Protocol of the Session on June 13, 2018

Das Wort hat für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Jan Marcus Rossa.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder ein Gesetzentwurf, wieder spannende Fragen, und ich freue mich auf den Austausch und die Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss. Das darf ich vorwegschicken.

Der Schutz und die Sicherung von Wohnraum, da sind wir uns - so glaube ich - schnell einig, gehören genauso zu den Aufgaben des Staates wie die Förderung des Wohnungsbaus. Dabei hat der Staat die Rahmenbedingungen zu schaffen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land ausreichender und auch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

Über diese Ziele dürften wir uns schnell einigen können. Allerdings birgt der Weg dahin erneut erheblichen Konfliktstoff. Das macht auch der Gesetzentwurf des SSW deutlich. Ein Wohnraumschutzgesetz scheint auf den ersten Blick eine sinnvolle Maßnahme zu sein, um bestehenden Wohnraum zu sichern. Wenn wir vom Verbot der Zweck

entfremdung sprechen, dann können sich auch die Freien Demokraten mit einem solchen Instrument sicherlich anfreunden, sofern ein solches Verbot erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne ist, um dem Wohnungsproblem in Schleswig-Holstein entgegenzuwirken.

Der Gesetzentwurf enthält aber eine ganze Reihe anderer Regelungen, die die Eigentümer von Wohnraum gängeln werden. Besonders kritisch sind die Instandsetzungsverpflichtung, die Verpflichtung, Ersatzwohnraum zu beschaffen, das Wohnnutzungs-, Räumungs- und Wiederherstellungsgebot sowie die Möglichkeit, dem Eigentümer den Besitz zu entziehen und einen Treuhänder einzusetzen. Diese Regelungen im Gesetzentwurf des SSW greifen in ganz erheblicher Weise in die Rechte der Eigentümer ein. Das aber ist nur zulässig, wenn ein solcher Eingriff in Schleswig-Holstein erforderlich und verfassungsrechtlich zulässig wäre.

Sie haben vorgetragen, dass es einen Bericht und eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zum Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz gibt. Ja, das mag sein, aber diesem Wohnraumschutzgesetz lagen völlig andere Wohnungsmarktbedingungen zugrunde, und das ist in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags auch berücksichtigt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen des SSW, Sie wollen doch nicht allen Ernstes die Wohnungssituation in Hamburg mit der in Schleswig-Holstein vergleichen? Es ist doch hinlänglich bekannt, dass die Problematik auf dem Hamburger Wohnungsmarkt viel dramatischer ist als in unserem Land, auch wenn wir hier selbstverständlich Probleme haben, die ich nicht leugnen will. Aber wir können die Hamburger Verhältnisse nicht heranziehen, wenn wir hier ein Wohnraumschutzgesetz in SchleswigHolstein rechtfertigen wollen.

Schauen Sie sich bitte einmal an, wo in SchleswigHolstein ein angespannter Wohnungsmarkt festzustellen ist. Abgesehen von den Orten auf Sylt und Föhr sind das die Landeshauptstadt Kiel und einige Gemeinden im Hamburger Umland.

(Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Das stimmt nicht!)

- Doch, das stimmt. Das können Sie nachlesen. Natürlich müssen wir auch in Schleswig-Holstein dafür sorgen, dass den Menschen bezahlbarer Wohnraum in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt wird, doch die in Betracht kommen

(Dr. Andreas Tietze)

den Maßnahmen sind eben andere als in Hamburg, wo die Problematik dramatischer ist. Deshalb überzeugt es nicht, wenn der SSW ein Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein nach dem Hamburger Vorbild fordert. Genauso wenig ergibt sich dies aus der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

Es ist immer der einfachste Weg, auf Probleme, die wir lösen müssen, mit Geboten und Verboten zu reagieren, wie es auch in dem Entwurf zum Wohnraumschutzgesetz von Ihnen vorgesehen ist. Damit erweckt man zwar den Eindruck, etwas getan zu haben, verdeckt aber eigentlich nur die Versäumnisse des Staates, andere ihm zur Verfügung stehende Möglichkeiten nicht ausgeschöpft zu haben, die den Bürger weniger einschneidend belasten, und das ist nicht der Weg von Jamaika, meine Damen und Herren.

Wir wissen doch, wie wir den Wohnungsbau in diesem Land forcieren können. Wir werden die Regionalplanung flexibilisieren, damit in Wachstumsregionen der Mehrbedarf an Wohnraum berücksichtigt werden kann. Wir werden darauf hinwirken, dass die Instrumente der Baulandmobilisierung konsequenter angewendet und die Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden. Wir wollen eine Intensivierung der sozialen Wohnraumförderung mit längeren Bindungsfristen, und wir werden uns auch für steuerliche Anreize einsetzen, damit der Mietwohnungsbau in diesem Land attraktiver wird.

(Beifall FDP)

Diese Maßnahmen sind zum Teil auf einem guten Weg, und wir sollten jetzt abwarten, welche Wirkungen sie zeigen werden. Ein Wohnraumschutzgesetz wirkt hier kontraproduktiv. Gebote und Verbote entfalten keine Anreizwirkung und werden am Ende den in Schleswig-Holstein dringend benötigten Wohnungsbau eher hemmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Deshalb bin ich gespannt auf die Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss, aber ich habe nicht die Hoffnung, dass das Gesetz am Ende Erfolg haben wird. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Jörg Nobis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Kollegen vom SSW, ich gratuliere Ihnen zum Kopieren eines ganzen Gesetzestextes recht herzlich. Sie haben es tatsächlich geschafft, das real existierende sozialistische Hamburger Wohnraumgesetz eins zu eins zu kopieren, das schon in Hamburg ein Skandal ist und das in seiner aktuellen Ausprägung vor allem ein Beleg dafür ist, dass auch Gesetze mit der Zeit verfilzen, wenn Sozialisten zu lange regieren.

(Beifall AfD)

Das Einzige, was Sie wirklich verändert haben, ist: Sie haben die Wörter „zuständige Behörde“ durch die Wörter „zuständige Stadt oder Gemeinde“ ausgetauscht. Darüber hinaus haben Sie keinerlei Rücksicht auf die besonderen Spezifika SchleswigHolsteins genommen.

Wohnraum wird in Ihrem Gesetzentwurf nicht differenziert betrachtet, und das hieße dann in der Praxis ganz rigoros: Ohne weitere Genehmigung gibt es nach Ihrem Entwurf keine Ferienwohnung mehr. Auch die Nutzung als Monteurswohnung beispielsweise wäre zukünftig ohne explizite weitere Genehmigung nicht mehr zulässig.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

Vor dem Gesetz sind alle gleich, meine Damen und Herren. Wir dürfen also darauf gespannt sein, wie zukünftig beispielsweise die Gemeinden auf Sylt mit Wohnraum umgehen, der länger als vier Monate leer steht.

(Zurufe)

Herr Harms, den parlamentarischen Gepflogenheiten folgend werden wir - wir haben es schon gehört - heute zwar einer Überweisung an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zustimmen, aber die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf im Ausschuss mit Sicherheit nicht zustimmen. Herr Harms, ganz ehrlich: Mir soll eher die Hand abfallen, als dass ich diesem sozialistischen Gesetzentwurf in zweiter Lesung meine Zustimmung gebe.

Die Tatsache, dass der Asyl- und Flüchtlingsbeauftrage des Landes, Herr Schmidt, in einem Rundschreiben extra für die Zustimmung zu Ihrem Gesetzentwurf wirbt, ist für uns nur ein weiterer Kontra-Indikator. Er zeigt auf, was Ihr Gesetz bewirken würde, wenn es nur böswillig genug ausgelebt würde: Wer seine Wohnung nicht so nutzen will, wie es der Asylindustrie passt, der wird zwangsbereichert;

(Jan Marcus Rossa)

Wertverlust eingeschlossen, gefährliche Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen.

(Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Diese Rede wollten Sie wohl auf Ihrem Parteitag halten?)

Ja, meine Damen und Herren, Eigentum verpflichtet. Eigentum hat immer auch dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Garantie von privatem Eigentum ist aber auch konstituierendes Merkmal einer demokratischen Gesellschaft. Wer hier Hand anlegt, sollte sehr gute Begründungen parat haben. Sie müssen in der Geschichte keine 30 Jahre zurückgehen, um zu sehen, wohin ein sozialistisches Unrechtsregime auf deutschem Boden führt.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

In dem Gesetzentwurf selbst steht dann auch noch ich zitiere -:

„Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung … eingeschränkt.“

Bei jedem einfachen Kleinkriminellen ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Ja, sogar bei AfD-Abgeordneten ist ein - rechtswidriger - Durchsuchungsbeschluss notwendig - den hat aber nur ein Richter zu treffen -, um sich behördlicherseits Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen. Geht es aber nach Ihrem Entwurf, dann haben künftig irgendwelche Beauftragten, also Sachbearbeiter der Stadt oder Gemeinde, das Recht, jeden Wohnraum zu betreten und in Augenschein zu nehmen, wenn dies für die Entscheidung über eine Maßnahme als erforderlich angesehen wird; so steht es in Ihrem Gesetzentwurf. Eine vorherige Ankündigung soll dafür ausreichen - immerhin zu einer „angemessenen“ Tageszeit. Dabei kann der Beauftragte der Stadt auch gleich noch das persönliche Erscheinen anordnen, quasi einem Richter gleich.

Sie wollen die Unverletzlichkeit der Wohnung in einer Art und Weise aushebeln, die meinem Verständnis von Liberalität und Rechtstaatlichkeit diametral entgegensteht. Hier hätte ich mir auch von der FDP deutlichere Worte gewünscht.

Um es klar zu sagen: Das Recht auf Wohnen ist ein international verbrieftes Menschenrecht. Das Menschenrecht auf Wohnen fordert insbesondere die hinreichende Verfügbarkeit sowie einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. Dieser Gesetzentwurf ist aber nicht geeignet, in unserer freiheitlichen Gesellschaft die Wohnungsnot zu bekämpfen. Das Einzige, was ge

gen Wohnungsnot wirklich hilft, ist - wir haben es schon gehört -: Bauen, bauen und nochmals bauen! Wir benötigen im Land mehr Sozialwohnungen, aber sicherlich keine Gesetze, die derart in das Leben der Menschen eingreifen und Grundrechte aushebeln. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Bevor wir zu den Dreiminutenbeiträgen kommen, möchte ich Sie bitten, Herr Kollege Nobis, dass Sie über unpassende und unverhältnismäßige Vergleiche zur deutschen Geschichte, die Sie in dieser Debatte gezogen haben, vielleicht noch einmal nachdenken.

Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Dazu hat sich Kollege Lars Harms von den Abgeordneten des SSW zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf diejenigen eingehen, die sich mit dem Gesetzentwurf wirklich beschäftigt haben, und nicht unbedingt auf meinen Vorredner.

Kollege Lehnert hat mich zu Recht zitiert; ich hatte schon erwartet, dass das kommt. Unsere Haltung war vor einiger Zeit noch: Wohnungsbau, Genossenschaftsbau - das alles ist wichtiger, als jetzt diesen Schritt zu gehen. Damals hatten wir aber noch eine andere Situation. Die neue Situation ist der Grund, dass wir als SSW - auch ich persönlich - unsere Meinung geändert haben. Wir sind von der Stadt Kiel aufgefordert worden: Leute, tut endlich etwas! Wir kriegen es sonst nicht mehr gebacken! Es kann nicht sein, dass ein kleiner Mieter keine Chance hat, sich gegen einen großen Vermietkonzern zu wehren. Wir müssen ihm beistehen, wir wollen ihm beistehen. Bitte schafft diese Möglichkeit!

Wir haben gestern per Mail und heute auf dem Postweg von verschiedenen Verbänden die Aufforderung erhalten, dieses Gesetz bitte möglichst schnell zu beschließen, damit auf dem Markt wieder eine wenigstens halbwegs vernünftige Situation herrscht. Auch ich konnte schon merken - Kollege Dr. Tietze hat das Beispiel vorhin aufgenommen -, dass es selbst in Klein- und Mittelstädten - ich sage bewusst nicht, welche Stadt es ist; aber jeder weiß, woher ich komme - zu unhaltbaren Zuständen kommt. Das ist vor vier, fünf Jahren noch anders

(Jörg Nobis)

gewesen. Damals war das hier in Schleswig-Holstein in der Tat noch nicht so. Ich finde, wir als Politik müssen darauf reagieren. Wir als SSW wollen darauf reagieren. Wir haben unsere Haltung zu diesem Thema revidiert und deswegen diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Warum ist es nun der Hamburger Text geworden? Ich kenne es inzwischen: Wenn ich einen anderen Gesetzentwurf vorgelegt hätte, dann hätte man gesagt: Typisch SSW, die machen irgendetwas für den Norden Schleswig-Holsteins und denken nicht an den Hamburger Rand!

(Beifall Beate Raudies [SPD] - Eka von Kal- ben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

Jetzt haben wir es genau umgekehrt gemacht und uns gefragt, wo die Probleme von der Menge her tatsächlich am größten sind. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen: in den größeren Städten und im Hamburger Rand, nicht unbedingt in Osterwittbekfeld; aber auch dort kann es zu Problemen kommen.