Darüber hinaus gehört dazu ein umfassendes Krankenhausgesetz, das bestehende und ergänzende Regeln der stationären Versorgung enthält. In diesem Gesetz müssen wir die Finanzierung, die Hygiene, das Entlassmanagement und die Ausstattungsstandards der Hard- und Software zum Beispiel im fachlichen Personalbestand sowie Raum- und Einrichtungsbedarf sicherstellen.
Nicht alles, das wir in der neuen Bundesrepublik nach der Vereinigung weggeräumt haben, war schlecht und kommt nach und nach wieder, nicht nur die Spreewaldgurken. Die neuen Medizinischen Versorgungszentren, wie wir sie in Büsum durch die Gemeinde oder in Brunsbüttel und Marne durch das Westküstenklinikum erleben, sind kleine Wiederauferstehungen der guten alten Polikliniken. Hier können angestellte Ärztinnen und Ärzte die ambulante Versorgung sicherstellen, ohne eigene Praxisverantwortung tragen zu müssen. Hier können angestellte Ärzte auch ein Stück weit ihre Work-Life-Balance realisieren.
Gerade in der Verknüpfung von ambulanter und stationärer Verantwortung in der Fläche kann mit einer zielgerichteten Erhebung ein Impulsgeber geschaffen werden. Immer größere Erwartungen können nur mit klugen und nachhaltigen Lösungen erfüllt werden.
Besonders bedeutend wird in der Gesundheitsversorgung die weitere Digitalisierung sein. In der Systemmedizin oder Telemedizin, aber auch in ei
ner optimierten Notfallversorgung werden Lücken zu entdecken und zu schließen sein. Hier werden wir noch reichlich Schularbeiten machen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Also packen wir es an!
Dieses dicke Brett können wir allerdings erfolgreich nur gemeinsam bohren. Gucken Sie noch einmal kurz auf die zwei Wörter, die wir in Ihrem Antrag hinzufügen wollen. Notfalls überweisen Sie den Antrag; dann reden wir noch einmal darüber. Einengen wollen wir Ihren Antrag nicht, denn er ist im Grunde gut und wird von uns unterstützt. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jamaika stellt einen weiteren Antrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein. Das Thema der gesundheitlichen Versorgung in unserem Land wird gesellschaftlich und emotional viel diskutiert. Wöchentlich erfahren wir von Forderungen und Schieflagen im Gesundheits- und Pflegesektor. Einige Beispiele: Insolvenz der Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg, über 100 Wasserschäden in der Sana Klinik in Eutin, die Geburtsstation des Marien-Krankenhauses ist in Gefahr durch das Belegärztesystem, Ärztemangel im ländlichen Raum, überfüllte Notfallambulanzen, Mängel bei den Pflegediensten.
Es gibt viele Beispiele, auf die die Politik teilweise nur reagieren kann. Unser Ziel ist es aber, die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein zu verbessern. Wir setzen uns für eine sektorenübergreifende Versorgung ein. Wir wollen, dass die Bereitschaftsdienste mit den Leitstellen der Notfallrettung zusammenarbeiten. Ziel ist es, eine bessere Verzahnung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen in unserem Bundesland zu erreichen.
Wir wollen auch den Bereich der Pflege stärken. Eine Zielsetzung ist es, die Ausbildungssituation zu verbessern. So wird die Landesförderung für die Altenpflegeausbildung noch einmal deutlich erhöht von monatlich bisher 310 € auf 450 € pro Schüler. Dies trägt zur Stärkung des Berufs, zur Qualitätssicherung und zur Attraktivität der Ausbildung bei.
Unser Ziel als Jamaika-Koalition ist es, die Attraktivität der Gesundheitsberufe insgesamt zu erhöhen, damit die Versorgung dauerhaft sichergestellt werden kann. Die Sicherung der Gesundheitsversorgung und eine Gesundheitsversorgung, die auch den zukünftigen Anforderungen gerecht wird, wollen wir erreichen. Es soll nicht nur eine Momentaufnahme sein, sondern auch Perspektiven für die Zukunft bieten. Wo ist Handlungsbedarf? Wie können wir die Stärken bündeln? Wo müssen Regelungen, Verordnungen und Gesetze verändert oder angepasst werden? Wie können wir insgesamt zu einer besseren Vernetzung beitragen? - Dies sind nur einige Beispiele für Probleme, die wir hier verfolgen.
Deshalb haben wir im Landeshaushalt Mittel in Höhe von 50.000 € eingestellt, um ein Gutachten zur Überprüfung des medizinischen Versorgungsbedarfs zu erstellen. Wir als Jamaika-Koalition reden nicht nur, wir handeln auch. Wir stellen die notwendigen Mittel zur Verfügung - alles mit dem Ziel, in Schleswig-Holstein besser zu werden und den Menschen, ob auf dem Land oder in der Stadt, eine gute Gesundheitsversorgung zu bieten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung muss für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes gewährleistet sein. Um dieses eigentlich selbstverständliche Ziel dauerhaft und nachhaltig zu erreichen, müssen wir verschiedenen Herausforderungen begegnen. Da haben wir zum Beispiel auf der Landkarte eine ungleiche Verteilung von Fachärzten. Besonders im ländlichen Raum sind die notwendigen Fachärzte nicht immer in direkter Umgebung ansässig oder bekannt. Um vermeintlich unnötige Anstrengungen bei der Suche nach dem richtigen Arzt und lange Terminfindungen zu vermeiden, wird daher häufig das Krankenhaus gewählt. Statt die Gesundheitsversorgung auf Notaufnahmen abzuwälzen, ist die Präsenz von Ärzten in der Fläche notwendig. Hierfür müssen bereits im Studium Anreize gesetzt wer
den, damit sich die späteren Ärzte gern in der Fläche und nicht nur in den Ballungszentren niederlassen.
Eine weitere Herausforderung besteht in dem verstärkten Aufsuchen der Notaufnahme. Bei Beschwerden suchen immer mehr Menschen direkt die Notaufnahme auf, statt einen Bereitschaftsarzt zu konsultieren. So ist der Anteil an Patienten, welche in der Notaufnahme lediglich ambulant behandelt werden, seit vielen Jahren stark steigend und betrug zuletzt fast 45 %. Dies führt auf beiden Seiten zu Unzufriedenheit: Die Patienten sehen sich langen Wartezeiten ausgesetzt, die Notaufnahmen und vor allem deren Personal haben weit mehr abzudecken, als eigentlich vorgesehen ist.
Das Vorziehen der Notaufnahme gegenüber Bereitschaftsärzten hat häufig einfache Gründe. Es ist in der Regel einfacher und schneller, ins Krankenhaus zu gehen, als den zuständigen Bereitschaftsarzt herauszusuchen. Zudem sind Patienten häufig nur unzureichend sowohl über kassenärztliche Bereitschaftsdienste als auch über deren Hotline 116117 informiert. Um bei den Notaufnahmen Entlastung zu schaffen, hat der Landtag in dieser Legislaturperiode bereits die Landesregierung aufgefordert, sich für Vereinfachungen von Portalpraxen einzusetzen. Die Landesregierung bringt sich diesbezüglich bereits auf Bundesebene ein, damit diese Portalpraxen rund um die Uhr geöffnet sein können, also auch zu normalen Geschäftszeiten. Dies darf wiederum nicht als Konkurrenz zu Haus- und Fachärzten verstanden werden. Es ist stattdessen vielmehr eine sinnvolle Ergänzung und deutliche Entlastung.
Die ansteigende Zahl an Patienten ist nicht die einzige Herausforderung für unsere Krankenhäuser, denn wir haben einen Sanierungsstau im Land. Vielfach sind Kliniken in der Vergangenheit zudem nicht ausreichend durch das Land finanziert worden. Herr Heinemann, Sie haben es schon angesprochen: Wir haben in Schleswig-Holstein halbwegs ein Alleinstellungsmerkmal dadurch, dass wir kein Krankenhausgesetz haben. Ich glaube, das hätten wir alle sehr gern. Das hätte man auch schon früher machen können. Das werden wir sicherlich in dieser Legislaturperiode angehen.
Der Sanierungsstau, der von der Jamaika-Koalition schon häufig angesprochen wurde, bezieht sich leider nicht nur auf die Verkehrsinfrastruktur. Die sta
Damit komme ich zum nächsten Punkt, der sowohl gedanklich als auch rechtlich überwunden werden muss: die derzeitige strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Wir werden Modelle brauchen, die es ermöglichen, den Sanierungsstau im ambulanten Bereich ebenfalls abzubauen. Denn dem Patienten oder auch dem medizinisches Personal wird im Zweifelsfall der rechtliche Rahmen, ob ich nun mit ambulanter oder mit stationärer Infrastruktur zu tun habe, relativ egal sein. Das Land kann kaum einen Ziegelstein finanzieren, der in einem Gebäude für ambulante Versorgung verbaut wird. Diese Barriere ist nicht mehr zeitgemäß.
Es sind schon einige Punkte bekannt und benannt, die zur Sicherstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in unserem Land im Fokus stehen und angegangen werden müssen. Mit dem heutigen Antrag wollen wir eine wichtige Grundlage für die angestrebte gute Gesundheitsversorgung im Land schaffen. Hierfür möchten wir eine umfassende Erhebung des Ist-Zustands und Bedarfs durchführen. Erst wenn eine detaillierte Aufstellung über ambulante, stationäre und bitte auch sektorenübergreifende Versorgungsangebote besteht, können zielgerichtete Maßnahmen ergriffen werden. Daher fordern wir gleich mit dem Antrag dazu auf, dass das Ergebnis der Erhebung dem Landtag zur weiteren Befassung vorgelegt wird. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Dass wir heute einmal mehr über das Thema Gesundheit beraten, zeigt die immense Bedeutung einer guten, bedarfsgerechten medizinischen Versorgung bei uns in Schleswig-Holstein, und das vor allem in der Fläche.
Verfolgt man die öffentliche Berichterstattung der letzten Wochen, so findet sich jedwede gesundheitspolitische Meinung und Auffassung in den
Medienberichten wieder: Beibehaltung der aktuellen Systeme, Angleichung der Honorare von GKV und PKV und natürlich auch die von der SPD heißgeliebte Bürgerversicherung, die bekanntermaßen vor der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags als Mindestanforderung für den Eintritt in die GroKo galt.
Schauen wir uns also erst einmal an, was die Großkoalitionäre in Berlin vereinbart haben und in der laufenden Legislaturperiode umsetzen wollen. Die neue GroKo sagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -:
„Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort.“
Eine ähnliche Formulierung findet sich auch im hier debattierten Antrag der die Landesregierung tragenden Koalitionsfraktionen wieder. Einleitend heißt es im Antrag - ich zitiere -:
„Der Landtag bekennt sich zu einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten und gut erreichbaren medizinischen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in SchleswigHolstein.“
„Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehören für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort.“
Die Einbeziehung der genannten Berufe nimmt heute der Änderungsantrag der SPD auf. Das ist auch gut.
Auch wenn der hier heute behandelte Antrag zunächst nur einen gutachterlichen Auftrag zur Feststellung des Ist- und des Soll-Zustands vorsieht, so lohnt sich auch hier wiederum ein Blick in den Koalitionsvertrag in Berlin; denn ernsthafte und konkrete Maßnahmen finden sich dort nicht wieder, eher nur vage Absichtserklärungen, die durch Wörter wie „evaluieren“ und „modellhaft“ nett klingen, aber keine Verbindlichkeit zulassen. Hierzu auch ein kleines Beispiel - ich zitiere -:
„Um die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum zu fördern, werden zudem an Medizinischen Fakultäten modellhaft neue Unterrichtskonzepte als Schwerpunkt- beziehungs
weise Vertiefungsprogramme gefördert und evaluiert. Lücken in der Weiterbildung der Allgemeinmedizin werden ebenso evaluiert und geschlossen.“
Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung dieser modellhaften Unterrichtskonzepte durch die Bundesregierung erfolgen soll. Wir in Schleswig-Holstein müssen hier konkreter werden. Der Vorstoß der regierungstragenden Fraktionen zielt in die richtige Richtung.
Ich hoffe, dass Sie meinen Sprüngen zwischen GroKo, Jamaika und den aktuellen Anträgen in etwa folgen konnten. Ich sage nicht, dass es einfach war, aber das Gute dabei ist: Im Prinzip herrscht eine große Übereinstimmung.
Auch die AfD spricht sich selbstverständlich dafür aus, dem Ärztemangel vor allem im ländlichen Raum entschieden entgegenzuwirken, um der weiteren Landflucht Einhalt zu gebieten und eine Umkehr einzuleiten. Das Gleiche gilt selbstredend auch für die Sicherstellung der Pflegeversorgung auf dem flachen Land. An erster Stelle steht hierbei eine Datenerhebung. Um valides Datenmaterial zu erhalten und zu erkennen, wo und in welchem Bereich wir in unserem Bundesland den dringendsten Handlungsbedarf haben, unterstützen wir daher Ihren Antrag und auch den der SPD ausdrücklich. Die von der SPD genannten Berufsgruppen müssen einbezogen werden, sonst entsteht kein vollständiges Bild. - Vielen Dank.