Vom Verfahren her muss ich meinem Kollegen ein wenig widersprechen. Wir geben uns natürlich Mühe, die Entscheidungsfindung hier möglichst effektiv zu gestalten. Deswegen ziehen wir unseren Antrag zurück und beantragen gleichzeitig, Punkt 1
unseres Antrags als Änderungsantrag zum Antrag der Koalition, Drucksache 19/793, abstimmen zu lassen. - Danke schön.
Frau Präsidentin, ich bitte Sie, in Rücksprache mit der SPD-Fraktion zu klären, in welcher Reihenfolge das passieren soll.
Für die Landesregierung hat nun der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die schon vielfach angesprochene jüngere Generation muss jetzt ein bisschen tapfer sein, weil jetzt die Erfahrungswerte der etwas älteren Generation kommen.
Die klassische Familienfahrt in den Urlaub, vorne im Auto sitzen zwei Rauchereltern, und hinten auf der Rückbank sitzen zwei kleine Kinder und der Familienhund. - Das war in der damaligen Zeit völlig normal.
Der Nichtraucherschutz ist in Deutschland in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten deutlich weiterge
kommen. Ich kann es gut verstehen. Viele Kolleginnen und Kollegen, die hier gesprochen haben, haben dargestellt, wie schwer sie sich mit der Auseinandersetzung über die Frage getan haben, ob ein Verbot der richtige Weg ist. Natürlich geht es nicht um die vielen verantwortungsbewussten Eltern, die heute selbstverständlich darauf verzichten, in Anwesenheit ihrer Kinder im Auto zu rauchen, sondern es geht um diejenigen, die es nicht tun.
Es ist bekannt, dass Tabakqualm in hohem Maße gesundheitsschädlich ist. Selbstverständlich stellt niemand mehr infrage, dass Nichtraucher ein Recht darauf haben, vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt zu werden. Dieses Recht haben natürlich insbesondere Kinder und Jugendliche, denn denen schadet das Einatmen von Tabakrauch besonders stark, zumal ihre Atemwege noch nicht voll ausgebildet sind. Ihnen drohen akute und chronische Atemwegserkrankungen oder deren Verschlechterung ebenso wie eine ganze Reihe weiterer gesundheitlicher Schäden. Man muss wahrlich kein Experte sein, um zu verstehen, dass die Gefahren des Passivrauchens in Kraftfahrzeugen ganz besonders groß sind, denn dort ist aufgrund des geringen Raumvolumens die Schadstoffexposition besonders intensiv. Das haben viele Kolleginnen und Kollegen bereits zutreffend dargestellt.
Insbesondere Minderjährige benötigen unsere Unterstützung, wenn es darum geht, ihre Gesundheit zu schützen und sie vor den Folgen des Passivrauchens in Kraftfahrzeugen zu bewahren.
Ich sage das in aller Deutlichkeit in Richtung derjenigen Eltern, die ihre Kinder nach wie vor in solche gesundheitsschädigenden Situationen bringen: Es gibt aus meiner Sicht kein Recht auf die Freiheit, seine Kinder gesundheitlich zu schädigen, auch nicht in einem geschlossenen Fahrzeug.
Ja, als wir vor elf Jahren im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Debatte um den Nichtraucherschutz geführt haben, war ich selbst noch davon überzeugt, dass Aufklärung, dass Prävention, dass Appelle das Mittel der Wahl sind. Wir wissen heute: Man hat nicht jeden erreicht. Deswegen bin ich froh, Ihnen sagen zu dürfen, dass das Thema auf der Tagesordnung der kommenden Gesundheitsministerkonferenz in der nächsten Woche steht und auch für den Kollegen Stamp aus Nordrhein-Westfalen, der meiner Partei angehört und für Kinder zuständig ist, das Mittel, über das wir heute diskutieren, ganz klar das Mittel der Wahl sein wird. Ich werde dort mit den Kolleginnen und Kollegen aus
den anderen Ländern über mögliche weitergehende Maßnahmen sprechen. Die Linie ist dabei für die Landesregierung vollkommen klar: Vorfahrt für die Gesundheit der Kinder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz gleich, ob eine solche Regelung in jedem Fall vollzogen wird - das wird sie im Übrigen nie, auch nicht im Straßenverkehr; denken Sie an das Verbot des Einsatzes von Mobiltelefonen ohne eine entsprechende Einrichtung -, ist eine solche Regelung wichtig. Ich halte sie für sinnvoll, weil sie dazu beitragen wird, das Bewusstsein für die Schädlichkeit des Rauchens im Auto weiter zu schärfen. Das ist aus meiner Sicht schon ein wichtiger Aspekt.
In der Tat ist es so, dass wir wie in allen Bereichen der Suchtprävention mit einer ausschließlich auf Verbote setzenden Politik nicht übermäßig erfolgreich sind. Das hat im Übrigen auch niemand hier gefordert. Es gibt vielfältige Beispiele - darüber haben wir in diesem Haus etliche Male diskutiert.
Es ist wichtig, beim Tabak neben neu zu ergreifenden Maßnahmen weiter intensiv auf Verhaltensprävention zu setzen. Ich habe den Kollegen Meyer dahin gehend verstanden. Gerade bei Kindern und Jugendlichen gilt es, bereits vor der Erfahrung mit Suchtstoffen über eine suchtmittelunspezifische Ansprache eine Persönlichkeitsstärkung, eine Festigung gegen Suchtrisiken auszubilden.
Diesem Grundsatz folgt die Landesregierung, unter anderem indem sie eine ganze Reihe von schulischen und außerschulischen Präventionsprojekten unterstützt, fördert und weiter fördern wird. Beispielhaft genannt sei die Kampagne NICHTRAUCHEN.TIEFDURCHATMEN, in deren Rahmen das IFT-NORD seit 2003 verschiedene sehr erfolgreiche Projekte durchführt. Weiter fördert mein Haus das Projekt „Rauchfrei - auf dem Weg zur rauchfreien Schule“. Damit haben die Landesstelle gegen die Suchtgefahren und die Koordinationsstelle Schulische Suchtvorbeugung des IQSH das Thema Rauchen und Nichtraucherschutz in vielen Schulen in Schleswig-Holstein bereits verankert und noch stärker in den Blickpunkt gerückt.
Zu nennen ist auch der unter dem Dach der Landeskampagne stehende schulische Wettbewerb „Be Smart - Don’t Start“. Dabei verpflichten sich Schulklassen, freiwillig für einen Zeitraum von sechs Monaten nicht zu rauchen, und können, wenn sie erfolgreich waren, attraktiv belohnt werden. Im Übrigen liegt die Attraktivität vor allem in der Stärkung der eigenen Gesundheit. Dieser Wettbewerb
Diese und weitere Beispiele zeigen, dass Nichtraucherschutz sowohl einen klaren rechtlichen Rahmen als auch Präventionsmaßnahmen braucht, die Menschen davor bewahren, mit dem Rauchen anzufangen. Schleswig-Holstein verfolgt beide Handlungsstränge. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg.
Ich freue mich selbstverständlich über entsprechenden Rückenwind für die in der kommenden Woche startende Gesundheitsministerkonferenz. Es ist wichtig, dass sich der Landtag klar dazu positioniert. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Minister hat seine Redezeit um 1 Minute und 30 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht allen Fraktionen zur Verfügung. - Ich sehe aber keinen weiteren Redebedarf.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion hat ihren Antrag Drucksache 19/748 zurückgezogen und beantragt, den Absatz 1 dieses Antrags als Änderungsantrag zum Alternativantrag Drucksache 19/793 einzubringen.
Ich schlage vor, dass wir den Absatz 1 des Änderungsantrags als Absatz 3 in den Alternativantrag einfügen würden, würde denn so beschlossen. Ist es gewünscht, dass ich den Absatz 1 noch einmal vorlese? - Nein, das wird nicht gewünscht. Der Absatz ist bekannt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD, den Absatz 1 des Antrags Drucksache 19/748 als Absatz 3 dem Alternativantrag der CDU Drucksache 19/793 hinzuzufügen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsantrag der SPD gegen die Stimmen von SPD und SSW abgelehnt worden.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/793. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Dann ist der Antrag einstimmig angenommen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Finanzministerin, Frau Monika Heinold, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften vor. Mit einem Paket aus verschiedenen Maßnahmen wollen wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter steigern. Daran knüpfen wir hier an eine Reihe von Verbesserungen an, die wir in den vergangenen Monaten bereits auf den Weg gebracht haben. Dazu zählen die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Polizei, Justizvollzug, Fischereiaufsicht und Feuerwehren, eine verbesserte Arbeitszeitregelung für Wechselschichtdienste und die Erhöhung der Zulage für Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer im Außendienst der Steuerverwaltung.