Ich will nur hoffen, dass die Grünen in SchleswigHolstein nicht die gleiche Wandlung durchmachen. Dann würde der Zusammenarbeit mit der CDU nichts mehr entgegenstehen.
Selbstverständlich ist es nicht hinnehmbar, wenn Polizei- und Einsatzkräfte im Dienst tätlich angegriffen werden. Die körperliche Unversehrtheit unser Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten muss vom Gesetzgeber unmissverständlich geschützt werden. Das tut er aber auch. Die Tatbestände, die unter Strafe gestellt werden sollen, sind bereits jetzt im Strafgesetzbuch geregelt. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung sind schon nach derzeitiger Rechtslage strafbar. Eine Strafbarkeitslücke gibt es deshalb nicht.
Durch den geplanten Tatbestand sollen tätliche Angriffe jetzt aber nicht nur im Rahmen einer Vollstreckungshandlung, sondern schon gegenüber Polizeibeamten, die sich lediglich im Dienst befinden, bestraft werden. Ich finde das interessant bei der Schlichtung von häuslicher Gewalt. Dann haben wir dauernd Straftatbestände, die verfolgt werden müssen. Ich wünsche allen Beteiligten dabei alles Gute.
Ein tätlicher Angriff ist eine unmittelbar auf den Körper zielende gewaltsame Einwirkung. Zu einer Körperverletzung, Herr Kollege Bernstein, muss es nicht kommen. Eine solche braucht auch nicht gewollt zu sein. Es ist nicht einmal eine Körperberührung erforderlich. Die Gesetzesänderung würde damit zu einer erheblichen Ausweitung des Strafbarkeitsbereichs führen. Ausreichend wäre nämlich schon ein nur angedeuteter Rempler gegen einen Polizisten. Sogar der Zusammenstoß einer Demonstrantenkette mit der Polizei wäre strafbewehrt, unabhängig davon, ob ein Polizist verletzt wird oder nicht. In Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit ist dies nicht unproblematisch.
Trotzdem sollen solche tätlichen Angriffe fortan gleich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Erfüllung eines Regelbeispiels soll sogar mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Strafrahmen ist damit weiter als bei der einfachen und qualifizierten Körperverletzung. Eine Handlung, deren Voraussetzungen unter denen einer Körperverletzung liegen, soll demnach schärfer bestraft werden als eine Körperverletzung selbst.
Während der Schlag ins Gesicht eines Menschen ohne öffentliche Funktion jedenfalls bei Ersttätern in der Regel mit einer Geldstrafe belegt wird, soll das bloße Ausholen zum Schlag gegen einen Polizeibeamten mit einer Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft werden. Auch das Anrempeln eines Polizisten bei einer Demonstration führt zwingend zu einer kurzen Freiheitsstrafe, auch wenn eine solche als spezialpräventiv ungünstig angesehen wird. Das vorgesehene Mindestmaß von sechs Monaten Freiheitsstrafe führt nämlich dazu, dass die vom Strafrecht in diesen Fällen eigentlich gemäß § 47 StGB vorgesehene Umwandlung in eine Geldstrafe nicht mehr im Betracht kommt.
Gefängnisstrafe als eigentlich letztes Sanktionsmittel doch nicht aufgrund der Schwere der Tat unerlässlich sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorgesehene Tatbestand läuft nicht nur dem Zweck von Strafe völlig zuwider, er ist auch noch sinnlos, weil eine Straferhöhung überhaupt nicht zu einem besseren Schutz der Polizisten und Einsatzkräfte führt.
So steht im Sicherheitsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2006, also aus der Regierungszeit der CDU, auch in Berlin:
„Bislang wurden... keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass eine Verschärfung des Strafrechts das Normbewusstsein positiv beeinflussen würde.... Wenn es eine Tendenz gibt, dann die, dass nach härteren Sanktionen die Rückfallrate bei vergleichbaren Tat- und Tätergruppen höher ist.“
Einerseits sendet der Straftatbestand also kein klares Signal an potenzielle Straftäter, weil die Abschreckungswirkung höherer Strafen gleich null ist. Andererseits geht er auch noch an den tatsächlichen Bedürfnissen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vorbei.
Was den Einsatzkräften hilft, ist nämlich nicht purer Aktionismus, sondern echte Fürsorge, der Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen und der dringend benötigte Abbau der immer weiter zunehmenden Arbeitsverdichtung, um so den Gesundheitsgefahren durch die hohe Arbeitsbelastung nachhaltig entgegenzuwirken. Das benötigen die Einsatzkräfte; das erwarten Beamtinnen und Beamte von uns. Dafür steht die FDP - und nicht für reine Symbolpolitik, die ins Leere geht. Auch wir lehnen diesen Antrag als völlig unsinnig ab.
Wenn sie sich so verhalten und die Analogie bedienen würden, die die CDU nach den Vorfällen in Frankfurt oder anderswo bedient, dann würden sie demnächst bei normalen Einsätzen zu häuslicher Gewalt mit dem SEK ausrücken. Diese Vorstellung finde ich nicht so toll.
Wir haben uns mit dem Thema Gewalt gegen die Polizei beschäftigt. Vor ungefähr zwei Jahren hat Innenminister Breitner hier klar erklärt, dass weit über 90 % der Gewalt bei den häuslichen Einsätzen stattfinden, bei den Einsätzen, in denen die Vollstreckungshandlung nötig ist, die in dem neu zu schaffenden Tatbestand fehlen soll. Weit über 90 % aller Fälle werden also nicht mit dem Signal bedient, das die CDU senden will.
Der Kollege Kubicki hat es eben schön beschrieben. Wenn, um einmal deutlich zu sprechen, jemand beim Lohntütenball am Freitagabend alkoholbedingt in seiner Willensbildung stark eingeschränkt ist, dann wird ihn die Norm, dass er, wenn er nicht tut, was die Polizei von ihm will, dafür sechs Monate kassieren kann, wenig interessieren. Das macht den Punkt aus.
Es geht aber um etwas ganz anderes. Sinnvoll wäre ein anderes gesellschaftliches Klima. Über dieses gesellschaftliche Klima, über die Gewalt gegen Polizeibeamte und natürlich auch über die Gewalt gegen Rettungskräfte müssen wir sprechen.
Das Vorhaben der CDU kümmert sich aber - das sagt sie sogar in ihrem Antrag - nicht um diese Ursachen, sondern nur um Symptome und will Signalwirkung entfachen. Dabei - das finde ich besonders schlimm - sattelt sie Pferde, auf denen die AfD, wie in Hamburg am 6. Mai 2015 geschehen, ins Parlament einreitet. Sie hat nämlich wortgleich den Antrag der CDU aus Hessen genommen, mit einem Unterschied: Sie hat „Schanze“ für „EZBNeubau“ gesetzt. Da wurde der Antrag von der CDU und auch vom Rest der Hamburgischen Bürgerschaft abgelehnt - was auch gut war.
Thema Abgeordnetenbestechung geht, sagen Sie, dieses gesellschaftliche Signal sei falsch. Da stelle ich die Frage: Was denn nun? Signale immer nur für die anderen?
Dass vielen Menschen bei uns der Respekt vor dem staatlichen Handeln und damit auch vor denen, die dieses Handeln durchsetzen müssen, abhandengekommen ist, ist nicht in Ordnung. Dass Gewalt gerade und leider in den bildungsfernen Schichten eine viel zu hohe Akzeptanz hat, ist auch nicht akzeptabel. Dass wir Gewalttouristen haben, die zur Hamburger Schanze, nach Berlin oder nach Frankfurt fahren, ist auch nicht akzeptabel. Aber für alle Gewaltphänomene hält unser Strafrecht - das hat Herr Kollege Kubicki genauso klar gesagt wie Herr Peters und die Kollegin Lange - bereits alles vorrätig. Die Klaviatur ist vollständig und braucht keine neuen schiefen Töne.
Ich frage, woher Sie den Optimismus nehmen, dass durch so etwas etwas geändert würde. Die Strafnormen sind vorhanden. Sie halten niemanden davon ab, das zu tun, was wir allesamt verurteilen. Sie halten niemanden davon ab. Warum sollen neue Signale daran etwas ändern? Sie kommen mir so vor wie ein Autofahrer, bei dem unterwegs die Ölkontrollleuchte angeht und der dann anhält und die Lampe ausbaut, anstatt sich ums Öl zu kümmern.
(Beifall PIRATEN, Burkhard Peters [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] und Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das ist ein schwieriges Thema. Wenn wir das, was Sie wollen, am Beispiel von Stuttgart 21 und der Demos aus dem September 2010 durchspielen, dann würden dadurch Tausende Menschen aus den Gründen, die Herr Kollege Kubicki Ihnen dargestellt hat, kriminalisiert werden, nämlich schon, wenn sie einen Gürtel ablegen oder im Weg stehen. Das wäre passiert. Da sage ich mit dem Bundespräsidenten Wulff: In einem solchen Land möchte ich nicht leben.
Es ist unsere Aufgabe - die Kollegin Lange hat es schon erwähnt -, einen Klimawandel herbeizuführen, der Gewalt in jeder Form ächtet, und damit ein wirkliches Signal als Gewaltprävention aussendet. Ich kann mich gut an eine Kampagne des DGB erinnern. Da hieß es: „Mach meinen Kumpel nicht
Ähnliches erleben wir an anderer Stelle - viel zu langsam, aber immerhin passiert da etwas -, bei § 370 Abgabenordnung, Steuerhinterziehung. Da findet mittlerweile ein gesellschaftlicher Diskurs statt, und Steuerhinterziehung wird geächtet. Viel zu langsam, das räume ich ein, aber in Brüssel, in den Konzernen, in der Gesellschaft ändert sich etwas. Das ist viel besser als eine Gesetzesverschärfung, weil es wirksamer ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bilder aus Frankfurt im Zusammenhang mit dem Neubau der Europäischen Zentralbank haben wir alle noch vor Augen. Frankfurt befand sich quasi im Ausnahmezustand. Es ist mit Sicherheit nicht übertrieben zu sagen, dass diese Bilder um die Welt gingen. Es war ein Schlag ins Gesicht, gerade auch weil so wenige eine solche Situation haben kommen sehen. Was zurückbleibt, sind nicht nur ein Haufen Müll und zertrümmerte Fensterscheiben, sondern auch das Nachdenken über mögliche Korrekturen in Bezug auf die Frankfurter Ereignisse.
Fakt ist, dass Polizistinnen und Polizisten angegriffen wurden. Diese Gewalt gegen Polizeibeamte ist in keiner Weise zu akzeptieren. Jedoch bieten die Ereignisse in Frankfurt auch keine Rechtfertigung dafür, nur eine Gruppe in eine mögliche Gesetzesänderung einzubeziehen, so wie es im CDU-Antrag und in der Begründung herauszulesen ist. Wenn eine neue Regelung nur für öffentliche Bedienstete eingeführt werden sollte - was ich als rechtlich fragwürdig ansehe -, dann sollte man bitte schön alle Bediensteten berücksichtigen, auch diejenigen, die keine Uniform tragen, wie etwa Mitarbeiter der Kreis- oder Finanzverwaltung oder Vollstreckungsbeamte. Auch diese Mitarbeiter haben tagtäglich mit ganz unterschiedlichen Menschen zu tun, und natürlich kann es auch in Ämtern oder anderen
Dienststellen zu Übergriffen kommen. Aber das ist ja eigentlich nicht der Kern der Sache, sondern man kann überall im Leben, auch im Privatleben, irgendwelchen gewalttätigen Auseinandersetzungen ausgesetzt werden. Da müssen die Konsequenzen überall gleich sein.