Protocol of the Session on July 16, 2015

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein Dank gilt dabei der Ministerin und dem Staatssekretär, die unermüdlich mit Hochschulbeschäftigten, Studierenden und allen Präsidien Gespräche geführt haben und denen es immer wieder gelungen ist, auch vermeintlich anspruchsvolle Akteure an einen Tisch zu bringen.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Hinter den Kulissen haben wir auf diese Weise sehr viel bewegen können. Die Bereitschaft zur Kooperation ist nicht selbstverständlich; denn oftmals haben die Hochschulen erlebt, dass sie nur von der Landespolitik eingeladen werden, um bereits Beschlossenes abzunicken. Der Prozess, der dem Entwurf von SPD, Grünen und SSW vorangegangen ist, war dagegen offen, was bei allen Hochschulakteuren ausgesprochen gut ankam. Wir haben gelernt, dass Geld allein eben nicht reicht, sondern dass es sich lohnt, gemeinsam und ohne Schere im Kopf über starke Strukturen nachzudenken. Das gilt insbesondere für die Fachhochschulen in Schles

wig-Holstein. Sie wurden in der Vergangenheit wie Hochschulen zweiter Klasse behandelt. Dabei leisten sie exzellente Forschung und Lehre.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Die praxisbezogenen Fachhochschulen beweisen tagtäglich ihre Leistungsfähigkeit und ihr hohes Niveau. So hat das Institut für Windenergie der Fachhochschule Flensburg vor wenigen Tagen mit einer selbstkonstruierten Kleinwindanlage einen europaweiten Studentenwettbewerb gewonnen. Das ist ein gutes Beispiel für die Hochleistungsfähigkeiten der Fachhochschulen in unserem Land.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Absolventen lernen, wie sie selbstständig forschen und konstruieren können, und legen damit die Grundlage für ihre Karriere. Darüber hinaus sichern sie damit den industriellen Kern unserer Wirtschaft; denn die Windenergiebranche ist auf kluge Köpfe vor Ort angewiesen.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum diesen jungen Menschen in der Vergangenheit Steine in den Weg gelegt wurden, wenn sie promovieren wollten, versteht wohl wirklich niemand hier. Fachhochschulabsolventen berichten über regelrechte Betteltouren, wenn sie eine Promotion anstreben. Kein Wunder, dass sich viele von ihnen eine Promotion schenken. So verschenkt man allerdings dann Chancen für das Land. Darum ist die Schaffung eines verlässlichen Rahmens für die Promotionsverfahren ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, das mit dem vorliegenden Entwurf eines Hochschulgesetzes umgesetzt wird.

Es liegt im hochschulpolitischen Interesse, die willkürliche Trennung der Hochschularten Universität und Fachhochschule mittelfristig zu beseitigen. Großbritannien hat es in den 90er-Jahren vorgemacht, als die dortigen Fachhochschulen Universitätsrang erhielten. Man lebt inzwischen auf der Insel sehr gut damit, nur noch Universitäten zu haben, die jeweils einen theoretischen und einen praxisorientierten Teil anbieten. Wir hingegen verschenken enorme Synergien durch Parallelstrukturen und Abgrenzungsgefechte. Das soll der Vergangenheit angehören. Mit dem erweiterten Promotionsrecht schaffen wir ein wichtiges Gleichstellungsmerkmal, das der hohen Qualität der Arbeit unserer Fachhochschulen in Schleswig-Holstein Rechnung trägt

und zugleich die Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten noch mehr stärkt.

Die Hochschulen leisten sich neben der Trennung in Theorie und Praxis noch einen anderen Anachronismus, und zwar die Benachteiligung von Frauen in Führungspositionen. Im letzten Jahr waren an den Universitäten des Landes 35 Personen habilitiert worden. Unter ihnen gab es lediglich acht Frauen, also etwa jede vierte Person. Die letzte Statistik der Studienanfänger aus dem Jahr 2013 weist dagegen einen Frauenanteil von 49 % aus. Bis ganz nach oben verengen sich also die Karrieremöglichkeiten von Frauen enorm. Die Hochschulen sind immer noch Institutionen, die die Geschlechterungerechtigkeit fortsetzen. Darum freue ich mich besonders über die Änderungen für die Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen,

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

denn mit einem gesetzlichen Widerspruchsrecht, das den Beauftragten gewährt wird, setzen wir ein deutliches politisches Zeichen, dass wir als Politik nicht länger gewillt sind, die Benachteiligung von Frauen einfach so hinzunehmen.

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus verankert das neue Hochschulgesetz die berufliche Absicherung nach der ersten Wiederwahl für hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte. Das ermutigt Frauen, sich dafür zu bewerben. Es ist eben kein Schleudersitz, der eine gehörige Portion Selbstausbeutung verlangt, sondern ein starkes Amt mit klaren Vorgaben zu Personal und Ausstattung. Damit wird dieses wichtige Amt an den Hochschulen gestärkt.

Die Hochschulen haben Platznot, und zwar nicht nur in den Hörsälen, sondern auch in den Laboren und Bibliotheken. An den Standorten muss schnellstens in neue Gebäude und in den Ausbau bestehender Gebäude investiert werden. Die Studierenden müssen bessere Studienmöglichkeiten erhalten, damit sie den internationalen Anschluss nicht verpassen. Nicht zuletzt haben auch die Beschäftigten an den Hochschulen Anspruch auf solide Ausstattung.

Vernünftige Arbeitsverhältnisse betreffen natürlich auch die Beschäftigungsperspektiven. Die Universitäten bieten dagegen auch exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern lediglich Zeitund Teilzeitverträge an, und das manchmal über Jahre. Diese Situation bietet keine Perspektiven. Hier müssen wir am Ball bleiben, um eine Verbes

serung zu erreichen. Die Hochschulen erhalten mit dem neuen Gesetz den klaren Auftrag, sich für gute Beschäftigungsverhältnisse einzusetzen und einen verbindlichen Verhaltenskodex zu verfassen.

Mehr Autonomie im Bereich der Bauherrentätigkeit ist von den Hochschulen gefordert worden. Die HSG-Novelle zeigt auch diesem Punkt Bewegung. Meiner Ansicht nach können die Bauplanung und die Bauaufsicht bei den Hochschulen vor Ort angesiedelt sein, damit der Sanierungsstau schneller aufgelöst werden kann. Die Anhörung wird sicherlich auch in diesem Punkt zeigen, wie die Bauherrentätigkeit strukturiert werden kann, damit alle Hochschulen im Lande davon profitieren. Gemeinsam mit der GMSH, dem Finanzministerium und dem Wissenschaftsministerium muss ein gangbarer Weg gefunden werden.

Bei dem Stichwort Eigenständigkeit möchte ich auf den Wunsch der Europa-Universität Flensburg eingehen, Beginn und Ende der Unterrichtszeiten in die eigene Verantwortung zu übernehmen. Sie alle kennen den entsprechenden Brief der Universitätsleitung. Die Semesterzeitenüberschneidungen zwischen der Syddansk Universitet und der EuropaUniversität verursachen Asymmetrie und erschweren die internationale Mobilität von Lehrenden und Studierenden. Das Kursangebot mit der dänischen Seite kann nur durch das weit überdurchschnittliche Engagement der Lehrenden und Studierenden koordiniert werden. Das muss geändert werden. Internationaler Standard sind die Dreimonatssemester sowieso schon lange. Allerdings hat sich die Flensburger Universitätsleitung gegen Trimester ausgesprochen. Sie favorisiert eine individuelle Lösung. Ich denke, diese Freiheit sollten wir der EuropaUniversität unbedingt zubilligen.

Zum Schluss möchte ich auf die Mitbestimmungsrechte der Studierenden eingehen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem zusätzlichen Redeund Antragsrecht des AStA-Vorsitzenden, das im Hochschulgesetz verankert ist, bereits einen richtigen Weg eingeschlagen haben. Das ist ein konstruktiver Weg, damit die Studierenden ihre Interessen voranbringen können. Der Senat einer Universität stellt die Weichen für die Entwicklung und fungiert wie ein Parlament der Universität. Die Studierenden wollen hierbei nicht nur Zaungäste sein, denn schließlich sind sie es, die Fehlentscheidungen ausbaden müssen.

Ich möchte an dieser Stelle allerdings auch deutlich machen, dass es nicht um Mehrheiten geht. Kein Senat kann langfristig die Interessen einer Gruppe, sei es die der Beschäftigten, die der Lehrenden oder

(Jette Waldinger-Thiering)

eben die der Studierenden, dauerhaft ignorieren. Vielmehr verstehe ich die Entscheidungsprozesse als gemeinsames Ringen, bei denen keine Seite die andere niederstimmt. Vernünftige Argumente sollten sich durchsetzen lassen, gerade an einer Hochschule. Deshalb fordert der SSW so viel Mitbestimmung für die Studierenden, wie es das Grundgesetz zulässt.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/3156 sowie die Entschließungsanträge Drucksachen 18/3222, 18/3223 und 18/3229 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen.

(Wortmeldung Birgit Herdejürgen [SPD])

- Ein Geschäftsordnungsantrag? - Bitte.

Können wir bitte über die Anträge einzeln abstimmen?

Ja, also über die Entschließungsanträge im Besonderen. - Ich lasse zunächst über den Entschließungsantrag Drucksache 18/3222 abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich lasse über den Entschließungsantrag Drucksache 18/3223 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Abgeordneten von CDU und FDP. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Piratenfraktion. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW so angenommen.

Ich lasse über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 18/3229, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag bei

Enthaltung der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion und den Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.

Wir kommen zum Überweisungsantrag des Gesetzentwurfs Drucksache 18/3156. Wer diesen Gesetzentwurf überweisen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig an den Bildungsausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 A auf:

Europa muss in der Krise zusammenstehen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3216

Solidarität und Solidität gehören zusammen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3228

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Der Ursprungsantragsteller ist der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der SPDFraktion, Herr Dr. Ralf Stegner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die Einigung der Staats- und Regierungschefs der Eurozone, mit Griechenland in konkrete Verhandlungen über ein Hilfsprogramm einzusteigen. Griechenland gehört zum Euroraum. Wir wollen, dass es dabei bleibt. Die Verhandlungen zwischen Griechenland und der EU sind nicht immer einfach, aber sie müssen schnell zu tragfähigen Lösungen führen.

Unsere Solidarität gilt im Übrigen nicht der griechischen Regierung, sie ist ja so eine Mischung aus AfD und Linkspartei, wenn man dies auf deutsche Verhältnisse überträgt, sondern sie gilt der griechischen Bevölkerung, die seit vielen Jahren unter Korruption, schlechter Verwaltung und gravierenden politischen Fehlleistungen leidet. Allerdings muss man sagen: Auch die Einsparmaßnahmen haben verheerende Folgen; da darf man sich nichts vormachen. Die griechische Bevölkerung muss manches erdulden, da ist die Solidarität aller Mitgliedstaaten gefragt, auch die Griechenlands gegenüber anderen Staaten, die harte und für ihre Bürger schmerzhafte Programme durchgeführt haben.

(Jette Waldinger-Thiering)

Echte Reformen in Griechenland wären übrigens eine Besteuerung der Reichen, Kapitalverkehrskontrollen für das Kapital, das in die Schweiz und nach London abgeflossen ist, Kürzung des Militärbudgets, Verwaltungsabbau und nicht immer eine Einschränkung der Bevölkerung in ihren Lebensmöglichkeiten.

(Beifall SPD und Wolfgang Kubicki [FDP])

Wir bekennen uns deshalb umso mehr zu einem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt - so heißt der nämlich - und gegen eine einseitige Austeritätspolitik, die Deutschland übrigens auch nicht gemacht hat, mit einem Reformverständnis, die immer sagt: Reform ist das, was das Leben der Menschen verschlechtert. Das aber ist für uns keine Reform, sondern ein Reformverständnis ist etwas, das zum Beispiel etwas gegen Jugendarbeitslosigkeit tut. Wenn wir die nicht beseitigen, dann wird sich die junge Generation in Europa von der Demokratie abwenden.

Mit Stammtischparolen macht man sich in diesen Tagen leicht beliebt. Aber wir wollen es uns nicht leicht machen. Keiner weiß, wie es wäre, wenn der Grexit tatsächlich käme. Für die Rhetorik beispielsweise von Herrn Strobel, der Grieche habe genug genervt, schämt man sich als deutscher Bundesbürger, wenn ein Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU so etwas sagt. Das, was Herr Scheuer zu diesem Thema gesagt hat, ist mit „bescheuert“ noch freundlich beschrieben.