Das ist bisher augenscheinlich nicht immer der Fall. Deshalb muss es in Zukunft Einwirkungsmöglichkeiten geben. Wir wollen den Kommunen mit unserem Wohnraumschutzgesetz genau diese Möglichkeiten eröffnen. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung, nachdem wir das Ganze im Ausschuss ganz in Ruhe beraten haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einem SSW-Gesetzentwurf zur umfassenden Wohnraumbeaufsichtigung. Dabei wird nicht nur gefordert, mit hohem bürokratischen Aufwand umfangreiche Wohnraumkontrollen durchzuführen, sondern auch die Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung, Artikel 13 Grundgesetz, akzeptiert.
Einen ähnlichen Gesetzentwurf mit derselben Zielsetzung haben wir übrigens auch von der Piratenfraktion in der letzten Legislaturperiode vorgelegt bekommen, dessen zweite Lesung im Februar 2017 stattgefunden hat. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, aus der damaligen Plenardebatte zu zitieren, zumal sich in der Zwischenzeit keine substanziellen Änderungen ergeben haben:
„Ich glaube nur nicht, dass ein solches Gesetz das Problem löst, sondern das Problem für Geringverdiener und normalverdienende Mieter wird nur dann gelöst, wenn wir mit der Förderung von neuem Wohnraum genau dort ansetzen und mit sozialem Wohnraum, aber auch mit genossenschaftlichem Wohnraum … dafür sorgen, dass diese Leute diesen Wohnraum auch mieten können. Es nützt nichts, wenn man da in irgendeiner Weise … in das Eigentum der Leute eingreift.“
- Vielen Dank für den Applaus. Sie glauben jetzt sicher, das wurde aus meiner eigenen Rede zitiert. Das ist es aber nicht. Ich habe mich etwas gewundert, dass der Urheber der damaligen Rede nicht geklatscht hat, das war nämlich der Kollege Harms.
Lieber Kollege Harms, Sie verzeihen mir sicherlich, dass ich das nicht an mir vorübergehen lassen konnte, Sie in diesem Zusammenhang zu zitieren. Ich glaube schon, dass die Argumente, die Sie damals zu einem ähnlich gelagerten Gesetzentwurf hatten, die richtigen sind, und die möchte ich hier heute gern wiederholen.
Auch ich halte einen Gesetzentwurf, der eine umfangreiche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung fordert, weder inhaltlich für zielführend noch für hilfreich, die komplexen Problemstellungen auf unseren Wohnungsmärkten zu lösen.
Ein solches Gesetz würde nur viel zusätzliche Bürokratie verursachen und einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen schaffen. Hier wird mit ordnungspolitischen Kanonen auf Spatzen geschossen.
Die in Schleswig-Holstein relevante Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zum Beispiel auf den nordfriesischen Inseln kann auch mit den bisherigen baurechtlichen Instrumenten erreicht werden. Insbesondere mit der städtebaurechtlichen Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch, der sogenannten Milieuschutzsatzung, kann die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden. Diese Erhaltungssatzungen beruhen auf der kommunalen Planungshoheit. Sie bewirken, dass Nutzungsänderungen unter den Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde gestellt werden. Selbst dieses Instrument wird in Schleswig-Holstein nur relativ selten genutzt. Die Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums in den Landesteilen mit hoher Wohnraumnachfrage bleibt eine dauerhafte Herausforderung für die Politik und die Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein.
Die drei Koalitionspartner haben das übrigens auch entsprechend im Koalitionsvertrag formuliert und Lösungsansätze aufgezeigt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass unsere Landesregierung diese Herausforderung aktiv annimmt und mithilfe der neuen Bundesregierung erhebliche finanzielle Anstrengungen unternimmt, um Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Angebot insbesondere von bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein weiter auszubauen. Dies tut sie übrigens in der Kontinuität ihrer Vorgängerregierung. Das will ich hier ausdrücklich sagen.
Wir werden den SSW-Gesetzentwurf gemäß der parlamentarischen Gepflogenheiten selbstverständlich in den zuständigen Innen- und Rechtsaussschus überweisen. Ich denke aber, dass wir uns bei der abschließenden Beschlussfassung in der zweiten Lesung - das habe ich deutlich gemacht - dem damaligen Abstimmungsverhalten des Kollegen Harms zum Gesetzentwurf der PIRATEN annähern und den Gesetzentwurf höchstwahrscheinlich ablehnen werden. Wir warten aber erst einmal die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute der Gesetzentwurf des SSW zu einem Wohnraumaufsichtsgesetz vor. Die Zielsetzung brauche ich jetzt nicht auszuführen; das ist hier eben schon geschehen. Es geht um das Entgegenwirken von Zweckentfremdung, Leerstand und Verwahrlosung. Das sind die Hauptziele des Entwurfs. Insgesamt - auch das hat Lars Harms ausgeführt - orientiert sich der Gesetzentwurf stark am hamburgischen Modell. Da lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Das haben wir getan.
Anzumerken ist, dass vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungsmarktsituation auch für die SPD das Thema Erhalt von Wohnraum, er für Wohnraumzwecke zu nutzen ist, prioritär ist. Für uns als SPD gehört die angemessene Wohnraumversorgung zu den zentralen Kernaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.
Zudem beobachten wir in anderen Bundesländern trotz Wohnaufsichtsgesetz und insbesondere Zweckentfremdungsverbot vielerorts eine Zunahme von spekulativem Leerstand von Wohnraum und legalen Abrissen, aber auch von Untervermietungen als Ferienwohnungen. Das geschieht zum Teil auch in Schleswig-Holstein. Deshalb muss für uns ein Wohnraumschutzgesetz in erster Linie seine Wirkung auf kommunaler Ebene entfalten und ein klares Regelinstrument vor Ort darstellen. Die Dezentralisierung der Verwaltungsaufgaben trägt zudem zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei.
Ganz in diesem Sinne stellt die Weiterreichung der entsprechenden Kompetenzen auf die Länder - das ist die Idee des Bundes gewesen - und eine entsprechende Satzungsermächtigung eine logische Konsequenz dar, die aus unserer Sicht dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. Eine reine Verordnungsermächtigung, wie ihn beispielsweise der SSW-Gesetzentwurf vorsieht, greift deshalb an dieser Stelle aus unserer Sicht definitiv zu kurz. Unsere Kommunen müssen diese Zweckentfremdung stoppen dürfen und brauchen Instrumente an die Hand, mit denen sie dies eigenverantwortlich regeln können. Hierzu kann unseren Kommunen mit Wohnraumdruck ein klares Satzungsrecht eingeräumt werden, mit dem sie die Zweckentfremdung von Wohnraum für
einen Zeitraum von beispielsweise bis zu fünf Jahren einem Genehmigungsvorbehalt unterwerfen können. Das ist ein Modell, das in anderen Bundesländern durchaus existiert und aus meiner Sicht erfolgreich ist. Das ist aber ein anderes Modell als das, das der SSW vorsieht.
Als genehmigungspflichtige Zweckentfremdung kann dann beispielsweise die überwiegende Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke, die Vermietung als Ferienwohnung oder längerer Leerstand bestimmt werden.
Außerdem steckt in dem uns aktuell vorliegenden Gesetzentwurf des SSW aus meiner Sicht zu viel Stadtstaat Hamburg und zu wenig Flächenland Schleswig-Holstein. Wir sagen ganz klar: Schleswig-Holstein braucht ein eigenes Modell, in dem seine Kommunen im Rahmen eines Flächenlandes individuelle Lösungen erhalten.
Das tut der Gesetzentwurf im Moment nicht, lieber Lars Harms. Wir sagen, es ist schon ein Unterschied, ob dieses Gesetz in Nordfriesland, Kiel, Lübeck, Hamburger Umland, um ein paar Beispiele zu nennen
- oder Bad Schwartau; es gibt auch andere Standorte -, umzusetzen ist. Da sind die Bedarfe definitiv anders gelagert als im Stadtstaat Hamburg.
Deshalb sagen wir noch einmal: Der effektive Einsatz der Steuerungsinstrumente sollte dort geschehen, wo der Schuh drückt. Das ist für uns in der Kommune. Es ist im Übrigen auch die Forderung der Landeshauptstadt Kiel gewesen, Instrumente zu prüfen, die die Kommunen vor Ort entlasten. Damit wäre aus unserer Sicht eine Satzungsermächtigung ein gangbarer Weg.
Im Ergebnis: gut gemeintes Gesetz, guter Ansatz, für uns an der einen oder anderen Stelle noch zu kurz, nachbesserungsbedürftig. Alles Weitere dann in der Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf des SSW für ein Wohnraumschutzgesetz vor, wie es - es wurde schon gesagt - in ähnlicher Form in Hamburg seit Jahren existiert und von den dort Verantwortlichen als sinnvoll und verantwortlich angesehen wird. Kollegin Ünsal hat schon gefragt: Können wir Hamburg mit Schleswig-Holstein so einfach vergleichen?
Dennoch, lieber SSW, lieber Lars Harms, wir Grüne - ich persönlich - haben zunächst einmal eine sehr große Sympathie für das Anliegen, das Sie in das Parlament einbringen. Wir stellen nämlich fest: Es gibt ein Marktversagen auf dem Wohnungsmarkt. Die Niedrigzinsen haben zunehmend zu mehr Spekulationsgewinnen geführt. Es gibt einen Missbrauch auf dem Wohnungsmarkt.
Zum Thema Verwahrlosung: Es sind nicht nur die Schlachthöfe in unserer gemeinsamen Stadt Husum, die wir im Blick haben, sondern auch studentische Wohnungen, in die man nicht gern hineingehen möchte. Diese werden übrigens für viel Geld an Studentinnen und Studenten vermietet und sind nicht immer besonders gut gepflegt.
Wir sehen da also Handlungsbedarf. Bevor wir über das Gesetzesanliegen reden, sollten wir stärker in die Analyse einsteigen. Im Moment sind viele Instrumente im Gespräch: Mietpreisbremse, Kappungsbremse, auch § 5 des Wirtschaftsgesetzbuchs, der übrigens seit 1954 existiert - darin wird zum Beispiel die Unterbindung von Mietwucher geregelt -, und so weiter. Es ist also nicht so, dass wir einen Mangel an Rechtsvorschriften haben. Wir sollten uns eher die Fragen stellen: Warum wirken sie nicht? Warum kommen sie nicht zur Anwendung? Warum werden sie leichtfertig außer Kraft gesetzt?
Bevor wir zum Ordnungsrecht greifen, schlage ich vor, zunächst einmal etwas selbstkritischer bei den Instrumenten zu bleiben. Deshalb ist der vorgelegte Gesetzentwurf interessant. Die Vorgaben zur Zweckentfremdung würde ich auf Sylt, wäre ich Sylter, sofort unterschreiben. Wir haben aber auch dort das Problem, dass wir Mischsituationen haben. Man erkennt überhaupt nicht mehr, wo die Vermietung beginnt und wo die Zweckentfremdung da ist. Das heißt, wir haben vor Ort ein erhebliches Kontrolldefizit festzustellen. Der bürokratische Aufwand ist schon angesprochen worden.
Ich finde, wir sollten auch küstenkoalitionskritisch zurückschauen. Herr Breyer hat fast keine Landtagstagung ausgelassen, in der er nicht das Zweckentfremdungsverbot hier im Haus dargestellt hat. Wir haben ausführliche Beratungen durchgeführt. Wir haben uns das angesehen. Es gibt sehr umfangreiche Stellungnahmen dazu, die diverse Argumente benannt haben, die man bedenken muss und die auch bei diesem Gesetzentwurf sicherlich noch einmal angeschaut werden müssen.
Ich sehe es schon so, dass Herr Harms nicht vom Saulus zum Paulus geworden ist, lieber Herr Kollege. Der Kopf ist rund. Das hat der liebe Gott so eingerichtet, damit man auch einmal die Richtung des Gedankens ändern kann. Insofern ist es zunächst legitim zu sagen: Da passiert seit ein, zwei Jahren etwas auf dem Markt, von dem wir merken, dass es nicht gut ist. Das sehen im Übrigen auch unsere Bürgerinnen und Bürger so. Deshalb müssen wir genau hinschauen. Bevor wir mit dem Ordnungsrecht antworten, frage ich mich: Warum wird nicht investiert? Müssen wir nicht genau dies mehr in den Blick nehmen, wie wir es schaffen, dass wieder mehr investiert wird?
Eine Auffassung, die Frau Ünsal vertritt, ist, es sollten nur die Kommunen tun. Wir sagen, uns sind alle recht, die investieren und den Anspruch haben, dass es gemeinnützig ist oder zum Wohle aller beiträgt. Man sollte die Frage der Wohnungsknappheit nicht damit beantworten, dass man noch mehr Wohnungen für Besserverdienende schafft, sondern in die soziale Dimension hineingehen.
Deshalb haben wir Grüne uns mit einem Antrag auf unserem Landesparteitag sehr umfassend damit befasst. Für uns Grüne ist Wohnungsbaupolitik Sozialpolitik. Ich glaube, das sollten wir als Säule und als Richtung auch im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf stärker in die Agenda aufnehmen.
Also: Wir wollen, dass wir uns in Schleswig-Holstein den Markt anschauen und mit den Akteuren gemeinsam ein Bündnis für mehr sozial gerechte Wohnungen und für faire Mieten schaffen. Da ist sich die Küstenkoalition in ihrem Auftrag einig. Wir haben das im Koalitionsvertrag vereinbart, und wir werden das auch dem Parlament vorlegen.
Ich werte das so: Zunächst ist ein konstruktiver Vorschlag vom SSW im Rennen. Wir werden weitere Vorschläge benötigen. Ich glaube übrigens, wir werden auch nicht davon ausgehen können, dass hier die einzelne Fraktion die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. Ich glaube, wir brauchen in dieser schwierigen Politikfrage fraktionsübergreifend Lö
sungen. Wir werden uns unterhaken, und wir werden uns nicht gegenseitig beschimpfen oder uns gegenseitig Konzepte um die Ohren hauen. Wir müssen vielmehr schauen: Wie schaffen wir es in dieser Lage, den Wohnungsmarkt dahin gehend zu befördern, dass wir wieder sozial gerechte Wohnungen anbieten können und faire Wohnverhältnisse haben?
Als Grüner sage ich auch: Für mich muss das natürlich auch unter ökologischen Gesichtspunkten gerechtfertigt sein. Ich will Fläche nicht unnötig versiegeln. Daher gelten Dinge wie Innenverdichtung, Außenverdichtung und Dachgeschossausbau. Das ist hier schon mehrfach debattiert worden.
Meine Damen und Herren, lieber SSW, wir werden uns sehr konstruktiv mit Ihrem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Ich freue mich auch auf die Auseinandersetzung in den Ausschüssen. Es liegt in unserer Pflicht als Parlament, schnell und angemessen Lösungen zu suchen. Ich habe es schon gesagt: Der sozialen Verantwortung müssen wir uns gemeinsam stellen. - In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit.