Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war ein Ergebnis des Anfang 2011 abgeschlossenen Runden Tisches unter der Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer. Dieser hatte nach intensiver Beschäftigung mit den Tausenden von Schicksalen ehemaliger Kinder und Jugendlicher in öffentlicher Heimerziehung Entschädigungsregelungen als Wiedergutmachung vorgeschlagen.
Dieser Runde Tisch war ein Segen; denn er machte Zustände in vielen Heimen in den 50er- und 60erJahren öffentlich, die sich zumindest eine breite Öffentlichkeit nicht hat vorstellen können. Misshandlungen und Demütigungen waren an der Tagesordnung.
Es gab natürlich auch eine ganze Reihe von Heimen, in denen so etwas nicht passierte. Es gab aber viel zu viele, in denen die unfassbarsten Verhältnisse herrschten, die ausschließlich darauf ausgerichtet waren, jungen Menschen, die „verwahrlost“ waren, über diese Diagnose ihren Willen und ihre Persönlichkeit zu brechen.
Allen war seinerzeit klar, dass für diese Menschen keine wirkliche Wiedergutmachung möglich ist. Jede finanzielle Entschädigung, egal wie hoch, konnte im Nachhinein nicht das Unrecht ausgleichen, das ihnen von quasi staatlicher Seite widerfahren war. Trotzdem war es richtig und wichtig, den Fonds einzurichten, in den alle Länder, der Bund und einige Träger von Einrichtungen eingezahlt haben.
Bei uns in Schleswig-Holstein wurde eine Anlaufstelle für betroffene ehemalige Heimkinder eingerichtet, die eine gute Arbeit leistete. Über die Beratungsstelle in Schleswig-Holstein konnten bis zum Mai 2015 etwa 1.500 Betroffene Leistungen erhalten.
Wie gesagt, seit 2012 gibt es den für die Opfer der Heimerziehung eingerichteten Hilfsfonds, aber es wurden diejenigen vergessen, die seinerzeit als behindert oder psychisch krank eingestuft wurden. Oft kamen sie zur Strafe in Einrichtungen der Psychiatrie und wurden dort vergessen und gedemütigt, waren Gewalt, Erniedrigung und Missbrauch ausgesetzt. Deshalb ist es gut, dass jetzt intensiv nach Wegen gesucht wird, damit auch für diesen Personenkreis eine geeignete Form der Wiedergutmachung gefunden werden kann.
Ich sage an dieser Stelle, dass wir uns nicht grundsätzlich gegen einen Fonds wenden. Wir möchten aber gern die Erfahrungen, die mit dem Fonds gemacht worden sind - das wäre ein gesondertes Thema - einbeziehen und dabei auch die Kritik aufgreifen, die diejenigen geübt haben, die Empfänger von Mitteln aus diesem Fonds waren. Da ist nicht alles so gelaufen und so organisiert gewesen, dass man damit zufrieden sein kann. Das wollen wir korrigieren.
Meine Damen und Herren, die Aufforderung im Antrag der PIRATEN suggeriert, dass in Schleswig-Holstein bisher überhaupt nicht darüber nachgedacht worden ist. Das ist natürlich nicht richtig. Vielleicht habe ich es aber auch falsch verstanden. Schon im April dieses Jahres hat auf Antrag meiner Kollegin Birte Pauls die Sozialministerin über ihre Bemühungen berichtet, auf Bundesebene im Zusammenwirken mit den Ländern eine Regelung zu finden. Schon seit fast einem Jahr ist die ehemalige Landespastorin Thobaben vom Sozialministerium damit beauftragt, den betroffenen Personenkreis zu erfassen. Ich habe Kontakt zu ihr gehabt und habe gehört, dass das auch wirklich intensiv angelaufen ist.
Meine Damen und Herren, auch in Schleswig-Holstein hat es Einrichtungen der Behindertenhilfe gegeben, in denen diese Menschen zum Teil grausames Leid erlebt haben. Ich nenne nur die Einrichtung in Hesterberg in der Trägerschaft des Landes Schleswig-Holstein, den Paulihof, Glückstadt und Heiligenhafen.
Die SPD-Fraktion wünscht deshalb auch für diesen Personenkreis eine geeignete Lösung. Diese muss aber bundesweit abgestimmt werden, weil eine landesspezifische Lösung nicht praktikabel ist. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag zu dem Antrag der PIRATEN eingebracht, um auf eine schnelle und praktikable Lösung auf Bundesebene mit allen Ländern und Trägern hinzuwirken.
Genauso wichtig wie die finanzielle Entschädigung sind die Wahrnehmung und die Anerkennung des Leides als solches. Ich begrüße es sehr, dass Ministerpräsident Albig sich bei jedem einzelnen Opfer schriftlich für das erfahrene Leid im Namen des Landes Schleswig Holstein entschuldigt hat.
Ich bin Mitglied des Beirats für die Koordinationsstelle und die Erfassungsstelle für diesen Personenkreis. Ich kann Ihnen sagen, dass dieses Schreiben eine sehr große Bedeutung für die betroffenen Menschen hat. Dies gilt auch für die Opfer in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Gerade in Schleswig-Holstein steht für viele Opfer die ehemalige Einrichtung Hesterberg wie ein Mahnmal für das Leid. Die Zellen sind zum Teil noch erhalten und geben Zeugnis von einer dunklen Zeit, die auch das Land Schleswig-Holstein zu verantworten hat; denn Hesterberg war eine Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein. Vielleicht ist es ja möglich, in diesem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude etwas zu erhalten gegen das Vergessen und als Mahnung für die Zukunft. Wir würden das gern prüfen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand sollte Zwang, Unrecht oder Leid erfahren müssen, schon gar nicht Kinder und Jugendliche, schon gar nicht Menschen mit psychischen Erkrankungen und schon gar nicht Menschen mit Behinderung. Sie alle sind besonders schutzbedürftig.
Die Realität - das hat der Kollege Eichstädt vorhin sehr deutlich gemacht - ist leider viel zu oft eine andere. Zwang, Unrecht und Leid darf es in keiner Einrichtung geben, egal ob staatlich oder privat. Dies darf es schon gar nicht in einer Einrichtung geben, deren Auftrag es ist, Menschen zu unterstützen, zu fördern und zu beschützen. Das ist der Auftrag der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und von Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Es ist für uns Grüne völlig klar, dass diejenigen, die in Einrichtungen Zwang, Unrecht und Leid erleben mussten, ein Recht auf Entschädigung haben. Sie alle haben denselben Anspruch auf Entschädigung, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Einrichtungen der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie handelt. Es darf keine Rolle spielen, wer der Träger dieser Einrichtung gewesen ist, ob staatlich oder privat oder eine Kirche. Es ist völlig einerlei, ob diese Vorfälle in den alten oder in den neuen Bundesländern stattgefunden haben.
Aus unserer Sicht sollte es auch keine Rolle spielen, ob dies in den 50er-, den 60er- oder den 70erJahren passiert ist. Unrecht war Unrecht und bleibt Unrecht. Dafür muss es eine Wiedergutmachung geben, soweit dies überhaupt möglich ist.
Die entscheidende Frage bei diesem sehr sensiblen Thema ist: Wie können wir als Nichtbetroffene geschehenes Unrecht überhaupt wiedergutmachen? Wir können es anerkennen. Wir können ein Schreiben schicken. Ich finde es sehr gut, dass der Ministerpräsident ein Entschuldigungsschreiben für alle abgefasst hat. Das ist richtig und wichtig für die Betroffenen, um das Leid, das ihnen wiederfahren ist, verarbeiten zu können, soweit dies möglich ist.
Zudem ist es richtig, dass die Betroffenen eine angemessene Entschädigung erhalten sollen. Es gibt einen Heimkinderfonds auf Bundesebene für den Zeitraum der 50er- bis 70er-Jahre. Dieser wurde unter anderem aufgrund des sehr persönlichen En
gagements ehemaliger Heimkinder aus Glücksstadt eingerichtet. Es ist eine gute und richtige Entscheidung gewesen, diesen auf den Weg zu bringen.
Aus den Erfahrungen bei der Umsetzung dieses Fonds sollten wir allerdings auch alle lernen. So wenig Bürokratie wie möglich, das sollte das Ziel sein. Es muss ein vertrauensvolles Miteinander geben. Es darf keinen Abwehrkampf geben. Außerdem darf bei den Betroffenen nicht das Gefühl entstehen, dass sie Bittsteller wären. Das ist nicht der Fall. Es ist wichtig, ihnen immer wieder klarzumachen, dass sie Rechte haben, die nicht beachtet worden sind. Wir tun alles, damit das wiedergutgemacht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun haben wir diesen Fonds. Der Kollege Dudda macht darauf aufmerksam, dass ihm das nicht schnell genug geht. Dafür habe ich großes Verständnis. Wir müssen uns aber auch überlegen, was bisher passiert ist, welche Initiativen bereits auf den Weg gebracht worden sind. Es ist auch darüber diskutiert worden, ob es möglich ist, über das Opferentschädigungsgesetz Wiedergutmachungen zu leisten. Das ist leider nicht möglich. Das bedauere ich. Aber wir müssen trotzdem sehen, dass wir hier in Schleswig-Holstein unserer Verantwortung gerecht werden. Wir müssen auch mit den anderen Bundesländern und dem Bund gemeinsam eine Lösung finden.
Die bisherigen Ergebnisse - ich kann verstehen, dass es Ihnen nicht schnell genug geht - lassen mich schon optimistisch sein, dass wir eine Lösung finden, dass wir einen Fonds auf den Weg bringen und eine andere Möglichkeit finden werden, im Sozialausschuss darüber zu diskutieren.
Ich nehme an: Sie werden gleich abstimmen wollen. Aber das hören wir gleich. Wir müssen eine andere Lösung finden, wie wir versuchen - ich betone: versuchen -, das Unrecht wiedergutzumachen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich dem Dank an den Mut des Betroffenen an, der sich zu Wort gemeldet hat. Das ist für mich die Bestätigung: Es kommt auf den Einzelnen an. Wäre das nicht gewesen, würden wir vielleicht heute hier nicht stehen.
Meine Damen und Herren, ich nehme es gleich vorweg: Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir heute in der Sache abstimmen, denn die hierzu vorliegenden Anträge sind klar und deutlich. Auch das Anliegen ist sehr deutlich. Alle Redebeiträge sind, finde ich, konsensual gewesen.
Ich sage Ihnen aber auch, dass wir dem Antrag der CDU und der PIRATEN zustimmen, dem der regierungstragenden Fraktionen nicht. Denn es geht darum, den Betroffenen jetzt zielgenau und schnell zu helfen und nicht erst lange irgendwelche anderen Wege zu suchen.
Ich erinnere noch einmal an den Werdegang des Fonds. Der Fonds startete im Januar 2012, er sollte ursprünglich bis 2016 laufen, wurde dann bis 2018 verlängert. Sein Volumen beträgt rund 302 Millionen €. Bislang haben ihn 20.000 Menschen in Anspruch genommen. Das sind - eine erschreckende Zahl - knapp 3 % der damals in Heimen lebenden Kinder.
Dass in dem Auftrag ursprünglich nicht enthalten war, dass man sich gerade um die Kinder, die mit Behinderung in psychiatrischen Heimen untergebracht sind, zu kümmern hat, ist gerade der Grund, dass jetzt ganz schnell nachgebessert werden soll. Denn warum die Menschen ausgenommen sein sollten, die in der Behindertenhilfe und in der Psychiatrie waren, ist für niemanden von uns nachvollziehbar.
Daher haben auch die Ministerinnen und Minister und die Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales aus den Ländern im November 2013 auf der ASMK in Magdeburg festgestellt, dass auch diesen Kindern Leid und Unrecht geschehen ist. Daraus resultierte dann auch der begrüßenswerte Arbeitsauftrag an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Gesamtfinanzierung zu klären und vor allem Maßnahmen zu ergreifen, sodass Menschen, die im Kinder- und Jugendalter Unrecht und Leid erlitten haben, gleich den Menschen behandelt werden sollen, die derartige Erfahrungen in Ein
Umso überraschender ist jetzt die eher zurückrudernde Beschlusslage der ASMK aus dem letzten Jahr 2014 in Mainz, die auf einem Antrag beruhte, der auch von Schleswig-Holstein mitgetragen wurde. Die Länder wiederholen zwar grundsätzlich die Position, aber auf einmal werden Zweifel angemeldet, dass der angedachte Weg über die Heimfonds der richtige Weg sei, das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen.
Leider werden die auf einmal so bestehenden Zweifel nicht weiter ausgeführt, sodass für die Öffentlichkeit nicht erkennbar wird, was durch diesen Schwenk der Bundesländer - ich betone, dass Bayern sich daran nicht beteiligt hatte - ausgelöst wurde. Vielmehr verweist auch Schleswig-Holstein darauf, lieber andere Regelsysteme wie das Rentenrecht heranzuziehen. Die Verlagerung auf andere Regelsysteme klingt stark danach, dass die Länder ihrer Verantwortung nicht nachkommen wollen.
Frau Ministerin, ich denke, dass Sie uns heute hier Ihren Sinneswandel erklären können. Welche Belastungen würden auf unser Land zukommen, die Sie nicht tragen wollen? Die Entscheidung der Länder wurde mithin als enttäuschend bezeichnet. Dem kann ich mich für meine Fraktion nur anschließen.
Es wird von einer Blockadehaltung der Länder gesprochen. Die Landesregierung muss hier weiter die Frage beantworten, warum sie sich an dieser Blockade beteiligt.
Daher ist sehr richtig, dass wir dieses Thema im Landtag diskutieren. Die Fondslösung würde schnell und unbürokratisch zur Linderung des Leids von Kindern und Jugendlichen in Heimen der Behindertenhilfe beitragen. Die technische Umsetzung, ob Sie den bestehenden Fonds erweitern oder einen neuen Fonds auflegen, ist mir und allen Betroffenen völlig egal.
Wichtig bleibt, dass den Betroffenen schnellstmöglich Hilfe zuteil wird. Leider sieht der letzte Beschluss der ASMK mehr nach Verschiebung als nach einer schnellen Lösung aus.