„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, dass diese alte sozialdemokratische Forderung heute noch erkämpft werden muss, ist kaum zu glauben. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.
Der anstehende Equal Pay Day ist nur ein Grund mehr, heute über dieses wichtige Gesetzesvorhaben zu reden. Wer den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von 22 % sieht - das bedeutet, ein Hunderter ist für viele Frauen in vielen Bereichen 78 € wert und eben nicht 100 € -, der muss Konsequenzen ziehen. Wir haben eines der größten Gefälle in Europa. 60 % der berufstätigen Frauen sind heute nicht in der Lage, durch eigenes Einkommen langfristig ihre Existenz zu sichern. Frauen mit akademischen Berufen betrifft diese Gehaltslücke besonders. Klassische Frauenberufe sind per se schlechter bezahlt als Männerberufe. Aber selbst im typischen Frauenberuf der Erzieherin das müssen Sie sich einmal vor Augen halten - verdienen, nein, bekommen muss man sagen, Erzieherinnen 7 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Wir sollen und müssen endlich handeln. Wir werden das ändern, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen ist schlicht diskriminierend und muss in unserer Gesellschaft endlich der Vergangenheit angehören. All denen, die hier wie beim Mindestlohn ihre tibetanische Gebetsmühle aufsagen, „Wir sind ja dafür, aber …“, all denen, die über angebliche Bürokratie oder über Misstrauenskultur lamentieren, all denen muss man entgegenhalten: Euer „ja, aber“ taugt nichts, es ist in Wirklichkeit ein Nein.
„Glaubt ihnen nicht!“, kann man insoweit der Bevölkerung nur sagen. Wer hier Taten sehen will, muss sich an SPD, Grüne und SSW halten. Die anderen schnacken nur und wollen das in Wirklichkeit nicht.
Ich habe hier ein Lieblingszitat eines Konservativen vor mir liegen, das hierzu wirklich zu 100 % passt. Ich zitiere:
„Ich hätte gern ein Regierungssystem, in dem die, die etwas tun wollen, an der Macht sind, und die, die gerne reden, die Opposition bilden.“
Das kam von Edward Heath, und das Regierungssystem gibt es schon, nämlich in Schleswig-Holstein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Kollege Dr. Stegner, ist Ihnen bekannt, dass es seit dem Jahre 2006 ein von der damaligen Großen Koalition verabschiedetes allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gibt, AGG genannt, wonach eine geschlechterspezifische ungleiche Bezahlung bei gleichen Tätigkeiten unzulässig ist und das den Arbeitnehmerinnen für den Fall, dass so etwas geschehen ist, einen Entschädigungsanspruch und einen Erfüllungsanspruch zugesteht? Ich empfehle Ihnen dazu auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom August 2014 nachzulesen, in der genau dies mehrfach bestätigt worden ist.
- Wenn Sie einen kleinen Moment gewartet hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass ich dazu in meiner Rede noch kommen werde. Ich will Ihnen aber mit Erich Kästner antworten: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Das ist der Punkt, über den wir hier reden. Wir haben in vielen Teilen unseres Lebens immer noch große Unterschiede zwischen Männern und Frauen in dem, was sie faktisch in ihrer Gehaltstüte haben. Das wollen und das müssen wir ändern. Wenn das die Liberalen künftig in allen Bereichen unterstützen, dann bin ich ihnen sehr dankbar dafür. Aber manchmal habe ich den Eindruck, dass sie das gar nicht tun. Das ist der Punkt, über den wir hier reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem gesetzlichen Mindestlohn haben wir einen ersten Schritt getan, um Frauen aus der Niedriglohnfalle herauszuholen und Lohngleichheit anzupassen. Grundlage dafür ist auch mehr Transparenz in den Lohnstrukturen von Unternehmen. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede müssen aufgedeckt und Lohnlücken abgebaut werden.
Deshalb ist ein Entgeltgleichheitsgesetz auf Bundesebene unerlässlich. Eine solche Regelung wird deshalb nicht etwa Misstrauen in dem Bestreben schüren, sondern Vertrauen schaffen. Andere Länder - ich nenne als Beispiel Kanada - sind uns da weit voraus.
Wer immer noch am dringenden Bedarf eines solchen Gesetzes zweifelt - jetzt hören Sie zu, jetzt kommt es nämlich -, der spreche einmal mit unserer Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni und dem Team der Antidiskriminierungsstelle. Viele konkrete Beispiele laufen hier auf - zu viele, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das müssen wir ändern. Lassen Sie uns gemeinsam das Vorhaben im Bund unterstützen.
Ich bin froh, dass Manuela Schwesig angekündigt hat, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen. Ich bedauere, dass der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder hier bremst. Hier können Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Union in Schleswig-Holstein, einmal zeigen, wie Sie dazu stehen oder ob nur die Frauen Union im Bund dafür ist oder ob Sie irgendeinen Einfluss auf die Bundesregierung haben. Wer Ihren Änderungsantrag genau liest, der hat das „ja, aber“ sozusagen schwarz auf weiß. Sie lamentieren darüber, was alles vermieden werden müsse, reden von Bürokratie und von anderen Dingen, die Ihnen sonst noch einfallen. Packen Sie das Problem doch einmal mit an, damit all das, was ich gefordert habe, geschieht, und sorgen Sie dafür, dass nicht nur die Frauen in der Union dafür sind, sondern die gesamte Union. Das ist das, was Sie tun sollten, wenn sich das im Bund ändern soll.
Ich hoffe, dass wir in diesem Haus mit einer großen Mehrheit, besser wäre noch ein einstimmiger Beschluss, ein deutliches Signal nach Berlin senden können. Ich bekenne ganz offen, dass wir ohne die vielen Frauen, die seit Jahrzehnten für diese Ziele streiten, wahrscheinlich heute noch nicht so weit gekommen wären. Es besteht kein Zweifel: Insoweit haben viele Männer Nachhilfe gebraucht; in mancher Partei und Fraktion brauchen sie sie bis heute.
Ich sage zum Schluss: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, etwas anderes kommt nicht in die Lohntüte. Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mich mehr gefreut, wenn Frau Lange gesprochen hätte.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. So steht es im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 1.
In keinem anderen europäischen Land ist laut OECD-Statistik das Lohn- und Gehaltsgefälle zwischen Männern und Frauen so groß wie in Deutschland. In der Bundesrepublik ist der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen um 22 % geringer als der von Männern. Dies stellt das Statistische Bundesamt Jahr für Jahr fest. In Zahlen heißt das: Frauen erhalten pro Stunde im Durchschnitt 15,83 €, Männer hingegen 20,20 € brutto.
Die Differenz von 22 % bedeutet in Euro und Cent: 4,37 € weniger für jede Arbeitsstunde einer Frau. Umgerechnet auf das Arbeitsjahr bedeutet das, dass Frauen im Jahr 2015 bis zum 20. März 2015 umsonst arbeiten müssen, um das gleiche Entgelt zu erzielen wie die Männer zum 31. Dezember des Vorjahres. Da lohnt es sich doch, dass wir diese Lohndifferenz genauer betrachten.
Das renommierte Hamburger Weltwirtschaftsinstitut begründet einen Abzug von 15 Prozentpunkten von den besagten 22 % damit, dass sich aus monetärer Sicht Frauen viel zu häufig für einen sehr ehrenhaften, aber eher dürftig bezahlten Sozialberuf entscheiden. Typische Frauentätigkeiten werden schlechter bewertet.
Eigentlich sollte man an dieser Stelle erwarten, dass sich die Landesregierung diesem Prinzip nicht anschließt, wollen die regierungstragenden Fraktionen doch, dass die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangeht. Doch stattdessen wird eine typische Frauentätigkeit - ja, das ist der Beruf der Grundschullehrerin mit 90 % weiblichen Lehrkräften in Schleswig-Holstein - immer noch schlechter bezahlt. Sie wird faktisch schlechtergestellt. Das ist von dieser Landesregierung bewusst so gewollt.
Künftig erhalten alle Gemeinschaftsschulund Gymnasiallehrkräfte eine Besoldung nach A 13, während die Grundschullehrerinnen weiterhin nur
Dabei sind die Ausbildungszeiten und die Abschlüsse inzwischen gleich. Warum diese Schlechterstellung? Sie können nicht einerseits von Entgeltgleichheit reden, sie fordern, und andererseits genau das Gegenteil tun.
Mit der ungleichen Besoldung der Lehrkräfte tun Sie aber genau das, was Sie in Ihrem Antrag kritisieren. Sie wollen dieser Ungleichbehandlung - so steht es geschrieben - mit allen Mitteln entgegentreten. Hier ist Potenzial dazu, dass Sie wirklich mit allen Mitteln dagegen antreten können. 400 € im Monat sind ein hartes Argument. Das ist viel Geld für eine Grundschullehrerin.
Dass frauendominierte Tätigkeiten in sozialen Bereichen niedriger eingruppiert sind als in technischen Bereichen, führt uns auch der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung klar vor Augen. Zudem wird ein großer Teil der Frauenarbeitsplätze nicht in Tarifverträgen geregelt.
Geschlechterunterschiede haben bei der Berufswahl eine Tradition. Das mag man schlecht finden, aber es ist immer noch so. Während Männer häufig in technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen beschäftigt sind, fällt die Berufswahl bei Frauen oft in den Bereich der Pflege, Sorge, Gesundheit und Bildung.
Zudem spielt die Teilzeitbeschäftigung bei Frauen, die sich auch immer noch in erster Linie mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auseinandersetzen müssen, eine immer noch riesig große Rolle. Die Teilzeitquote bei Männern liegt bei gerade einmal 10 %. Bei Frauen liegt sie bei 46 %. Die Daten sind von 2013, neuere habe ich nicht bekommen. Hier brauchen wir ein Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeitarbeit zur früheren Arbeitszeit. Zudem muss der berufliche Wiedereinstieg gefördert werden.
Eine weitere Ursache für die Entgeltungleichheit sind neben den geringer bezahlten Berufsfeldern die nicht ausreichenden Strukturen und fehlende Strukturveränderungen für Frauen. In erster Linie geht es hier immer noch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir stellen fest, dass der Bedarf an Ganztagsbetreuung im Bereich der Krippen-, der Elementarkinderbetreuung und auch bei der Betreuung von Schulkindern permanent steigt und immer wichtiger wird.
Vorreiter sind hier die Städte und der urbane Bereich. Wir wissen aber auch, dass diese Bedarfssteigerung etwas zeitverzögert auch im eher ländlichen Bereich so eintreten wird.
Die Erwerbsquote von Frauen steigt kontinuierlich, und das ist gut so. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist das A und O für die Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern. In den allermeisten Fällen kommt diese positive Betreuungsentwicklung den Frauen zugute.
Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass wir alle den Karrierekiller Nummer eins kennen: Es ist nach wie vor die Elternzeit, die zumeist von Frauen in Anspruch genommen wird.
Seit der Einführung des Elterngeldes lässt sich nun zudem aber auch erkennen, dass dieser Karriereknick auch Männer befällt, die länger als zwei Monate ihr Kleinkind innerhalb der Elternzeit betreuen. Ab einer dreimonatigen Elternzeit bei Vätern, so hat es die Hans-Böckler-Stiftung herausgefunden, kommt es auch bei Vätern zu Ansehens- und Einkommensverlusten und zudem zu schlechteren Aufstiegschancen. Jahrelang bekannte und große Probleme von Frauen treffen nun auch die Männer. Hier brauchen wir mehr Anerkennung für Familienarbeit.