Protocol of the Session on June 13, 2018

Ich verweise auf die Vorlage.

Ich danke der Berichterstatterin. - Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Claus Christian Claussen,

(Claus Christian Claussen [CDU] ist nicht im Saal - Zuruf CDU: Sollen wir Claussen rein- holen?)

- Jetzt könnten wir Sie, Herr Arp, gut gebrauchen, indem Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Redner, Herr Claussen

(Heiterkeit - Beate Raudies [SPD]: Oder Arp redet! - Volker Schnurrbusch [AfD]: Ohne Aussprache!)

zur Debatte ans Pult treten könnte.

(Unruhe)

(Vizepräsident Rasmus Andresen)

Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuschauer! Auch so etwas gibt es im Parlament. Es kommt nicht oft vor und soll auch nicht sein. Wir bitten, unseren Redner an die letzte Stelle der Rednerliste zu setzen. Ich hoffe, dass er dann wieder da ist. Wenn Sie damit einverstanden sind, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das ist ein konstruktiver Vorschlag. Auch wenn Herr Claussen nun in den Saal zu kommen scheint, würden wir dem Vorschlag des Kollegen Arp folgen und mit der Kollegin Kirsten Eickhoff-Weber für die SPD-Fraktion weitermachen. Sie ist da, das ist sehr schön. Ich erteile ihr das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Schon bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs haben wir hier erhebliche Mängel im Verfahren konstatiert. Das hat sich fortgesetzt. Es darf nicht sein, dass dieses wirklich krude Verfahren unkommentiert bleibt. Ich sage es direkt vorweg: Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist so nicht zu verantworten. Das Verfahren wird der Bedeutung nicht gerecht. Wir beantragen eine dritte Lesung.

(Beifall SPD und SSW)

Denn mit dem Landesplanungsgesetz wird nicht nur die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung der Regionalpläne Wind geändert. Hier soll auch die Aufstellung des Landesentwicklungsplans verschlankt und gestrafft werden. Das wollen Sie während des laufenden Verfahrens auch durch Eingriffe bei der Beteiligung erreichen.

Kurz vor der ersten Lesung fiel den regierungstragenden Fraktionen ein, dass sie das Moratorium für die Windenergie wohl schlicht vergessen hatten. Die Begründung zum Gesetzentwurf kam erst - sage und schreibe - am 17. Mai 2018, zehn Wochen nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs und erst eine knappe Woche vor Ablauf der Frist für die schriftliche Anhörung. Am 30. Mai 2018 gab es noch einen Änderungsantrag der Koalition, der im Ausschuss von einem Vertreter der Landesplanung begründet wurde, wie er auch die angebliche Notwendigkeit der zweiten Lesung in dieser Tagung erklärte. Die Einladungsfrist für die mündliche Anhö

rung, die Sie eigentlich gar nicht wollten, betrug noch nicht einmal eine Woche. An dieser Stelle herzlichen Dank an alle, die sich angesichts dieses schieren Unwillens der Koalition, kritische Stimmen überhaupt zuzulassen, an diesem Anhörungsverfahren beteiligt und sich geäußert haben.

(Beifall SPD)

Liebe Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hätten wir in Zeiten der Küstenkoalition ein solches Verfahren vorgeschlagen, ihr wärt uns aufs Dach gestiegen - und das zu Recht!

(Beifall SPD und SSW)

Aber in den Hinterzimmern von Jamaika scheint das alles vergessen.

Und hier kommt der entscheidende Punkt; denn die Stellungnahme von Professor Brüning, Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts, erfüllt uns mit großer Sorge. Er führt aus, dass sich das Landesverfassungsgericht keineswegs zur Verfassungsmäßigkeit des bisherigen Moratoriums geäußert hat. In Ihrer Begründung werden also offenbar Tatsachen verdreht.

Im damaligen Verfahren ging es übrigens immer um das zurzeit bestehende Moratorium. Wie sieht es aber mit der weiteren Verlängerung aus? Ist die weitere Verlängerung sachlich zu begründen? Wie lange ist eine Verlängerung überhaupt noch möglich? Welche rechtlichen Konsequenzen drohen? Um alles das zu klären, wäre es zwingend notwendig gewesen, Herrn Professor Brüning selbst im Ausschuss zu hören. Ohne klare Antworten, die auch der Minister dazu heute Morgen nicht geben konnte, ist dieser Gesetzentwurf nicht beschlussreif.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich an die Diskussion zum Moratorium und deren Verlängerung durch die letzte Koalition. Alles das wurde immer durch ausführliche Runden beim Ministerpräsidenten begleitet. Es hat immer die Gespräche beim Ministerpräsidenten gegeben, bei denen alle mit an Bord waren; die Politik, die Verbände, die Rechtsberatung: Alle saßen dort, und alle Fragen konnten dort geklärt werden. Dieses ist jetzt nicht möglich.

Aber das Gesetz hat noch viel mehr Tücken. Die Planungsunterlagen werden in Zukunft ausschließlich im Internet bereitgestellt oder in elektronischer Form übermittelt. Nur in den Städten und Kreisen liegen sie noch aus. Ja, Technik nutzen, ja, Papier sparen, alles richtig. Aber was ist mit den Menschen, die nicht über die technischen Möglichkeiten

und Fähigkeiten verfügen? Wie sollen diese gleichberechtigt und barrierearm teilhaben können? Wie sollen diese Menschen überprüfen, ob die vollmundigen Wahlversprechen zu Abstandsregelungen überhaupt eingehalten werden?

(Beifall SPD)

Der BUND befürchtet zu Recht, dass die Druckkosten aufs Ehrenamt abgewälzt werden sollen. In der Anhörung hatte der Kollege Burkhard Peters vorgeschlagen, dass die Verbände nach Bedarf gedruckte Ausfertigungen der Planunterlagen anfordern können sollen. Gute Idee, aber schade, dass es das nicht bis in den Gesetzentwurf geschafft hat.

Derzeit haben Anzuhörende vier Monate Zeit, und eine Verlängerung ist möglich. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht jetzt auch eine angemessene Verkürzung vor. Was ist angemessen? Wer entscheidet darüber? In der Anhörung dazu konnten die Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen nicht ein einziges Beispiel nennen.

Ich könnte jetzt auch noch ausführen, dass Sie den Rechtsweg der Kommunen einengen, indem Klagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Aber fünf Minuten reichen heute leider nicht, um dieses Murksgesetz ganz zu sezieren. In aller Verantwortung bitte ich Sie: Stimmen Sie einer dritten Lesung zu. Die Fragen müssen geklärt werden. Und diese Fragen müssen mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes geklärt werden. Sie dürfen uns nicht in eine solche rechtliche Unsicherheit entlassen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall SPD - Claus Christian Claussen [CDU] und Bernd Voß [BÜND- NIS/90/DIE GRÜNEN] begeben sich auf den Weg zum Rednerpult)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Herr Claussen und Herr Voß, Sie irren sich beide. Wir haben vorhin vereinbart, dass Sie, Herr Claussen, am Schluss der Rednerliste zu Wort kommen. Der nächste Redner wäre in der Reihenfolge jetzt der Kollege Voß. Genau dieses hat der Kollege Arp vorhin vorgeschlagen, und das ist hier von allen mit Zustimmung quittiert worden. Deswegen ist der nächste Redner in der Reihenfolge der Rednerliste nun der Abgeordnete Bernd Voß von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und der Kollege Claussen kommt erst nach der Rede von Herrn Harms an die Reihe. Das wird aber noch einige Zeit dauern. - Jetzt hat der

Kollege Bernd Voß von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

(Unruhe)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es schafft wirklich Verwirrung, wenn einmal ein Kollege ein paar Minuten auf sich warten lässt.

Der vorliegende Gesetzentwurf regelt eine ganze Reihe von zum Teil längst fälligen Anpassungen beim Verfahren der Landesplanung. Sie sind Grundlage für viele Entwicklungen und Vorhaben im Land. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist aber auch ein kleiner weiterer Schritt hin zu einem Ziel, nämlich zum Ziel der Umsetzung der Energiewende im Land.

Natürlich gibt es hier konkurrierende Ansprüche, die sorgsam abgewogen werden müssen. In unseren aktuellen politischen Zielen und im Koalitionsvertrag konzentrieren wir uns auf die naheliegenden Schritte. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag über den Ausbau der Windenergie an Land ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer Energiewende, auf die wir Grüne natürlich auch bestanden haben: 10 GW installierte Leistung Wind onshore bis 2025 in naher Zukunft. Dafür werden dann auch irgendwo 2 % der Landesfläche benötigt. Das ist ein naheliegendes Ziel. Es sieht so aus, dass wir dieses Ziel mit dem angepassten und modifizierten Kriterienkatalog in dem seit 2015 laufenden Planungsverfahren erreichen. Wir möchten nicht weiter in Verzug kommen. Dann wird es nämlich für die kommende Legislaturperiode noch schwieriger, die Klimalücke zu schließen. Zugleich möchten wir auf diesem Weg möglichst viele Menschen beteiligen und ihre Anliegen berücksichtigen.

Die Windenergie im Land ist ein besonders anspruchsvolles Thema. Hier kommen zum Teil diametral gegensätzliche Interessen zusammen. Alle haben berechtigte Ansprüche an die Nutzung und die Qualität der Flächen im Land. Und um genau diese konkurrierenden Ansprüche unter einen Hut zu bekommen, machen wir eine Konzentrationsplanung auf Landesebene. Sie wissen das. Wir haben hierüber auch schon sehr oft im Konsens diskutiert.

Um eine möglichst hohe Beteiligung und Mitsprache zu ermöglichen, sind wir bereits einen langen Weg gegangen. Bald wird der nächste LEP zum Thema Wind aufgelegt und einem erneuten öffentlichen Beteiligungsverfahren unterzogen. Eine wei

(Kirsten Eickhoff-Weber)

tere Beteiligungsrunde möchte ich an dieser Stelle überhaupt nicht ausschließen. Für viele ist das ein echtes Geduldsspiel, das unser Land einige Arbeitsplätze und Verzögerung beim Klimaschutz gekostet hat und noch kosten kann.

Was bringt uns jetzt dieser Gesetzentwurf? - Er bringt zunächst ein neues Moratorium. Mit dem 5. Juni 2019 sind es bereits vier Jahre Ausbau- und Planungsstopp. Aber ohne die Verlängerung kämen wir in eine Situation, die rechtlich angreifbar wäre, die im Land auch hochproblematisch wäre. Nur so können wir im kommenden Jahr endlich verlässliche und rechtssichere Pläne aufstellen und die Planungen zu Ende bringen. Wir haben ja auch in der gemeinsamen Regierungszeit lange an diesen Plänen gearbeitet. Sie wissen deshalb auch, wie komplex das durch das Urteil aus dem Jahr 2015 ist.

Es geht schließlich auch darum, in eine Situation zu kommen, in der wieder Ausnahmegenehmigungen in verfestigten Flächen erteilt werden können und der Ausbau sukzessive fortgesetzt werden kann.

Es geht zweitens um die Modernisierung der Beteiligungsverfahren. Durch die Möglichkeit des digitalen Zugangs zu den Planungsdaten hat das Interesse an öffentlich ausgelegten Printversionen nachgelassen. Sie wissen das. Davor können wir doch nicht die Augen verschließen.

Nach dem Gesetz über die Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit und der Träger der Öffentlichkeitsbelange ist das angepasst worden. Durch den frühzeitig möglichen Beginn der Mitwirkung durch die Veröffentlichung im Internet können die Verfahren schneller zu einem Ergebnis kommen. Die öffentliche Auslegung in Papierform erfolgt aber weiter in Kreisen und kreisfreien Städten.

Ich will hier gar nicht die 20 t Papier erwähnen, die an dieser Stelle gespart werden. Ich will auch keinen Hehl daraus machen, dass für mich nachvollziehbar ist, dass man Karten besser in Papierform hat. Aber ich glaube, solche Details müssen wir nicht in einem Gesetz regeln. Es wird ohne Weiteres auch auf dem Erlasswege möglich sein zu regeln, dass auf Anforderung auch spezielle große Karten zugesandt werden.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird das Beteiligungs- und Planungsverfahren den aktuellen Herausforderungen angepasst. Bringen wir also das Verfahren auf den Weg. Ich empfehle Ihnen dringend die Zustimmung und keine dritte Lesung hier im Landtag. Die Entwicklung des Landes wie auch die Energiewende leben von vielen kleinen Schrit

ten. Die Planer, die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande sind dabei, wenn es um die Gestaltungsmöglichkeit im Raum und in der Landesplanung geht.

Akzeptanz wächst aus Beteiligung. Akzeptanz ist der Rückenwind auf der Zielgeraden für die erneuerbare Energieversorgung und für die Erreichung der Klimaziele des Landes.

Ich möchte Sie bitten, diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen, damit wir zügig in dem Verfahren weiterkommen.