Protocol of the Session on June 18, 2015

Was tun? Ich will mich jetzt auch aus Zeitgründen auf einen Punkt beschränken: Ich denke, beim Thema Ganztagsschulen und Sportvereine kommt es darauf an, wirklich vernünftige Ansätze zur Kooperation zu suchen, denn man kann natürlich - gerade im Rahmen offener Ganztagsangebote - sehr gut auch Angebote von Sportvereinen mit integrieren. Dafür gibt es auch tolle Beispiele im Lande. Mein Eindruck ist: Das klappt tendenziell, insbesondere in kleineren Gemeinden, sehr gut. Schwieriger wird es in den größeren Orten und Städten, wo man einerseits viele Schulen, aber auch viele Sportvereine hat. Dann wird die Konkurrenzsituation, der Konflikt um die weniger werdenden jungen Menschen, deutlich größer. Da bedarf es dann möglicherweise auch einer stärkeren Nachhilfe von politischer Seite, um die Kooperation, die sinnvoll und produktiv ist und beiden Seiten hilft, voranzubringen.

Eine weitere kurze Anmerkung zu Sportstätten: Es sind vielfach auch Sportstätten von Schulen, die von Vereinen mitgenutzt werden. An diesem Beispiel sieht man die Synergieeffekte besonders gut. Die FDP-Fraktion hat zum vorigen Haushalt 20 Millionen € für ein Schulinvestitionsprogramm beantragt - 20 Millionen €, Kollege Weber - mit zwei Schwerpunkten: bauliche Maßnahmen im Bereich Inklusion und - der zweite große Schwerpunkt - schulische Sportstätten, Sporthallen für Schulen, Sporteinrichtungen für Schulen. Da gibt es natürlich auch einen Nachholbedarf in vielen Bereichen, das wissen wir alle. In Kiel könnte ich Ihnen etliche Beispiele nennen, was aus Zeitgründen nicht möglich ist. Es kommt darauf an, hier auch Schwerpunkte zu setzen, eine Bestandsaufnahme zu machen und zu schauen: Sind die Verfallserscheinungen in der Infrastruktur ein Sonderfall, der speziell den Sport trifft, oder ist das Ausdruck einer allgemeinen Entwicklung, dass wir in Deutschland insgesamt seit einer geraumen Zeit bundesweit - und nicht nur Schleswig-Holstein ist da ein Sonderfall zu wenig in unsere Infrastruktur investieren? Das

ist das, was ich im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten, Herr Präsident, hier ansprechen konnte.

Das ist richtig.

Wir können als Land nicht alles leisten. Wenn der KSV-Dithmarschen sagt, es fehlten Sportämter vor Ort, dann will ich sagen: Das ist nicht die zentrale Aufgabe. Aber wenn die sagen, es mangele an der Unterstützung des Sports durch die Politik, dann ist das ein Thema, mit dem wir uns alle ernsthaft auseinandersetzen müssen. Denn wenn dieser Eindruck bei den Sportvereinen bestehen sollte, dann gilt es hier, von politischer Seite - vom Land, aber auch von der kommunalen Ebene - wirklich gegenzusteuern. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Der Abgeordnete Wolfgang Dudda von der Fraktion der PIRATEN hat seine Rede zu Protokoll gegeben, sodass nunmehr Herr Abgeordneter Lars Harms für den SSW das Wort hat.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Joachim Ringelnatz beschrieb es so:

„Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine, kürzt die öde Zeit, und er schützt uns durch Vereine vor der Einsamkeit.“

Das sind auf den Punkt gebracht die Gründe, dass die Küstenkoalition eine nachhaltige Sportförderung betreibt: Spaß an der Bewegung zu vermitteln und gleichzeitig gesellschaftliche Werte zu festigen. Im Landeshaushalt sind dabei die Grundsätze der Förderung nachzulesen. Dabei gilt der Fördergrundsatz: von unten nach oben. Denn die Vereine unterscheiden sich teilweise erheblich. Es gibt kleine Vereine mit wenigen Mitgliedern, aber eben auch große Vereine mit einer hauptamtlichen Infrastruktur. Aber unabhängig davon, wie ein Verein strukturiert ist, er weiß jedenfalls am besten, welche Sportarten nachgefragt werden. Darum sollte die Sportplanung auf kommunaler Ebene bleiben. Das bedeutet nicht, dass die Landesregierung vor den Animositäten mancher Vereinsvorstände kapituliert.

(Dr. Ekkehard Klug)

Im Gegenteil: Die Kooperationsprobleme können nur angegangen werden, wenn sich alle hiesigen Vereine mit der Kommunalpolitik zusammensetzen und einen kommunalen Sportentwicklungsplan erarbeiten. Das Land fördert die Entwicklung kommunaler Pläne mit bis zu 10.000 €. Gemeinsam die Prioritäten festzulegen und abzustimmen, ist für die meist ehrenamtlich geführten Vereine ein Kraftakt, der sich aber auszahlt, weil er den Sportbetrieb im Ganzen zukunftsfest macht. Neue Sportarten und neue Nachfragegruppen können langfristig in so einem Konzept berücksichtigt werden. Das für die Planung unerlässliche kommunale Kataster erfasst alle Sportstätten und dokumentiert auch die jeweiligen baulichen Maßnahmen, die notwendig sind. So bekommen die Verantwortlichen eine gute Grundlage für die Investitionsplanung der Sportstätten in die Hand und müssen nicht länger punktuell ihre Agenda von den schlimmsten Notfällen diktieren lassen.

Darüber hinaus ist ein eindeutiges Plus der kommunalen Planung: Eifersüchteleien und falsche Besitzansprüche nach dem Motto „Meine Halle - deine Halle“ sind passé. Trainingszeiten kann man miteinander abstimmen, aber eben nur, wenn man gemeinsam an einem Tisch verhandelt. In Flensburg hat der SSW genau aus diesem Grund eine entsprechende Planung angestoßen, die derzeit zusammen mit den Vereinen im Rathaus erarbeitet wird. Genauso hat man es auf Initiative des SSW nun in Husum gemacht.

Zum Sport gehören nämlich nicht nur Sportler und Trainer, sondern auch Planungskapazitäten, Sportstätten und deren Pflege. Die Sportplanung im ländlichen Raum steht dabei vor besonderen Herausforderungen. Die kleinen Kommunen haben oftmals nur einen Sportverein; eine Art Aufgaben- und Arbeitsteilung bekäme man eigentlich nur auf Amtsebene und manchmal sogar nur darüber hinaus hin. Da ist allerdings das Thema Sportentwicklungsplanung noch gar nicht angekommen. Das müssen wir schleunigst ändern oder endlich eine Kommunalreform auf den Weg bringen, die starke und handlungsfähige Kommunen schafft, denn dann fallen örtliche Egoismen weg.

Sport sollte vor Ort geplant werden, und das bekommt man nur gemeinsam hin. Die kreativen Lösungen, die dabei entwickelt werden, kann man gar nicht von oben verordnen. Und die Landesregierung wird das auch nicht tun. Die Autonomie des Sports ist kein Schlagwort, sondern gelebte Realität. Was das Land aber tun sollte, ist die Schaffung von Strukturen und die Unterstützung lokaler Initia

tiven. Ein Beispiel dafür sind die Schwimmbäder und Schwimmhallen. Das sind eben auch Sportstätten, in denen Kinder und Erwachsene schwimmen lernen und die den Leistungssportlern eine gute Ausgangsbasis liefern. Das Land hat deren Bedeutung erkannt und die Schwimmstätten ins Investitionsprogramm übernommen. Wir nehmen daher in diesem Jahr 2 Millionen € in die Hand. Auch wenn das nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, bedeutet das einen Neuanfang in der Sportförderung, die in der Vergangenheit immer auf Verschleiß gefahren wurde.

Der Innenminister weist mit Recht darauf hin, dass sich die Vereine zunehmend kommerzieller Konkurrenz gegenübersehen. Diese kann sich, insofern sie finanzkräftige Kundschaft hat, gut ausgebaute Trainingsstätten leisten. Diejenigen, die sich so etwas nicht leisten können, haben das Nachsehen. Das kann nicht sein, und darum benötigt der Breitensport attraktive Sportstätten. Hierfür setzen wir uns ein, sei es durch Sportstättenförderung oder auch durch die jüngst um 1 Million € jährlich verbesserte allgemeine Förderung aus den Lotteriemitteln.

Wir sind die, die das gemacht haben. Wir sind diejenigen, die damit überhaupt erst angefangen haben. Ich glaube, wir sind auf einem richtigen Weg. Aber wir müssen auch dafür sorgen, dass vor allen Dingen die Kommunen Sport als eine Aufgabe erkennen und sich nicht darauf verlassen, dass die ordentlichen Sportvereine das ganz allein machen. Hier müssen wir Hilfestellung finanzieller Art leisten, aber wir müssen sie auch immer wieder darauf stoßen, dass da noch ein politisches Verhältnis ist, das man beackern kann. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Drucksache 18/3030 dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich teile Ihnen weiterhin mit, dass der Abgeordnete Wolfgang Kubicki ab 15 Uhr gemäß § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung an der heutigen Nachmittagssitzung nicht teilnimmt.

(Lars Harms)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung - Zwischenbericht

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/3044

Ich erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ihnen liegt der zur 33. Tagung erbetene Bericht zur Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung vor. Schleswig-Holstein macht seit 2006 intensiv Politik für Menschen mit Behinderung, ausgerichtet an den Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention, also lange, bevor diese Konvention mit der Ratifizierung durch den Bundestag bindendes Recht geworden ist.

Inklusion ist Gott sei Dank auch längst kein erklärungsbedürftiges Fremdwort mehr, sondern bildet den Goldstandard zeitgemäßer Politik für Menschen mit Behinderung. Seit Jahren gibt es eine enge Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen und mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel, gemeinsam die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in SchleswigHolstein umzusetzen. Das geschieht selbstverständlich auch aktuell. Die Verwirklichung von mehr sozialer Inklusion kann und bleibt natürlich auch nicht liegen, bis der Aktionsplan vorliegt.

Lassen Sie mich dafür aus meinem Haus ein paar Beispiele nennen.

„Barrieren und Trennwände in unseren Köpfen zu überwinden“, so lautet das Ziel der bundesweit einzigartigen Initiative „Alle inklusive“. Unter diesem Leitsatz haben das Sozialministerium SchleswigHolstein und der Lebenshilfe Landesverband Schleswig-Holstein e.V. soziale Netzwerke für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung geknüpft. So ist die Inklusion Grundlage für die Zusammenarbeit des Sozialministeriums und der Lebenshilfe SchleswigHolstein beim Inklusionsbüro.

Mit der Einrichtung dieses Inklusionsbüros wird die Leitorientierung „Inklusion“ sinnvoll umgesetzt,

und es wird allen Behörden auf Landes- und Kreisebene, den sonstigen öffentlichen Institutionen, Verbänden und Einrichtungen ein qualifiziertes Beratungs- und Unterstützungsangebot gemacht, zum Beispiel durch Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Veranstaltungen oder auch bei der Erstellung von Materialien „Leichte Sprache“ durch Schulungen und Fachgespräche. Begriffe wie Inklusion, Teilhabe und Partizipation werden erklärt, verständlich beschrieben und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Doch auch der Landtag hat mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuchs XII einen wichtigen Schritt unternommen, die Rahmenbedingungen für das Leben für Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft nachhaltig zu verbessern. Rechtliche und finanzielle Voraussetzungen wurden so gestaltet, dass sie die Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung im Land auch wirklich unterstützen.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nicht zuletzt war Inklusion in der vorvergangenen Woche maßgeblich Thema bei einer großen Veranstaltung meines Hauses mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband in Rendsburg mit dem Titel „Gut zusammen leben in Schleswig-Holstein“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben bereits im ersten Halbjahr 2014 in meinem Haus ein Konzept zur Erstellung eines Landesaktionsplans entwickelt, das mit Ihnen als entsprechende Fachpolitiker im Sozialausschuss bereits im März 2014 besprochen wurde und das das Kabinett im August 2014 gebilligt hat. Wir wollen einen Prozess bekommen, als dessen Resultat gute Ideen eben nicht nur auf Papier aufgeschrieben, sondern auch umgesetzt und vor allem dann im Land und in den Landesteilen der Verwaltung gelebt werden und sich bei den beteiligten Akteuren wirklich das Bewusstsein entwickeln kann, dass wir alle, also jede und jeder, jeden Tag dazu beitragen können, dass es mehr oder eben weniger Barrieren gibt, wobei wir - das will ich nicht falsch verstanden wissen - auch jetzt schon ganz viel Sensibilität und Engagement für Inklusion haben. Aber wir wollen besser werden und vorankommen. Denken Sie zum Beispiel nur an das hier mehrfach besprochene Thema „Leichte Sprache“, dass es nicht so leicht ist, es wirklich in den Alltag umzusetzen.

Wir haben uns deshalb einen zweistufigen Prozess überlegt, der alle Ebenen, die im Bereich der Lan

(Präsident Klaus Schlie)

desregierung für die Verwirklichung von Inklusion relevant sind, von Anfang an einbindet. Das ist die Besonderheit, die bei unserem Prozess gegenüber anderen Prozessen in anderen Bundesländern besteht.

Dies bedeutet, dass es von Anfang an in der Verantwortung jedes einzelnen Ressorts liegt, im eigenen Zuständigkeitsbereich über Notwendigkeiten und über den Umfang von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu befinden. Das bedeutet, jedes Ressort hat einen eigenen Ressortplan zu erstellen. Das ist die erste Stufe.

Im vierten Quartal 2014 wurde in meinem Haus eine Geschäftsstelle zur Kooperation eines Landesaktionsplans eingerichtet, und es wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen. Im ersten Quartal 2015 wurden von den Ressorts in dieser interministeriellen Arbeitsgruppe die Handlungsfelder und die Strukturen festgelegt, an denen sich die einzelnen Ressortpläne auszurichten haben.

(Unruhe)

- Es ist sehr unruhig.

Das Wort hat jetzt die Frau Ministerin.

Diese Handlungsfelder und Strukturen folgen den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Es wird also jedes Haus dieser Landesregierung mit Blick auf die gesamte UN-Behindertenrechtskonvention zu definieren haben, welche Anforderungen sich an die zukünftige Arbeit des Ressorts ergeben werden.

Diese Ressortpläne werden dann absprachegemäß im zweiten und dritten Quartal 2015 in den jeweiligen Eigenzuständigkeiten erarbeitet. Das bedeutet eine ganz intensive Auseinandersetzung mit den Themen der UN-Behindertenrechtskonvention, die so für die meisten Ressorts tatsächlich eine neue Qualität bedeuten. Genau darauf, meine sehr geehrte Damen und Herren, kommt es an. Uns ist es wichtig, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung wirklich mitzunehmen. Das ist vielleicht nicht das schnellstmögliche Verfahren, aber es ist ein Verfahren, das für mehr Auseinandersetzung in der gesamten Landesverwaltung und für mehr Bewusstseinsbildung in der Landesver

waltung sorgt. Ehrlich gesagt: Darauf kommt es maßgeblich an.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir haben - wie im Sozialausschuss besprochen den 31. Oktober als Termin für die Abgabe der erstellten Ressortpläne vereinbart. Die Ressortpläne werden dann im Sozialministerium zu einem ersten Entwurf eines Landesaktionsplans zusammengestellt werden. Dabei wird es darum gehen, die einzelnen Pläne in eine einheitliche Form zu bringen und gegebenenfalls in einzelnen Punkten erstmals miteinander zu erörtern.

Dieser Entwurf wird nach Fertigstellung noch einmal mit den Ressorts und mit dem Kabinett abgestimmt werden, realistischerweise im ersten Quartal 2016. Nach Kabinettsbefassung soll es eine Übersendung des Entwurfs an den Landtag zur Kenntnisnahme geben. Hieran anschließend ist eine intensive öffentliche Erörterung mit den Verbänden und mit den Menschen mit Behinderung vorgesehen. Das ist dann die zweite Stufe.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung wird beide Stufen begleiten und ist bereits jetzt intensiv eingebunden. Mein Dank - ich hatte das auch in der letzten Debatte gesagt - für seine Bereitschaft und seine Unterstützung, sich da so einzubringen. Danke, dass Sie das machen, Herr Dr. Hase.