Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es der Landtag heute will, dann wird noch in diesem Monat das Pflegekammergesetz in Kraft treten. Dann wird bis spätestens Januar 2016 der Errichtungsausschuss für die Pflegekammer auch in Schleswig-Holstein bestellt werden können. Mein Ministerium wird die Arbeit dann sehr intensiv unterstützen und begleiten. Dann wird binnen der nächsten 30 Monate auch in Schleswig-Holstein die erste Kammerwahl durchgeführt werden können.
Mein Appell an alle beruflich Pflegenden in Schleswig-Holstein lautet daher: Seien Sie von Anfang an mit dabei, wenn es darum geht, dieses neue Repräsentationsorgan, diese Stimme der Pflege zu gestalten! Engagieren Sie sich! Machen Sie die Kammer aktiv zu Ihrer Sache, damit diese Kammer auch wirklich Ihre Sache wird, die Sache der Pflegenden.
Ich bin davon überzeugt, dass wir genau das erleben werden. Wir werden hoffentlich weniger erleben, dass von dritter Seite über die Angehörigen der Pflegeberufe geredet wird. Dann werden wir erleben, dass die Pflegenden eine eigene gemeinsame Stimme haben, gemeinsam Positionen formulieren können und auch auf Augenhöhe mit den anderen Akteuren der Gesundheitsversorgung und der Politik das Wort erheben können.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort zu einer persönlichen Erklärung hat der Kollege Hans-Jörn Arp von der Fraktion der CDU.
der Erkrankung des Kollegen Jürgen Weber an der nun folgenden namentlichen Abstimmung nicht teilnehme. Ich wünsche Jürgen Weber eine baldige Genesung, sodass er möglichst bald wieder da ist. Ich hätte heute gern mit abgestimmt. Ich hätte auch dagegen gestimmt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb schließe ich die Beratung.
Es ist ein Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt worden. Über diesen lasse ich nun abstimmen. Wer dem Antrag der FDP-Fraktion auf namentliche Abstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Piratenfraktion, die Abgeordneten des SSW, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der SPD. Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/2569, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dieser Fassung zustimmen will, erklärt das in der namentlichen Abstimmung bitte mit Ja.
(Namentliche Abstimmung) 1 Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Beide Schriftführer sind sich einig, dass dem Gesetzentwurf 34 Abgeordnete zugestimmt und 33 Abgeordnete diesen abgelehnt haben. Damit ist der Gesetzentwurf, Drucksache 18/2569, in der Fassung der Drucksache 18/3181 angenommen. (Anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.
Bezüglich der Drucksache 18/3169, Ergänzungen der Themenschwerpunkte der Sportministerkonferenz betreffend, hat der Innen- und Rechtsausschuss seine Beratung am 1. Juli 2015 abgeschlossen. Der Antrag bestand aus zwei Teilen. Der erste Teil betraf das Thema Sportentwicklung, der zweite Teil die Sanierung der Sportstätteninfrastruktur.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der PIRATEN und des SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP, den ersten Teil des Antrags das betrifft das Thema Sportentwicklung - abzulehnen. Mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU, FDP und PIRATEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, auch den zweiten Teil - dies betrifft die Sanierung der Sportstätteninfrastruktur - abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Barbara Ostmeier von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2 Millionen €, einmalig eingestellt - das war das Ergebnis der Beratungen zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2015. Dies hat die Landesregierung beziehungsweise haben die regierungstragenden Fraktionen befürwortet, um einen Beitrag zum Abbau des Sanierungsstaus bei kommunalen Sportstätten zu leisten. Der Sanierungsstau in Höhe von - wie die Große Anfrage ergeben hat - mindestens 55,2 Millionen € macht deutlich, dass wir weitaus mehr für die Sportstätten in Schleswig-Holstein tun müssen.
- Munter Geld ausgeben, genau! - Dies bestätigen auch die zahlreichen Expertinnen und Experten zu diesem Thema. Deutlich wird es aktuell beim Fördermitteltopf für Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. Man höre und staune: Ein Antragsvolumen von knapp 4,1 Millionen € wurde erreicht, und das bei einer Deckelung in Höhe von 250.000 €. Von 35 Anträgen konnte 17 Anträgen entsprochen werden, und es konnten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Auch dies bestätigt: Wenn man unserem Antrag gefolgt wäre, hätte allen 35 Anträgen auf Förderung entsprochen werden können.
Wir benötigen nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch eine Konzeption, die einen möglichst exakten Bedarfsplan für Sportstätten für das ganze Land berücksichtigt, auch über die kommunalen Grenzen hinweg.
Für Schleswig-Holstein ist aus Sicht der CDU ein Masterplan erforderlich, quasi ein Generalplan, der auch in zeitlicher Hinsicht darstellt, was wir wann und wo unterstützen müssen, um Sportarten, beispielsweise im Mannschaftsbereich und im Wettkampfsport, zu erhalten oder auch noch besser fördern zu können. Wir brauchen einen Plan, der die entsprechende Aufgabenverteilung beschreibt und die Fragen der Finanzierung berücksichtigt. Dies hilft ganz besonders dem Breitensport, aber auch dem Leistungssport.
Wenn wir über Betreuung im Ganztagsbereich reden, dann wissen wir alle, welchen wesentlichen Beitrag der Sport dort leistet. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag den Fokus besonders auf Schulsportstätten legen, da sowohl die Schulen als auch die Vereine hier die größten Nutzer sind.
Eines ist doch auch unbestritten: Demografischer Wandel und ein verändertes Freizeitverhalten der Bevölkerung bedeuten womöglich, dass nicht mehr jede Sportstätte in jeder Größe verfügbar sein muss. Wenn es uns gelingt, eine mit allen Ebenen abgestimmte Sportstättenbedarfsplanung auf den Weg zu bringen, macht auch ein Sanierungsprogramm noch einmal mehr Sinn.
Lieber Herr Kollege Hölck, wenn Sie mir Scheinheiligkeit vorwerfen und immer wieder darauf hinweisen - auch aktuell in der Presse wieder -, das sei eine Verantwortung der kommunalen Träger, so möchte ich Ihnen ausnahmsweise einmal Ihren Fraktionsvorsitzenden Dr. Stegner ans Herz legen, der bei den Beratungen zum Haushalt 2015 ausführte - ich zitiere aus dem Protokoll:
,,2 Millionen € sind für den Erhalt der Sportstätten und Schwimmbäder vorgesehen. Auch hier ist uns bewusst, dass der Bedarf noch größer ist. Wir wollen aber im Rahmen unserer Möglichkeiten das Mögliche tun.“
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Hölck, befürwortet er die Förderung und hat das im Prinzip verstanden aber nur im Prinzip; denn er kommt zu dem Schluss, 4 Millionen € seien bei diesem Haushaltsentwurf nicht möglich. Wir haben hier heute Morgen die Summen gehört, die hier aufgebracht werden. 4 Millionen € sind eine Frage der politischen Schwerpunktsetzung. Da haben Sie recht. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ihnen ist das Thema nicht so wichtig.
Um hier auch noch einmal auf den scheinheiligen Vorwurf einzugehen, Frau Ostmeier stimme dem Haushalt nicht zu: Ich habe Nein gesagt, weil diese einmalige Bereitstellung von 2 Millionen € der Höhe nach nicht angemessen ist. Auch die fehlende Verstetigung ist ein Grund, Nein zu sagen. Katrin, Matthias, Lisa, Hendrik, Stella und Tanja wären auch froh, wenn sie die Perspektive hätten, in Zukunft in vernünftigen Sportstätten wohnortnah Sport treiben zu können, und zwar nicht nur in Elmshorn, sondern auch in der Fläche.
Sie hätten schon längst das Signal für eine Verstetigung der Mittel geben können. Wenn Sie nicht auf uns hören, dann hören Sie auf die Vereine und Verbände; hören Sie auf die DLRG, hören Sie auf die kommunalen Landesverbände. Auch Herr