Der erste Gesetzentwurf der FDP war grottenschlecht. Jetzt ist er besser geworden, aber für uns nicht zustimmungsfähig.
Ich will auch erklären, warum. Natürlich befürworten auch wir PIRATEN die Abschaffung der Rasseliste. Das war längst überfällig - so ist hier argumentiert worden -, dem schließen wir uns an. Aber wir werden den Gesetzentwurf deshalb ablehnen, weil wir uns des Eindrucks nicht erwehren können, dass einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, die Rentnerinnen und Rentner, Empfänger von Sozialleistungen, Auszubildende und Studenten, aber auch Obdachlose, mit diesem Gesetzentwurf klar benachteiligt werden
wobei die Berücksichtigung dieser Gruppen ganz offensichtlich weder im Interesse der Regierungsfraktionen noch in dem der CDU lagen.
Während der Gespräche im Umweltausschuss sind wir als einzige Fraktion auf die sozialen Fragen eingegangen. - Schade, Herr Matthiessen hat es sogar selber in der letzten Beratung gesagt und uns deutlich zu verstehen gegeben, dass, wer den Hundeführerschein oder steigende Hundesteuer nicht bezahlen kann, eben schlicht keinen Hund mehr halten sollte.
(Sandra Redmann [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! Ach, sag doch mal, Angelika! - Oliver Kumbartzky [FDP]: Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt! - Weitere Zuru- fe SPD)
Ja, genau. Diese emotionale Angespanntheit verstehe ich ja auch - übrigens auch als Hundebesitzerin. Im konkreten Fall sehe ich das.
Außerdem gibt man einen Hund nicht einfach ab, das will ich hier auch einmal ganz klar sagen. Von jemandem, der seinen Hund quasi als Familienmitglied aufgenommen hat, der mit dem Hund lebt, das dann aber auf einmal nicht mehr bezahlen kann, kann man nicht erwarten, dass er den Hund dann einfach abgibt.
Für manchen von uns in dieser Gesellschaft ist der Hund so etwas wie der letzte Luxus. Die Konsequenzen wären hart, wenn man ihn zwingen würde, sich von dem Tier zu trennen.
Eine Rentnerin, die sich die Finanzierung ihres Hundes nicht leisten kann, spart sich das lieber vom Mund ab, als ihn abzugeben.
(Sandra Redmann [SPD]: Lesen Sie richtig, Frau Kollegin! Traurig! - Weitere Zurufe - Glocke Präsident)
Das bedeutet, dass der Obdachlose lieber seinen Aufenthaltsort wechselt, als sich den Hund abnehmen zu lassen.
Und für manche Wohngegenden bedeutet das auch, dass sich junge Frauen abends nicht mehr vor die Türen trauen.
- Ich verstehe ja, dass Sie sich hier aufregen, aber Ihr Gesetzentwurf enthält massive Widersprüche. Da gehe ich jetzt auch auf die Tierheime ein.
Im Rahmen der Debatten zum Katzenelend haben viele Gespräche mit Tierheimen in Schleswig-Holstein gezeigt, dass sie überlastet sind, dass sie am Limit sind - gerade nach Einführung des Arbeitslosengeldes II, insbesondere wenn es dazu kommt, dass Gefahrhunde oder zukünftig Hunde ausgesetzt werden - und sie das selber alles nicht mehr finanzieren können.
(Sandra Redmann [SPD]: Genau das geht nicht mehr! Genau das Gegenteil ist also der Fall! - Weitere Zurufe SPD und FDP)
Frau Kollegin Beer, meine Frage geht dahin, worin sich denn die Frage der Besteuerung von Hunden gegenüber dem bisher geltenden Gesetz ändert, außer darin, dass wir keine Kampfhundesteuer auf der Grundlage einer Rasseliste mehr erheben dürfen. Also, es ist doch genau das Gegenteil von dem, was Sie hier vortragen, der Fall.
Sie schaffen mit dem Gesetzentwurf Vergünstigungen für diejenigen ab, die das Geld nicht haben, den Hundeführerschein oder wie auch immer Sie das nennen wollen, zu machen. Von daher lehnen wir das ab.
Es gibt eine zweite vollkommen unklare Formulierung. Da gucke ich gerade den Kollegen Kubicki an, auch wenn er dazu keine Frage hat. In § 4 des Gesetzes ist vollkommen undeutlich formuliert - jedenfalls für einen Nichtjuristen -, ob denn nun die Sachkundeprüfung tatsächlich von jedem Hundehalter zu erbringen ist.
Zum Schluss will ich noch einmal betonen: Die Gefahr geht in der Regel nicht vom Hund aus, sondern vom Halter.
Und Ihr Katalog unter § 20 des Gesetzentwurfs mit diversen Ordnungswidrigkeiten und der Möglichkeit der Bestrafung bis zu jeweils 10.000 € wird dem Problem eines Hundehalters, der sich nicht dem Hund entsprechend verhält, nicht gerecht und auch nicht für eine artgerechte Tierhaltung sorgen. Es ist die Verantwortung unserer Gesellschaft, artgerechte Tierhaltung und Tierschutz so zu verankern, dass Menschen nicht zum Missbrauch eines Hundes greifen.