Hierzu erteile ich das Wort der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der Abgeordneten Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Der Umweltminister wollte uns schon so schnell in den Feierabend entlassen, aber ich muss Ihnen noch 5 Minuten Zeit abnehmen.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat im Berichtszeitraum 85 neue Petitionen erhalten. In drei Sitzungen hat sich der Ausschuss mit diesen und den aus dem vorigen Quartal noch anhängigen Verfahren befasst. Die Petitionen kommen aus allen Lebensbereichen. Einen größeren Rahmen nehmen zum Beispiel Windenergie, kommunale Angelegenheiten, der Strafvollzug oder auch Rentenangelegenheiten ein, um hier einige Themen beispielhaft zu nennen. Dabei sind dem Petitionsausschuss in gewissen Fällen durchaus Grenzen gesetzt, etwa wenn eine Sache gerichtlich ausgeklagt oder anhängig ist oder wenn es sich um Angelegenheiten kommunaler Selbstverwaltung handelt, bei denen dem Ausschuss in verfassungsrechtlicher Hinsicht allerdings die Möglichkeit gegeben ist, Rechtsverstöße zu überprüfen. Im Übrigen ist es immer möglich zu prüfen, ob der Geschäftsablauf als solcher ordnungsgemäß war.
Vergeblich sind solche Eingaben dennoch nicht, weil etwa das Anliegen des Petenten umfänglich von den zuständigen Fachbehörden geprüft wird, sodass er gewiss sein kann, dass eine angegriffene Entscheidung zumindest in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist. In einem Fall zum Beispiel hatte sich der Petent gegen die Art und Weise der Behandlung von Widersprüchen durch das Dienstleistungszentrum Personal in Beihilfeangelegenheiten gewandt. Durch Vermittlung des Petitionsausschusses konnte hier für die Zukunft eine geänderte Verfahrensweise erreicht werden.
In einem anderen Fall ging es um die steuerliche Begünstigung von wirtschaftlichen Aktivitäten der gemeinnützigen Tafeln. Es ging hier um die Frage, ob Tafeln, wenn sie sich unternehmerisch betätigen, im Hinblick auf ihren sozialen Zweck nicht steuerbegünstigt sein sollten. Hier konnte der Ausschuss
Die Arbeit im Ausschuss offenbart auch Gesetzeslücken oder Ungerechtigkeiten. Hierdurch können wertvolle Anregungen für die weitere Parlamentsarbeit gewonnen werden.
Im Berichtszeitraum wurden 87 Petitionen abschließend behandelt. Davon erledigte der Ausschuss sechs Petitionen, das sind 6,9 %, im Sinne der Petenten und neun, das sind 10,3 %, teilweise im Sinne der Petenten. 72 Petitionen, das sind 82,8 %, hatten keinen Erfolg. Zudem hat der Ausschuss im Berichtszeitraum eine Anhörung von Vertretungen der Landesregierung durchgeführt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich der Geschäftsstelle und den weiteren Mitarbeitern des Landtags für die gute und wertvolle Unterstützung danken.
Der Ausschuss bittet den Landtag, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und die Erledigung dieser Petitionen zu bestätigen. - Vielen Dank.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 19/506 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich schließe die heutige Sitzung und unterbreche die Tagung bis morgen früh um 10 Uhr. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend.