einen Vergabemindestlohn eingeführt und ihn in einem zweiten Schritt auf 9,99 € angehoben. Ich lasse einmal die Schärfe gegen die SPD weg, die ich eigentlich in meinem Manuskript stehen hatte, Herr Kollege Baasch. Ich fand es schon sehr entlarvend: Wäre ich Social-Media-Referent der CDU-Fraktion, würde ich die Zwischenfrage von Herrn Kilian nehmen und danach Ihr Lächeln reinschneiden. Dann ist zu dem Thema eigentlich alles gesagt.
- Da müssen Sie nicht so böse gucken, Herr Stegner. Auch in unserer Erinnerung ist es so gewesen, dass es vor allem der SSW, die grüne Fraktion und in der Folge auch Sie gewesen sind, die den eigenen Wirtschaftsminister daran erinnern mussten, was faire Löhne eigentlich konkret bedeuten und wie sich solche Gesetze auch verändern sollten. Ich will nicht zu viele Interna erzählen, aber ich kann mich erinnern, wie uns - und ich glaube, beim SSW war es ähnlich - erklärt wurde, dass es in der SPD durch Reinhard Meyer die Verständigung gegeben hätte, den Vergabemindestlohn nicht anzuheben. Danach ist alles anders gekommen. Aber das ist Vergangenheitsbewältigung. Darum soll es jetzt nicht mehr so doll gehen.
Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Wir Grüne stehen auch weiterhin zum Vergabemindestlohn von 9,99 €. Wir setzen uns für eine Erhöhung ein. Die Höhe des Vergabemindestlohns ist aus unserer Sicht an die Tarifsteigerungen gekoppelt. Das kann man aus dem Gesetz entnehmen. Man kann aus dem Gesetz auch herauslesen, wenn man die unterschiedlichen Paragrafen in Verbindung zueinander setzt, dass der Minister schon fast dazu verpflichtet ist, diesen Weg auch zu gehen und gar nicht so viel Spielraum hat, wie andere es behaupten.
Es ist allerdings auch keine Überraschung, wenn wir feststellen müssen, dass es dazu in der Koalition sehr unterschiedliche Einschätzungen gibt. Gerade deshalb müssen wir Ihren Antrag in den Wirtschaftsausschuss und in den Sozialausschuss überweisen - auch die dürfen sich mit diesen Fragen beschäftigen -, damit wir dies auch juristisch klären. Wir sind gerade dabei, es auch juristisch zu klären.
fitieren: Wachpersonal, Reinigungskräfte oder vielleicht auch Teile des Transportgewerbes, wenn sie im Auftrag des Landes unterwegs sind, könnten von dieser Erhöhung profitieren. Es geht nicht um viele Menschen, aber es geht darum, diesen Menschen, die wirklich hart für uns arbeiten, auch ein Stück weit Wertschätzung entgegenzubringen. Mein Gott, es geht um 23 Cent in der Stunde, das muss doch möglich sein!
Auch sie sollten nämlich an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt werden. Das ist uns Grünen ein sehr wichtiges Ziel. Daran werden wir weiter arbeiten.
Unsere Jamaika-Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, unterschiedliche politische Ansätze gewinnbringend für alle zusammenzuführen. Faire Löhne und unbürokratische Gesetzesanwendungen können auch Hand in Hand gehen und müssen kein Gegensatz sein. Die Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes, das uns noch bevorsteht - der Kollege Kilian ist darauf eingegangen -, indem der Vergabemindestlohn nicht nur steht, sondern auch bleibt, wird für unsere Koalition insgesamt, das ist kein Geheimnis, eine große Herausforderung, denn wir haben sehr unterschiedliche Ansichten. Dazu gehört beispielsweise die weitere Ausgestaltung der Mindestlöhne und die Frage nach effektiven und wirkungsvollen Kontrollen. Der Kollege Baasch hat das angesprochen. Auch wir Grüne finden, dass das ein wichtiger Punkt ist. Es geht aber auch um Fragen wie soziale und ökologische Standards, die weiterentwickelt werden sollen, gleichzeitig muss das Gesetz aber auch anwendungsorientierter werden.
Ich glaube und bin optimistisch, dass wir das in der Koalition hinbekommen. Wir haben aber heute noch kein Ergebnis. Deswegen beantragen wir die Überweisung des Antrags in beide Ausschüsse, den Wirtschaftsausschuss wie in den Sozialausschuss. Vielen Dank.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Jetzt aber! End- lich! - Thomas Hölck [SPD]: Hätte er mal ein anderes Thema!)
Der Landesmindestlohn und der Vergabemindestlohn des Landes wurden 2013 von der damaligen rot-grün-blauen Koalition per Gesetz eingeführt. Die Begründung dafür war, dass es zu dem Zeitpunkt noch keinen bundesgesetzlichen Mindestlohn gab. Diese beiden landesgesetzlichen Mindestlöhne sollten also eine Art Überbrückungslösung für den Bereich darstellen, auf den man landesgesetzlich Einfluss hatte.
Mittlerweile gibt es - wie Sie wissen - einen bundesgesetzlichen Mindestlohn, der mit 8,50 € gestartet ist und derzeit bei 8,84 € liegt, und der natürlich auch noch weiter steigen wird. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir, wenn es nach uns gehen würde, die beiden landesgesetzlichen Mindestlöhne mit der Zeit mit dem Bundesmindestlohn zusammenführen würden, so wie es auch andere Bundesländer gemacht haben.
Es lohnt sich immer, auch einmal einen Blick über den Tellerrand hinaus auf andere Bundesländer zu werfen. Seit April 2016 beispielsweise ist der Mindestlohn kein Kriterium mehr im Tariftreue- und Vergabegesetz Bremens - beschlossen von RotGrün.
(Martin Habersaat [SPD]: Jetzt möchte ich auf den Satz von Herrn Kilian von gerade eben zurückkommen!)
In Niedersachsen wurde der Vergabemindestlohn im Juni 2016 abgeschafft - von einer rot-grünen Koalition.
(Zuruf Lukas Kilian [CDU] - Martin Haber- saat [SPD]: Ja, aber jetzt hätte ich Sie an meiner Seite!)
Seit Januar 2017 gibt es bei unseren Nachbarn im rot-grün regierten Hamburg keinen landesgesetzlichen Mindestlohn mehr, und auch das damals noch von Rot-Grün regierte NRW unter der Führung Hannelore Krafts beschloss noch im Januar dieses Jahres, dass der Bundesmindestlohn fortan Vergabekriterium sein solle und kein landesspezifischer Mindestlohn.
Er ist ja schon erwähnt worden, der ehemalige Wirtschaftsminister Reinhard Meyer, seines Zeichens Sozialdemokrat:
- Ein guter Mann. Er verfolgte den gleichen Ansatz wie wir. Noch kurz vor der Erhöhung des Vergabemindestlohns von 9,18 € auf die heutigen 9,99 € sprach er sich gegen diesen Schritt aus, da dies zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen würde. Unterdessen plädierte auch Reinhard Meyer für ein Zusammenlaufen auf den Bundesmindestlohn.
(Vereinzelter Beifall FDP und CDU - Lukas Kilian [CDU]: Hört, hört! - Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein ähnliches Fazit zog zudem ein von Minister Meyer in Auftrag gegebenes Gutachten: Der Vergabemindestlohn solle am besten eingefroren und schließlich vom Bundesmindestlohn abgelöst werden. Beim Landesmindestlohn hat sich die Vorgängerregierung im Übrigen für genau dieses Einfrieren entschieden. Wir fragen uns so ein bisschen: Warum dort, nicht aber beim Vergabemindestlohn?
Aber, meine Damen und Herren, wie Sie wissen, werden wir zeitnah das Vergabegesetz des Landes unbürokratischer machen, weil das dringend geboten ist.
Der Landesmindestlohn, der nicht Teil des Gesetzes ist, wird bis 2019 auslaufen, weil dieser bis dahin vom Bundesmindestlohn überholt wird. Zum Vergabemindestlohn haben wir dies nicht vereinbart. Das hat der Kollege Andresen auch schon gesagt. Hier haben wir auch in den Verhandlungen unterschiedliche Auffassungen gehabt.
Meine Damen und Herren, es ist also nicht vorgesehen, dass der vergaberechtliche Mindestlohn abgeschafft wird, aber auch nicht, dass dieser erhöht werden soll. Das könnte der Minister in der Tat per Verordnung tun. Dazu gibt es diese Kann-Regelung im Gesetz.
Meine Damen und Herren, bevor wir uns jetzt voreilig zu irgendeiner Entscheidung bezüglich des Vergabemindestlohns drängen lassen, sollten wir zunächst die Empfehlungen der Mindestlohnkommission zur weiteren Entwicklung des Bundesmindestlohns abwarten. Die Kommission tagt im kommenden Jahr und wird dann Vorschläge für den Bundesmindestlohn machen. Daher schlagen wir vor, den vorliegenden Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, um dort mit Blick auf die Entwicklungen auf Bundesebene das weitere Vor
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die hier maßgeblichen Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz sehen in § 4 vor, dass die Höhe des Mindestlohnes durch Rechtsverordnung des für Arbeit zuständigen Ministeriums angepasst werden kann. Ich wiederhole: kann. Es ist also keineswegs so, dass der Minister dazu verpflichtet wäre, wie es eben hier behauptet wurde.
Auch § 20 des Gesetzes benennt das Grundendgelt der untersten im Landesdienst besetzten Entgeltgruppe ausdrücklich nur als Orientierungsrahmen für die Höhe des Mindestlohns. Eine starre Anpassung ist hier nicht vorgesehen, vielmehr soll das Ermessen der Exekutive gewahrt bleiben.
Letztmalig wurde der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2017 angepasst, erhöht. Das ist also noch nicht so lange her. Der jetzt vorgelegte Antrag von SSW und SPD zielt auf eine erneute Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach einem Zeitraum von weniger als einem Jahr ab. Einem solchen Antrag können wir in der Sache nicht zustimmen. Die AfD befürwortet zwar grundsätzlich gesetzliche Mindestlöhne als wichtiges Korrektiv in der sozialen Marktwirtschaft, um die Position von Niedriglohnempfängern zu schützen, aber Erhöhungsverfahren mit festen zeitlichen Intervallen hat der Gesetzgeber ganz offensichtlich nicht gewollt und deshalb den Weg über die zitieren Ermessensvorschriften gewählt.
Wir sollten heute auch nicht den volkswirtschaftlichen Debatten vorgreifen, die hierzu sicher bald in größerem Rahmen geführt werden müssen. Wir erinnern uns daran, dass das Thema Mindestlohnerhöhung bereits in der Vergangenheit in SchleswigHolstein durchaus unterschiedlich bewertet worden ist. Noch vor der letzten Anhebung des vergaberechtlichen Mindestlohns hatte ein von der früheren Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten empfohlen, diesen Mindestlohn bei 9,18 € einzufrieren. Der damalige Wirtschaftsminister das wurde gesagt - befürwortete sogar eine Anpassung an die gesetzlichen Regelungen des Bundes,
Anders als der Antrag von SPD und SSW vermuten lässt, geht es bei diesem Thema durchaus nicht nur um 23 ct pro Stunde, es geht um einen größeren Rahmen, den wir abstecken müssen. Wir bewerten den Antrag - ehrlich gesagt - als Versuch, durch die Hintertür eine Debatte zu führen, die wir vor Kurzem im Rahmen einer Aktuellen Stunde schon einmal geführt haben. Das halten wir für wenig zielführend. Lassen Sie uns stattdessen im Ausschuss über das Thema Mindestlohn in einem größeren Rahmen diskutieren, als den, den der vorliegende Antrag hier vorgibt. - Vielen Dank.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Baasch, das Schlimmste an dieser Debatte muss für Sie sein, dass der Wirtschaftsminister sich nicht nur bei der Tourismusstrategie, sondern auch beim vergaberechtlichen Mindestlohn in der Tradition seines Amtsvorgängers sieht. Er tritt, genau wie Reinhard Meyer, eben nicht für eine Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestlohnes ein, sondern appelliert an Sie, sich noch einmal zwei, drei Gedanken darüber zu machen, ob nicht das, was alle anderen Bundesländer und zwar auch unter SPD-Beteiligung machen -, einfach deutlich mehr Sinn macht, nämlich das Einfädeln dieser Sondermindestlöhne, des Landesmindestlohns und auch des vergaberechtlichen Mindestlohns, in den Bundesmindestlohn.
Hamburg, Rheinland-Pfalz - jeweils mit sozialdemokratischer Beteiligung -, all diese Bundesländer haben ihren vergaberechtlichen Mindestlohn in den Bundesmindestlohn eingefädelt, damit es eben keine unterschiedlichen Mindestlöhne oder eine Spreizung gibt. Denn es ist eben nicht so, wie Sie es hier meinen, dass wir sagen: „Die öffentliche Hand gibt irgendetwas aus, und wir wollen genauso wie der öffentliche Dienst bezahlen“, sondern wir beauftragen private Unternehmen, hoffentlich solche aus dem Land, mit öffentlichen Leistungen. Und die sollen sich in ihrer privaten Konkurrenz zueinander dann auch nicht anders verhalten müssen als sonst.