Protocol of the Session on March 21, 2018

Dennoch - mein lieber Herr Kollege Hölck, meine lieben Damen und Herren von der SPD, Sie haben es längst bemerkt -: Das Thema ist von Bedeutung. Wir von Jamaika nehmen uns natürlich dieses wie auch aller anderen wichtigen Themen in SchleswigHolstein an,

(Lachen Dr. Ralf Stegner [SPD])

um unser schönes Land nach vorn zu bringen. So gern und mit so viel Enthusiasmus wie bei den anderen Themen werden wir es auch bei diesem Thema tun. - Ich bitte um Überweisung in den Ausschuss.

(Beifall CDU und FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Bernd Voß das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Energiewende stellt die alte Hierarchie der Netze auf den Kopf. Wurde der Strom im fossilen und atomaren Zeitalter von den Großkraftwerken fast ausschließlich über die Höchstspannungsebene nach unten weitertransportiert, läuft es nun sehr häufig genau umgekehrt. Die Energiewende ist dezentral. Der Strom der Zukunft wird also auf Verteilnetzebene eingespeist und nun gegebenenfalls sogar in beide Richtungen transportiert.

Wenn wir vom Netzausbau sprechen, denken wir oft an Höchstspannungsleitungen im Übertragungsnetz. Tatsächlich findet ein großer Teil des Netzausbaus auf der Verteilnetzebene statt; denn 90 % der erneuerbaren Energien sind auf Verteilnetzebene angeschlossen.

Der Bedarf an Netzerweiterungen steht häufig sehr kurzfristig an. Doch die für solche Anpassungen zuständige Genehmigungs- und Wettbewerbsbehörde sitzt in Bonn. Wenn ich die Begründung vieler Unternehmen und kommunaler Versorger für eine Landesregulierungsbehörde richtig zusammenfasse, dann ist die Bundesnetzagentur wenig mit den regionalen Gegebenheiten vertraut und mit vielen bundesweit laufenden Projekten parallel beschäftigt. Die Distanz erschwert die Kommunikation und somit manchmal auch den Netzausbau auf Verteilnetzebene.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das stimmt!)

Sowohl 2013 als auch in der aktuellen Debatte erreichten uns positive Stellungnahmen von mittelständischen Energieversorgern. Im Praktischen erhofft man sich einfachere, zügigere Genehmigungsverfahren und ein besseres Verständnis für die Gegebenheiten vor Ort. Neben kürzeren Wegen erwartet man weniger pauschale Einordnung, zum Beispiel bei der Anreizregulierungsverordnung. Die großen Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur halten dem entgegen, dass die Einrichtung einer zusätzlichen Genehmigungsbehörde in zusammenhängenden Netzen eine gute Koordination voraussetzt, eine Ebene mehr, und durch die zusätzlichen Agenturen der direkte Kontakt und die unmittelbare

(Andreas Hein)

Wahrnehmung innerhalb der Bundesnetzagentur entfielen.

Ich persönlich plädiere sehr dafür, dass wir uns die organisatorischen Vorteile und die erforderliche Personalausstattung genau anschauen, um den Erfolg einer eigenen Regulierungsbehörde wirklich abwägen zu können. Schließlich sind seit den letzten Anhörungen fünf Jahre - und mittlerweile eine ganze Reihe von Netzausbauvorhaben hier im Land - vergangen. Die installierte Leistung der erneuerbaren Energien, also nicht nur von Wind, hat sich in der Zwischenzeit von 5,8 GW auf über 10 GW verdoppelt. Das ist eine ganze Menge; da ist einiges passiert.

Der Koalitionsvertrag und viele Äußerungen von Kollegen, auch aus der Opposition, sind von dem Stichwort Bürokratieabbau durchzogen. Wir werden sehr genau überlegen müssen, wie sich das mit der Einrichtung einer neuen Kleinstbehörde mit circa fünf erforderlichen fachlichen Spezialisierungen verträgt. Die Arbeitsfähigkeit und die Vertretung werden dauernd sicherzustellen sein. Trotz Kosteneinsparung und Einnahmen - es werden wahrscheinlich gewisse Kosten hängen bleiben.

Daher sollten wir uns - das ist heute schon mehrfach angesprochen worden - mit unseren Nachbarländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern über Möglichkeiten der Kooperation, zum Beispiel einen Staatsvertrag wie beim LBEG, genau informieren und austauschen. Dies hätte den Vorteil, dass personelle Engpässe leichter ausgeglichen werden könnten und breitere Fachkenntnisse vorhanden wären. Für Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft sowie eine stärkere regionale Präsenz sollte daher auch überlegt werden, inwieweit man in Gesprächen mit der Bundesnetzagentur dazu kommen könnte, hier Wege zu finden.

Die Verteilnetze gehören zum Fundament der Energiewende. Dafür wollen wir die besten Voraussetzungen schaffen - ich glaube, darüber sind wir uns alle einig -, damit möglichst viel erneuerbare Energien in Windeseile von den ertragreichen Standorten, besonders hier im Land, zu den Standorten der Nachfrage transportiert werden können. Unsere Energiewende ist letztlich so stark, so flexibel und so entwicklungsfähig, wie die Verteilnetze es sind und wie sie ausgebaut werden können. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.

Sehr geehrte liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hölck, als ich Ihren Antrag zum ersten Mal las, musste ich spontan an Wilhelm Busch und Witwe Bolte denken. Sie kennen sicherlich den Auszug:

„Eben ging mit einem Teller Witwe Bolte in den Keller, Dass sie von dem Sauerkohle Eine Portion sich hole, Wofür sie besonders schwärmt, Wenn er wieder aufgewärmt.“

(Heiterkeit und Beifall FDP und CDU - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Wenigstens zitiert haben Sie richtig!)

Genau wie Witwe Bolte ist die SPD wieder in den Keller gegangen. Ich meine jetzt nicht den Umfragekeller,

(Beifall FDP und CDU - Zurufe SPD: Ha, ha, ha! - Das müsst ihr gerade sagen!)

sondern ich einen anderen Keller. Ich meinte den Keller mit der großen Kiste, in der Ihre Forderungen drin sind, die Sie selbst in Ihrer Regierungszeit nicht durchgesetzt haben. Das ist heute noch einmal deutlich geworden: Sie haben sich in der Koalition, an der Sie damals beteiligt waren, mit Ihrer eigenen, langjährigen Forderung nicht durchgesetzt.

(Beifall FDP und CDU)

Sie hatten bereits im Jahr 2010, damals als Oppositionsfraktion, den Antrag gestellt, die Organleihe kurzfristig zu kündigen. Eine Mehrheit dafür gab es damals nicht.

Dann aber Koalitionsverhandlungen 2012, Koalitionsvertrag: Der Durchbruch ist da. Zitat aus dem Koalitionsvertrag der Küstenkoalition:

„Wir werden eine Kündigung der Organleihe bei der Bundesnetzagentur prüfen,...“

(Zuruf FDP: Echt?!)

Diese Prüfung hat sage und schreibe fünf Jahre gedauert und führte zu keinem abschließenden Ergebnis.

(Zurufe SPD)

(Bernd Voß)

Wir haben gerade erfahren, dass es offenbar verschleppt wurde. Das müssen Sie dann unter sich ausmachen.

(Zurufe SPD)

Aber nun in der Opposition wieder ein großer Aufschlag von Ihnen, dieses Mal mit der energischen Überschrift „Landesregulierung der Strom- und Gasnetze endlich auf den Weg bringen“. Beim Lesen habe ich schon diese Verzweiflung gespürt - die Betonung auf dem Wort „endlich“. Endlich soll es gemacht werden. Aber wir fühlen uns wirklich sehr geschmeichelt, dass Sie uns als Jamaika-Koalition das zutrauen und auf uns setzen, dass wir Ihre Forderungen umsetzen.

(Beifall FDP und CDU)

Es gibt durchaus gute Gründe für die Einrichtung einer eigenen Landesnetzagentur: kurze Wege, schnelle Information und das bessere Eingehen auf regionale Besonderheiten. Aber es gibt nun einmal auch Gegenargumente, Herr Hölck. Wir müssen vor allem die Kosten für die Verbraucher im Blick behalten und berücksichtigen, dass sich eine neue Behörde nicht von selbst aufbaut. Eine Landesnetzagentur benötigt nun einmal Fachpersonal, und das wiederum würde den Landeshaushalt mit zusätzlichen Kosten belasten. Das ist auch belegbar, wenn man einmal in die anderen Bundesländer schaut, die eigene Landesnetzagenturen eingerichtet haben. Dort sind die Kosten im Vergleich zu der vorherigen Organleihe gestiegen. Das kann man nicht von der Hand weisen. Die Kosten für den Steuerzahler sind gestiegen. Auch wenn man das gemeinsam mit anderen Bundesländern macht, ist das nicht zum Nulltarif zu haben.

In der gesamten Diskussion sollte man auch nicht die Tatsache außer Acht lassen, dass Netzbetreiber mit 100.000 Kunden und mehr in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fallen, so oder so. Das betrifft die großen Stadtwerke Flensburg, Kiel und Lübeck, und das betrifft eben auch die SchleswigHolstein Netz AG. Sie stellen sich jetzt hier hin und sagen, ja, das wäre total wichtig, gerade für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Da ist viel mit Anschluss und so weiter, das macht zum allergrößten Teil die Schleswig-Holstein Netz AG, die bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist. Dann müssen Sie nicht so tun, als sei jetzt eine Landesnetzagentur der große Wurf, gerade für den ländlichen Raum. Das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall FDP und CDU - Zurufe SPD)

Außerdem ist Regulierungsrecht reines Bundesrecht. Daher gebe es für eine Landesbehörde auch keine eigenen Ermessensspielräume. Wir werden Ihnen aber den Gefallen tun und den Antrag dem Wirtschaftsausschuss überweisen. Wir freuen uns auf die Diskussion. Hier sollten wir einmal mit der Bundesnetzagentur über mögliche Verbesserungen der Leistung für die schleswig-holsteinischen Netzbetreiber reden. Auch Erfahrungen unserer Nachbarbundesländer können wir einfließen lassen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir unter dem Strich eine tragbare Lösung für alle finden werden, sodass Sie nicht, wenn Sie in vier Jahren wieder in der Opposition sitzen, in den Keller gehen und alte Anträge herausholen müssen,

(Zurufe SPD)

sondern wir räumen dieses Thema auch im Sinne der Netzbetreiber ab. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Jörg Nobis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur noch fünf Bundesländer haben derzeit keine eigene Regulierungsbehörde und verzichten damit auf die Regulierung der kleinen und mittleren Verteilnetze. Die Regulierung hat das Ziel, einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas sowie einen langfristig angelegten, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen zu sichern. Seit Anfang 2016 verfügt auch unser Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern über eine eigene Landesregulierungsbehörde, die beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung angesiedelt ist. Vor diesem Hintergrund ist Ihr Vorstoß, Herr Kollege Hölck, durchaus gerechtfertigt, einmal über die Schaffung einer landeseigenen Regulierungsbehörde auch in Schleswig-Holstein zu diskutieren.

Natürlich versprechen sich die vielen kleinen Stadtwerke offenbar eine stärkere Berücksichtigung ihrer spezifischen Interessen, wenn sie zukünftig vielleicht nicht mehr durch die Bundesnetzagentur, sondern durch eine Landesbehörde hier im Land beaufsichtigt werden. Der Wunsch ist verständlich

(Oliver Kumbartzky)

und auch legitim. Nach § 54 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Regulierung der Strom- und Gasnetze den Ländern, wenn jeweils wir haben es schon gehört weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Voraussetzung ist überdies, dass keines der Netze die Landesgrenzen überschreitet. In Schleswig-Holstein sind es circa 90 % der Versorgungsunternehmen, die rund 50 % der Netzkunden versorgen. In allen anderen Fällen ist per se die Bundesnetzagentur zuständig. Natürlich erhoffen sich die kleinen Versorger in Schleswig-Holstein durch eine eigene Landesbehörde eine sachgerechtere und einzelfallbezogene Regulierung. Aber ob das in der Praxis dann auch immer so der Fall sein würde, darf zumindest mit einem Fragezeichen versehen werden - Herr Kumbartzky hat es eben auch gesagt -; denn auch eine Landesregulierungsbehörde muss formal unabhängig sein, und zwar unabhängig von politischen Stellen und vor allem unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.

Vor diesem Hintergrund stimmt die AfD-Fraktion einer Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu. Aber ich sage auch ganz deutlich: Für mich als finanzpolitischen Sprecher meiner Fraktion ist am Ende die Frage ausschlaggebend, wie viel das Land die Errichtung und der Betrieb einer eigenen Landesregulierungsbehörde kostet und wie viel im Vergleich dazu die Organleihe kostet, also die Aufgabenübertragung des Landes an die Bundesnetzagentur. Im Kern ist es also eine Frage des Preisschildes, und dies gilt es festzustellen und im Ausschuss zu erörtern. Es muss schon gute Gründe dafür geben, mehr Geld für eine eigene Behörde auszugeben, und das kann nicht die Lobbyarbeit der vielen kleinen städtischen Versorger sein.

Meine Damen und Herren, ich erinnere Sie nur ungern daran, aber Schleswig-Holstein muss sparen. Dies gilt umso mehr, als Sie im April eine Schuldenermächtigung in Höhe von 2,95 Milliarden € beschließen wollen beziehungsweise müssen. Von daher wird für uns das Preisschild ausschlaggebend sein, liebe SPD-Fraktion, und nichts anderes. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)