Protocol of the Session on May 22, 2015

noch unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Nein, werte Kollegen der CDU, auch wenn wir in der Sache bei Ihnen sind: Dieser Augenwischerei werden wir keine Zustimmung erteilen.

Vor dem Hintergrund der Steuergerechtigkeit ist die kalte Progression ein echtes Problem. Das Problem wurde an dieser Stelle auch schon oft genug erläutert. Dazu gibt es auch nichts hinzuzufügen. Was jedoch hinzugefügt werden müsste, ist die Benennung, wie der Abbau ganz konkret finanziert werden soll. In Bezug auf eine Antwort auf diese Frage kann man im Antrag der CDU nur eine gähnende Leere feststellen. Die Aufgabe wird dann bequemerweise anderen überlassen. Sehr schön.

Dann können wir ja auch mal vorrechnen, was das ganze denn im Groben kosten würde. Auf Bundesebene rechnet man derzeit mit einer Summe von ungefähr 1,5 Milliarden €. Für Schleswig-Holstein wäre das dann eine Rechnung von circa 20 Millionen €. Fest steht auch, dass ein solcher Abbau den größten Effekt bei den Gutverdienern im Land hätte. Die Klein- und Kleinstverdiener würden am Ende des Jahres nicht mal wirklich einen Unterschied feststellen können. Besserverdiener würden am meisten vom Abbau der kalten Progression profitieren. Das müssen wir uns an dieser Stelle auch einmal vor Augen führen. Soziale Ausgewogenheit ist das nicht gerade.

Doch natürlich können wir vom SSW das Grundprinzip hinter einer solchen Forderung sehr gut nachvollziehen. Bis auf die Frage der Kostendeckung können wir diese Haltung sogar grundsätzlich teilen. Doch in Bezug auf die nicht-geklärte Frage der Kosten müssen wir an dieser Stelle skeptisch bleiben.

Fest steht auch, dass ein Wunsch zum Abbau der kalten Progression in den letzten Jahren im Bundesrat mehrfach blockiert wurde. Nur unter der Bedingung, Topverdiener stärker zu besteuern, wollen die Länder einem solchen Vorschlag vom Kabinett zustimmen. Die Fronten könnten verhärteter nicht sein. Sogar innerhalb der Parteien trifft man auf unterschiedliche verhärtete Positionen. Ein einfaches „Daumen hoch“ oder „Daumen runter“ ist in dieser Frage vielleicht auch gar nicht möglich. Was wir jetzt brauchen, sind Lösungen, die für alle unterstützenswert sind. Bund und Länder sollten sich daher mal unaufgeregt bemühen, gangbare Lösungen zu finden. Vielleicht muss man dann auch Pakete schnüren. Die kalte Progression abzubauen, ohne

(Torge Schmidt)

an die Kosten und die Verteilungswirkung zu denken, geht jedenfalls nicht.

Sie merken schon, das Ganze ist nicht so ganz einfach. Der Abbau der kalten Progression ist auch für uns als SSW ein wünschenswertes Ziel. Jedoch muss es nicht per se den ersten Platz auf der Prioritätenliste einnehmen. Im Allgemeinen kann ich beim besten Willen einem Antrag, ohne jeglichen Hinweis auf ein Gegenfinanzierungmodell nicht zustimmen. Eine Blankozusage ist einfach nicht drin.

Bundesratsinitiative zur Schaffung größerer Rechtssicherheit bei der Nutzung von Ferienwohnungen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2219

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/2993

Änderungsantrag der Fraktionen FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3017

Herr Präsident! Der Tourismus ist für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein eine der tragenden Säulen. Wenn 143.000 Arbeitsplätze (2014) in Schleswig-Holstein unmittelbar mit dem Tourismus verbunden sind, wenn der Tourismus einen Bruttoumsatz von 6,9 Milliarden € in Schleswig-Holstein erzielt und wenn im Tourismus wenn in der neuen Förderperiode bis 2020 250 Millionen € zur Unterstützung von Investitionen zur Verfügung stehen, dann ist klar, dass alles getan werden muss, um diesen wichtigen Wirtschaftszweig in Schleswig-Holstein zu stärken.

Gerade deswegen hätten wir als CDU erwartet, dass der Wirtschaftsminister dieses Landes sich an die Spitze setzt, wenn es darum geht, Rechtssicherheit für Vermieter und Bauämter bei der Genehmigung von Ferienwohnungen zu schaffen. Wir alle wollen doch ein vielfältiges Angebot an Ferienwohnungen nicht nur im Küstenbereich, sondern auch im Binnenland. Deswegen hätten doch Zeitungsmeldungen mit der Überschrift „Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein droht die Schließung“ aus dem Sommer letzten Jahres für den Wirtschaftsminister ein Alarmsignal sein müssen.

Anstatt aber zu handeln, gibt es von dieser Landesregierung lediglich Gespräche mit den Betroffenen und Prüfaufträge. Keine eigene Initiative, um auf Bundesebene etwas für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein zu tun. Selbst als MecklenburgVorpommern im März eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung für Ferienhäuser startete, gab es von der Landesregierung in Schleswig-Holstein keine Reaktion.

Deshalb hatte die CDU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss gefordert, dass sich Schleswig-Holstein der Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern anschließt, denn die Touristiker und die Bauämter brauchen vor Beginn der Tourismussaison in diesem Jahr Rechtsklarheit.

Der FDP-Antrag, die Landesregierung solle sich auf Bundesebene irgendwie für Ferienhäuser einsetzen, ist zwar nach der Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern auf halber Strecke stehengeblieben, die Koalition aber wollte wenigstens an dieser Stelle dem Wirtschaftsminister einen erneuten Gesichtsverlust ersparen. Deshalb, meine Damen und Herren, war es gut, dass der Wirtschaftsminister nach der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses und der Beratung über unseren Antrag endlich angekündigt hat, sich der Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns anzuschließen. Dass aber nach dieser klaren Ankündigung die Beschlussvorlage der Koalition und der FDP noch einmal verändert wurde, die Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern noch immer nicht erwähnt wird, zeigt doch klar, dass in dieser Landesregierung erheblich Sand im Getriebe ist.

Wir wollen schnelle Rechtsklarheit und deswegen werden wir Wirtschaftsminister Meyer beim Wort nehmen. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit für einen Wirtschaftsminister.

Unter dieser Prämisse werden wir der Beschlussempfehlung heute hier im Landtag zustimmen.

Abschließend bleibt festzuhalten: Es hat lange gedauert, bis der für Tourismus zuständige Wirtschaftsminister endlich etwas für Rechtsklarheit bei Ferienhäusern in Schleswig-Holstein hat. Der heutige Beschluss des Landtages schafft endlich Klarheit und Perspektiven für die Ferienhausstruktur in Schleswig-Holstein, die für unseren Tourismus von elementarer Bedeutung ist. Insofern freue ich mich über dieses einstimmige Votum.

(Lars Harms)

Herr Präsident! Die Bauleitplanung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kommunen. Sie beinhaltet die Festsetzung städtebaulicher Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten. Das beinhaltet auch, dafür Sorge zu tragen, das Nebeneinander von Dauerwohnen und Ferienwohnen für die Bewohner und Feriengäste verträglich zu gestalten. In reinen Wohngebieten, muss die Wohnruhe an erster Stelle stehen. Kollege Callsen, wenn sie dem Wirtschaftsminister Untätigkeit vorwerfen, dann haben Sie das Thema nicht durchdrungen. Der Inhalt der Festsetzungen eines B-Plans wird durch die jeweilige Fassung der Baunutzungsverordnung BauNVO bestimmt, die zum Zeitpunkt der ersten rechtmäßigen öffentlichen Auslegung des B-Planentwurfs gegolten hat. Eine Änderung der BauNVO, die nach diesem maßgeblichen Zeitpunkt in Kraft getreten ist, wirkt sich auf den Inhalt der Festsetzungen nicht aus. Selbst wenn es innerhalb kürzester Zeit eine Mehrheit im Bundesrat für eine Änderung der BauVO erreicht worden wäre und der Bundestag in größter Eile sich dem Bundesrat angeschlossen hätte, würde sich in allen B-Plangebieten in Schleswig-Holstein erst einmal nichts ändern. Die Initiative bleibt bei den Kommunen. Die Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern soll unter anderem den planenden Gemeinden mit der beabsichtigten Änderung der BauNVO die Möglichkeit geben, in Kleinsiedlungsgebieten (§ 2 BauNVO), reinen und allgemeinen Wohngebieten (§§ 3 und 4 BauNVO) Ferienwohnungen ausnahmsweise zuzulassen, wobei die Ausnahme in reinen Wohngebieten sich auf „kleine“ Ferienwohnungen bezieht wobei noch definiert sollte, was eine kleine Ferienwohnung ist und wie viel Ferienwohnraum in einem reinen Wohngebiet sinnvoll sein kann. Dieser Bundesrats-Initiative hat Schleswig-Holstein zugestimmt.

Allerdings wurde im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates auf Antrag Baden-Württembergs beschlossen, die Beschlussfassung zur Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns auf den Herbst 2015 zu vertagen. Ähnliche Beschlüsse fassten auch der Innen- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates. Grund dafür ist der Wunsch, zunächst Ergebnisse einer gegründeten Fachkommission Städtebau abzuwarten. Das macht auch Sinn, es müssen die städtebaulichen Auswirkungen von der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten fachlich fundiert abgewogen werden. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Den heutigen Ist-Zustand, also die Tatsache, dass Wohnraum zu Ferienwohnraum um

gewandelt wurde, gilt es auf Grundlage der jeweiligen städtebaulichen Situation individuell zu analysieren. Eine massenhafte Nutzungsänderung von Wohnraum hin zu Ferienwohnraum darf es grundsätzlich nicht geben. Wer Dauerwohnraum dem Markt entzieht, sorgt für steigende Mieten. Eine Fehlentwicklung wie auf Sylt darf sich anderorts nicht wiederholen. Das Verdrängen von abhängig Beschäftigten ohne Eigentum auf der Insel und in den Tourismusorten muss unbedingt verhindert werden. Wir stehen für bezahlbaren Wohnraum in ganz Schleswig-Holstein.

Zusätzlich müssen die städtebaulichen Funktionen der Quartiere gewahrt bleiben. Ganze Straßenzüge mit heruntergelassenen Fensterrolladen in der Nebensaison zerstören die Urbanität der Quartiere. In diesem Zusammenhang appelliere ich an die Bauaufsichtsbehörden, umsichtig mit der jeweiligen Wohnsituation umzugehen. Dort wo das Primat der Wohnruhe in Wohngebieten nicht nachhaltig beeinträchtigt wird, dort wo die städtebauliche Ziele des gültigen B-Plans nicht aus den Fugen geraten sind, gibt es keinen Grund für die Bauaufsichtsbehörden zum voreiligen Handeln.

Es geht am Ende darum, für die Rechtssicherheit von Ferienwohnungen in Wohngebieten zu sorgen und dabei die Balance zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnen zu wahren. - Herzlichen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns sehr, dass SPD, Grüne und SSW den FDP-Vorschlag unterstützen, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Baunutzungsverordnung geändert wird. Ziel soll eine klarstellende Einordnung von Ferienwohnungen zwecks Schaffung größerer Rechtssicherheit bei deren Nutzung sein. Schließlich lebt das Land zwischen den Meeren vom Tourismus. Die Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern spielen dabei eine ganz entscheidende Rolle. Aus unserer Sicht sollen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, Ferienwohnungen in Wohngebieten zu gestatten. Hiermit erhalten die Beteiligten vor Ort eine größere Planungssicherheit.

Die bürokratische und tourismusfeindliche Bundesverordnung muss dringend geändert werden. Daher hatte die FDP-Fraktion den ursprünglichen Antrag eingereicht. Wir freuen uns sehr, dass wir in dieser für den schleswig-holsteinischen Tourismus wichtigen Frage einen fraktionsübergreifenden Konsens herstellen konnten. Es liegt nun an der Landesregie

rung, im Bundesrat eine Mehrheit für eine entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung zu organisieren. Die Bundesratsinitiative aus Mecklenburg-Vorpommern bietet dafür eine gute Grundlage.

Herr Präsident! Schleswig-Holstein sollte die Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung der Baunutzungsverordnung für Ferienwohnungen positiv begleiten, deshalb stellen wir einen entsprechenden Antrag.

Es ist nicht vorgesehen, dass innerhalb eines Hauses dauerhaftes Wohnen und Ferienwohnen möglich ist. Tatsächlich ist so eine Mischung vielerorts der Fall und das keineswegs zum Nachteil des Quartiers. So hat mancher Urlauber sein Feriendomizil gekauft und zieht um in den Norden. Und mit einmal entsteht eine ungesetzliche Mischung. Inzwischen gibt es Gerichtsurteile gegen einen Nutzungsmix von zeitweiligem Wohnen zu Erholungszwecken einerseits und dauerhaftem Wohnen andererseits. In Rerik in Mecklenburg-Vorpommern stehen nach einer entsprechenden Klage viele Ferienwohnungen leer. Das droht auch den Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein, die in Mischgebieten bislang stillschweigend geduldet wurden. Es gesteht also akuter Handlungsbedarf.

Die entsprechende Problematik entsteht durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO), in der Ferienwohnungen schlichtweg nicht vorkommen. In der Verordnung wird lediglich die Festsetzung von Ferienhausgebieten, in denen Ferienhäuser zulässig sind, geregelt. Das war es. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Ferienwohnungen in den anderen Gebieten bauplanungsrechtlich nicht zulässig sind. Eine Mischung von Ferien- und Dauerwohnen konnte man wohl 1962 noch gar nicht vorstellen so lange gibt es nämlich schon die Baunutzungsverordnung.

Der einzige legale Weg für Ferienwohnungen sind demnach reine Ferienhausgebiete. Solche reinen Ferienhausgebiete sind aber immer noch relativ selten bei uns. Da würde es dann auch nicht helfen, händeringend nach Investoren zu suchen. Das wäre sicherlich der falsche Weg. Vielmehr muss auch und gerade die bestehende traditionelle Ferienhausstruktur unterstützt werden. Dann reden wir eben auch über die Zulässigkeit von solchen Ferienwohnungen in Wohnquertieren.

Auch in Sachen Vermarktung wird es schwierig. Eigentlich darf ein Vermieter gar nicht für eine Fe

rienwohnungen werben, wenn sie in einem gemischt genutzten Gebiet liegt. Schließlich ist sie rechtlich gar nicht zulässig. Damit verstoßen Werbung und Vermietung gegen herrschendes Recht, da keine Genehmigung für die Ferienwohnnutzung erteilt wurde.

Dabei würden viele Gemeinden Ferienwohnungen in Mischgebieten ausgesprochen gern genehmigen; sie begrüßen nämlich ausdrücklich den Wohnungsmix. Wir müssen ihnen daher schnellstmöglich die bauplanungsrechtlichen Instrumente an die Hand geben, damit sie die Mischstrukturen legalisieren und in Zukunft deren Einrichtung beziehungsweise Bau steuern können. Mit der Neuregelung könnten die Gemeinden überall dort, wo gewohnt wird, also in allen Wohngebieten, Ferienwohnungen ausnahmsweise oder allgemein zuzulassen.

Der Bund zeigt sich bereit, Änderungsvorschläge bei der anstehenden Baugesetzbuch-Novelle zu prüfen. Von daher hat eine Bundesratsinitiative gute Chancen zur schnellen Umsetzung. Die steigen natürlich, je mehr Bundesländer ein gemeinsames Ziel verfolgen. Schleswig-Holstein sollte mit an Bord sein.

Herr Präsident! Mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert werden, um bei dem viel diskutierten Thema der Nutzung von Ferienwohnungen größere Rechtssicherheit zu erreichen. Die Ausgangslage in dieser Frage ist allgemein bekannt:

In den schleswig-holsteinischen Tourismusgemeinden an den Küsten der Nord- und Ostsee sind große Teile des Siedlungsgebiets durch eine Mischung von Ferienwohnungen, Hotel- und Beherbergungsbetrieben und Wohngebäuden geprägt. Auch in Wohngebieten werden in nicht unerheblichem Umfang Ferienwohnungen sowie Gästebetten in Privatquartieren angeboten. Entsprechende Mischstrukturen sind in touristisch attraktiven Gemeinden in ganz Deutschland zu finden.

Aufgrund der Rechtsprechung der letzten Jahre stellten sich zunehmend Fragen insbesondere zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und Steuerung von Ferienwohnungen. Die Probleme werden als so gravierend betrachtet, dass von kommunaler Seite wie von der Bauaufsicht dringender Handlungsbedarf angemeldet wird. Das Innenministerium hat darauf unmittelbar reagiert.

(Oliver Kumbartzky)

In Gesprächen mit den Kommunen, den Bauaufsichtsbehörden und den Kommunalen Landesverbänden wurden die Problemlagen erörtert. Die Fachkommission Städtebau hat bis Sommer 2015 eine Projektgruppe unter Federführung SchleswigHolsteins eingesetzt, die sich mit den Fragestellungen befasst. Gleichzeitig führen wir mit dem Wirtschaftsministerium „Schnittstellengespräche“, die auch die touristische Dimension der Problematik beleuchten.

Darüber hinaus berät das Innenministerium die Kommunen in Schleswig-Holstein auf deren Wunsch im Einzelfall und weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des OVG Lüneburg vom 18. September 2014 hin, in dem die Festsetzung eines Sondergebietes für Ferienwohnungen und Dauerwohnungen ausdrücklich bejaht wird.

Aktuell verfolgt das Land Mecklenburg-Vorpommern mit einer Bundesratsinitiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung das Ziel einer klarstellenden Einordnung von Ferienwohnungen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Gemeinden sollen insbesondere in Kleinsiedlungsgebieten sowie in reinen und allgemeinen Wohngebieten die Möglichkeit erhalten, Ferienwohnungen ausnahmsweise zuzulassen, wobei die Ausnahme in reinen Wohngebieten sich auf „kleine Ferienwohnungen“ bezieht. Darüber hinaus wird unter anderem eine Ergänzung des sonstigen Sondergebietes vorgeschlagen. Danach sollen die Gemeinden in einem Sondergebiet Fremdenbeherbergung, Ferienwohnen und Dauerwohnen als Regelnutzung nebeneinander zulassen können.

Diese Bundesratsinitiative findet unsere Zustimmung. Allerdings wurde im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates beschlossen, die Beschlussfassung auf den Herbst 2015 zu vertagen. Ähnliche Beschlüsse fassten auch andere beteiligte Ausschüsse des Bundesrates.

Grund dafür ist der Wunsch, zunächst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Fachkommission Städtebau abzuwarten, die ihre Arbeit im Herbst abschließen und das Ergebnis der Bauministerkonferenz vorlegen wird. Hiernach sollen die Beratungen im Bundesrat wieder aufgenommen werden.

Gestatten Sie mir abschließend eine kurze Bemerkung zum Änderungsantrag: Was eine mögliche Befürchtung betrifft, die Zulassung von Ferienwohnungen in Wohngebieten könnte zu einer Beeinträchtigung der Wohnruhe führen, so weise ich darauf hin, dass dieser Besorgnis auch bereits mit den geltenden Bestimmungen der Baunutzungsverordnung begegnet werden könnte.

So haben die planenden Gemeinden bereits jetzt und auch künftig gemäß § 15 der Baunutzungsverordnung bei der Abwägung das Gebot der Rücksichtnahme zu beachten. Sie werden daher keine Ferienwohnungen in Wohngebieten planen, die das Primat der Wohnruhe beeinträchtigen. Damit ist eine hinreichende Beachtung der Rücksichtnahme von Ferienwohnungen gegenüber der nachbarschaftlichen Umgebung gewährleistet.

(Minister Stefan Studt)