Ein riesiger Schritt wurde im Oktober letzten Jahre getan, als Homosexuellen endlich das längst überfällige Recht zugestanden wurde, eine Ehe zu schließen. Die Ehe für alle ist in Deutschland endlich angekommen.
Allerdings möchte ich das endgültige Ziel betonen: eine komplett diskriminierungsfreie Gesellschaft und Rechtsetzung. Nicht nur die Gesellschaft kann diskriminierend sein, wie der kurze historische Abriss es dargestellt hat, auch bestehendes Recht kann diskriminierend sein. So dürfen zum Beispiel homosexuelle Männer immer noch kein Blut spenden. Es gab letztes Jahr eine Änderung. Jetzt dürfen homosexuelle Männer Blut spenden, solange sie kein Risikoverhalten an den Tag legen. Nicht juristisch
- Das gilt auch für Heteros, wenn sie Sex mit Männern haben, korrekt, das stimmt, ich wollte es jetzt nicht zu weit ausufern lassen.
Transsexuelle Menschen haben ein langwieriges und nervenaufreibendes Verfahren vor sich, bis sie ihren Namen und ihre Geschlechtszuordnung offiziell ändern können.
Die skandinavischen Länder zeigen, dass das deutlich einfacher und weniger stigmatisierend für die Betroffenen geht. Vielleicht sollten wir einmal mehr auf die anderen Länder schauen. Das sind nur einige Beispiele, wo wir noch einiges zu tun haben.
Mit Vertretern von Interessengruppen im Landeshaus in den Dialog zu treten, setzt ein Zeichen - ein Zeichen, dass wir uns weiter auf einen Kurs Richtung vollkommene Gleichstellung bewegen wollen. Der vorliegende Änderungsantrag der Jamaika-Koalition möchte - es geht nicht nur um die Fahne den Kreis der Adressaten etwas spezifischer gestalten. Wir möchten besonders die Vertreterinnen und Vertreter, die den CSD ehrenamtlich organisieren, und diese queere Emanzipationsarbeit würdigen. Dieses ehrenamtliche Engagement erlebt derzeit einiges an religiösen und gesellschaftlichen Vorurteilen. Dem möchten wir uns entgegenstellen.
Ich freue mich auf die Veranstaltung. Wir werden den einen oder anderen Antrag hier mehrheitlich abstimmen, und es wird eine breite demokratische Mehrheit dafür geben, damit wir weiter für die Gleichberechtigung aller Menschen - gleich welcher Orientierung, welches Geschlechts, welcher Herkunft - weiterstreiten können. Dafür müssen wir Demokraten einstehen.
Sehr geehrte Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne Gäste der Marineunteroffizierschule aus Plön. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wehrte Gäste! Die SPD beantragt einen Empfang im Rahmen des Christopher Street Days und das Hissen der Regenbogenfahne auf dem Landtagsgebäude. Die Antragsteller berufen sich hierbei auf den Landesaktionsplan für Echte Vielfalt, der den vollen Titel trägt: „Aktionsplan für Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten SchleswigHolstein“. Beschlossen wurde er im Jahr 2014 von allen damals im Landtag vertretenen Fraktionen.
Nur die CDU enthielt sich damals der Stimme und verwies darauf, dass der bundesweite Aktionsplan gegen Rassismus gerade um das Thema Homophobie erweitert worden war. Außerdem wurde von der CDU festgestellt, dass Homophobie in den letzten Jahren zurückgegangen war. Dieser Trend hält erfreulicherweise an. Im Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle werden für den Zeitraum 2014 bis 2016 insgesamt sechs Fälle genannt. Tendenz abnehmend, also kein Alarmsignal, wenn auch jeder Fall ein Fall zu viel ist.
Lassen Sie mich auf den Aktionsplan zurückkommen. Dieser zielt darauf ab, dass gesellschaftliche Veränderungsprozesse initiiert und begleitet werden. Das wirft die Frage auf, ob es überhaupt Aufgabe des Staates ist, gesellschaftliche Veränderungsprozesse zu initiieren und - in diesem Fall auf Akzeptanz sexueller Vielfalt innerhalb der Gesellschaft hinzuwirken.
Die AfD-Fraktion beantwortet diese Frage mit Nein. Denn ob man sexuelle Vielfalt nun von Herzen begrüßt, ob man sie als gegeben ansieht, ob man sie kritisch hinterfragt oder ob das Ganze für jemanden überhaupt keine Relevanz besitzt, ist aus juristischer Sicht eine weltanschauliche Frage. Bei weltanschaulichen Fragen aber, deren Wesen darin besteht, dass sie jeder Bürger nach seinen eigenen Wertvorstellungen beantwortet, obliegt dem Staat ein Neutralitätsgebot. Der Staat darf seinen Bürgern in diesem höchstpersönlichen Bereich keine bestimmten Wertvorstellungen vorgeben.
Mit dem Hissen der Regenbogenfahne geschähe aber genau dies. Es wäre das sichtbare Signal dafür, dass der Landtag die Wertvorstellungen der Lesben- und Schwulenbewegung, hier in Form des
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Lesen Sie mal den ersten Satz des Grundgesetzes! Der reicht schon! Ganz einfach! - Unruhe)
Dabei sind die Vorstellungen durchaus vielfältig, sodass ein Pauschalurteil ohnehin schwierig ist. Lassen Sie mich zur Verdeutlichung einmal drei Beispiele von der Internetseite des CSD Kiel nennen.
Erstens. Unter den Forderungen des CSD findet sich die nach einer diskriminierungsfreien Gesellschaft. Die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen ist nahezu vollzogen. Aber auch abseits juristischer Fragen im Alltag hat sich viel, vielleicht sogar Entscheidendes getan. In den Schulen und Sportvereinen beispielsweise werden Beschimpfungen nicht mehr geduldet oder toleriert.
Zweitens. Aus den Seiten geht hervor, dass es auch innerhalb der Community selbst Ausgrenzung gibt, etwa gegen Tunten und Dicke. Diese Selbstkritik finde ich ehrlich. Sie macht eines deutlich: Nicht jedes Gaffen oder jede unangebrachte Bemerkung ist mit dem Begriff „homophob“ zu etikettieren. Dass Menschen aufgrund von Äußerlichkeiten vorverurteilt werden, gibt es in vielen Bereichen, leider.
- Und ist nie gut, in keinem Fall. - Drittens. Gleich auf der ersten Seite des Kieler CSD findet sich das Foto einer vergangenen Demonstrationsveranstaltung. Auf der Mitte des Fotos ist ein Transparent mit einer Aufschrift zu sehen: „Kinder brauchen Liebe, nicht Mutter und Vater“. - Das ist sicherlich provokant gemeint, dennoch repräsentiert das Foto, zumal auf der CSD-Hauptseite, bestimmte Wertvorstellungen.
- Genau, jeder darf seine Meinung äußern. - Aber auch unabhängig davon, wie man einzelne Aussagen oder Forderungen der CSD-Homepage einstuft, gilt: Es ist nicht Aufgabe des Staates, seinen Bürgern vorzugeben, dass Vielfalt per se etwas Gutes ist, weder im Bereich der Sexualität noch sonst irgendwo.
„Das Grundgesetz hat den Intim- und Sexualbereich des Menschen als Teil seiner Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz … gestellt.“
Diese Vorschriften des Grundgesetzes sichern dem Menschen das Recht zu, seine Einstellungen zum Geschlechtlichen selbst zu bestimmen.
„Er kann sein Verhältnis zur Sexualität … einrichten und grundsätzlich selbst darüber befinden, ob, in welchen Grenzen und mit welchen Zielen er Einwirkungen Dritter darauf hinnehmen will.“
Der Antrag der SPD läuft aber genau auf das Gegenteil hinaus, nämlich auf die Einwirkung Dritter. Viele Bürger empfinden das als Bevormundung. Deswegen lehnen wir den SPD-Antrag ab.
Kurz zum Alternativantrag aus Jamaika, der ja fast deckungsgleich ist. Sie sagen: Empfang ja, Fahne nein. Das klingt nach einem guten Kompromiss. Aus meiner Sicht haben Sie allerdings nicht deutlich gemacht, warum Sie sich so entschieden haben. Viel entscheidender ist, dass dieses Plenum nicht darüber entscheiden kann und sollte, wer hier empfangen wird. Das kann der Hausherr allein machen.
(Beifall AfD - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Mit der Verfassung auf Kriegsfuß! - Weitere Zu- rufe - Glocke Präsidentin)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt nicht direkt auf den Vortrag