Der Kollege Rasmus Andresen wird nicht müde man kann sagen, zu Recht -, die Opposition aufzufordern, sie solle Alternativen vorlegen. Sie halten hier eine Philippika - ich fasse das, was mir einfällt, jetzt einmal mit meinen Worten zusammen -: Was mir einfiele, einen Antrag zu stellen; schließlich seien die Haushaltsberatungen vorbei, und außerdem würde ich in der Opposition sitzen. - Sie haben
Liebe Kollegin Bohn, bei allem Respekt, aber auch Ihnen sage ich: Wenn man ein strukturelles Defizit in der Höhe vorfindet, wie wir es vorgefunden haben, dann die Chuzpe zu haben, sich hier hinzustellen und die 10 Millionen € weniger, die in den vergangenen zwei Jahren ausgeschüttet worden sind, so zu beklagen, wie Sie das getan haben, dazu gehört dann auch relativ viel Dickfelligkeit und Vergessen, wer denn auch in den Jahren 2000 bis 2005 dazu beigetragen hat, um ein entsprechendes strukturelles Haushaltsdefizit auszuräumen.
Wir haben ein Modell gefunden, von dem niemand wusste, ob es funktionieren würde. Der Kollege Koch hatte dies bereits erwähnt. Ich bin insoweit nach wie vor anderer Meinung, lasse mich allerdings im Ausschuss gern davon überzeugen, dass es einen besseren Weg gibt, in Zukunft dauerhaft Investitions- und Planungssicherheit für die Krankenhäuser herzustellen. Darüber besteht überhaupt kein Streit. Aber den eingeschlagenen Weg - zumindest darüber sind wir uns einig, Herr Kollege Koch -, der damals zwingend notwendig war, der richtig war, so zu kritisieren, wie Sie das getan haben, Frau Kollegin Bohn, das zeugt von relativ wenig Verantwortungsbewusstsein. Denn niemand von uns wusste, wie sich dieses Verfahren tatsächlich auswirken wird, weil vorher niemand diesen Weg eingeschlagen hatte.
Vielleicht bin ich zu blauäugig oder sehe das falsch, aber ich finde, es gehört zumindest zur parlamentarischen Fairness dazu - Sie sprechen ja immer von Fairness im Umgang miteinander und fordern das für sich immer wieder ein -, dann auch einzuräumen, dass das der richtige Weg war, statt drei Viertel seiner Redezeit dafür aufzuwenden, dass man etwas beklagt, was mit Sicherheit nicht zum Investitionsstau von 500 Millionen € geführt hat.
Ich kann nur sagen: Wenn die Beratungen im Ausschuss so laufen wie die Beiträge von Sozialdemokraten und Grünen, dann glaube ich nicht, dass wir am Ende zu Planungssicherheit für die Krankenhäuser kommen werden, wohl aber möglicherweise zu einem anderen Stil in dieser Frage, was ich persönlich außerordentlich bedauern würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen dafür danken, dass wir heute über dieses Thema sprechen können. Ich glaube, ich kann am Anfang meiner Rede feststellen, dass es Konsens in diesem Haus ist und dass wir uns alle in der Pflicht sehen, unsere Krankenhäuser und damit eine hochwertige und zuverlässige Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen und dafür Perspektiven zu bieten und die Gesundheitsinfrastruktur in unserem Land überhaupt zu stärken.
Wir alle wollen Planungssicherheit. Diese werden wir auch über das Jahr 2020 hinaus schaffen. Das Ziel eint uns an dieser Stelle. Dass wir uns nicht immer über die Wege einig waren und sind, wie dieses Ziel zu erreichen ist, das ist auch Gegenstand dieses Antrags und war Gegenstand der dazu geführten Debatte. Ich möchte das kurz erläutern.
In dem vorliegenden Antrag wird eine Erhöhung der jährlichen Investitionsmittel für die Einzelprojektförderung von 40 Millionen € auf 50 Millionen € gefordert. Es wurde auch schon festgestellt, dass dieser Ansatzpunkt notwendiger Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist, weil nämlich die damalige Landesregierung die Summe von 50 Millionen € auf 40 Millionen € gesenkt hat.
Es steht also eine Forderung im Raum, durch die den Krankenhäusern wieder so viel Geld zur Verfügung gestellt würde, wie sie letztmalig 2010 hatten. In den verschiedenen Debattenbeiträgen wurde schon die Frage des Verschuldensmodells oder des zweckvermögenaufzehrenden Modells angesprochen. Was da Teufel und was Beelzebub ist, will ich an dieser Stelle nicht vertiefen. Das wurde bereits getan.
Fakt ist - das wurde bereits von mehreren Rednern festgestellt -, dass wir nicht genügend Mittel zur Verfügung haben, um alle notwendigen Infrastrukturprojekte gleichzeitig auf den Weg zu bringen. Aber das werden wir Stück für Stück ändern. Mir ist es wichtig festzustellen, dass diese Landesregierung damit bereits begonnen hat.
Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung - das ist hier noch gar nicht erwähnt worden, deswegen will ich darauf hinweisen - 5,7 Millionen € zusätzlich in die Investitionsförderung gegeben. Hiermit wurde gezielt der Ausbau von psychiatrischer und
psychosomatischer Versorgung insbesondere im Tagesklinikbereich im Land gefördert. Erstmalig wurde somit die Einführung eines neuen Versorgungskonzeptes in der Psychosomatik auch mit Investitionsmitteln unterstützt. Ich kann Ihnen versprechen: Da werden wir am Ball bleiben.
Gleichzeitig haben wir im Jahr 2014 die schon lange überfällige Erhöhung der sogenannten pauschalen Fördermittel umgesetzt. Das macht jährlich rund 1,2 Millionen €. In den Jahren 2015 bis 2017 das wurde hier bereits erwähnt, wobei komische Rechenspiele gemacht wurden - werden wir nochmals zusätzlich 30 Millionen € investieren. Das ist dem Haushalt zu entnehmen.
Was mit dem Antrag gefordert wird, ist also finanziell längst umgesetzt. Mehr noch: Wir tun das, ohne die Kommunen zusätzlich zu belasten. Das ist ein entscheidender Unterschied. Ich finde, darauf muss man noch einmal hinweisen. Denn die in Ihrem Antrag geforderte Erhöhung um 10 Millionen € würden zur Hälfte die Kommunen zahlen müssen.
Planungssicherheit ist bei der Förderung so komplexer Projekte wie im Krankenhausbau unstrittig ein ganz entscheidendes Kriterium. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir uns darüber miteinander unterhalten. Die bestehende Struktur mit einer Finanzierung aus dem Zweckvermögen Wohnungsbau und Krankenhausfinanzierung wird sechs weitere Jahre tragen, ergänzt um die Sondermittel aus dem Landeshaushalt.
Nein, ich möchte die Frage, ob die damalige Entscheidung des Ministers gut und richtig war, jetzt nicht erörtern. Ich lasse keine Zwischenfragen zu.
Wir werden natürlich rechtzeitig die Weichen für die Fortführung einer nachhaltigen Finanzierung im Krankenhausbau über das Jahr 2020 hinaus stellen, schon allein deswegen - darauf wurde hier schon hingewiesen -, weil wieder größere Projekte in den Blick zu nehmen sind und bewältigt werden müssen. Aus meiner Sicht besteht aber keine Not, hier
auf sorgfältige Planung zu verzichten und ganz wichtige Partner in dem Ganzen für die einzelnen Projekte zu verprellen.
Angesichts der notwendigen Investitionen und der Herausforderungen, die unsere Krankenhäuser zu bewältigen haben, mag das alles ohne Frage vielleicht noch nicht genug sein. Aber wir haben zusätzliche Förderungen auf den Weg gebracht und die Kürzungen rückgängig gemacht. Ich will noch einmal daran erinnern: Von 2014 bis 2017 geben wir 35,7 Millionen € mehr in das System. Wir werden genau prüfen, in welcher Höhe wir ab 2018 weitere Mittel für die Krankenhäuser aus dem Investitionssonderprogramm der Landesregierung zur Verfügung stellen können.
Meine Damen und Herren, das macht diese Regierung, und das macht mein Ministerium. Das ist weit mehr, als in der Vergangenheit in diesem Bereich geschehen ist. Ich will es noch einmal sagen: Wir bleiben weiter am Ball.
Beantragt wurde, den Antrag Drucksache 18/2609 dem Sozialausschuss sowie dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe den letzten Tagesordnungspunkt für heute auf, Tagesordnungspunkt 41:
Sehr geehrte Frau Präsidenten! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gern berichte ich hier über die Entwicklung der Einbruchskriminalität sowie über die geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung
Das tue ich auch deshalb, weil gerade Wohnungseinbrüche das Sicherheitsgefühl der Menschen in besonderer Weise beeinträchtigen. So sind Einbruchsopfer nicht nur durch den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Gegenständen mit ideellem Wert betroffen, viel schlimmer als der wirtschaftliche Schaden ist häufig - das werden die, die es schon erlebt haben, vielleicht nachempfinden - der Schock der Betroffenen, insbesondere der Verlust der gefühlten Sicherheit in den eigenen vier Wänden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz die wichtigsten Punkte aus dem Bericht zusammenfassen: In Schleswig-Holstein wie im gesamten Bundesgebiet ist ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen bei Wohnungseinbrüchen festzustellen, hier im Land von 5.000 im Jahr 2004 auf 7.654 im Jahr 2012. Ständige Brennpunkte sind die Bereiche um Hamburg sowie die Ballungsräume Kiel und Lübeck.
Die Auswertung dieser Taten offenbart - was nachvollziehbar ist - einen regelmäßigen Anstieg mit Beginn der dunkleren Jahreszeit. Zwei Drittel der Taten werden dann zur Tageszeit zwischen 6 und 21 Uhr begangen.
Als Konsequenz dieser Entwicklung hat die Landespolizei ein landesweites Konzept zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität entwickelt, das seit November 2012 Anwendung findet. Da ein Großteil der Taten überregional und bisweilen sogar international agierenden Tätergruppierungen zuzurechnen ist, zielt das Konzept vor allem auf diese bandenmäßig organisierten Tätergruppen ab.
Zu den Kernpunkten zählen die intensive Tatortarbeit in einschlägigen Fällen, die zielgerichtete zentrale Auswertung und Analyse im Landeskriminalamt sowie ein verbesserter Informationsfluss zwischen allen betroffenen Dienststellen. Damit kann die Polizei nunmehr Tatzusammenhänge schneller erkennen, Ermittlungen zielgerichtet bündeln und organisationsübergreifende Kontroll- und Zugriffsmaßnahmen durchführen, sowohl in den tatsächlichen wie in den möglichen Tatortbereichen als auch an den Aufenthalts- und Rückzugsorten der Täter.
Zur effektiven Umsetzung werden grundsätzlich alle schutz- und kriminalpolizeilichen Dienststellen eingebunden. So wurden zum Beispiel zielgerichtete Kontrollen durchgeführt und zeitlich begrenzte wie auch dauerhafte Ermittlungsgruppen gebildet.
Zum Zwecke der Observation und des Zugriffs wurden und werden auch Spezialkräfte eingesetzt. Tatorte wurden durch speziell geschulte Beamte aufgenommen und die gesicherten Spuren im Landeskriminalamt vorrangig untersucht und ausgewertet. Alle Informationen und Daten laufen zudem in einer eigens dafür im Landespolizeiamt eingerichteten Steuerungsgruppe zusammen. Sie leitet die entsprechenden Informationen an die zuständigen Stellen weiter und koordiniert auf Grundlage vorgenommener Analysen punktgenaue landesweite Schwerpunkteinsätze.
Die gesammelten Daten stellen wir über die Landesgrenzen hinaus den benachbarten Ländern, aber auch Dänemark zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, unsere erste Bilanz zeigt: Das Konzept ist erfolgreich. So führte das strukturierte polizeiliche Vorgehen zu etwa 200 Festnahmen von überörtlich und überregional agierenden Tätern, von denen ein Großteil Serieneinbrecher war. Dies mündete in 200 Ermittlungsverfahren, wobei jedes Verfahren für eine Serie oder eine Tätergruppierung und damit für eine Vielzahl von Taten steht.
Gleichwohl gilt - das gilt es auch hier deutlich zu sagen -: Gemessen an den Fallzahlen bleibt die Aufklärungsquote trotz des Aufwandes in Schleswig-Holstein wie bundesweit hinter den aus anderen Deliktbereichen bekannten Größenordnungen zurück. Dies war aber auch nicht das vorrangige Ziel. Vielmehr steht die möglichst frühzeitige Identifizierung und Festnahme von Tätern zur Verhinderung von weiteren Einbrüchen im Vordergrund.
Wir können im Jahr 2013 in Schleswig-Holstein erstmals einen Rückgang der Taten um 1,6 % verzeichnen - das zeigt auch den Erfolg der Offensive -, während im gleichen Zeitraum die Anzahl der Taten im Bundesdurchschnitt um 3,7 % anstieg.