Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2978
Bevor es mögliche Irritationen geben kann, teile ich Ihnen zunächst mit, dass die Redereihenfolge wie folgt aussieht: Ich werde zunächst dem Kollegen Vogt von der FDP-Fraktion das Wort erteilen, weil die FDP den Gesetzentwurf zu a) eingebracht hat.
Danach wird die Landesregierung sprechen, weil sie die Antwort auf die Große Anfrage vorstellen und zudem den Bericht zur Lehramtsausbildung geben wird. Als Drittes werde ich die Piratenfraktion wegen des Stellens der Großen Anfrage aufrufen. Schließlich wird viertens die CDU-Fraktion zu Wort kommen, danach die Fraktionen nach ihrer Stärke: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen mehr Autonomie wagen. Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion den Entwurf eines Hochschulfreiheitsgesetzes in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Der Landtag hat ja im Wesentlichen zwei Hebel, um den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein zu stärken: Zum einen sind es die Zuschüsse, die das Land an die Hochschulen zahlt, zum anderen ist es das Hochschulgesetz, also der gesetzliche Rahmen, in dem sich die Hochschulen bewegen.
Über die Zuschüsse des Landes an die Hochschulen debattieren wir hier ja mittlerweile in schöner - oder unschöner - Regelmäßigkeit, was im Wesentlichen daran liegt, dass die Landesregierung finanzpolitisch die falschen Schwerpunkte setzt. Das Geld ist durchaus da, es wird nur woanders verwendet. Angesichts der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen in unserem Bundesland, der in den letzten Jahren stark angestiegenen Studierendenzahlen und des bei uns ja noch bevorstehenden doppelten Abiturjahrganges im kommenden Jahr muss die Landesregierung hier endlich mehr tun.
Den Hochschulen fehlt es nicht nur an Personal, Gebäuden und ganz grundsätzlich an Planungssicherheit, sondern leider auch an einer starken Lobby in den Reihen der Landesregierung.
Es ist ja nicht so, wie es uns manchmal erzählt wird, nämlich dass die Landesregierung keine Möglichkeit gehabt hätte, den Hochschulen zu helfen. Die Entlastung des Landes bei den BAföG-Kosten durch den Bund hätte beispielsweise größtenteils dafür genutzt werden können, erst einmal die größte Not an den Hochschulen zu lindern. So war es auch zwischen Bund und Ländern verabredet. Dass sich die Landesregierung nicht an diese Absprache gehalten hat, ist ihr gutes Recht.
- Herr Kollege, Sie werden uns gleich etwas anderes erzählen. Herr Kollege Winter, der Hochschulpakt III, auf den Sie sich weitestgehend zurückziehen, ist natürlich richtig. Angesichts des anhaltenden Studentenansturms ist er ganz einfach notwendig. Er ist jedoch nicht ausreichend, um den doppelten Abiturjahrgang im Jahr 2016 aufzufangen.
Wenn die Hochschulpräsidien entsprechende Brandbriefe an die zuständige Ministerin schreiben, um diese auf ihre schwierige Lage aufmerksam zu machen, wenn die Koalitionsfraktionen dann Anträge mit einer beinahe schon provozierenden Überschrift „Schleswig-Holstein ist auf den doppelten Abiturjahrgang vorbereitet“ formulieren, dann muss man schon von ganz harter Realitätsverweigerung sprechen, Herr Kollege Habersaat. Es tut mir leid, etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.
Sie wissen das doch besser, zumindest die Ministerin weiß es mittlerweile besser. Man muss sich heute nur das Interview der Ministerin aus den „Kieler
Nachrichten“ anschauen. Nach all der Kritik soll jetzt doch noch nachgebessert werden. Was die Regierung da in Aussicht stellt, ist das späte Eingeständnis, dass Schleswig-Holstein eben doch nicht so gut vorbereitet ist. Das angekündigte Hilfepaket ist notwendig. Leider kommt es zu spät, und es ist wohl auch nicht ausreichend. Es passt vor allem nicht zu dem, was die Koalitionsfraktionen uns in der Hochschulpolitik vorgaukeln wollen. Wenn man gut vorbereitet ist, dann braucht man keine Hilfepakete. Das ist ein Widerspruch in sich.
Daher schlage ich Ihnen vor: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, den Sie heute mit der Stimme des Ministerpräsidenten verabschieden wollen. Letztes Mal hat es ja mit der Mehrheit nicht ganz geklappt. Vielleicht wird es diesmal klappen, aber es würde in der Tat in der Sache keinen Sinn machen.
Meine Damen und Herren, Hochschul- und Wissenschaftspolitik ist deutlich mehr als reine Finanzpolitik. Die Landesregierung hat die lange angekündigte Novelle des Hochschulgesetzes mehrfach verschoben. Seit Mitte März wissen wir immerhin, was diese wohl beinhalten wird. Wir können davon ausgehen, dass diese dem Landtag in einer nächsten Sitzung auch offiziell zugeleitet wird. Für meine Fraktion hatte ich hier im Plenum mehrfach angekündigt, dass wir uns intensiv in die Debatte über die Novellierung des Hochschulgesetzes einbringen werden. Es ist ganz offensichtlich auch notwendig, die Debatte über die zukünftige Hochschulgesetzgebung zu beleben. Der bisherige Entwurf der Landesregierung ist schließlich alles andere als ein großer Wurf. Dort ist nicht viel Neues zu finden. Es gibt ein paar technische Anpassungen und ein wenig rot-grüne Folklore. Voranbringen wird dieser Entwurf der Landesregierung den Wissenschaftsund Hochschulstandort in jedem Fall kein bisschen.
Den ideen- und mutlosen Vorschlägen der Landesregierung stellen wir deshalb unseren Gesetzentwurf für ein schleswig-holsteinisches Hochschulfreiheitsgesetz entgegen. Der Name des Gesetzentwurfes verrät es schon: Wir haben uns beim Grundgedanken und bei mehreren konkreten Vorschlägen in dem Entwurf an dem bisherigen Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalens orientiert. NordrheinWestfalen hat mit seinem Hochschulfreiheitsgesetz sehr gute Erfahrungen gemacht. Ähnliche Elemente sind in Bayern, in Sachsen oder auch in Hessen zu finden. All dies sind Länder, die im Bereich der Hochschulpolitik sicherlich gut aufgestellt sind. Im
Vordergrund unseres Entwurfs steht eine konsequente Stärkung der Hochschulen durch eine größere Autonomie.
Mehr Freiheit bedeutet natürlich auch immer mehr Verantwortung. Das Ministerium soll sich nach unserem Willen zukünftig nicht mehr für die Detailsteuerung zuständig fühlen, sondern vor allem als Aufsicht fungieren. Unser Vorschlag würde also ein Stück weit einen hochschulpolitischen Mentalitätswechsel in Schleswig-Holstein bedeuten.
Wir haben in Schleswig-Holstein trotz der Unterfinanzierung gute Hochschulen. In vielen Bereichen sind wir wettbewerbsfähig. Die Hochschulen haben ihr Profil aufgebaut. Unsere Hochschulen sind sehr unterschiedlich; nicht nur mit Blick auf ihre unterschiedliche Größe, sondern auch mit Blick auf die Ausrichtung. Wir wollen mit unserem Vorschlag die Profilbildung der Hochschulen erleichtern, damit sie ihre Potenziale noch besser entfalten und sich im bundesweiten und internationalen Wettbewerb noch besser aufstellen können. Wir sind der Überzeugung, dass die Hochschulen damit noch attraktiver für Studierende und Lehrende würden, weil die Hochschulen ihre Studien- und Lehrbedingungen bei mehr Beinfreiheit einfacher als bisher verbessern könnten. Herr Dr. Stegner, ich weiß, Sie haben mit großer Beinfreiheit schlechte Erfahrung gemacht. Trotzdem ist diese in der Sache etwas Gutes, gerade im Hochschulbereich.
Gerade als Konsolidierungsland müssen wir doch den Ehrgeiz haben, das beste Hochschulgesetz in Deutschland zu schaffen, schließlich wird unser Bundesland auf absehbare Zeit finanziell nicht ganz vorn mitspielen können. Von daher sollten wir uns in Erinnerung rufen, dass es nicht verboten ist, über möglichst intelligente gesetzliche Rahmenbedingungen zu diskutieren.
- Ja, gut, als Verbotspartei. Es ist schön, dass Sie das anerkennen. Wir wollen die Hochschulautonomie aber vor allem in den Bereichen der internen Organisation, der Studienangebote, des Gebäudeund Personalmanagements und bei den Finanzen deutlich ausweiten. - Beruhigen Sie sich, meine Damen und Herren. Herr Kollege Andresen, jetzt kommt Ihr Part: Wir wollen die Freiheit der Forschung betonen, bessere Perspektiven für die Mitarbeiter schaffen und sinnvollere Ziel- und Leistungsvereinbarungen festschreiben, als dies bisher der Fall ist.
Der Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums bei den Hochschulverfassungen soll aufgehoben werden. Die Hochschulen sollen künftig mit einer Zweidrittelmehrheit im Senat selbst über ihre Verfassung bestimmen können. Zudem sollen die Hochschulen unbürokratischer als bisher Satzungen erlassen können.
Die Position der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten soll nach unserer Auffassung gestärkt werden.
Über die Zusammensetzung des Senats sollen die Hochschulen in ihrer Verfassung selbst bestimmen können. Dadurch könnten der Einfluss beziehungsweise die Partizipationsmöglichkeiten einzelner Hochschulgruppen nach dem Ermessen der einzelnen Hochschule verändert werden. Kollege Andresen, das ist insbesondere für die Studierenden hochinteressant, da sie von Ihrem Entwurf sehr enttäuscht sind, was die Drittelparität bei der Mitbestimmung angeht.
Wir wollen die selbstbestimmte Einrichtung von Studiengängen ermöglichen. Die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen steht bislang unter dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums; dieser würde entfallen. Die Notwendigkeit der Akkreditierung beziehungsweise Reakkreditierung von Studiengängen zur Qualitätssicherung bliebe selbstverständlich erhalten.
Herr Kollege Andresen, das Folgende ist gerade für Flensburg alles andere als uninteressant - Sie selbst haben dort neulich darüber gesprochen -: Nach unserem Willen soll die flexible Einteilung des Hochschuljahres ermöglicht werden. Die Hochschulen sollen Beginn und Ende des Hochschuljahres beziehungsweise des Semesters selbstständig festlegen dürfen. Gerade mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Europa-Universität Flensburg dürfte das sehr interessant sein.
Wir fordern die Übertragung der Hochschulliegenschaften aus dem Landesvermögen auf die Hochschulen und die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf diese.
Ferner soll ihnen die Beschaffung von Großgeräten ermöglicht werden. Die Hochschulen erhielten somit weitere Entfaltungsmöglichkeiten auch im Liegenschaftsbereich und könnten sich unbürokratischer und bedarfsgerechter entwickeln. Sie könnten weiterhin mit der GMSH zusammenarbeiten, müssten dies aber nicht mehr.
Wir wollen die Schaffung der vollen Dienstherrenfähigkeit und Personalhoheit ermöglichen. Damit würde das an den Hochschulen tätige Personal im Dienst der jeweiligen Hochschule, nicht mehr im Dienst des Landes stehen. Die Hochschulen sollen das Recht bekommen, selbst Beamte zu haben. So wurde es in Nordrhein-Westfalen geregelt. Ich weiß, dass das für die Sozialdemokraten ein schwieriger Punkt ist, insbesondere mit Blick auf die Pensions- und die Beihilfezahlungen, für die auch zukünftig das Land zuständig wäre. Insofern wird die Diskussion darüber interessant werden.
Einig sind wir uns, was das Tenure-Track-Verfahren für Juniorprofessoren angeht, aber auch im Hinblick auf die Weiterbeschäftigung älterer Professoren. Wir wollen sie - auch mit Blick auf ältere Fraktionsmitglieder nicht „Seniorprofessoren“ nennen. Aber wir wollen die Möglichkeit beibehalten.
Man sieht: Auch im reiferen Lebensalter kann man durchaus noch große Leistungen vollbringen, Herr Kollege. Insofern ist das ein sinnvolles Verfahren.