Protocol of the Session on November 16, 2017

Die rechtliche Lage ist insofern deutlich. Etwas anderes ist das Vollzugsproblem, das sich in diesem Zusammenhang stellt. Wie kann die Erhebung der Kurabgabe ganz praktisch erfolgen? Hier gibt es eine große Vielfalt in den Gemeinden SchleswigHolsteins, die den konkreten örtlichen Verhältnissen geschuldet ist. Die unterschiedlichen Möglichkeiten dazu sind ebenfalls im Kommunalabgabengesetz geregelt.

Die heutige Debatte über die spezifische Lage der Inseln- und Halligen zielt insofern auf eine fehlende gesetzliche Grundlage. Deshalb halte ich diese Diskussion für legitim. Es stellt sich nämlich durchaus die Frage, wie dort, wo die Abgabe erhoben werden soll, dies effektiv geschehen kann. Aufgrund der spezifischen Lage sind bei Halligen andere Herausforderungen zu bewältigen. Hier gilt es, Möglichkeiten zu finden, effektiv und gerecht die Abwicklungsfragen zu klären., denn ein fairer Interessenausgleich ist aus meiner Sicht durchaus erstrebenswert.

Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist ein attraktiver Tourismusstandort. Hier werden durch Übernachtungen und Tagesgäste über 7,9 Milliarden € an Umsatz generiert. Die Inseln und Halligen sind ein wichtiger Bestandteil davon. Daher ist es auch wichtig, die Pflege und den Schutz der lokalen Gegebenheiten sicherzustellen.

Die Überlegung, wie das konkret zu geschehen hat, darf die Kurabgabe nicht ausklammern. In den nächsten Wochen werde ich mit verschiedenen Mitgliedern der Landesregierung entsprechende Gespräche führen, um zu einer gemeinsamen Haltung in dieser Frage zu kommen.

Lassen Sie uns also lösungsorientiert bleiben. Ein kategorisches Nein, wie es die Abgeordneten des SSW fordern, lehne ich ab.

(Lars Harms)