Protocol of the Session on June 13, 2018

(Zuruf Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir brauchen zum Beispiel Park-and-Ride-Parkplätze am Stadtrand. Es ist richtig: Von Ascheffel oder von Ascheberg kann man nicht mit dem Fahrrad nach Kiel fahren, das ist mir völlig klar. Man kann aber bis zum Park-and-Ride-Parkplatz fahren und dann entweder mit dem Fahrrad oder mit dem kostenlosen ÖPNV in die Stadt fahren. Wir brauchen Konzepte, um das attraktiv zu machen.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir brauchen aber auch etwas Grünes.

(Zurufe - Dr. Frank Brodehl [AfD]: Das war so gut bis jetzt!)

- In der Tat. Wir brauchen etwas Grünes. Wir brauchen in der Stadt Kiel dringend grüne Wellen.

(Beifall FDP, AfD und Bernd Heinemann [SPD])

Wie oft wir in dieser Stadt Stau haben, weil wir so etwas nicht haben, weil wir keine intelligenten Verkehrsleitsysteme in der Stadt haben, ist eine reine Katastrophe.

(Beifall FDP und AfD)

Ja, man muss sich tatsächlich eine Rübe machen und sich vielleicht auch andere Städte anschauen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, bitte lassen wir wieder dem Redner das Wort. - Ich danke Ihnen.

Wir müssen uns auch eine Rübe machen, wie man zum Beispiel Radautobahnen etablieren kann. Anstatt immer wieder riesige Konzepte zu erarbeiten über irgendwelche Bahnverbindungen nach sonst wohin, die Millionen und Milliarden kosten, können wir doch vielleicht bodenständig und ganz klein anfangen und schauen, ob wir nicht Fahrradautobahnen auch gerade hier im Kieler Bereich, aber auch in Lübeck, in Flensburg und in Neumünster hinbekommen können. Das ist der Schlüssel. Das ist ein wichtiger Schlüssel, um Emissionen abbauen zu können.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Wir können das in Kopenhagen sehen.

(Beifall Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir als Fraktion haben uns das letztens auch in Aarhus angeschaut. Das funktioniert.

(Beifall SSW und Eka von Kalben [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Wenn es andernorts funktioniert, dann kann das auch hier funktionieren.

Es ist richtig, dass wir fordern, dass es einen Stromanschluss für Kreuzfahrer geben muss. Diese Stromanschlüsse müssen aber natürlich auch genutzt werden. Wenn man ganz ehrlich ist, muss es da auch eine Abnahmepflicht geben. Auch das macht uns beispielsweise Norwegen vor. Da fährt man eben mit dem Schiff nicht hin, sondern die sagen: Ihr könnt zu Hause bleiben, wenn ihr keine ordentliche Stromanbindung an euren Schiffen habt und ihr nicht tatsächlich auch unseren Strom abnehmt. - Nun kann man sagen: Okay, das ist billiger dort. - Aber dann müssen wir eben auf Bundesebene dafür Sorge tragen, dass Landstrom hier genauso günstig wie andernorts angeboten wird, damit es für die Kreuzfahrer attraktiv ist. Auch das ist eine politische Aufgabe, die wir haben.

(Beifall Jörg Nobis [AfD])

Ein Letztes: Auch das hat etwas mit grün zu tun und hört sich manchmal banal an, ist aber in der Stadtplanung ganz wichtig: Wir brauchen mehr Parks, wir brauchen mehr Grünanlagen. Wir müssen überlegen, wie wir Grünzüge in die Stadt hineinplanen können. Das ist ganz wichtig und wird viel zu wenig getan,

(Beifall Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

auch gerade in Kiel. Es gibt also genügend Dinge, die sowohl die Stadt Kiel als auch die Landesregierung in Luftreinhaltepläne hineinschreiben kann. Ein Fahrverbot gehört allerdings nicht dazu.

(Beifall SSW, SPD, FDP und AfD)

Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Dr. Robert Habeck.

Vielen Dank, Herr Präsident! - Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und

(Lars Harms)

Kollegen! Lassen Sie mich kurz ein paar Anmerkungen systemischer Art machen. Es wurde viel von Verkehrspolitik gesprochen. Worüber wir aber eigentlich reden, ist Gesundheitspolitik und - mit Verlaub, sehr geehrter Herr Kollege Stegner - Sozialpolitik.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eka von Kalben hat das kurz angesprochen: Alles, über das gesprochen wird, sind Gegenmaßnahmen, die wir zu erwägen haben. Zu wenig wurde sich in der Debatte - auch in der medialen Debatte - mit der Situation und der Analyse der Situation beschäftigt. Ich werde gleich versuchen, das nachzutragen.

Lassen Sie mich zweitens darauf hinweisen, dass wir nicht im luftleeren Raum argumentieren, sondern uns eine Reihe von Urteilen sowohl europäischer wie inzwischen auch deutscher Rechtsprechung zu vergegenwärtigen haben. Ich zitiere einfach einmal aus ein paar Urteilen, damit Sie wissen, wie die Rechtslage ist. Sie können natürlich der Meinung sein, eine Landesregierung solle sich nicht an Recht und Gesetz halten, allerdings teilen Sie diese Meinung dann nicht mit mir.

Ich zitiere kurz mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Schreiben der EU-Kommission zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dort heißt es Deutschland ist zusammen mit England und Frankreich verklagt worden -:

„Die genannten … Mitgliedstaaten haben keine überzeugenden, wirksamen und zeitgerechten Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung schnellstmöglich“

- das steht da

„- wie es das EU-Recht vorschreibt - unter die vereinbarten Grenzwerte zu senken.“

Wir selbst, das Land Schleswig-Holstein, in diesem Fall das Umweltministerium, sind von der Deutschen Umwelthilfe bereits im November 2017 verklagt worden. Dort heißt es, es wird beantragt,

„den Beklagten“

- das Umweltministerium

„zu verpflichten, den für die Stadt Kiel geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen“

- Zitat des europäischen Urteils

„Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3 im Stadtgebiet enthält.“

Das heißt, die Klage ist schon eingereicht. Es ist nicht so, dass wir erst verklagt werden müssten. Wir wurden bereits verklagt.

Drittens gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018. Das ist das Urteil, auf das wir gewartet haben beziehungsweise dessen Begründung wir abwarten wollten, und die liegt jetzt seit Ende Mai vor.

Das Bundesverwaltungsgericht führt darin aus, dass es aufgrund der Grenzwerte für Stickstoff nicht ausreichend ist, Maßnahmen zu ergreifen, die erst in den Jahren 2020 bis 2024 Wirksamkeit entfalten. Das heißt, das Bundesverwaltungsgericht sagt: Bis 2020 müssen die Grenzwerte eingehalten werden.

Zur Anpflanzung von Parks - das alles ist schön und gut, Lars Harms -: Ich bezweifle, dass die Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts mit der Anpflanzung von Parks einzuhalten sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme gleich zu den verschiedenen Maßnahmen und der Problemanalyse.

Wir haben eine Situation, die relativ klar definiert wird. Es heißt dort im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter:

„Soweit sich vor diesem Hintergrund (be- schränkte) Verkehrsverbote für (bestimmte) Dieselfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte erweisen, sind derartige Maßnahmen mithin aus unionsrechtlichen Gründen zu ergreifen.“

Das ist also die Ausgangslage für eine Landesregierung, die sich an Recht und Gesetz hält.