Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herr Reinhard Meyer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Sachen S 21 kann man sich eigentlich aus Sicht der Landesregierung kurzfassen. Die Kernbotschaft lautet: Wir werden die S 21 zügig realisieren.
Ich habe mich schon sehr gewundert, meine Damen und Herren von der CDU und der Opposition, warum Sie jetzt diesen Antrag stellen. Weil ich damit immer Probleme habe, erkläre ich mir das immer mit dem sogenannten Austermann-Virus, dem Minister, der schon 2015 auf der A 20 unter der Elbe herfahren wollte.
Herr Dornquast, es macht doch überhaupt keinen Sinn, dass Sie immer Termine nennen, die man möglicherweise als Landesregierung nicht halten kann, die wir aber auch nie genannt haben, um dann zu behaupten: Haltet den Dieb, die Landesregierung hat ihre Aufgaben nicht erledigt! - So geht es nicht, und so einfach machen wir uns das nicht.
Die Planungen laufen, die AKN ist beauftragt, und die Planungen laufen gemeinsam mit Hamburg. Ich gebe es zu, wir haben natürlich im Ausschuss offen darüber diskutiert, warum das Thema S 21 in Hamburg anders diskutiert worden ist als bei uns. Wir haben gemeinsam gesagt, und Sie waren alle dabei, dass wir Druck machen müssen. Ich glaube, mit der Bewerbung für die Olympischen Spiele in Hamburg und Kiel ist dieser Druck in Hamburg endgültig da, dass wir dieses Projekt jetzt gemeinsam umsetzen.
Zum Planfeststellungsverfahren: Das soll nach jetzigem Stand im vierten Quartal 2017 abgeschlossen sein. Jetzt kommen wir zu der ganzen Förderproblematik, die hier wieder zu unterschiedlichen Bewertungen führt. Erst danach, und das haben wir immer gesagt, sind wir berechtigt, den Antrag auf GVFG-Finanzierung, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, also entsprechende Mittel des Bundes, zu stellen. Das ist die Reihenfolge. Insofern müssen wir ehrlich miteinander sein. Herr Dr. Breyer, die Langfassung der standardisierten Bewertung wurde übrigens am 8. Mai 2015 an den Wirtschaftsausschuss versandt und müsste Ihnen vorliegen. Dort kann man hineinschauen, wenn es weiteren Diskussionsbedarf gibt.
Zurück zur S 21: Die Unterschriften helfen natürlich. Aber noch einmal: Obwohl wir die GVFGMittel im Verfahren erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens anfordern können, sind wir natürlich mit dem Bund im Gespräch. Das ist beim Bund in die entsprechenden Kategorien eingeordnet. Der Bund wird auch über alle Schritte, die wir in der nächsten Zeit gehen und die wir gegangen sind, informiert. Auch hier kann ich also sehr deutlich sagen, dass wir mit dem Bund gemeinsam die notwendigen Schritte tun.
Ich sage sehr deutlich: Wir sind abhängig in der Frage, ob es eine Klage gibt oder nicht. Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird 2018/ 2019 gebaut. Wir werden dann erleben, dass die S 21 ab 2020 nach Kaltenkirchen fahren kann. Das sind die Zeitpläne, diese werden wir zügig realisieren.
Zum Personal der AKN ist einiges gesagt worden. Ich bin froh darüber, dass es, was das Zugpersonal angeht, aber auch was die Nutzung der Werkstatt angeht, die Vereinbarung mit der S-Bahn gibt. In Hamburg sagt man: Es ist doch ganz klar, wenn die S-Bahn bis nach Kaltenkirchen fährt, dann nutzt man die Werkstatt vor Ort mit dem entsprechenden Personal.
In diesem Zusammenhang möchte ich ein anderes Thema kurz ansprechen, nämlich den Bahnübergang in Ellerau. Wir haben einvernehmlich gesagt, es geht um das Kosten-Nutzen-Verhältnis und dass nicht alle Lösungen dieser Querung in einem Projekt untergebracht werden können. Ich kündige aber auch hier an, dass wir im Herbst vor Ort über die gesamte Situation der verkehrlichen Auswirkungen
auf Quickborn und Ellerau gemeinsam mit den Akteuren vor Ort sprechen wollen, weil wir - so glaube ich - auch hier eine vernünftige Begleitplanung brauchen.
Ein letzter Punkt: Es gibt ein Problem, das - zumindest hatte ich das Gefühl - in den letzten Wochen alle anderen Fragen im Zusammenhang mit der S 21 gelegentlich zu verdrängen schien. Jedenfalls ist dies gemessen an der Zahl der Briefe, die mich hierzu erreicht haben, so. Es geht schlicht um die Frage, wie und wo im Streckennetz der AKN Toiletten zur Verfügung stehen. Das ist ein wichtiges Anliegen im Änderungsantrag. Wir werden uns mit diesem Thema auseinandersetzen, aber ich sage sehr deutlich: Das ist nicht so einfach, wie es scheint. Herr Dr. Tietze hat schon darauf hingewiesen: In den neuen Triebwagen vom Typ LINT werden keine Toiletten eingebaut sein. Das war eine Entscheidung der AKN-Gremien. Eine Nachrüstung kann aber erfolgen, wenn die S 21 bis Kaltenkirchen fährt. Erst dann werden nämlich die Triebwagen nur noch auf AKN-Strecken eingesetzt werden, die vom Charakter her dann Strecken des Regionalverkehrs entsprechen. Das andere ist eben SBahn-Verkehr.
Auch der Fahrgastverband PRO BAHN spricht sich nicht dezidiert für Toiletten in den Zügen aus, sondern fordert, dass wir eine Lösung in einem Konzept finden. Insofern nehmen wir den Teil aus dem Antrag auf und werden als Landesregierung auch hier gemeinsam mit der AKN und anderen eine Lösung überlegen. Ich sage aber auch deutlich: Wenn wir die Stationen mit Toiletten ausstatten wollen, dann sind auch die Gemeinden vor Ort gefragt. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Der Geschäftsordnungsantrag des Herrn Abgeordneten Kai Vogel auf Ausschussüberweisung ist zurückgezogen worden. Ich habe aber die Herren Abgeordneten Lehnert, Dr. Breyer und Vogt so verstanden, dass sie eine Ausschussüberweisung beantragen wollen. - Dann lasse ich zunächst über die Ausschussüberweisung abstimmen.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/2930 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/3020 als selbstständigen Antrag an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschlie
ßen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen. Dann hat es sich gelohnt, dass Sie miteinander geredet haben, vielen Dank.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Angelika Beer für die Fraktion der PIRATEN.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Wolf scheiden sich ganz offensichtlich die Geister. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die ihm in Schleswig-Holstein keinen Platz einräumen wollen. Dazu gehören verständlicherweise und ganz vornweg die Nutztierhalter, zum Beispiel die Schafhalter. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die die Rückkehr des Wolfs nach SchleswigHolstein begrüßen. Dazu gehören neben den Natur-, Arten- und Tierschützern auch viele Bürgerinnen und Bürger und unter anderem wir PIRATEN.
Das zwischen Gegnern und Befürwortern bestehende Spannungsfeld aufzulösen, ist jetzt die zentrale Herausforderung, denn auch wir, die den Wolf willkommen heißen, können die Probleme und Sorgen unter anderem der Schafzüchter nicht einfach wegdiskutieren oder - schlimmer noch - ignorieren. Auf der anderen Seite sollten jedoch auch die Tierhalter respektieren, dass Wölfe ebenso ein Recht auf Leben haben wie wir Menschen und dass die Lösung nicht darin liegt zu sagen, dass wir den gemeinsamen Lebensraum vollständig für uns Menschen reklamieren.
Die Frage ist also: Wie viel Raum können und wollen wir dem Wolf einräumen, wie viel Lebensraum benötigen wir jeweils? Wenn wir uns gegenseitig die Existenzberechtigung zugestehen, dann ist zu fragen: Wie können wir dies möglichst ohne Konflikte organisieren? Im Moment kann man den Eindruck gewinnen, dass sich die Debatte über den Wolf zu einer reinen Debatte über die Schafhaltung entwickelt. Das aber würde der Sache nicht gerecht.
Es ist mir wichtig anzuerkennen, dass neben Tierhaltern auch einige Bürger ein mulmiges Gefühl und viele Fragen haben. Gerade deshalb haben wir Minister Habeck mehrfach aufgefordert, die Aufklärung über den Wolf aktiver zu betreiben.
Leider sind in den letzten Wochen von bestimmten Stellen aus ganz gezielt abenteuerliche Mitternachtsphantasien verbreitet worden, die nicht zur Beruhigung beitragen. Unter anderem wurde behauptet, dass Naturschützer die Wölfe in Schleswig-Holstein einfach ausgesetzt hätten. Wozu sollten die Naturschützer dies machen? - Bestimmt nicht, weil so ein Unsinn die Akzeptanz des Wolfs erhöhen würde. Wie dem auch sei: Solche nebulösen Verdächtigungen helfen uns jedenfalls nicht weiter. Sie verschärfen die Diskussion nur weiter und schaffen damit ein Klima, Artenschutz, und darum geht es in dieser Frage, und die Frage des möglichen Nebeneinanders, nicht des Miteinanders, von Mensch und Wolf zu erschweren.
Dass die Debatte aus dem Ruder zu laufen drohte, war ebenso offensichtlich wie der Umstand, dass wir den Wolf seit 2013 mehrmals im Agrarausschuss thematisiert haben, ohne dass das Signal kam, dass das Wolfsmanagement reformiert werden muss. Das war schließlich der Auslöser dafür, dass wir gesagt haben: Wir brauchen einen Antrag. An dieser Stelle möchte ich den Wolfsbetreuern im Wildpark Eekholt danken. Wir haben lange und intensive Gespräche geführt. Wir wissen, dass einige Punkte in unserem Antrag korrigiert werden sollten. Da wir diesen Antrag aber im Einvernehmen überweisen werden und da wir uns eine Anhörung von Experten wünschen, haben wir kein Problem, unseren Antrag im Detail zu korrigieren und anzupassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine kleine Entspannung ist in diesen Tagen eingetreten. Ich finde es toll, dass der Landesjagdverband seine im April 2013 aufgestellte Forderung, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, revidiert und differenziert hat. In einem Punkt möchte ich dem Landesjagdverband jedoch widersprechen: Natürlich ist die Situation in Schleswig-Holstein nicht eins zu eins vergleichbar mit der Situation in anderen Teilen Deutschlands oder in anderen EU-Staaten. Das heißt aber nicht, dass man den Blick bei uns enden lassen soll. Vielmehr möchten wir, dass wir von unseren Nachbarn lernen und Erfahrungen austauschen und so das Problemfeld verringern. Das ist auch deshalb wichtig, weil die Wölfe bei uns nicht von den Wölfen in
Dänemark zu trennen sind. Wir wissen, dass Wölfe bis zu 70 km am Tag laufen können. Deshalb wünschen wir uns die Wiedereinrichtung des Runden Tisches unter Beteiligung unserer Nachbarländer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Dänemark sind vier Wölfinnen - Fähen - aufgetaucht. Dort wird seit gestern darüber diskutiert, wann sie ein Rudel bilden und ob es Nachwuchs gibt; so weit sind wir in Schleswig-Holstein noch lange nicht. Aber wir müssen uns um das Wohl der Wölfe kümmern, auch wenn sie nur durchwandern auf dem Weg nach Norden. In Dänemark wird nämlich auch über eine Verschärfung des Abschussrechts, die über die Europäische Union ermöglicht werden soll, diskutiert. Wir wollen doch nicht die Wölfe bei uns schützen, damit sie in Dänemark abgeschossen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vergrämung ist auch für uns ein Punkt, der Beachtung finden sollte. Wir fordern eine harte Bestrafung für das Füttern von Wölfen. Aber wir müssen auch die Ursachen erforschen, warum einige wenige Wölfe die natürliche Distanz zum Menschen verloren haben. Dann muss man zumindest darüber diskutieren, ob in Einzelfällen der Abschuss notwendig ist.
Wir sind auf die Ausführungen des Ministers gespannt. Er hat in dieser Woche angekündigt, das Wolfsmanagement auf neue Beine zu stellen und ab 2016 besser zu finanzieren. Einige Maßnahmen müssen allerdings sofort ergriffen werden. Darin sind wir uns sicherlich einig. Es gibt auch Maßnahmen, die kein Geld kosten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor circa 200 Jahren ist der Wolf aus Schleswig-Holstein verschwunden. Er ist wieder da. Aber Schleswig-Holstein hat sich verändert.