Drittens. Von den zehn unternehmerisch tätigen Einrichtungen in unserem Land, die dauerhaft Zuschüsse erhalten, müssen nur diejenigen, die einen Zuschuss von über 25 % ihres gesamten Haushaltes bekommen, offenlegen. Das ist unüblich und nicht im Interesse des Steuerzahlers. Auch diese Ausnahme sollten wir streichen.
Um in der Sprache von Frau Heinold zu sprechen, bringt dieses Gesetz in der Fassung des Finanzausschusses wegen der Übergangsregelung erst einmal eine Null-Prozent-Transparenz. Nach einigen Jahren sind es vielleicht 60 %. Mit unserem Änderungsantrag, der alle Gruppen einbezieht, können wir jedoch sofort 100 % erreichen. Deswegen werbe ich um Ihre Zustimmung.
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament sehe ich nicht. Doch! - Natürlich kommt jetzt auch noch der Vertreter des SSW.
- Nein, das ist doch klar. Ich hatte die Information, dass die Rede zu Protokoll gegeben wird, das ist aber falsch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt komme ich auch noch. - Aber trotzdem stellt sich die Frage: Dürfen die Bezüge von leitenden Funktionsträgern in öffentlichen Unternehmen offengelegt werden? - Wir meinen in der Tat: Ja. Und zwar gilt dies sowohl für Unternehmen und Institutionen, die beim Land angesiedelt sind, als auch bei den Kommunen.
Dabei geht es darum, dass die Institutionen, die vollständig der öffentlichen Hand gehören, wie zum Beispiel die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, einen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten und somit einen anderen Auftrag haben als private Unternehmen. Sie sind quasi öffentliche Einrichtungen, und damit sollten auch die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie gut oder schlecht in diesen öffentlichen Einrichtungen verdient wird. Dabei sprechen wir nur von den Topbeschäftigten und nicht von den normalen Bediensteten. Meine Damen und Herren, deren Gehälter sind ohnehin heute schon relativ gut nachvollziehbar. Es geht hier um Einkommen, die mehr oder weniger frei verhandelt wurden, die sich an der Marktlage orientieren und zu deren Bestandteil oft auch üppige Pensionsregelungen gehören.
Was für Politiker, sei es im Landtag oder in der Regierung, schon völlig normal ist, sollte nun auch für die Topbeschäftigten öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen gelten. Dabei spielt hier nicht unbedingt der Neidfaktor eine Rolle, sondern vielmehr geht es darum, dass Unternehmen und Einrichtungen, die vom Staat getragen und finanziert werden, auch offenlegen sollten, was ihre Topverdiener verdienen.
Schließlich werden sie vom Volk über Steuern und Abgaben finanziert. Dann darf das Volk wohl auch erfahren, wie viel diese Menschen verdienen. Diese Kontrolle ist auch für die öffentlichen Unternehmen und Institutionen von Vorteil, denn so werden gleich mögliche Gerüchte um Vetternwirtschaft und Selbstbedienungsmentalität ausgeräumt, sofern die Bezüge natürlich auch vernünftig sind.
Meine Damen und Herren, viele öffentliche Unternehmen und Institutionen legen schon heute die Verdienste ihrer Topleute offen und haben überhaupt keine Schwierigkeiten damit. Wir wollen nun aber, dass dies nicht jeder für sich tut, sondern dass die Bürgerinnen und Bürger die Verdienste auf einem gemeinsamen Internetportal nachlesen können. Beim Finanzministerium soll deshalb ein solches Portal eingerichtet werden, und so werden alle Zahlungen an die Topverdiener im öffentlichen Bereich sofort transparent und auch vergleichbar. Natürlich wird sich der eine oder andere dann einem Vergleich stellen müssen. Man muss es dann auch aushalten können, dass an der Höhe der Bezüge oder der Altersversorgung Kritik geäußert wird.
Es muss aber trotzdem erlaubt sein zu erfahren, was Chefs öffentlicher Unternehmen so verdienen. Bei den Stadtwerken in Rostock verdient ein Vorstand im Schnitt 223.000 € jährlich; sein Hamburger Kollege verdient ähnlich viel. Ist man bei der Hamburger Wasserversorgung beschäftigt, so verdient man als Topverdiener dort schon 325.000 € jährlich. Diese Zahlen basieren auf einer Untersuchung des Magazins „Monitor“, das eine Vielzahl von Verdienstdaten veröffentlicht hat. Allerdings gibt es dort keine Angaben zu schleswig-holsteinischen Unternehmen.
Macht man sich nun auf den Weg, hier bei uns im Land etwas herauszufinden, kann es manchmal für den Bürger schwierig werden. Auf der Homepage der Nord-Ostsee-Sparkasse das Wort „Vorstandsbezüge“ einzugeben, führt zu nichts. Man muss sich schon mit der Satzung und den Geschäftsberichten befassen. In der Satzung erfährt man, dass höchstens fünf Personen dem Vorstand angehören. Im Geschäftsbericht des Jahres 2013 ist dann die gesammelte Vorstandsvergütung in Höhe von 1.754.000 € genannt, im Schnitt also 350.800 € pro Vorstandsmitglied. Will man die aktuelle Zahl für das Jahr 2014 erfahren, so erfährt man im Geschäftsbericht für dieses Jahr, dass man auf die Angaben dieser Gesamtsumme verzichtet habe. Also selbst eine zusammenfassende Nennung der Vorstandsbezüge in einer Summe erscheint hier den Verantwortlichen wohl zu heikel zu sein. Immerhin erfährt man noch, dass ehemalige Vorstandsmitglieder jährliche Pensionszahlungen von insgesamt 1,66 Millionen € bekommen und dass hierfür Rücklagen in Höhe von mehr als 23 Millionen € gebildet worden sind.
Meine Damen und Herren, auch dieses Beispiel soll keinen Neid hervorrufen. Allerdings finde ich schon, dass es für den Bürger leichter sein sollte, die konkreten Vergütungen hier nachvollziehen zu können. Dass man, nachdem man schon zumindest eine Gesamtsumme veröffentlicht hatte, nun doch wieder keine Angaben zur Vergütung machen will, illustriert ausgezeichnet, wie notwendig unser Gesetz ist.
Die Vergütungen in öffentlichen Unternehmen und Institutionen werden nur dann vollständig offengelegt, wenn auch eine gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen wird. Und genau das tun wir. Das ist im
Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die letztendlich die Eigentümer dieser Einrichtungen sind und hierfür auch über ihre Steuern und Abgaben finanziell geradestehen.
Wie gesagt: Wenn das Volk schon hierfür geradesteht, dann soll das Volk auch wissen, was die Leute dort verdienen. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Daher hat jetzt für die Landesregierung Frau Ministerin Monika Heinold das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Länder wie Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben es vorgemacht, heute zieht Schleswig-Holstein nach. Die Devise heißt: Mehr Transparenz in unseren öffentlichen Unternehmen.
Parlament und Regierung haben sich die Zeit genommen, die sie für eine gründliche Debatte und für das Beteiligungsverfahren brauchten. Es hat sich gelohnt. Herausgekommen ist ein Gesetz, das die verbindliche Offenlegung von Gehältern in öffentlichen Unternehmen regelt. Damit knüpfen wir an unseren Corporate Governance Kodex an, den das Kabinett im September letzten Jahres beschlossen hat und in dem Standards für gute Unternehmensführung verankert sind, so auch Transparenz für die Vergütung von Führungspersonal.
Meine Damen und Herren, zukünftig sind Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren Anstalt, Körperschaft und Stiftung des öffentlichen Rechts verpflichtet, die Bezüge der Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien individualisiert zu veröffentlichen. Das Gleiche gilt für die Sparkassen in öffentlicher Trägerschaft sowie für kommunale Anstalten und gemeinsame kommunale Unternehmen.
Die Landesregierung hat sich bewusst für eine umfassende Regelung entschieden, die sowohl die Landes- als auch die kommunale Ebene einbezieht. Die kommunalen Unternehmen auszuklammern, wie von der CDU gefordert, würden das Gesetz verwässern und dem berechtigten Interesse der
Ja, Herr Koch, ich weiß, dass Rheinland-Pfalz eine andere Regelung plant, aber wir orientieren uns doch nicht an einem anderen Land, das 50 % macht, sondern diese Landesregierung orientiert sich lieber an 100-%-Regelungen.
Eine solche 100-%-Regelung hat - das ist gesagt worden - Nordrhein-Westfalen bereits 2009 durch Schwarz-Gelb verabschiedet.
- Herr Arp, ein bisschen mehr Schleswig-Holstein verlassen; ab und zu über die Landesgrenze schauen -, der die Einwände des Verbandes kommunaler Unternehmen damals als erwartungsgemäße „volle Breitseite“ bezeichnet und dann hinzugefügt hat:
„Das fällt unter die Rubrik: Wenn man den Sumpf trockenlegen will, darf man die Frösche nicht wecken.“
Sehr geehrter Herr Koch, die Offenlegungspflicht betrifft auch unternehmerisch tätige Zuwendungsempfänger. Ursprünglich war von der Landesregierung vorgesehen, dass sich die Regelung auf Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger bezieht, die mehr als 50 % ihrer öffentlichen Förderung vom Land erhalten. Ich begrüße, dass die Koalition dieses geändert hat und jetzt 25 % vorgeschrieben sind.
Bei mehrheitlichen Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften schreibt das Gesetz vor, dass die öffentlichen Anteilseigner auf die Veröffentlichung der Gehälter hinwirken müssen. Im Falle von Minderheitsbeteiligungen in privaten Unternehmen ab 25 % sieht das Gesetz vor, dass auf die Veröffentlichungen hingewirkt werden soll. Insgesamt gilt, dass die Vergütungen für jede Person einzeln und getrennt nach erfolgsunabhängigen und er
Danke, Frau Ministerin. - Sie haben uns freundlicherweise auf unsere Frage im Finanzausschuss hin erklärt, dass zehn Einrichtungen im Land institutionell gefördert werden. Ich glaube, Sie haben noch erklärt, dass nur eines davon mit über 50 % gefördert wurde. Wie viele Einrichtungen fallen jetzt unter diese 25-%-Regelung?