In den Bedarfsregionen - also den Städten Kiel und Lübeck, den Kommunen des Hamburger Rands sowie auf Sylt - haben wir verschiedene Förderwege initiiert und damit die Zielgruppe der Sozialen Wohnraumförderung erweitert, um die angesichts hoher Mieten zunehmend ebenfalls von Ausgrenzung bedrohten Normalverdiener stärker zu berücksichtigen.
Wir haben den Masterplan Sylt auf den Weg gebracht. Die Vereinbarung mit der Gemeinde Sylt wurde am 1. November des vergangenen Jahres geschlossen. Wenningstedt-Braderup folgt noch vor der Sommerpause. Damit werden vier Landesliegenschaften zu vergünstigten Erbpachtzinsen auf die Kommunen übertragen. Das Land erhält mehr als 50 Belegungsrechte für Landesbedienstete. Insgesamt werden mehr als 400 neue, sozial gebunde
Die Offensive ist darüber hinaus auch örtlich angekommen. Wedel und Norderstedt haben Quoten zur Berücksichtigung geförderten Wohnungsbaus beim Neubau beschlossen. Die Stadt Kiel entwickelt gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft den Masterplan Wohnen.
Grundsätzlich aber - das ist ein Thema, das immer wieder auch zu örtlichen Diskussionen führen muss - bleibt in den Bedarfsregionen das Bauland knapp. Es wird nicht ausreichen, den Neubaubedarf zu decken.
Der Erfolg der Offensive insgesamt bildet sich in der Förderbilanz zum Januar 2015 ab. So wurden seit 2013 mit Schwerpunkt im vergangenen Jahr rund 2.300 Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen gefördert. 80 % davon entfielen auf die benannten Bedarfsregionen Kiel, Lübeck, Hamburger Rand und Sylt. Die genauen Zahlen sind im Förderbericht auf der Internetseite unseres Hauses zu finden. Das Programm 2011 bis 2014 ist damit vollständig belegt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat Ende Januar die Fortsetzung ihres wohnungswirtschaftlichen Kurses beschlossen. Die Offensive im Mietwohnbereich wird verstärkt. Mit 320 Millionen € werden wir rund 4.200 Mietwohnungen fördern. Davon entfallen 230 Millionen € für 3.100 Wohnungen auf die Bedarfsregionen. Es werden weiterhin regionale Förderkontingente für Kiel, Lübeck, den Hamburger Rand und die Insel Sylt eingerichtet. Bereits jetzt liegen der Investitionsbank Anträge über 200 Millionen € für etwa 1.800 Mietwohnungen vor. Mit 40 Millionen € wird der Neubau oder Ankauf von 730 Eigenheimen unterstützt. Zusätzlich - das haben wir gestern schon gehört wird aus der Sozialen Wohnraumförderung ein Ansatz von 20 Millionen € für die Errichtung gemeinschaftlicher Wohnprojekte für Flüchtlinge bereitgestellt. Erste Projekte durch die Städte Norderstedt und Lübeck werden bereits entwickelt. Kiel und Wedel sollen folgen.
Insgesamt beträgt der Programmrahmen 380 Millionen €. Die Mittel stammen aus dem bekannten Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung und den sogenannten Entflechtungsmitteln.
Nur aufgrund dieses finanziellen Fundaments können wir die notwendigen Beiträge für das bezahlbare Wohnen in Schleswig-Holstein leisten.
Flankiert wird die finanzielle Förderung durch die mietrechtlichen Vorschriften zur Sicherung bezahlbaren Wohnens. Zum 1. Dezember 2014 ist die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung erlassen worden. Sie begrenzt in 15 Kommunen im Hamburger Land und auf der Insel Sylt den Mietanstieg in bestehenden Mietverträgen. Sowie das Mitrechtsreformgesetz des Bundes in Kraft tritt, haben wir die Grundlage, auch die Verordnung zur Mietpreisbremse zu prüfen.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend macht dieser Bericht deutlich: Die vielfältigen, von der Landesregierung initiierten Maßnahmen und Anreize zur Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum greifen. Die Offensive für bezahlbares Wohnen ist im Land angekommen. Wir sind auf dem richtigen Weg ein gutes Stück vorangekommen. - Herzlichen Dank.
Ich hätte eine Nachfrage, Herr Minister. Können Sie uns den aktuellen Stand beim Thema Wohnraumpflegegesetz Stichwort: Zweckentfremdungsverbot - nennen?
- Das ist ein Gesetzentwurf, den wir in der Vorbereitung haben, der alsbald der parlamentarischen Beratung zugeleitet wird.
Vielen Dank. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Thomas Hölck, der zwar nicht seine erste Rede im Landtag hält, aber seine erste Rede, seit er für die Kollegin Trauernicht nachgerückt ist. Ich darf ihm jetzt das Wort erteilen. - Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Wohnraumförderprogramm gibt die richtigen Antworten auf die Herausforderungen des Wohnungsmarktes in Schleswig-Holstein. Der Wohnungsknappheit kann nur wirksam mit dem Bau von Wohnungen begegnet werden. Sozialer Wohnungsbau ist für die SPDLandtagsfraktion soziale Grundversorgung.
Das ist für unsere Regierungskoalition ein zentrales Thema der Daseinsvorsorge. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll in diesem Land Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben.
Die schleswig-holsteinische Offensive für bezahlbares Wohnen, die der Innenminister Anfang 2013 ins Leben gerufen hat, ist eine erfolgreiche konzertierte Aktion von Staat, Wohnungsbauunternehmen und Mieterorganisationen. Alle tragen ihren Teil bei. Das Land Schleswig-Holstein verpflichtet sich zu verlässlichen und planbaren Wohnraumförderprogrammen, zu Förderbestimmungen, die die Wirtschaftlichkeit von Investitionen sichern. Die Wohnungswirtschaft investiert seit Jahren verlässlich in den Wohnungsbau und ist damit Motor für Wachstum und das örtliche Handwerk.
Wir sehen, dass diese Vereinbarung funktioniert. Sie hat dem sozialen Wohnungsbau in SchleswigHolstein wieder neuen Schub gegeben. Das jetzt aufgelegte Wohnraumförderungsprogramm gibt zusätzlich Schub für neuen oder sanierten Wohnraum für Tausende Haushalte. Schleswig-Holstein braucht nach wie vor eine aktive staatliche Wohnraumförderung. Wohnungsbau muss eine Daueraufgabe sein und bleiben.
In unserem Land gibt es Regionen, in denen sich Menschen im unteren oder mittleren Einkommensbereich keine Wohnung mehr leisten können. Dem muss gegengesteuert werden. Mieten von 8,60 € in Wedel, von 8,70 € in Norderstedt, von 16 € auf Sylt oder 6,70 € in Kiel oder Lübeck pro Quadratmeter sind für viele Normalverdienerinnen und Normalverdiener nicht mehr erschwinglich. Dort erreichen wir mit dem geförderten Wohnungsbau eine erheb
Mit unseren Koalitionspartnern haben wir vereinbart, dass wir die Genossenschaftsidee für eine moderne Großstadtpolitik wiederbeleben. Kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sind die Hauptträger der sozialen Wohnraumversorgung. Sie nehmen auch den größten Teil der Fördermittel zur Errichtung und Sanierung von Wohnraum in Anspruch. Wenn es darum geht, Verantwortung für das Miteinander zu übernehmen, sind gerade Genossenschaften ganz vorne mit dabei. Daher ist die Förderung genossenschaftlichen Bauens immer auch eine Investition in die Zukunft einer solidarischen Gesellschaft.
Die Anforderungen ans Wohnen ändern sich mit dem Wandel der Gesellschaft. Sie betreffen technische Wünsche, energetische Standards, Wohnungsgrößen oder die barrierefreie Ausstattung. Sie betreffen aber ebenso die soziale Anbindung. Wohnraum muss zu individuellen und sozialen Interessen passen. Dazu gehört auch ein positives Umfeld mit öffentlicher Daseinsvorsorge wie Schulen, Nahversorgung oder medizinischer Versorgung. Wohnen im Stadtteil muss auch eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern. Dazu gehören unter anderem Ehrenamt, politisches Engagement und Freizeitgestaltung. Wohnen ist mehr als Unterbringung. Wohnen ist Erleben.
Wir sehen Wohnen als großen und wichtigen Teil von Lebensgestaltung an. Dazu trägt unsere schleswig-holsteinische Offensive für bezahlbares Wohnen erheblich bei. Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar bleiben. Die Verdrängung einzelner Bevölkerungsgruppen aus attraktiven Wohnlagen oder ganzen Städten muss verhindert werden.
Wohnungsquartiere müssen in ihrer Integrationsfunktion für Menschen mit unterschiedlichem Einkommen, für Bewohner mit Migrationshintergrund und für unterschiedliche Altersstrukturen gestärkt werden. Wir wollen das soziale Quartier, das für alle gleichberechtigt da ist. Ein Dach über dem Kopf ist wie das täglich Brot. Wir sind verpflichtet, den Menschen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Minister Studt, für Ihren Bericht. Er macht deutlich, dass die amtierende Landesregierung die erfolgreiche Wohnungspolitik ihrer Vorgängerregierungen an dieser Stelle fortsetzt.
Aber gut, wenn Sie die auch von Ihnen getragene Landesregierung an dieser Stelle nicht würdigen möchten, ist das natürlich Ihre Sache. - Dabei ist es nach wie vor ein Standortvorteil für Schleswig-Holstein, dass über alle Regierungen hinweg - wieder Mehrzahl - das umfangreich vorhandene „Sondervermögen Wohnungsbau“ erhalten wurde.
Die ständige Überprüfung und Weiterentwicklung von Fördermöglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus ist sicherlich nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Der bisher schon erkennbare gemeinsame Erfolg ist auch ein Zeichen des großen Engagements der beteiligten Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein. Daneben gibt es erfreulicherweise eine immer größer werdende Zahl von kommunalen Entscheidungsträgern, die sich bei der Umsetzung aktiv einbringen und zum Erfolg beitragen.
Allerdings müssen wir wissen, dass mit diesem Förderprogramm nur etwas mehr als 10 % des Wohnungsneubaubedarfs in Schleswig-Holstein bis 2025 abgedeckt werden kann. Aus unserer Sicht ist es dringend erforderlich, nicht nur das Wohnraumförderprogramm in den Fokus der Betrachtungen zu stellen. Vielmehr muss ein Gesamtkonzept alle Bereiche der Wohnraumversorgung erfassen, also auch die Bereiche Eigentumsbildung und die frei finanzierte Wohnungsversorgung.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation und der damit verbundenen stabilen Einkommens- und Beschäftigungslage einerseits sowie der im historischen Vergleich derzeit extrem niedrigen Zinsen andererseits so günstig wie noch nie. Dadurch können deutlich mehr Menschen als bisher dauerhaft Wohneigentum schaffen und damit gleichzeitig der
Gefahr von Altersarmut aktiv vorbeugen. Dies ist im Augenblick die mit Abstand klügste Form der privaten Altersvorsorge.
Allerdings ist die Wohnraumnachfrage nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der persönlichen, individuellen Lebenseinstellung vieler Menschen: Will ich lieber in der Stadt, auf dem Land oder in einer Metropolregion leben? Will ich lieber im Eigenheim oder zur Miete wohnen? In den nächsten Jahren werden auch im Hinblick auf den demografischen Wandel die unterschiedlichsten Wohnformen breiter gefächert sein. Darauf müssen wir uns einstellen. Dies wird aber nur gelingen, wenn wir in all den Regionen, in denen schon jetzt ein deutlich steigender Nachfragebedarf absehbar ist, auch ein entsprechendes Angebot schaffen können.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat deutlich gezeigt, dass der Rückgang der Bauaktivitäten bis zum Jahr 2010 zu einer erheblichen Lücke im Bereich der Wohnraumversorgung geführt hat, insbesondere in unseren Ballungsräumen. Auch wenn die Zahl der Neubauten seit diesem Zeitpunkt erfreulicherweise wieder zugenommen hat, bleibt festzustellen, dass dieser Zuwachs nicht ausreicht, um der Nachfrage in diesen Regionen gerecht zu werden. Davon betroffen sind neben dem Hamburger Umland auch die Bereiche Kiel und Lübeck sowie Sylt.