Protocol of the Session on June 19, 2015

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke! - Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir wären bereit - das macht unser Änderungsantrag auch deutlich -, der Grundintention dieses Gesetzentwurfs auf Landesebene zuzustimmen. Die Artikel 1 und 2 sind für uns völlig unstrittig. Wir lehnen aber die Regelungen durch die Hintertür für die kommunale Ebene ab. Deshalb schlagen wir vor, die Artikel 3 bis 5 zu streichen.

Sollte dieser Änderungsantrag keine Mehrheit finden, sehen wir uns leider gezwungen, auch dem gesamten Gesetzesvorhaben unsere Zustimmung zu verweigern. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz und der Elbschule in Glückstadt. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Frau Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist es soweit: Schleswig-Holstein bekommt ein Transparenzgesetz, auch wenn es bei uns etwas umständlicher

„Vergütungsoffenlegungsgesetz“ heißt. Dafür ist der Name aber auch Programm.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir regeln damit die Offenlegungspflichten für Vorstands- und Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen. Ich erspare mir jetzt die Aufzählung, welche Unternehmen damit gemeint sind. Das ist in der Gesetzesbegründung ausführlich dargelegt worden. Deswegen beschränke ich mich auf die Gründe, warum wir das tun.

Warum also tun wir das? Vertrauen ist die Grundlage jeder funktionierenden Demokratie. Und hier geht es nicht um eine Neiddebatte, sondern um das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Insbesondere leuchtet das Argument ein, dass der Eigentümer Anspruch auf diese Informationen hat. Jeder von Ihnen, der Aktien besitzt, weiß, dass dies in einer Aktiengesellschaft kein Geheimnis ist. Eigentümerin öffentlicher Unternehmen ist die öffentliche Hand, die letztlich auch die Risiken trägt - leider gab es immer mal wieder auch schlechte Beispiele -, und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Diese zentralen Informationen müssen daher so veröffentlicht werden, dass Bürgerinnen und Bürger sie einsehen können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

So wie die Gehälter von Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und die Diäten der Abgeordneten öffentlich sind, dürfen auch die Bezüge des Führungspersonals öffentlicher Unternehmen kein Geheimnis sein.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ein Wettbewerbsnachteil leitet sich daraus nicht ab; denn Transparenz ist nur für den von Nachteil, der etwas zu verbergen hat.

Meine Damen und Herren, die CDU kritisiert nun gerade auch Herr Koch - die Einbeziehung der Kommunen, und dies auch noch durch die Hintertür. Ich denke, im Gesetz steht doch ausdrücklich drin: Wir ändern die Gemeindeordnung. Wo also ist da die Hintertür? Deutlicher können wir es doch eigentlich gar nicht mehr sagen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich finde es traurig, dass Sie diese große Keule schwingen müssen, um zu begründen, warum Sie den Gesetzentwurf ablehnen. Am besten gefiel mir

(Tobias Koch)

Ihr Appell an uns, doch Vertrauen in die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und in deren Entscheidungen zu setzen. Sie haben uns vorgeworfen, wir hätten insoweit mangelndes Vertrauen. Ich erinnere insoweit nur an die Debatten zum FAG und zum Kommunalen Haushaltskonsolidierungsgesetz, in denen Vertreter Ihrer Fraktion gesagt haben, man könne den Kommunen und den Kommunalvertretern nicht alles durchgehen lassen. Wenn es darum gehe, Haushaltsfehlbeträge auszugleichen, dann müsse man dem schon nachgehen und müsse hinterfragen, wie diese Fehlbeträge denn zustande gekommen seien. Es ist schon lustig, zu sehen, wie sich die Debatten ins Gegenteil verkehren, wenn es einem denn passt.

(Beifall SPD)

Das fand ich schon spannend.

Wir halten es für inkonsequent, eine staatliche Ebene auszunehmen. Deshalb kann ich auch keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung erkennen, sondern ich sehe hier gleiches Recht für alle.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Land hat dazu die Gesetzgebungskompetenz. Wie sollten die Kommunen es denn sonst regeln? Ich sehe auch keinen zusätzlichen und überhöhten bürokratischen Aufwand für die kommunalen Gesellschaften, wie der Gemeindetag oder jetzt auch Herr Koch dies befürchten. Auch heute schon „Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“, sagte einer meiner Professoren immer müssen kommunale Unternehmen Abschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellen. Daher ist Ihr Argument an den Haaren herbeigezogen, Herr Koch.

Meine Redezeit läuft mir nun leider weg. Sonst könnte ich Ihnen aus meiner Erfahrung als Verwaltungsrätin der Sparkasse einiges dazu erzählen. Aber das können wir nachher beim Kaffee machen.

Außerdem sind die Regelungen notwendig, weil bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften die Gemeindevertretung heute nur wenig Möglichkeiten hat, die Offenlegung dieser Daten zu verlangen. Wenn kein Aufsichtsrat existiert oder einzelne Fraktionen aufgrund des Mehrheitsprinzips darin nicht vertreten sind, sind für diese Personen die Informationsmöglichkeiten oftmals gleich null. Und das ist auch nicht gut.

Bewusst verzichten wir auf die Einbeziehung der Kammern und ihrer Versorgungswerke; denn Kammern sind keine öffentlichen Unternehmen, sondern

berufsständische Vertretungen, denen gegebenenfalls öffentliche Aufträge übertragen werden.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

- Das macht mich jetzt stutzig, Herr Garg, dass Sie an dieser Stelle klatschen. - Nein, alles gut.

Im Übrigen hat sich etwa die IHK schon auf den Weg gemacht. So finden sich im Portal „IHKtransparent“ bereits Angaben zu den Gehältern der Führungskräfte. Auf den Weg gebracht hat das mein Elmshorner Mitbürger, Herr Driftmann.

Abschließend noch zu dem Änderungsantrag der PIRATEN. Zu Herrn Breyer fällt mir immer gern das olympische Motto „schneller, höher, weiter“ ein, das ist jetzt offensichtlich die Maxime des Handelns der PIRATEN. Zum Zweiten fällt mir die Werbung für eine Schweizer Hustenbonbon-Marke ein, aus der der schöne Satz stammt: „Wer hats erfunden?“ Das spielte eben auch bei Frau Beer in der Debatte über die Agrarpolitik eine Rolle. Hier lautet natürlich die Antwort immer: „Die PIRATEN“. Wenn Sie ruhiger schlafen können, Herr Breyer, dann heften Sie sich gern dieses Fleißpünktchen ans Revers. Ob es dann am Ende für die Versetzung reicht, werden wir sehen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, ganz so schlecht kann unser Entwurf nicht sein: Den PIRATEN geht er nicht weit genug, der CDU geht er zu weit, und die FDP stimmt hoffentlich zu. Jedenfalls hat sie dies angekündigt. Damit bin ich ganz zufrieden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Herr Abgeordnete Rasmus Andresen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Vergütungsoffenlegungsgesetz ist ein großer Wurf für unser Land; denn zukünftig werden die Gehälter von Vorständen öffentlicher Unternehmen transparent gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie öffentliche Gelder, also eben auch diese, eingesetzt werden.

(Beate Raudies)

Unser Vergütungsoffenlegungsgesetz ist eine Transparenzoffensive. Mehr Transparenz bedeutet bessere Kontrolle und führt zu mehr Akzeptanz. Was für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, die Landesregierung und auch uns Abgeordnete selbstverständlich ist, soll zukünftig auch für die Offenlegung anderer Bezüge eine Selbstverständlichkeit werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Zu den Grundsätzen hat die Kollegin Raudies schon viele Dinge gesagt, denen wir uns anschließen können. Wir haben im Anhörungsverfahren als Koalitionsfraktionen noch ein paar Änderungsanträge eingebracht und formuliert. Darin geht es zum Beispiel um eine zentrale Veröffentlichung der Bezüge auf der Internetseite des Finanzministeriums.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Das ist uns wichtig, damit die Informationen für alle zugänglich sind und schnell und zentral gefunden werden können.

(Beifall Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Lars Winter [SPD] und Dr. Pa- trick Breyer [PIRATEN])

Dies war das Ergebnis von Anhörungen aus anderen Bundesländern, die auch die PIRATEN hier eingebracht haben. Das wollen wir sehr gern so machen.

Zudem haben wir auch eine weitere Anregung aufgegriffen. Es soll auch Transparenz darüber hergestellt werden, welche Voraussetzungen im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Vertrags für Abfindungen vereinbart wurden. Auch das ist ein wichtiger Schritt. Auch da hatte der Gesetzentwurf eine kleine Lücke, die wir mit unseren Änderungsanträgen schließen.

(Beifall Ines Strehlau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Patrick Breyer [PIRA- TEN])

Es besteht zum Beispiel ein öffentliches Interesse daran, zu erfahren, ob Zahlungen beispielsweise auch bei Kündigung wegen schlechter Leistung fließen, nicht um Menschen anzuprangern, aber um vollumfänglich zu informieren.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])