sein. Müsste das Machtwort nicht auch eher gegenüber den Kollegen von der CDU-Fraktion ausgesprochen werden? Die Kennzeichnungspflicht ist im Übrigen zwischen Liberalen und Sozialdemokraten im Europaparlament völlig unstrittig. Aber Sie wissen ja auch, welche Fraktionen das verhindert haben. Das könnten Sie an der Stelle vielleicht auch einmal erklären.
Ansonsten ist es ja ein wenig doppeldeutig, auf der einen Seite zu sagen, Gentechnik ja, aber nur mit Kennzeichnungspflicht, und auf der anderen Seite die Kennzeichnungspflicht nicht durchzusetzen.
- Sie sitzen relativ nah am Mikrofon. Deshalb sind Sie immer recht schnell dort. Ich sehe Sie dann und mache eine Pause. Ich war ja noch nicht fertig. Natürlich gilt die Aussage mit dem Machtwort auch für die CDU. Ich freue mich, dass auch der Kollege Rickers die Petition von Frau Happach-Kasan unterstützt. Deswegen erwarte ich natürlich auch von der CDU, dass sie sich bei ihrem CSU-Landwirtschaftsminister dafür einsetzt, dass diese Kennzeichnung wirklich kommt.
Gehen Sie also Hand in Hand. Das machen Sie neuerdings sowieso so gern. Senden Sie das klare Signal Richtung Berlin, dass die Kennzeichnung kommen muss. Denn, Meine Damen und Herren, die Verbraucher müssen endlich aufgeklärt werden. Wir brauchen eine konsequente Prozesskennzeichnung für alle Lebensmittel und Konsumgüter, bei deren Produktion an irgendeiner Herstellungsstufe GVO beteiligt sind. Die Aufklärung ist vonnöten.
Gleichzeitig ist natürlich auch Wert darauf zu legen, eine wissenschaftliche und objektive Information und Verbraucherbildung über den Nutzen und Wert moderner Herstellungsformen zu starten.
Abschließend gesagt: Sie machen es sich mit Ihrem Antrag wirklich etwas leicht, meine Damen und Herren. Ich bezweifle, dass Sie sich durchsetzen werden. Wir werden beobachten, inwieweit sich die Landesregierung beziehungsweise die SPD-Landtagsfraktion auf Bundesebene durchsetzen wird. Ich gehe davon aus, dass wir im Umweltausschuss ständig darüber informiert werden.
Meine Damen und Herren, wie gesagt: Das eine ist das Opt-out. Das andere ist die Kennzeichnung. Ich möchte hierüber eine Diskussion anregen, die wir
weil ich im Vorfeld unserer Entscheidung, den Koalitionsantrag mitzutragen, sehr oft darauf angesprochen wurde, ob das nicht absolut widersprüchlich zu unserem Ziel wäre, möglichst schnell gentechnikfreie Bedingungen schaffen zu können. Die Frage war immer: „Wieso unterstützt ihr das? Ihr seid doch als Land Schleswig-Holstein dem europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beigetreten.“ Darauf habe ich gesagt: „Ja, natürlich, das haben wir getan.“ Daraufhin sagten sie mir: „Dann müsst ihr jetzt auch die Chance nutzen, und der Umweltminister muss für Schleswig-Holstein diese Ausnahmelösung oder Länderlösung wahrnehmen.“ Für die Zuhörer und für die PIRATEN, die nicht mit jeder Facette des erbitterten Kampfes gegen Gentechnik vertraut sind, mag das tatsächlich etwas verwirrend sein. Da ich selber aber keinen Widerspruch sehe, will ich unsere Entscheidung noch einmal erklären.
Dazu muss man zunächst wissen, dass unsere Gegner, also diejenigen, die die Einführung der Gentechnik vorantreiben, seit Jahren versucht haben, ihre milliardenschweren Interessen auf einen Schlag flächendeckend in Europa umzusetzen. Damit sind sie zum Glück gescheitert. Aufgegeben haben sie deswegen aber noch lange nicht.
Inzwischen versuchen sie es subtiler, weniger auffällig, mitunter sogar ganz leise. Die Lobbyisten der multinationalen Agrar- und Chemieunternehmen sind dazu übergegangen, die Gentechnikzulassungen kleinteilig durchzusetzen. Auf der europäischen Ebene war diese Strategie bereits erfolgreich. Nun versucht man das Prinzip auf jene Staaten zu kopieren beziehungsweise anzuwenden, die bislang noch gentechnikfrei sind.
Nach und nach, so das Ziel der Genlobbyisten, sollen die Bundesländer dazu gebracht werden, Gentechnik zu erlauben. Wo eine Landesregierung Gentechnik erst einmal zugelassen hat, lässt sich das nach meiner Vorstellung nicht mehr zurücknehmen, falls sich die jeweilige Landesregierung einmal ändert. Denn es geht auch um die Verunreinigung derjenigen Bundesländer in der Nachbarschaft, die keine Gentechnik wollen, aber davon dann natürlich trotzdem betroffen sind.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es kein Widerspruch, wenn wir uns als Bundesland dazu bekennen, dass wir Gentechnik bei uns nicht haben wollen, und gleichzeitig sagen, dass die Kompetenz beim Bund verbleiben muss, und zwar ganz einfach deshalb, weil wir eine wirkliche Sicherheit darüber, auch zukünftig gentechnikfrei zu bleiben, nur dann haben, wenn Gentechnik bundesweit verboten ist.
Warum lehnen wir aber Gentechnik überhaupt ab? Zunächst gibt es das vorgegaukelte Argument der Genlobbyisten, man könne damit den Welthunger besiegen. Wir alle wissen: In der Realität ist davon nicht die Rede und kann davon auch zukünftig nicht die Rede sein. Die Gentechnikindustrie hat bis heute keine Pflanze hervorgebracht, die zum Beispiel auch auf versalzenen Böden wachsen kann. Dabei geht es um ein sich weltweit zuspitzendes Problem, bei dem zum Beispiel alte Salzwiesen Gemüse aus Holland - die Nase im Wettbewerb klar vorn haben.
Auch darauf, dass unsere heutigen reichen Erträge der Landwirtschaft ganz wesentlich auf der Phosphordüngung beruhen, hat die Gentechnik keine Antwort und bietet auch keine Alternative. Wenn die Phosphorvorräte zur Neige gehen, dann kann uns auch die Gentechnik nicht retten, weil ohne Phosphor auch die besten Gene keine höheren Erträge bringen.
In Brasilien und Argentinien zeigt sich: Nach rund zehn Jahren schießt auch bei Genpflanzen der Pestizideinsatz wieder in die Höhe, Jahr um Jahr, und das ist krass. Auch hier also kein Vorteil.
Warum sollte sich auch etwa ein Biobauer, der bewusst auf Gentechnik verzichtet, damit abfinden müssen, dass seine Feldfrüchte von den Genpflanzen seines Nachbarn bestäubt werden? Womöglich
sieht er sich anschließend noch mit Forderungen der Saatgutunternehmen konfrontiert, die ihm vorwerfen, dass er für die Gene in seinen Pflanzen keine Lizenz hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der Knackpunkt, der geklärt werden muss: Muss ich mich selber vor den Genpollen schützen? Oder muss derjenige, der Genpflanzen anbaut, dafür sorgen, dass seine Pollen den Nachbarn keinen Ärger machen können? Er kann es nicht. Deswegen ein generelles Nein.
Diese in Deutschland ungeklärte Frage betrifft übrigens auch ein anderes Thema, wie wir nun schon mehrmals im Umwelt- und Agrarausschuss thematisiert haben, nämlich die zugelassenen ClearfieldProduktionssysteme. Wer haftet, wenn der Lohnunternehmer Clearfield-Raps auf einen konventionellen Acker einschleppt und sich der ClearfieldRaps in der Weizenkultur nicht mehr bekämpfen lässt? Wer führt hier den Nachweis darüber, dass es der Lohnunternehmer gewesen ist?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. Die Landesregierung kann unsere Frage nach der Haftung nicht beantworten und verweist auf das Bundeswirtschaftsministerium und den Expertenbericht, der einfach nicht kommt
Damit heißt es: Die Bundesregierung versucht, sich in beiden Bereichen aus der Verantwortung zu ziehen. Das ist Stillstand. Den kann unser Land nicht gebrauchen. Deswegen tragen wir den Antrag der Koalition mit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Nach jahrelangem Tauziehen wurde von der EU die sogenannte Opt-out-Richtlinie erlassen, um künftig den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die in der EU zugelassen sind, in einzelnen Mitgliedstaaten zu regeln. Damit wurde vonseiten der EU der Weg für nationale Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen geebnet. Die Optout Regelung ist ein politischer Kompromiss, der auf EU-Ebene getroffen wurde. Für die einen ist es der große Wurf, für die anderen ein krummer Deal,
Richtig ist: Die Entscheidung, ob der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zulässig ist, treffen die einzelnen Mitgliedstaaten. Damit wurde die Selbstbestimmungshoheit der Länder gestärkt. Die entsprechende EU-Richtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sind wir beim vorliegenden Antrag.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung in nationales Recht liegt beim Bundeslandwirtschaftsminister. Der Entwurf aus dem Haus von Christian Schmidt sieht vor, die Anbauverbote oder -beschränkungen den einzelnen Bundesländern zu überlassen. Begründet wird dies mit den unterschiedlichen Agrarbetriebsstrukturen und Anbaubedingungen der einzelnen Länder sowie dem starken regionalen und/ oder lokalen Bezug der Opt-out-Gründe, die am besten von den Ländern rechtssicher erfüllt werden könnten. So ist es auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums nachzulesen. Mit anderen Worten: Die Länder kennen die konkreten Anbau- und Umweltbedingungen vor Ort besser als der Bund und können daher sachnäher und bürgernäher handeln.
Im Prinzip befürworte ich durchaus eine solche Art der Aufgabenübertragung, weil es die Länder stärkt. In diesem Fall ist die Situation jedoch eine andere. Wenn es um Anbauverbote oder -beschränkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen geht, brauchen wir bundesweit rechtssichere Vorgaben.
Die Übertragung der Verbotsentscheidung auf die Länder führt zu einem Flickenteppich, der nicht gewollt sein kann, denn es ist davon auszugehen, dass es Bundesländer geben wird, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zulassen werden. Mit der Übertragung auf die Länder schaffen wir 16 unterschiedliche Entscheidungsmöglichkeiten mit dem dazugehörigen Bürokratieaufwand. Je unterschiedlicher die Länder in dieser Sache agieren und je unterschiedlicher die Verbotsgründe sind, desto angreifbarer sind die Regelungen. Darin sehe ich die Gefahr vieler Rechtsstreitigkeiten. Denn ein klagewilliger Konzern würde sich auf jede Lücke stürzen und die Argumentationen der Länder gegeneinander ausspielen und vor Gericht anfechten.
nigung. Bundesländer, die sich gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut entscheiden, können sich nicht gegen Verunreinigung wehren, wenn sich der Nachbar für den Anbau von GVO entscheidet. Pollenflug lässt sich nicht kontrollieren, auch nicht über Landesgrenzen hinweg.
Gentechnik in der Landwirtschaft findet nicht in einem geschlossenen System statt, es sind Freilandversuche und Freilandaussaaten.
Der größte Teil unserer Landwirte will gentechnikfrei bleiben. Diese Wahlfreiheit müssen wir akzeptieren. Sie ist aber in dem Augenblick genommen, sobald der Nachbar nicht mitspielt und es zu einer unkontrollierten Ausbreitung kommt. Mit anderen Worten: Es gibt kein harmonisches Nebeneinander. Der Schutz der Landwirte, die gentechnikfrei bleiben möchten - letztendlich im Sinne des Verbrauchers -, erfordert großflächige Regelungen, die den Anbau verbieten. Nur so minimieren wir die Gefahr der unkontrollierten Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen. - Jo tak.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich noch einmal zu Wort, weil mir überhaupt nicht klar ist, wofür CDU und FDP stehen. Sie eiern hier herum.