Protocol of the Session on July 17, 2015

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer den Antrag Drucksache 18/3167 unterstützt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und die Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das ist die CDUFraktion. Wer enthält sich? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Mietpreisbremse sichert Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3186

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3217

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Thomas Hölck von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion gibt es drei zentrale Ziele der Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein: Soziale Städte, lebenswerte Quartiere und bezahlbarer Wohnraum.

(Beifall SPD und vereinzelt SSW)

Der Wohnungsmarkt in unserem Bundesland ist sehr differenziert zu betrachten. Deutlich wird das an den unterschiedlichen Angebotsmieten in ver

(Minister Dr. Robert Habeck)

schiedenen Landesteilen. Laut Mietgutachten im Auftrag des Innenministeriums von 2013 lag die landesweite durchschnittliche Netto-Angebotsmiete bei 6,44 € pro Quadratmeter; in Norderstedt bei 8,37 €, in Rendsburg einschließlich Umland unter 5,50 € und auf Sylt bei 17,85 €.

Das Wohnungsangebot im Hamburger Rand wird von der Situation auf dem Wohnungsmarkt der Hansestadt Hamburg stark beeinflusst. Hier sind die Anzeichen für eine angespannte Wohnraumsituation neben Sylt am deutlichsten erkennbar. Bezahlbares und qualitativ gutes Wohnen darf in keinem Landesteil reiner Luxus sein, weder in der Stadt noch auf dem Land.

(Beifall SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Mieterinnen und Mieter dort schützen, wo der Mietmarkt aus den Fugen zu geraten droht. Bereits am 1. Dezember 2014 trat die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung in Kraft. Sie gilt in Landesteilen, in denen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu bezahlbaren Bedingungen besonders gefährdet ist. Damit werden die Mieterhöhungen der Bestandsmieten deutlich abgemildert. Statt wie im BGB festgelegt, sind Mieterhöhungen von 20 % nun auf 15 % innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt worden.

Das hat den Investitionen in den Neubau von Wohnungen nicht geschadet. 2014 wurden mit 11.119 Wohnungen fast so viele wie im Jahr 2000 fertiggestellt. Da, wo der Bedarf vorhanden ist, ist gebaut worden und wird gebaut werden und investiert. Da behindern weder Kappungsgrenzen noch Mietpreisbremsen die Investitionen.

Ich bin der Landesregierung sehr dankbar dafür, dass sie sich zeitnah daran gemacht hat, die Mietpreisbremse auf den Weg zu bringen. Niemand kann ernsthaft erwarten, dass die Verordnung für die Mietpreisbremse das gesamte Land erfassen wird. Erwarten können wir aber, dass zielgerichtet dort eingegriffen wird, wo die Möglichkeit besteht, dass bezahlbarer Wohnraum zum reinen Luxusgut verkommen könnte.

Die Erhöhung der Neuvertragsmieten auf maximal 10 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen, ist maßvoll und in bestimmten Gebieten auch dringend notwendig. Die Mietpreisbremse, richtig angewandt, ist kein Investitionshindernis, zumal Neubauten und umfassende Modernisierungen nicht betroffen sind.

Es stellt sich immer wieder die Frage nach der ortsüblichen Vergleichsmiete: qualifizierter oder einfacher Mietspiegel beziehungsweise Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen. Ohne Zweifel, der qualifizierte Mietspiegel ist die juristisch solideste Grundlage. Man kann den Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten nur raten, im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge für qualifizierte Mietspiegel zu sorgen.

Den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu verschaffen, ist soziale Grundversorgung. Deshalb muss es eine selbstverständliche Aufgabe des Landtags sein, diese soziale Grundversorgung anzuerkennen und zu fördern. Dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gerade in den Ballungszentren, kann am wirkungsvollsten nachhaltig nur mit dem Neubau von Wohnungen begegnet werden. Aber bis sich der Neubau dann auf das Mietgefüge positiv auswirkt, ist die Mietpreisbremse ein geeignetes Mittel, den Mietanstieg zu begrenzen.

(Beifall SPD)

Die Offensive für bezahlbares Wohnen ist ein Erfolgsmodell der Landesregierung. Die Offensive hat dazu beigetragen, dass von 2013 bis Ende 2014 2.300 öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen worden sind. Bis 2018 werden mit dem neuen Förderprogramm weitere 4.200 Wohneinheiten hinzukommen.

Kappungsgrenze, Offensive für bezahlbares Wohnen, Mietpreisbremse - das sind drei Instrumente, die bezahlbares Wohnen in Schleswig-Holstein sichern. Schleswig-Holstein kann stolz sein auf seine differenzierte, moderne Wohnungsbaupolitik im Jahre 2015. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank. - Für die Fraktion der CDU hat nun der Herr Abgeordnete Peter Lehnert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags der regierungstragenden Fraktionen „Mietpreisbremse sichert Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein“ soll suggerieren: Die Politik handelt. Allerdings entspricht diese Sicht der Dinge nicht unbedingt den Realitäten auf dem schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt. Da Sie unseren Be

(Thomas Hölck)

schreibungen der wirklichen Lage im Land schon in den vergangenen Jahren keinen rechten Glauben geschenkt haben, will ich es heute einmal mit Argumenten versuchen, die direkt von den Fachverbänden und Organisationen kommen, deren maßgebliche Repräsentanten in nicht unerheblichem Umfang Sozialdemokraten sind und waren.

So kritisierte der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, VNW, bei seinem Verbandstag am 11. Juni dieses Jahres die widersprüchliche Wohnungspolitik als Investitionshindernis. Ich darf zitieren:

„Die Politik bürdet der Wohnungswirtschaft immer neue Aufgaben auf. Sie soll das Weltklima retten, älteren Menschen das Heim ersparen, Flüchtlinge angemessen unterbringen und gleichzeitig mit Wohnungsneubau zur Stadtentwicklung und Entspannung an den Wohnungsmärkten beitragen. Und gleichzeitig sollen die Mieten möglichst sinken.“

So der VNW.

Dazu führte der damalige VNW-Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege - den kennen Sie sicher; der war Landrat der Sozialdemokraten des Landkreises Plön - aus:

„Wir warnen vor einer politischen Überforderung der Wohnungswirtschaft. Die Politik legt uns immer neue Lasten auf, lässt uns aber mit den Folgen im Regen stehen. Diese widersprüchliche Wohnungspolitik wird in Zukunft die Investitionen bremsen. Wir brauchen positive Rahmenbedingungen durch die Politik und mehr partnerschaftliches Handeln auf allen Ebenen.“

So Dr. Wege. Des Weiteren bemängelt der VNW, dass bezahlbare neue Mietwohnungen auch bezahlbares Bauland und Bauen voraussetzen. Staatliche Abgaben und Regulierungen sowie steigende Bauund Energiekosten verteuern das Wohnen. Hier muss die Politik genauer analysieren und bessere Lösungen finden als die unsinnige Mietpreisbremse, so der VNW.

(Beifall CDU)

Wie gesagt, dies alles sagen Sozialdemokraten. Wir können uns dieser fachlichen Beurteilung der Situation nur voll und ganz anschließen. Die anderen im Bereich des Wohnungsbaus tätigen Verbände sehen dies übrigens genauso.

Es besteht die reale Gefahr, dass Sie sich mit Ihrem Antrag ein Eigentor schießen. Bei den Menschen

werden Erwartungen geweckt, die mit den bisher angekündigten Instrumenten gar nicht erfüllbar sind. Niemand bekommt dadurch zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum. Vielmehr werden durch die geplanten Rechtsänderungen ausgerechnet diejenigen Vermieter benachteiligt, die bisher nicht jede Mieterhöhung mitgenommen haben. Diejenigen allerdings, die keine Erhöhungsrunde ausgelassen haben, können sich entspannt zurücklehnen.

Insbesondere die Wohnungsbaugenossenschaften und viele private Vermieter sorgen bereits seit Jahrzehnten in unserem Land dafür, dass die Mieten in Schleswig-Holstein bezahlbar bleiben. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Begrenzung von Mietsteigerungen. Man könnte sogar sagen, sie sind die gewünschte Mietpreisbremse.

(Beifall CDU)

Der neue Verbandsdirektor des VNW, der ehemalige Innenminister und ehemalige stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, Andreas Breitner, teilt sicherlich diese Einschätzung und wird hoffentlich seinen Einfluss geltend machen, um Sie von Ihrem politischen Irrweg abzubringen.

(Beifall CDU)

Wenn Sie also schon nicht auf die berechtigten Warnungen und Hinweise aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft, von externen Fachleuten und von uns hören, so sollten Sie doch vielleicht Ihren eigenen Genossen in dieser Frage mehr Gehör schenken.

Die von Ihnen im Antrag geforderte Bestimmung von Gemeinden, in denen ein besonders angespannter Wohnungsmarkt besteht, liegt übrigens bereits vor. Die von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenen Ergebnisse des Mietgutachtens zur Verordnung der Kappungsgrenzenverordnung beinhalten diese bereits. Dabei hatte das Innenministerium verschiedene Indikatoren festgelegt, um diejenigen Gemeinden zu ermitteln, die ein Wohnraumversorgungsdefizit aufweisen. Dabei wurde ein Grenzwert festgelegt mit dem Ergebnis, dass von 48 geprüften Städten und Gemeinden gerade einmal sechs die nötige Punktzahl erreichten. Dies sind die Gemeinden List, Wyk auf Föhr, Hörnum, Kampen, Glinde und Wenningstedt. Außer Glinde sind dies alles Gemeinden auf Sylt oder Föhr.

Dies zeigt erneut deutlich, dass die immer wieder öffentlichkeitswirksam behauptete Unterversorgung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum in weiten Teilen Schleswig-Holsteins nicht zutrifft.

(Peter Lehnert)

Es ist nicht zu bestreiten, dass in einigen regionalen Wohnungsmärkten in letzter Zeit wieder steigende Mieten zu beobachten sind. Jedoch führt diese Entwicklung bisher nur in wenigen angespannten Bereichen zu strukturellen Problemen.

Herr Kollege, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Vielen Dank. - Diese sind allerdings nicht durch weitere Beschränkungen zu beseitigen, sondern vielmehr durch nachfragegerechten Neubau. Dieser ist am besten durch die zeitnahe Zurverfügungstellung von ausreichend Wohnbauflächen in diesen durch hohe Nachfrage gekennzeichneten Gebieten zu erreichen. Um diese wohnungsbaupolitische Realität endlich auch in konkretes politisches Handeln der Landesregierung umzusetzen, haben wir mit unserem Änderungsantrag die fachlichen Hinweise aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft aufgenommen und bitten Sie um Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Detlef Matthiessen das Wort.