Jetzt haben wir es genau umgekehrt gemacht und uns gefragt, wo die Probleme von der Menge her tatsächlich am größten sind. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen: in den größeren Städten und im Hamburger Rand, nicht unbedingt in Osterwittbekfeld; aber auch dort kann es zu Problemen kommen.
Wir haben gesagt: Okay, wenn wir schon ein Grenzgebiet zu Hamburg haben, dann schaffen wir dort auch einheitliches Recht; ich habe es in den Gesetzentwurf extra hineingeschrieben. Wir haben ihn in der Tat kopiert, weil der Gesetzeszustand in Hamburg gut und rechtssicher ist. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Herr Kollege Rossa hat gesagt, der Gesetzentwurf enthalte zu viele Eingriffsrechte. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass alle Regelungen, die mit der Bekämpfung der Zweckentfremdung zu tun haben, nur bei angespanntem Wohnungsmarkt zum Tragen kommen. Die Regelung dagegen, die es ermöglicht, dem Mieter zu helfen, wenn er völlig hilflos vor einer bestimmten Situationen steht, ist sicherlich auch ohne den angespannten Wohnungsmarkt möglich. Maßnahmen gegen Zweckentfremdung und solche Geschichten kommen auch nach unserem Gesetzentwurf nur dann zur Anwendung, wenn ein angespannter Wohnungsmarkt vorhanden ist.
Uns geht es darum - egal, was in der Endberatung für ein Gesetzentwurf herauskommt; möglicherweise wird ja doch einer beschlossen -, dass die Kommune tatsächlich Eingriffsmöglichkeiten erhält. Die Kommune, also die Zuständigen vor Ort, kann das am besten regeln. Dafür braucht die Kommune entsprechende Rechtsgrundlagen. Diese wollen wir schaffen. Darum geht es uns.
Vielen Dank. - Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle sind uns sicherlich in der Grundintention einig: Wir wollen angemessene Wohnverhältnisse. Wir wollen nicht, dass in den Häusern in unseren Städten und Gemeinden Missstände auftreten.
Es ist schon an anderer Stelle gesagt worden. Aber auch ich möchte darauf hinweisen: Auch die vorherige Landesregierung hat sich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt. Sie hat Gespräche vor allem mit den kommunalen Landesverbänden geführt und erste Gesetzentwürfe erarbeitet. Diese wurden aber nicht weiterverfolgt. Zu der Frage nach dem Warum habe ich noch einmal mit den kommunalen Landesverbänden Kontakt aufgenommen. Deren Vertreter sagen noch heute, der entscheidende Grund sei die große Zurückhaltung gerade der kommunalen Landesverbände gewesen; diese hätten sich dagegen ausgesprochen. Eine Ausnahme war die Landeshauptstadt Kiel, die - das ist völlig richtig - immer wieder bestimmte Missstände angeprangert hat. Alle anderen haben gesagt: Dies bitte nicht!
Dafür werden zwei Beweggründe genannt. Erstens handele es sich bei der Verwahrlosung von Wohnraum eher um eine Einzelfallproblematik. Diese könne auch mit den Instrumenten des Baugesetzbuches bearbeitet werden; ich habe gerade noch einmal mit dem Kollegen darüber gesprochen. In § 177 des Baugesetzbuches heißt es, wenn Verwahrlosung oder ein ähnlicher Zustand eintrete oder die innere oder äußere Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweise, so könne seitens der Bauaufsicht eingegriffen werden.
Darüber hinaus haben wir das Ordnungsrecht, das uns gerade bei Mietwucher oder beim Vorgehen gegen die Zerstörung von Mietwohnungen häufig helfen kann.
Es sind also bereits Instrumente vorhanden, solche des Rechts der Gefahrenabwehr und solche des Bauordnungsrechts. Ich habe vorhin zwei Rechtsquellen dazu genannt. Die Regelung unter der
Überschrift „Brandschutz“ erlaubt eine Überwachung und gegebenenfalls ein frühzeitiges Eingreifen bei brandschutztechnisch gefährlicher Vernachlässigung von Gebäuden. Darauf liegt in der Regel das Hauptaugenmerk.
Gegen eine gesetzliche Regelung sprechen momentan aus meiner Sicht drei Aspekte. Entscheidend ist, dass ein solches Gesetz - wenn überhaupt - nur Seite an Seite mit den Kommunen gemacht wird. So müssten die Kommunen - das ist entscheidend auch hinreichend Personal bereitstellen, das den Gebäudebestand diesbezüglich überwacht und Verstöße ahndet. Sonst wäre die vorgeschlagene gesetzliche Regelung wirkungslos und ein zahnloser Tiger. Das würde eher Unmut hervorbringen als uns helfen.
Zweitens - das dürfen wir wirklich nicht vergessen - müssen wir den Aspekt der Konnexität berücksichtigen. Wenn wir ein solches Gesetz auf den Weg bringen und die Gemeinden aus einem Obligo entlassen, dann ist dieser Punkt zumindest intensiv zu überlegen.
Drittens. Auch wenn die Orientierung an den Regeln Hamburgs nicht per se schlecht ist, so passt sie hier - das ist vorhin schon ausgeführt worden - definitiv nicht. Ich rate wirklich von einer zentral ausgerichteten Regelung, wie sie in Hamburg getroffen worden ist, des Verbots der Zweckentfremdung ab. Hamburg hat dies nämlich als Stadtstaat ausgestaltet.
Wenn Sie sich die wenigen Flächenländer, die ebenfalls Wohnungsaufsichtsgesetze erlassen haben, anschauen, stellen Sie fest, dass diese in der Regel den Weg einer Satzungsbefugnis für die Kommunen gehen. Das scheint mir ein praktikablerer Weg zu sein. Denn ob Wohnungsengpässe ein aufwändiges Zweckentfremdungsverbot rechtfertigen, sollte vor Ort entschieden werden. Wir sollten den Gemeinden zubilligen, die örtliche Situation zu beurteilen und zu entscheiden. Leerstände sind regional durchaus unterschiedlich. Die aktuelle Wohnungsmarktprognose für Schleswig-Holstein besagt beispielsweise, dass es insbesondere in stark nachgefragten Gebieten kaum Leerstände gibt. Das Verkommenlassen von Wohnungen ist dort aber ein sehr viel größeres Problem als in anderen Gebieten.
Im Übrigen können die Kommunen bereits jetzt auf die Instrumente des Städtebaurechts zurückgreifen, um zu verhindern, dass Dauerwohnraum in Gewerberaum beziehungsweise in Ferienanlagen umge
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir uns einig sind, dass wir mehr Wohnraum schaffen wollen - gerade auch im Bereich des bezahlbaren und geförderten Wohnens. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen. Ein Regelwerk wie das heute diskutierte könnte jedoch schnell zu einer leeren Hülse werden und vielleicht auch falsche Hoffnungen wecken, die dann nicht bedient werden könnten. Deshalb sehe ich im Moment keine Voraussetzung für einen landesweiten Regelungsbedarf und für ein landesweites Regelungswerk. Sollte die allgemeine Verwahrlosung von Wohnraum, so wie sie heute bekannt ist, ein Problem sein, so steht mein Haus natürlich für Gespräche zur Verfügung. Wenn Sie aber diesen Gedanken - auch im Ausschuss weiter verfolgen, würde ich bitten, den Gedanken einer Satzungsregelung, einer Handgabe an die Kommunen zu diskutieren und nicht eine Generallösung für das Land Schleswig-Holstein. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Der Herr Minister hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute überschritten. Ich sehe aber nicht, dass die Fraktionen von dieser Redezeit Gebrauch machen wollen. Weitere Wortmeldungen liegen insgesamt nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 19/721, dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, bitte ich Sie, ganz herzlich mit mir neue Gäste auf der Besuchertribüne zu begrüßen, es sind Schülerinnen und Schüler vom Wolfgang-BorchertGymnasium aus Halstenbek. - Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile zunächst dem Herrn Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, dem Abgeordneten Dr. Andreas Tietze, das Wort.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen; die Reden zu diesem Punkt - so ist es uns von den Parlamentarischen Geschäftsführern mitgeteilt worden werden zu Protokoll gegeben.
- Das stimmt. Vielen Dank, Herr Kollege. Wir sind ja auch immer noch in diesem Tagesordnungspunkt. Ich freue mich immer über sachdienliche Hinweise aus der ersten Reihe der CDU-Fraktion.
Wir kommen damit zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 19/571. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf, Drucksache 19/571, abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dies ge
Dann kommen wir zur Abstimmung zu b), Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/311. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag, Drucksache 19/311, abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist das gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.