behandlungen durch die Träger der Krankenversicherung.

Die Forderung nach einem wirksamen Schutz vor nicht selbstbestimmter Zuweisung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht und umgekehrt, der Möglichkeit zur selbstbestimmten Angleichung an das männliche oder weibliche Geschlecht steht seit Längerem im Raum. Ich denke insbesondere an medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern. Wird man einmal mit Schicksalen konfrontiert und erfährt, was dort tatsächlich passiert, wird unmissverständlich deutlich, was die Kollegin Midyatli sehr deutlich gesagt hat: Leitlinien reichen nicht aus, um Kinder vor derartigen Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen. Aus meiner Sicht ist hier ein klar geregelter gesetzlicher Schutz erforderlich.

Man sollte nicht immer nur Zustandsbeschreibungen machen. Das Schöne am Regieren ist, dass man auch handeln kann und handeln soll. Auch deswe

gen werden wir in den Gesundheitsausschuss des Bundesrates einen Präzisierungsvorschlag einbringen. Dieser soll lauten:

„Der Schutz vor nicht selbstbestimmten Zuweisungen zum männlichen oder weiblichen Geschlecht ist explizit als Verbot von medizinisch nicht indizierten Operationen an intersexuellen Kindern im Strafrecht sicherzustellen. Die Möglichkeit zur selbstbestimmten Angleichung an das weibliche oder männliche Geschlecht ist als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.“

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das ist klar, das ist präzise, und dann braucht man in Zukunft nicht weiter heruminterpretieren.

Ich sage noch einmal: Dass wir das heute miteinander diskutieren, ist wichtig. Es wäre nichts passiert, hätten wir diese Diskussion heute nicht geführt. Es geht um ein gesetzliches Gesamtpaket, das die Anerkennung der Geschlechtsidentität und den Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung umfassend regeln soll und das die lange geforderten Verbesserungen und Vereinfachungen für inter- und transsexuelle Menschen bringt.

Ich habe mich über diesen Tagesordnungspunkt sehr gefreut. Ich glaube, wir senden genau das richtige Signal aus. Danke dafür.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Der Herr Minister hat die vorgesehene Redezeit um knapp 3 Minuten überschritten. Ich sehe nicht, dass eine Fraktion Bedarf hat, diese Redezeit für sich in Anspruch zu nehmen.

(Serpil Midyatli [SPD]: Jede Sekunde war es wert!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe somit die Beratungen.

Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 19/752 (neu) in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, FDP, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

(Minister Dr. Heiner Garg)

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:

Nutzung von Open-Source-Software

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/756

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne somit die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Lukas Kilian das Wort.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Antrag über Open Source für die einen klingt das vielleicht nach Neudeutsch, für die anderen nach Denglisch, für viele nach Fachchinesisch.

(Christopher Vogt [FDP]: Nach Englisch! - Weitere Zurufe)

- Das offenbart auch Ihr Bewusstsein, Herr Vogt. Für viele andere debattieren wir hier über digitale Alltäglichkeiten.

Es geht um die Nutzung von Open-Source-Software in unserem Land. Als Open-Source-Software bezeichnet man zunächst eine Software, die einen frei zugänglichen Quellcode hat. Es geht also darum, dass sich jeder an der Entwicklung eines solchen Programms beteiligen kann. Man kann eigene Programmteile hinzufügen, Add-ons oder andere Dinge -

(Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

- Das wird nicht verstanden?

(Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

- Das haben wir ja gestern gehabt. Gestern wurde versichert, dass die SPD-Fraktion nicht mehr in Stein meißelt.

(Heiterkeit und Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Zurufe SPD)

Deswegen hoffe ich, dass ich es hinbekomme, dass wir mit diesem Open-Source-Antrag -

(Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

- Wir wollten papierlos werden. Beim Landesplanungsrecht gab es, glaube ich, Redner aus Ihrer

Fraktion, die gesagt haben: Wir wollen die ausgedruckten Exemplare.

(Beifall CDU)

Aber das hat alles nichts mit dem Antrag zu tun.

Open-Source-Programme sind Programme, für die es einen freien Quellcode gibt und denen man Programminhalte hinzufügen oder die man umprogrammieren kann. Das Land Schleswig-Holstein hat in der Softwarestrategie die Chancen unterschiedlicher Softwareentwicklungswege bereits erkannt. Wir finden das gut, denn wir glauben, dass eine einseitige Abhängigkeit von sogenannten proprietären, also im Eigentum Einzelner befindlicher Programme, zu Problemen führen kann. Da gibt es insbesondere die große Herausforderung der Abhängigkeit von einigen wenigen Großkonzernen.

Ganz oft diskutiert wird das Thema Lizenzgebühren, dass man für die gängigen Programme, die jeder von uns kennt, eine Lizenzgebühr bezahlen muss. Schaut man sich das im Staatswesen an, sieht man, welche Unmengen Geld überwiesen werden müssen.

Es gibt noch einen weiteren Grund, aus dem es ganz sinnvoll ist, sich beim Thema Software breiter aufzustellen. Das betrifft das sogenannte Clusterrisiko, was die IT-Sicherheit angeht. Sicherheitslücken in Programmen, die relativ schnell bekannt werden können oder die jahrelang nicht oder nur den Falschen bekannt sind, hat man in allen Programmen. Wenn man in der Softwarestrategie breit aufgestellt ist, kann gerade die Nutzung von OpenSource-Software dazu führen, dass eine Sicherheitslücke in einem großen Programm nicht dazu führt, dass die gesamte IT-Sicherheit des Landes betroffen ist. Deswegen glaube ich, wir müssen uns schon dafür einsetzen, dass sich Schleswig-Holstein breit aufstellt.

Wir beauftragen die Landesregierung, einen Bericht abzugeben, wie wir es schaffen, bis zum ersten Quartal 2020 insgesamt auf Open-Source-Software umzustellen. Ich glaube, das ist ganz gut.

Dabei muss man aber auch noch einen anderen Gesichtspunkt bedenken. Open Source klingt cool, modern und hip. Es muss auch nutzerfreundlich sein.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Es muss auch bedienungsfreundlich sein. Es bringt nichts, wenn wir Menschen mit einer Softwarestrategie etwas überstülpen und der Anwender in den Verwaltungen, in den Behörden damit nicht umge

(Vizepräsidentin Annabell Krämer)