Protocol of the Session on July 16, 2015

Bundesratsinitiative zur Stärkung der Hochschulen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3222

Strukturelle und verlässliche Stärkung der Hochschulen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3223

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3229

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, die Nachmittagssitzung eröffnen zu können und zum Thema Hochschulen reden zu dürfen.

In den vergangenen Wochen ist deutlich geworden, dass Koalitionsfraktionen und Landesregierung zusammen an einem Strang ziehen, wenn es um unsere Hochschulen und darum geht, unsere Hochschulen im Land zu stärken. Das tun wir nicht aus einer bequemen Zuschauerposition heraus, sondern in harter Abwägung der Erfordernisse und der Möglichkeiten, die wir haben. Wir übernehmen Verantwortung. Dabei geht es sowohl um die Ressourcen als auch um die Rahmenbedingungen rechtlicher Art. Beides muss stimmen, und beides haben Koalition und Landesregierung auf dem Zettel.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Der Stärkung der Hochschulen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrgangs im Wintersemester 2016/2017, dient auch der Entwurf eines neuen und modernen Hochschulgesetzes. Ich bin stolz, es Ihnen heute präsentieren zu dürfen.

Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten im intensiven Dialog mit den Hochschulen Regelungsvorschläge erarbeitet und in der Hochschulkommission ein finanzielles Paket für die Zukunft der Hochschulen geschnürt. Wir setzen eine Reihe neuer Akzente für eine stärkere Beteiligung der Mitgliedergruppen innerhalb der Hochschule. Dabei stärken wir die Handlungsspielräume der Hochschulen. Wir stärken ihre Autonomie. Lassen Sie mich dazu einige wesentliche Punkte herausgreifen.

Erstens. Wir stärken die demokratische Mitbestimmung. Die Studierenden erhalten in den Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfung mehr Einfluss. Sie können Beschlüssen des Senats und der Fachbereichskonvente widersprechen und erhalten über den AStA-Vorsitz ein zusätzliches Rede- und Antragsrecht. Außerdem sind sie bei den Präsidenten- und Kanzlerwahlen in der Findungskommission zu beteiligen.

Zweitens. Wir verbessern innerhalb der Hochschulen die Vernetzung zwischen Hochschulrat, Senat und Präsidium und sorgen für eine klare Aufgabenverteilung und damit auch für mehr Transparenz. Der Hochschulrat berichtet dem Senat und

dem Präsidium über seine Aufgabenwahrnehmung. Die oder der Senatsvorsitzende nimmt an den Hochschulratssitzungen teil. Bürokratische Hemmnisse durch kleinteilige Zustimmungserfordernisse des Hochschulrats bei der Hochschulsatzung werden weiter reduziert.

Drittens. Wir sorgen für gute Beschäftigungsbedingungen. Die Hochschulen erhalten den Auftrag, in einem Verhaltenskodex Rahmenvorgaben für die Befristung von Arbeitsverträgen und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu regeln. Gleichzeitig - es ist wichtig, das immer zusammenzudenken - werden mit den zugesagten finanziellen Mitteln konkrete Möglichkeiten zur Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen eröffnet, die lange einer der Hauptkritikpunkte waren, die uns bei den Beschäftigungsverhältnissen immer genannt wurden.

Viertens. Wir eröffnen und fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen weiter. Als Wissenschaftsministerin und gleichzeitig zuständige Ministerin für die Gleichstellung möchte ich diesen Punkt hervorheben. Gestärkt werden insbesondere die gesetzlichen Rechte der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen und auch ihre berufliche Absicherung.

Fünftens. Wir stärken die differenzierte und profilierte Gesamtlandschaft unserer Hochschulen, insbesondere indem wir die Entwicklung dessen, was namentlich an unseren Fachhochschulen geleistet wird, rechtlich weiter unterfüttern. Mit unserem Gesetz werden die Fachhochschulen in SchleswigHolstein mit einem Promotionskolleg Promotionen ermöglichen können. Das ist eine überfällige Entscheidung angesichts der Forschungsstärke, die wir heute an unseren Fachhochschulen vorfinden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden das weitere Verfahren sicherlich noch im Einzelnen miteinander erörtern. Mir ist es aber an dieser Stelle ein Anliegen - ich habe das eben bereits mit erwähnt -, noch einmal ganz deutlich etwas zur Hochschulautonomie zu sagen. Denn von der Opposition ist in den vergangenen Tagen und Wochen immer der Eindruck erweckt worden, das neue Hochschulgesetz schränke die Hochschulen in ihrer Autonomie ein. Ich muss ganz deutlich sagen: Das Gegenteil ist der Fall.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Als Ergebnis der Anhörung haben wir den Gesetzentwurf weiterentwickelt und weiter verbessert, unter anderem an der Stelle, dass den Hochschulen mehr Autonomie in Bauangelegenheiten eingeräumt wird. Damit bauen wir das bereits sehr hohe Niveau an Eigenständigkeit im Hochschulbereich weiter aus.

Ich will ganz deutlich sagen: Schleswig-Holstein nimmt in den vier großen Handlungsfeldern der Autonomie, also der Haushaltswirtschaft, des Personals, von Lehre und Studium sowie des Zusammenwirkens von Staat und Hochschule, im Vergleich zu allen Ländern einen vorderen Platz ein.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Wir arbeiten weiter daran, dass das so bleibt, und zwar ohne uns aus der politischen Verantwortung für unsere Hochschulen zurückzuziehen.

Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist vorn im Bereich der Haushaltswirtschaft - es gibt globale Mittelzuweisungen, die im Wege von Zielund Leistungsvereinbarungen festgelegt werden -, bei den Berufungsverfahren, die in die Hand der Hochschulen gegeben wurden, in der Struktur- und Entwicklungsplanung, über die die Hochschulen ganz eigenständig entscheiden, und bei der Prüfung von Studienordnungen, auf deren Genehmigung das Ministerium vollständig verzichtet.

Neu hinzugekommen ist - ich sagte es eben - das Baumanagement. Hier wollen wir mit einer Experimentierklausel flexiblere und schlankere Verfahren ermöglichen, wobei wir sehr bewusst darauf geachtet haben, Schwierigkeiten beim Vergaberecht und bei der zuständigen Bauaufsicht zu vermeiden, die nämlich mit einer vollständigen Übertragung der Bauherreneigenschaft verbunden wären, so wie es der FDP-Gesetzentwurf vorsieht.

(Christopher Vogt [FDP]: Das ist doch Un- sinn!)

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die FDP-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Vorschlägen aus dem Regierungsentwurf übernimmt.

(Lachen Christopher Vogt [FDP])

Tenure-track-Verfahren für Juniorprofessorinnen und -professoren, Möglichkeit der Weiterbeschäftigung älterer Professorinnen und Professoren, Verschlankung von Satzungsverfahren in Selbstbestimmungsangelegenheiten und mehr - alles schon in unserem Gesetzentwurf enthalten.

(Christopher Vogt [FDP]: Aber der Gesetz- entwurf ist später gekommen, oder nicht?)

Von weniger Autonomie für unsere Hochschulen kann daher überhaupt keine Rede sein. Unser Entwurf stärkt unsere Hochschulen nach außen und nach innen und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für alle Hochschulmitglieder.

Für gute und verlässliche Rahmenbedingungen machen wir nicht nur ein gutes Gesetz, meine Damen und Herren, nein, wir haben in den vergangenen Monaten eng und intensiv mit den Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten diskutiert, um gemeinsam auszuloten, was in der jetzigen Situation am dringendsten getan werden muss, was perspektivisch auf den Weg gebracht werden soll und wie dies nicht zuletzt in Fakten umgesetzt werden kann. Das Ergebnis dieser Bemühungen haben wir in der vergangenen Woche als die Vereinbarung unseres gemeinsamen Hochschulpakets präsentiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein kluger Kopf hat einmal gesagt: Vertrauen kann man nicht kaufen. - Manche aber denken noch in diesen Kategorien, ich jedoch nicht und die Landesregierung auch nicht.

Als Ministerium, als Landesregierung und als Koalition haben wir geschaut, was erforderlich ist und was möglich ist. Das haben wir in Form einer Zusage zur Hochschulfinanzierung umgesetzt. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen haben diese Anstrengungen verstanden. Ich glaube, sie haben deutlich gemacht, dass sie diese Anstrengungen für unsere Hochschulen und ihre Zukunftsfähigkeit auch zu würdigen wissen.

Wir werden die Erwartungen, die da in uns gesetzt werden, nicht enttäuschen. Wir werden die größte Steigerung im Hochschulhaushalt seit der Jahrtausendwende verwirklichen. Wir werden für langfristige Planungssicherheit und Perspektive sorgen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Außerdem sind wir uns mit den Hochschulen einig darüber, dass die Anstrengungen weitergehen müssen. Das betrifft nicht nur die vorliegenden Anträge, sondern auch die angesprochene vierte Programmphase des Hochschulpakts nach 2023, für die wir uns auf Bundesebene einsetzen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen zeigen mit den vorliegenden Anträgen: Nach dem Erfolg ist vor der nächsten Aufgabe. Ehrlich gesagt: Das ist richtig so. Denn mit dieser Koalition gibt es keine Ruhepause beim Einsatz für

(Ministerin Kristin Alheit)

die bestmöglich aufgestellten Hochschulen. Dafür steht unser Gesetzentwurf. Dafür stehen die Fraktionen. Die Hochschulen können sich sicher sein, dass wir - und vor allem auch ich als die für die Wissenschaft zuständige Ministerin - dafür stehen und ihre Interessen vertreten. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Volker Dornquast.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ein echter Exper- te!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Alheit! Nach der langen Dauer für die Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes hatten wir als CDU-Fraktion ein wenig mehr Innovation in Ihrem Gesetzentwurf erwartet.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das sagt der Richti- ge!)

Doch weit gefehlt.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Es wird ein wenig hier und ein wenig dort geändert. Doch hinsichtlich des erwarteten großen Wurfs herrscht leider Fehlanzeige. Auch notwendige Festlegungen zu seit langer Zeit offenen Fragen werden unverständlicherweise ausgeklammert. Was ist zum Beispiel mit der Neuordnung der Hochschulmedizin, für die seit über drei Jahren Regelungen erwartet werden?

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür gibt es ein eigenes Ge- setz!)