lig möglich, Widerspruch gegen die geplante Unterschutzstellung einzulegen. Wer aber jetzt nicht der Auffassung ist, dass sein Haus ein Kulturdenkmal ist, der kann sich im Zweifel nur noch entscheiden, eine Klage gegen den Verwaltungsakt anzustrengen oder - leider - klein beizugeben. Die größere Rechtssicherheit, der Sie ständig das Wort reden, hat damit nur für die Denkmalschutzbehörden eine positive Seite. Die Eigentümer sind bei dieser Frage die Verlierer. Gerichtskosten von mindestens 5.000 € wird sich nicht jeder leisten oder leisten können.
An dieser Stelle zeigt sich der Obrigkeitsstaat von seiner schlimmsten Seite. Das ist es, was den Eigentümern mit diesem Gesetz bevorsteht. Ich möchte nur kurz anschneiden, dass für die FDPFraktion die besondere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange wichtig war. Es ist niemandem geholfen, wenn sich ein Eigentümer eine notwendige Modernisierung seines Hauses unter denkmalgerechten Aspekten finanziell nicht leisten kann und die Sanierung damit unterbleibt.
Abschließend möchte ich festhalten: Wir sind der Auffassung, dass das jetzt noch geltende Gesetz den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen besser bewältigt als Ihre Novelle. - Vielen Dank.
Das mache ich gern, Kollege Arp. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir im Februar dieses Jahres auf Initiative der Kollegen der FDP-Fraktion über die geplante Novellierung des Denkmalschutzgesetzes sprachen, habe ich für meine Fraktion deutlich gemacht, dass wir hinter dieser Zielrichtung stehen. Das Denkmalschutzgesetz unseres Landes zu vereinfachen und Vorschriften zur Eintragung von Kulturdenk
Wir standen schon damals hinter dem Ziel, sich weg vom konstitutiven Verfahren hin zum deklaratorischen Verfahren, zum nachrichtlichen Eintragungsverfahren also, zu bewegen. Wir haben damals schon gesagt, dass wir uns davon einen Modernisierungsschub erhoffen, dass wir von allen der rund 16.000 Denkmalen, die unter dem alten Vorzeichen nicht erfasst waren und keinen Schutz erhielten, viele unter Schutz stellen werden und können.
PIRATEN, denen man gemeinhin nicht viel mehr als Internet und Laptops zutraut, haben schon damals diese Position eingenommen, weil wir Denkmäler sehr wertschätzen, weil die damit verbundene Kulturpolitik einen Schatz behüten soll, der, falls er einmal verloren ist, nicht wiederbeschafft werden kann. In dieser Frage sind wir und auch ich persönlich ganz nah an der Koalition, denn an dieser Stelle können die tatsächlichen kulturpolitischen Interessen mindestens gleichwertig neben die wirtschaftlichen Interessen derer gestellt werden, die Denkmalschutz als hübsches Beiwerk niedlich finden, ihm aber im Zweifel immer geringeren Wert beimessen.
Dieses nun zu verabschiedende Gesetz wischt die Attribute niedlich und nett vom Tisch. Denkmalschutz soll und wird in diesem Land wieder einen hohen politischen Stellenwert erhalten, das ist auch gut so.
Ich möchte neben den Inhalten, die wir wiederholt hier und auch im Ausschuss besprochen haben, auch ein Wort zum Verfahren verlieren. Als Opposition haben wir - das habe ich auch in meiner Funktion als bildungspolitischer Sprecher getan oft die sogenannten Dialoge dieser Landesregierung kritisiert. Da fühlte ich mich als Mitglied dieses Landtags übergangen und nicht ernst genommen. Ich habe mich darüber geärgert, dass diese außerparlamentarischen Experten nur um ihre Meinung gebeten wurden, dass diese dann aber nicht gehört wurde. Nun freue ich mich tatsächlich aufrichtig darüber, dass ich mich heute einmal anders äußern kann.
Vor allem die Anzuhörenden haben im Rahmen der mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss immer wieder das gute Miteinander, den konstruktiven Austausch mit der Kulturministerin gelobt. Diese hat den ersten Entwurf des Gesetzes entsprechend vieler Hinweise geändert, hat um Kompromisse gerungen und vor allem die allermeiste Anerkennung erfahren. Vor einem Jahr habe ich Ministerin Spoorendonk für die Zielrichtung dieses neuen Gesetzes gedankt. Heute wiederhole ich das gern, füge aber ausdrücklich hinzu, dass es in diesem Fall gelungen ist, einen echten Dialog zu initiieren, der auch von den meisten so wahrgenommen wurde.
Schleswig-Holsteins oberste Denkmalschützer werden dank der neuen Gesetzesgrundlage nun in die Lage versetzt werden, die Vollzugsdefizite in der Erfassung schützenswerter Denkmäler abzubauen.
Wenn wir ehrlich sind, ist die dafür eingesetzte Manpower gar nicht ausreichend. Zusammen mit Herrn Dr. Paarmann, dem ich an dieser Stelle meinen großen Dank für seine Arbeit aussprechen möchte, die er mit seinem Team im Landesdenkmalamt leistet,
hat die Kulturministerin an dieser Stelle die finanziellen Möglichkeiten des Landes nicht außer Acht gelassen. Wer von einem Sparmodell spricht, interpretiert den Kern des Gesetzes meiner Auffassung nach sinnentstellend verkürzt. Ja, es wird schneller gehen. Ja, es wird Bürokratieabbau betrieben. Gleichzeitig wird das Verfahren transparenter, die Kriterien werden nachvollziehbarer, und die Rechtssicherheit wird größer. Das alles dient dem Denkmalschutz.
Gleichzeitig kann ich die Eigentümer verstehen, die größere Belastungen fürchten. Es ist meistens so, dass, wenn ein geübtes Verfahren novelliert wird, die Menschen zunächst einmal Sorgen haben, dass sich irgendetwas für sie verschlechtert. Aber statt auf den Gesetzestext zu verweisen und die Zeugen der Regierung in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen, dass niemand über Gebühr belastet werden kann, heizt die FDP immer wieder die Angst der Menschen an. Das ist mir tatsächlich ein Dorn im Auge. Das finde ich nicht redlich.
Wenn wir einen Blick auf den vorgelegten Änderungsantrag werfen, dürfen wir feststellen, dass die Koalition noch einmal ordentlich nachgelegt hat. Da kann ich gut zustimmen.
Die CDU war in ihrem Ursprung deutlich bescheidener in ihren Anträgen, was ich als Zeichen dafür werte, dass sie im Großen und Ganzen mitgehen kann. Mit dem gemeinsamen Antrag haben Sie sich wieder von dem Gesetz distanziert, obwohl schon Ministerpräsident Carstensen das wollte, was heute umgesetzt wird.
Die FDP macht den Lauten und reicht selbst nur maue Anträge ein, was zum Getöse gegen dieses Gesetz überhaupt nicht passt.
Ich mache es kurz. - Liebe Kollegen, in der Weihnachtszeit fällt es immer einfacher zu loben, als zu kritisieren. Weil ich heute so sanfter Stimmung bin, bedanke ich mich noch einmal bei der Ministerin für dieses tolle Gesetz und: Frohe Weihnachten!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz bekommt Schleswig-Holstein endlich ein modernes und vor allem tragbares Denkmalschutzgesetz. Dies ist vor allem von Bedeutung, da das bisherige Gesetz doch erhebliche Unsicherheiten in sich trug. Bei diesen Unsicherheiten, die etwa auch den Umgebungsschutz und die sogenannten Sichtachsen betrafen, ist nun nachgebessert worden, und diese sind somit aus dem Weg geräumt. Dieses Gesetz trägt also zu wesentlich mehr Rechtssicherheit bei, was eigentlich die Kernaufgabe eines jeden Gesetzes sein sollte.
Doch es geht natürlich auch um Inhalte, es geht um die Denkmale und die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein hat eine reiche
Geschichte und ein vielfältiges kulturelles Erbe. Dies gilt es zu schützen und mit Leben zu füllen. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber eine klare Verantwortung. Für die Lebendigkeit des Gesetzes ist es wichtig, dass Entwicklungen ermöglicht werden. So werden wirtschaftliche Belange und die Energiewende bevorzugt als Kriterien berücksichtigt.
Das neue Gesetz bietet für alle nachvollziehbar die Möglichkeit, dieses Erbe zu schützen und eben auch wirtschaftlich zu erhalten. Dieses Gesetz hat wahrhaftig einen langen Weg hinter sich gebracht und viele Anregungen und Wünsche von den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen im Land aufgenommen.
Es ist kein Geheimnis, dass der Denkmalschutz in der Vergangenheit nicht den besten Ruf genossen hat. Ich vermag nicht zu sagen, dass man in diesem Fall eine 180-Grad-Wendung erreicht hat, jedoch haben die vielen Regionalkonferenzen dazu beitragen können, einen großen Teil der Skepsis aus dem Weg zu räumen.
Darüber hinaus sollte niemand befürchten, mit der Aufgabenstellung des Denkmalschutzes alleingelassen zu werden. Ganz im Gegenteil, die Eigentümer werden weitgehend unbürokratische Hilfestellungen vom Landesamt für Denkmalpflege erfahren. Die Ausübung der Hilfestellung war in der Vergangenheit so, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Von daher ist es auch richtig, dass man im Zuge der Novellierung die Zuständigkeiten noch einmal überprüft hat, um diese dann für die Beteiligten noch verständlicher darstellen zu können. So kann in puncto Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde ein neues Kapitel aufgeschlagen werden.
Insbesondere begrüße ich in Bezug auf das vorliegende Gesetz die Stärkung der Ehrenamtlichkeit und der Barrierefreiheit.
Dankenswerterweise gibt es unzählige Menschen in Schleswig-Holstein, die sich in der Pflege von historischen Gebäuden engagieren. Natürlich müssen auch die Belange der Menschen mit Einschränkung, die auf eine rein praktische Barrierefreiheit angewiesen sind, berücksichtigt werden. Dies findet sich so auch im Gesetz wieder und ist somit ein weiterer Schritt in Richtung Lebendigkeit der Denkmäler in unserem Land. Lebendigkeit und Lebenswille sind etwas Positives.
Ein denkmalgeschütztes Gebäude zu besitzen und zu erhalten, sollte natürlich auch als etwas Positives angesehen werden.
Mehr noch, ein denkmalgeschütztes Haus ist eine Brücke zwischen Vergangenem und Jetzigem. Ein solcher Besitz sollte nicht etwas sein, das man versteckt, sondern auf das man als Besitzer stolz sein kann und das man eben auch zeigen will. Schließlich ist es ein Wert an sich, einen Beitrag dazu leisten zu können, Kultur und Denkmal zu erhalten.
Schleswig-Holstein ist nicht nur der echte Norden, sondern eben auch das Land der Herrenhäuser, Hafenspeicher und Haubarge. Das soll gern auch so bleiben. Von daher ist es folgerichtig, dass dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht wurde, damit das lebendige und vielfältige kulturelle Erbe in Schleswig-Holstein auch weiterhin eine Existenz in unserer Gesellschaft hat.