Protocol of the Session on December 12, 2014

Anhang Reden zu Protokoll

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/1665

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2238

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/2505

Herr Präsident! die Feuerwehren in unserem Land leisten eine wichtige Arbeit - egal ob als Angehörige von Berufsfeuerwehren oder von in freiwilligen Wehren. Feuerwehr rettet Leben. Aber Feuerwehr ist mehr als eine Einrichtung für Notfälle. Feuerwehr gehört zur Kultur. Feuerwehr gehört zur Gesellschaft. Und Feuerwehr ist ein vielen Bereichen ein wichtiger gesellschaftlicher Multiplikator.

Doch gerade die freiwilligen Feuerwehren stellt die Gewinnung neuer Mitglieder vor immer größere Herausforderungen. Vielen Menschen in unserem Land fällt es schwer, ein Ehrenamt in der Feuerwehr mit Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, Menschen frühzeitig an die Feuerwehren heranzuführen. Durch die Jugendfeuerwehren war dies bisher möglich. In Zukunft werden wir dies noch früher, in den Kinderabteilungen einsetzen können. Ich halte diesen Weg, den wir als CDU als Erste vorgeschlagen haben, für richtig. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Landesregierung diese Idee aufgegriffen und in ihren Gesetzentwurf hat einfließen lassen.

Ich sage aber auch: Kinder sind Kinder und keine kleinen Erwachsenen. Deshalb wird es hier eine besondere Herausforderung sein, die Betreuung in Kinderfeuerwehren auch kindgerecht zu gestalten.

Meine Damen und Herren, ich begrüße auch, dass mit der Möglichkeit zur Einführung einer Verwaltungsabteilung auch Menschen, die nicht in den

Einsatzdienst gehen können, eine Heimat in der Feuerwehr finden können.

Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren insgesamt nicht völlig rund gelaufen. Hier gibt es Punkte, die zu kritisieren sind:

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf erst im September 2014 in den Landtag gebracht. Dies aber verbunden mit der festen Erwartung, dass das Gesetz zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. Dieser sehr kurze Zeitraum zwischen erster und zweiter Lesung hat zu einer Anhörung im Schnelldurchlauf geführt. Für eine mündliche Anhörung blieb gar keine Zeit - und dies, obwohl sich aus den eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen durchaus noch Diskussionspunkte ergeben haben. Ich verweise hierbei unter anderem auf die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände, die auch einige Schludrigkeiten bei Erstellung des Gesetzentwurfs aufgezeigt hat.

Gerade noch rechtzeitig haben SPD, Grüne und SSW ihren Änderungsantrag zu den Kameradschaftskassen zurückgezogen. Kommunikativ war dieser ein Desaster, und zwar für SPD, Grüne und SSW, auch wenn sie nachher versucht haben, dem Landesfeuerwehrverband den Schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben. Auch hier hat sich wieder gezeigt, dass der zeitliche Druck im Verfahren nicht zu einer qualitativen Gesetzgebung beiträgt.

Auch wenn wir heute den Gesetzentwurf der Landesregierung verabschieden: Wir werden über das Brandschutzgesetz auch im nächsten Jahr noch einmal reden müssen. Beim Thema Kameradschaftskassen haben die regierungstragenden Fraktionen bereits weiteres Handeln angedroht.

Es wird aber auch über den Umgang mit Werkfeuerwehren gesprochen werden müssen. Mich hat, ehrlich gesagt, sehr beunruhigt, wie sich die Lage im Bereich Brunsbüttel-Süd im Hinblick auf den Brandschutz darstellt. Solche Situationen müssen gelöst werden. Niemand kann vorhersagen, dass Brunsbüttel-Süd der einzige Fall bleiben wird. Hier müssen wir rational und losgelöst von Befindlichkeiten nach Lösungen suchen.

Wir werden dem Gesetz heute insgesamt zustimmen. Aber die Diskussion ist nicht beendet.

Herr Präsident! Im Land Schleswig-Holstein gab es am 31. Dezember des vergangenen Jahres 1.371 Freiwillige Feuerwehren mit 48.104 aktiven Angehörigen. Dazu kamen 9.491 Jugendliche in 429 Jugendabteilungen. Aber es werden immer weniger. Denn der demografische Wandel macht auch vor der Feuerwehr nicht halt.

Mit den neuen Regelungen des Brandschutzgesetzes versetzen wir die Freiwilligen Feuerwehren im Land in die Lage, den demografischen Wandel aktiv zu gestalten. Darum sieht der mit dem Landesfeuerwehrverband gemeinsam erarbeitete Vorschlag unter anderem für Kommunen die Möglichkeit vor, eine Kinderabteilung in der Feuerwehr einzurichten, um Kinder frühzeitig an die Feuerwehr zu binden. Mädchen und Jungen dürfen künftig bereits mit sechs statt wie bisher mit zehn Jahren in die Feuerwehr eintreten. Diese Regelung hat in der öffentlichen Diskussion den größten Raum eingenommen.

Dabei sind die Regelungen des neuen Brandschutzgesetzes als Angebot an die Feuerwehren zu verstehen, nicht als Pflichtveranstaltung. Aus meinen Gesprächen mit den Feuerwehren habe ich auch mitgenommen, dass die Einrichtung einer Kinderabteilung nur dort funktionieren wird, wo es die Einsatzdichte zulässt. Schon jetzt gibt es Feuerwehren im Land, die an den Grenzen ihrer Belastbarkeit sind. Deswegen darf die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr keine Pflichtaufgabe sein. Aber dort, wo Zeit und Lust vorhanden sind, ermöglichen wir jetzt eine rechtssichere Möglichkeit der Nachwuchswerbung und -bindung.

Dieses Modell schließt andere Angebote nicht aus. Möglicherweise bringen eine Feuerwehr-AG in der Offenen Ganztagsschule oder ein Wahlpflichtkurs „Vorbeugender und abwehrender Brandschutz“, wie an der Horster Jacob-Struve-Gemeinschaftsschule, auch Nachwuchs in die Jugendfeuerwehr. Nach wie vor bleibt an den Betreuern der Jugendfeuerwehr die anspruchsvolle Aufgabe hängen, die Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr an der Spritze zu halten. Denn zurzeit gehen den Jugendfeuerwehren mehr Mitglieder zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr durch Austritt verloren, als in die aktiven Wehren übernommen werden. Leider ist der am häufigsten genannte Grund: keine Lust mehr.

Deswegen müssen sich die Feuerwehren nicht nur um die Nachwuchswerbung kümmern. Auch die Bedingungen für die aktiven Mitglieder müssen im

mer wieder überprüft und angepasst werden. Sonst stößt das Ehrenamt irgendwann an seine Grenzen.

Die Ausweitung der Vertretungsregelung für die Gemeindewehrführer bietet jetzt Unterstützung für das Ehrenamt. Denn ich finde es schon traurig, wenn ein Wehrführer nach nur kurzer Zeit sein Amt wieder aufgeben muss, weil er beruflich oder familiär zeitlich zu sehr eingebunden ist und im Ehrenamt keine Entlastung möglich ist. Erfreulich ist daher auch die Anhebung der Altersgrenze für die Wehrführungen und deren Stellvertretungen von derzeit 65 auf jetzt 67 Jahre.

Besonders erwähnen will ich noch die Verwaltungsabteilung. Sie wird künftig insbesondere Menschen, die körperlich zum aktiven Dienst nicht geeignet sind, die Chance bieten, sich in der Feuerwehr ehrenamtlich zu engagieren.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hätte sich weiterreichende Regelungen gewünscht, aber auch hier dürfen wir die Augen vor der Einsatzrealität in den Wehren nicht verschließen. Hier gilt es, die Befürchtungen der Wehren ernst zu nehmen, die Bedenken zu entkräften und gemeinsam praktikable Modelle zu entwickeln.

Ich möchte noch einmal betonen: Für alle Neustrukturierungen der Feuerwehr gilt der Primat der Politik. Denn die Gemeindevertretung entscheidet, welche Abteilungen die Feuerwehr einrichtet. Sie ist gut beraten, diese Entscheidung mit der Feuerwehr gemeinsam zu treffen. Denn Feuerwehr ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch ein kurzes Wort zum Thema Kameradschaftskassen. Es ist unstrittig, dass dort dringender rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Bei unserem Änderungsantrag sind wir davon ausgegangen, dass es für die von uns vorgeschlagene Lösung einen breiten Konsens im Landesfeuerwehrverband und mit dem kommunalen Landesverbänden gab. Das war augenscheinlich nicht der Fall. Deswegen war es konsequent, unseren Antrag zurückzuziehen. Das Problem ist damit aber nicht aus der Welt, das Thema wird uns also weiter beschäftigen. Dabei sind wir gerne bereit, eine vom Landesfeuerwehrverband zusammen mit seinen Mitgliedsorganisationen geeinte Lösung zu übernehmen.

Herr Präsident! Retten - Löschen - Bergen - Schützen: Das sind die vielfältigen Tätigkeitsfelder der Feuerwehren. Das Brandschutzgesetz schafft für ih

re Arbeit die gesetzliche Grundlage und wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den aktuellen Stand gebracht. Demografischer Wandel, hohe Flexibilität am Arbeitsplatz, zum Teil lange Fahrtzeiten zur Arbeit, geändertes Freizeitverhalten, längere Fitness im Alter und vieles mehr: Die gesellschaftliche Entwicklung geht auch an den Feuerwehren nicht vorbei. Deshalb schlägt die Landesregierung an vielen Stellen des Gesetzes Veränderungen vor.

So wird es selbstverständlich, bis zum Alter von 67 Jahren in der aktiven Wehr bleiben zu können, ohne dies gesondert beantragen zu müssen. Auch bis 67 als Wehrführerin oder Wehrführer tätig zu sein, ist kein Problem mehr. Dem Jugendschutz wird Rechnung getragen, indem klargestellt wird, dass der Einsatzdienst erst ab 18 Jahren geleistet werden darf.

Im Gesetz wird verankert, dass der Bereich der kostenfreien Unterstützung einer Nachbarfeuerwehr auf den gesamten Amtsbereich ausgedehnt wird. Die Ämter sind zum Teil größer geworden und der Bedarf für Hilfe untereinander ist gestiegen, unter anderem weil weniger Menschen an ihrem Wohnort arbeiten und deshalb weniger Feuerwehrkameradinnen und -kameraden tagsüber für einen Einsatz verfügbar sind.

Die Feuerwehren brauchen weiterhin genügend Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Auch wir Grüne sehen die Notwendigkeit, mehr Menschen für ein Engagement bei dieser wichtigen ehrenamtlichen Aufgabe zu gewinnen. Wir haben gestern mit dem Haushalt beschlossen, dass der Landesfeuerwehrverband einen deutlich höheren Anteil an den Glückspieleinnahmen bekommen soll. Die Mittel sollen vorwiegend zur Mitgliederwerbung verwendet werden. Dies ist ein Zeichen des Landtages, dass wir der Feuerwehr einen hohen Stellenwert beimessen. Ich bin mir sicher, dass der Landesfeuerwehrverband die Verwendung der Mittel genauso intensiv mit seinen Kreis- und Ortsverbänden diskutiert wie die Veränderungen im Brandschutzgesetz.

Frühe Mitgliederwerbung ist ein wichtiges Thema. 85 % der aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren im Land waren vorher in der Jugendfeuerwehr. Deshalb ist es gut, dass im aktuellen Gesetz die Einrichtung von Kinderfeuerwehrabteilungen ermöglicht wird. Kinderfeuerwehren, in denen Kinder ab sechs Jahren Mitglied werden können, werden ermöglicht, nicht verordnet. So können die Wehren vor Ort selbst entscheiden, ob dies für sie sinnvoll ist.

Außerdem können Verwaltungsabteilungen eingerichtet werden. Dort können sich Menschen engagieren, die den Dienst in der aktiven Feuerwehr nicht leisten können, die Feuerwehren aber unterstützen wollen. So können zum Beispiel Menschen mit Handicap im Backoffice ihre Fähigkeiten einsetzen.

Ein weiterer, für die Praxis wichtiger Punkt ist die weitere Kostenfreiheit von Einsätzen bei Alarm durch Rauchmelder. Es war in der Diskussion, dass die Einsätze bei gehäuften Alarmen kostenpflichtig werden sollten. Es ist richtig, hier keine Kostenbeteiligung einzuführen, weil wir jede Chance nutzen müssen, Menschenleben zu retten - auch wenn es manchmal zu Fehlalarmen kommt.

Der Gesetzentwurf ist in einem langen Abstimmungsprozess zwischen Innenministerium und allen Gliederungen des Landesfeuerwehrverbandes entstanden. Es gibt dafür von den Feuerwehren einhellige Zustimmung. Es war also ein deutlich besserer Prozess als bei dem Antrag zu den Kameradschaftskassen. Der Antrag zu diesem Thema wird jetzt in der Feuerwehrfamilie diskutiert und im nächsten Jahr erneut eingebracht werden. Er ist nur verschoben, nicht aufgehoben. Denn rechtssichere Verankerung der Kameradschaftskassen bleibt ein wichtiges Vorhaben.

Die Feuerwehren sind und bleiben ein zentrales Element unserer Daseinsvorsorge, das wir nicht hoch genug wertschätzen können. Auch von dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in unserem Land für ihr Engagement.

Ich freue mich, dass wir das Brandschutzgesetz mit breiter Zustimmung verabschieden werden.

Herr Präsident! Vier Jahre nach der letzten Änderung erfolgt mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes die notwendige Anpassung an die einem ständigen Wandel unterliegenden Gegebenheiten des Feuerwehrwesens. Insbesondere der demographische Wandel zwingt uns zur Suche nach Mitteln, um die Bereitschaft zur Ausübung eines Ehrenamtes in den Feuerwehren zu erhalten und zu stärken.

Dazu haben wir uns nach ausgiebigen und sehr konstruktiven Beratungen mit dem Landesfeuerwehrverband und den kommunalen Landesverbänden entschieden, insbesondere die Möglichkeiten

(Ines Strehlau)

der Nachwuchsgewinnung zu erweitern. Um dem schleichenden Mitgliederschwund bei den freiwilligen Feuerwehren entgegenzuwirken, wollen wir ihnen die Möglichkeit schaffen, potentiellen Nachwuchs schon früher als bisher - das heißt in jüngeren Jahren auf sich aufmerksam zu machen und an sich zu binden. Künftig soll es deshalb möglich sein, bereits ab Vollendung des 6. Lebensjahres einer Abteilung der freiwilligen Feuerwehr anzugehören. Der Gedanke dahinter ist klar: Wer in der Kinderabteilung ist, strebt in die Jugendabteilung und fiebert dort dem Tag entgegen, an dem er endlich zu den ganz Großen gehört.

Diese frühe Gelegenheit zur Integration soll ebenso wie die gleichfalls neue Möglichkeit zur Einrichtung einer Verwaltungsabteilung für nicht feuerwehrdiensttaugliche Mitglieder die Attraktivität der Feuerwehren stärken und den Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst erleichtern. Gemäß dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung soll die Entscheidung darüber, ob solche zusätzlicher Abteilungen eingerichtet werden, von den Verantwortlichen vor Ort getroffen werden.

Das Brandschutzgesetz sieht nur die Einrichtung einer Einsatzabteilung verpflichtend vor. Jede darüber hinausgehende Organisationserweiterung muss jede Gemeinde selbst treffen.

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Übertragung von freiwilligen Aufgaben. Auch hier entscheidet die Gemeinde selbst darüber, ob sie ihre Feuerwehr über die im Brandschutzgesetz vorgeschriebene pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe - das umfasst die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und die technischen Hilfeleistung - hinaus noch weiter ertüchtigen will.

Die Feuerwehren in unserem Lande sind als sicherer Pfeiler im System der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unverzichtbar und gerade mit Blick auf die freiwilligen Feuerwehren im doppelten Sinne unbezahlbar. Schon deshalb ist es unsere Pflicht, die Rahmenbedingungen für die überwiegend eh

renamtlich Tätigen ständig zu optimieren. Das vorliegende Regelwerk ist dazu ein guter Beitrag.

Weitere Beispiele sind dabei die Vereinheitlichung der Altersgrenzen von Einsatzkräften und Führungspositionen, die Anpassung der Wählbarkeitsvoraussetzungen für Wehrführungen und Stellvertretungen und die Aufhebung der Grenze für die Zahl der Stellvertretungen für Wehrführungen.

Auch die Anhebung der Altersgrenze für die Teilnahme am Einsatzdienst auf 18 Jahre ist eine positive Entwicklung, auch wenn dies nicht von allen Betroffenen mit Begeisterung begrüßt wird. Sie ist sowohl zum Schutz der Jugendlichen als auch im Interesse der für den Einsatz verantwortlichen Wehrführungen dringend erforderlich. Denn leider hat es bereits Fälle gegeben, bei denen Jugendliche im Einsatz gefährdet wurden. Besonders schwer wiegt vor allem die Gefährdung der Jugendlichen durch die psychische Belastung aufgrund traumatischer Ereignisse bei Schwerstverletzten oder in Todesfällen. Der Gesetzentwurf trifft angemessene Regelungen sowohl zum Schutz der Jugendlichen und befreit darüber hinaus die ehrenamtlich tätigen Wehrführungen von Haftungsrisiken.

Beibehalten wurde die Vollendung des 16. Lebensjahres als Altersgrenze für den Eintritt in die Einsatzabteilung. Nur so kann Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglichst schnell die Teilnahme am Einsatzdienst ermöglicht werden. Die notwendige Ausbildung für den „Echteinsatz“ kann also schon vorher erfolgen. Ich halte diese Lösung für einen guten Kompromiss.