Protocol of the Session on September 27, 2012

Gezeigt hat sich allerdings auch, dass Versammlungen einen Ablauf nehmen können, der so nicht vorhersehbar ist und zu Beeinträchtigungen führt. Um einen Ausgleich zu bringen, sind vor diesem Hintergrund das Recht auf Versammlungsfreiheit der Versammlungsteilnehmer, die Freiheit der Bürger durch eine Versammlung nicht über das Maß hinaus behindert zu werden, sowie die Funktionsfähigkeit bestimmter Abläufe nötig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten über den Nutzen und die Möglichkeiten eines eigenen Landesversammlungsgesetzes im Innenund Rechtsausschuss sorgfältig beraten.

Damit einfließen sollten folgende Aspekte: Welche Erfahrungen haben wir mit Versammlungen in Schleswig-Holstein gemacht? Erfahrungen anderer Bundesländer, die bereits ein Versammlungsgesetz beschlossen haben, sollten einbezogen werden. Dieses sind schon einmal gute Voraussetzungen, um einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der den hohen Ansprüchen des Grundgesetzes gerecht wird und die Funktionsfähigkeit bestimmter Abläufe nicht beeinträchtigt.

Die Regierungsfraktionen haben neben der FDP auch ein modernes Versammlungsgesetz mit einem Konfliktmanagement der Polizei und einer unabhängigen Demonstrationsbeobachtung angekündigt. - Ich freue mich auf eine interessante Ausschussberatung und bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, FDP und vereinzelt PIRA- TEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Tobias von Pein das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter und Errungenschaften unserer Demokratie. Sich als freie Bürgerinnen und Bürger mit anderen zusammen zu versammeln und seine Meinung offen zu vertreten, ist das gute Recht eines jeden Menschen. Dieses Recht ist uns jedoch nicht freiwillig gegeben worden. Vielmehr haben aufrechte Demokratinnen und Demokraten für dieses Recht gekämpft und gestritten, und die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben diesem Recht dann Verfassungsrang gegeben.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Der Schutz dieser Versammlungsfreiheit gehört daher zu den wichtigsten Aufgaben der Staatsgewalt. Und sie darf auch nicht grundsätzlich infrage gestellt werden, wenn sich vermeintliche oder offene Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung versammeln wollen.

(Vereinzelt Beifall PIRATEN)

Wie es Herr Kollege Kubicki richtig angemerkt hat: Auch, wenn es manchmal unerträglich ist und es als

(Petra Nicolaisen)

aufrechter Demokrat wirklich widerlich ist, mit anzusehen, wenn sich Rassisten und Geschichtsklitterer zu vermeintlichen Trauermärschen oder Deutschlandtouren versammeln, muss das eine Demokratie aushalten. Und wir als aufrechte Demokraten müssen dann auch gegendemonstrieren. Das ist klar.

(Beifall)

2006 wurde im Zuge der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht auf die Länder übertragen. Seitdem wurden viele Initiativen ergriffen, neue juristische Akzente zu setzen und entsprechende Landesgesetze zum Versammlungsrecht zu verabschieden, noch nicht überall mit der notwendigen Sorgfalt; es gibt noch Klagen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf intensiv auseinandersetzen und uns dazu auch intensiv beraten. Ein Versammlungsfreiheitsgesetz, wie wir es uns vorstellen, muss sauber und rechtssicher formuliert sein und eine klare Struktur haben.

An dieser Stelle möchte ich daher der FDP-Fraktion besonders danken, dass sie sich zusammen mit der Koalition auf den Weg machen will, ein modernes und bürgernahes Versammlungsrecht in SchleswigHolstein zu schaffen.

Ein Versammlungsfreiheitsgesetz für SchleswigHolstein muss dem Schutz der Versammlungsfreiheit in der Praxis Rechnung tragen. Es muss bei Aufzügen, Demonstrationen und anderen Formen von Versammlungen Rechtssicherheit sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, die Demonstrantinnen und Demonstranten als auch für die Versammlungsbehörden und die Polizei sicherstellen. Hierzu gehört, dass man Demonstrationsbeobachtung und wenn möglich auch Demonstrationsauswertung ermöglichen muss. Dies ist natürlich kein Ausdruck eines Misstrauens gegenüber der Exekutive, sondern könnte eher dazu dienen, Akzeptanz von notwendigen Maßnahmen von Versammlungsbehörden oder der Polizei zu erhöhen.

Dies geht auch einher mit der Frage nach einem ausgeklügelten Konfliktmanagement. Wenn es Konflikte oder gar Gewalt auf Versammlungen gegeben hat, muss es ausreichende Möglichkeiten geben, diese Entwicklungen auf den jeweiligen Demonstrationen oder Versammlungen zu analysieren und genau auszuwerten und so zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Auch während einer Versammlung muss alles dafür getan werden, dass es nicht zu Konflikten oder Gewaltausbrüchen kommt. Dafür ist uns wichtig, dass

der Dialog zwischen Bürgern und Polizei eindeutig gestärkt wird. Einseitige Schuldzuschreibungen oder Anfeindungen helfen an der Stelle niemandem weiter.

(Beifall SPD)

Zudem sollten wir genau prüfen, ob es möglich ist analog zum Bundesrecht - Regelungen zu treffen, die es ermöglichen können, Versammlungen zu unterbinden, die dem Zweck dienen, nationalsozialistische Gewaltherrschaft zu billigen oder zu verherrlichen. Besondere symbolträchtige Orte und Gedenkstätten, die zu diesem Zweck missbraucht werden könnten, müssen besonders geschützt werden. Ich denke hier nur einmal an das Marine-Ehrenmal in Laboe, an Soldatengräber oder Ehrenmale. Um es klar zu sagen: Wir wollen hier keine Aufmärsche von Ewiggestrigen.

(Beifall SPD und PIRATEN)

Wir wollen ein modernes und bürgerfreundliches Versammlungsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein schaffen. Deshalb lassen Sie uns das gemeinsam und vor allem gründlich angehen. Wir beantragen daher die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss, um mit der notwendigen Gründlichkeit und einem ausführlichen Anhörungsverfahren an diesem Gesetzentwurf zu arbeiten.

Im ganzen Land nehmen immer wieder Menschen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahr und tragen in vielfältiger Form ihre Meinung oder ihren Protest auf die Straße. Der überwiegende Teil davon ist bunt, vielfältig und zeigt, wie lebendig diese Demokratie ist. Denn das Versammlungsrecht ist ein elementarer Teil unserer Gesellschaft und phänomenal wichtig für die Demokratie und die demokratische Kultur in diesem Land. Deshalb sollten wir es stärken.

In diesem Sinne bedanke ich mich bei der FDP für diesen „Aufschlag“ und freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss in den kommenden Wochen und Monaten. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Herrn Abgeordneten Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Grünen haben von allen demo

(Tobias von Pein)

kratischen Parteien in der Bundesrepublik offenkundig das intensivste - man kann fast sagen: innigste - Verhältnis zum Demonstrieren. Ich brauche nur einige Namen zu nennen, und Sie wissen, was gemeint ist: Rudi Dutschke, eines unserer Gründungsmitglieder, Daniel Cohn-Bendit, Joschka Fischer und Petra Kelly. Ich sehe schon die Assoziationen, die bei diesen Namen in den verschiedenen Fraktionen dieses Hauses hervorgerufen werden. Unsere Partei ist im Grunde auf der Straße geboren. Sie ist ein Kind des rebellischen Geistes und des zivilen Ungehorsams, welcher seit 1968 viele große Konflikte der Bundesrepublik begleitet hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Jür- gen Weber [SPD]: Wir halten August Bebel und Karl Marx dagegen! - Beifall SPD)

- Auch große Namen, aber ich glaube, solche großen Massendemonstrationen haben die nicht organisiert.

(Zurufe CDU und FDP: Oh!)

- Ich komme gleich dazu. - Die Konflikte, die ich benenne, sind der Ausbau der Atomkraft, die militärische Nachrüstungsdebatte um den NATO-Doppelbeschluss und die Auseinandersetzung um infrastrukturelle Großvorhaben wie den Ausbau des Frankfurter Flughafens oder zuletzt das Projekt Stuttgart 21. Alle diese gesellschaftlichen Auseinandersetzungen waren begleitet von Demonstrationen und Versammlungen mit teilweise gigantischen Teilnehmerzahlen.

Jetzt komme ich darauf zurück. Zur Erinnerung: 500.000 Demonstrantinnen und Demonstranten versammelten sich allein 1983 bei einer Großkundgebung in Bonn gegen den NATO-Doppelbeschluss.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das waren nicht al- les Grüne!)

- Nein, das waren nicht alles Grüne, aber Grüne hatten dazu aufgerufen.

Viele Mitglieder unserer Partei haben an diesen und anderen Demonstrationen teilgenommen, haben am eigenen Leibe die blauen Flecke gezählt, die die Schläge mit dem polizeilichen Gummiknüppel hinterlassen können. Das ist Gott sei Dank Geschichte und soll sich nicht wiederholen.

Stuttgart 21 zeigt aber auch, wie schnell eine friedliche Demonstration friedlicher Schülerinnen und Schüler fürchterlich aus den Fugen geraten kann, wenn Kooperationsgespräche nicht stattfinden und kein ausreichendes polizeiliches Konfliktmanagement vorgehalten wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der geschichtliche Hintergrund prägt unseren grünen Blick auf die Frage, wie ein modernes und demokratisches Versammlungsrecht ausgestaltet werden sollte. Aus unserer Sicht ist die Demonstration und die Versammlung nicht ein ordnungsrechtlicher Ausnahmezustand, eine teure und lästige Störung des normalen Laufes der politischen Dinge. Demonstrationen und Massenproteste sind keine Erscheinungen, die rechtlich und praktisch allein mit den Mitteln einer möglichst effizienten polizeilichen Beherrschung der Lage geregelt und gemanagt werden sollten.

Wir setzen nicht in erster Linie auf Eingriff, Einschränkung und Kontrolle. Die Versammlung und die Demonstration ist aus unserer Sicht vielmehr eine in hohem Maße erwünschte und auch notwendige Einmischung der Bürgerinnen und Bürger in die aktuellen politischen Auseinandersetzungen in der Gesellschaft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das haben die bereits erwähnten großen Protestbewegungen der vergangenen Jahrzehnte bewiesen.

Die eruptiven Demonstrationen der 68er gaben den Anstoß, die verkrusteten Nachkriegsverhältnisse nachhaltig im Sinne einer demokratischeren und toleranteren Bundesrepublik zu wandeln. Die Friedensbewegung hat zur Überwindung der Blockspaltung der Welt und ihrer verheerenden militärischen Logik beigetragen. Die Jahrzehnte währenden Massenproteste gegen den Ausbau der Atomkraft haben sich letztlich als von Anfang an als begründet erwiesen. Allen diesen Auseinandersetzungen ist gemeinsam, dass sie sich sehr langwierig gegen die parlamentarischen Strukturen der repräsentativen Demokratie konfliktreich durchsetzen müssen.

Die Polizei fand sich dabei allzu häufig als eine Institution wieder, welche die Konflikte mit den Bürgerinnen und Bürgern ausbaden musste, weil eine unflexible und oft in nicht mehr haltbaren Positionen verharrende Politik nicht angemessen reagieren konnte oder wollte.

Die materielle und geistige Aufrüstung im Demonstrationsgeschehen der letzten Jahrzehnte hat in dieser Mechanik einen wesentlichen Grund.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch betonen, dass die Polizei in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren einen ganz überwiegend moderaten Kurs eingeschlagen hat und in der Praxis bereits wesentliche Elemente einer Demonstrationsbefriedung in unserem Sinne vorweggenommen hat.

(Burkhard Peters)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die soeben aufgezeigten Beispiele zeigen aber auch, dass die erwähnten Auseinandersetzungen und Demonstrationen in einem sehr starken Maße politische Verhältnisse und Entscheidungen der Bundesrepublik positiv beeinflusst haben.