Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/244
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Ich höre auch hier keinen Widerspruch. Ich weise darauf hin, dass für die Zustimmung eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, also 49, erforderlich ist.
Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 19/244 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit sind der Wahlvorschlag einstimmig angenommen und die vorgeschlagenen weiteren Mitglieder des Medienrats gewählt. - Vielen Dank.
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/247
Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. Auch hier sehe ich keinen Widerspruch. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 19/247 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch das ist einstimmig so beschlossen. Ich danke Ihnen.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses das Wort, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.
Sehr geehrter Herr Präsident! Der Ausschuss hat sich am 4. Oktober 2017 mit dem Anliegen befasst. Der Ausschuss unterbreitet dem Landtag einstimmig folgende Beschlussempfehlung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, dass das nach Artikel 48 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erforderliche Quorum für die Volksinitiative erreicht ist. Er stellt weiter fest, dass sich die Volksinitiative auf einen zulässigen Gegenstand bezieht. Deswegen ist die Volksinitiative zulässig.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin, für diesen Bericht. - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 19/256, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen; damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Ich schlage Ihnen weiter vor, den Antrag der Volksinitiative, Drucksache 19/259, zur weiteren Beratung federführend dem Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend dem Europaausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und dem Petitionsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich denke, auch das ist einstimmig so beschlossen. Die Kraft zum Händeheben lässt etwas nach.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/260 - mit Ausnahme des Punktes 34, über den wir soeben gesondert abgestimmt haben. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Kommen wir zur Abstimmung: Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/260 einverstanden ist, den bitte
ich um das Handzeichen. - Damit ist auch diesen Empfehlungen einstimmig so gefolgt worden. Ich danke Ihnen.
Ich verweise auf die nächste Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags im November und wünsche Ihnen ein angenehmes Herbstwochenende.