Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2494 (neu)
Herr Präsident! Am 8. Dezember berichtete dpa über zwei Polizisten, die von einem Betrunkenen auf Fehmarn durch Schläge und Tritte im Einsatz verletzt wurden. Gott sei Dank waren die Verletzungen mit Schürfwunden und Prellungen hier vergleichsweise harmlos. Aber es gibt auch Fälle, in denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, und hier vornehmlich Polizisten, schwerste, teils lebensgefährliche Verletzungen erleiden.
Es gibt im öffentlichen Dienst Berufe, die mit dem erhöhten Risiko verbunden sind, Opfer von Gewalt zu werden. Für die Polizei wissen wir sehr genau, dass Angriffe auf Polizisten zunehmen. Ich wiederhole gerne und ausdrücklich den Appell von Bundesinnenminister de Maizière, dass alle Vertreter des Staates Respekt verdient haben. Auch zu dieser Debatte wollen wir einen Beitrag leisten.
Natürlich haben Angehörige des öffentlichen Dienstes, die im Dienst durch einen rechtswidrigen Angriff verletzt werden, einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Angreifer. Dies wird im Regelfall auch von den Gerichten relativ problemlos zugesprochen. Aber was, wenn der Schädiger nicht zahlen kann?
Bislang ist es das Problem der Betroffenen, wenn sie auf ihren Schmerzensgeldansprüchen sitzen bleiben, weil dem Täter das Geld fehlt und somit eine Vollstreckung der Forderung nicht möglich ist.
Jemandem, der in Ausübung seines Dienstes für die Bürgerinnen und Bürger durch Gewalt verletzt wird, wird bisher an dieser Stelle allein gelassen.
Herr Präsident, ich freue mich sehr, dass die regierungstragenden Fraktionen den Vorschlag der CDU aufgegriffen haben, hier eine Vorleistung bei Schmerzensgeldansprüchen einzuführen. Und ich bin sehr froh, dass es uns schnell gelungen ist, uns auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu einigen.
2014 in den Kieler Nachrichten noch ausdrücklich abgestritten hatte: Einen dringenden Bedarf für eine solche Regelung.
Angesichts der Zahlen aus dem Bereich der Polizei ist es - das muss ich an dieser Stelle sagen - unverständlich, dass Ihr Haus, Herr Minister Studt, den Vorschlag gleich abgelehnt hat mit dem Argument, solche Fälle kämen so gut wie gar nicht vor.
Die Wirklichkeit spricht hier eine andere Sprache: Rund 40.000 € an Schmerzensgeld sind aus dem Jahr 2012 allein bei Polizisten nicht eintreibbar. 354 Polizeibeamte wurden im Jahr 2013 im Einsatz von Gewalttätern verletzt. Über 360 Krankentage wurden durch solche Verletzungen verursacht.
Aktuell keine Zahlen liegen für die Dienstbereiche außerhalb der Polizei vor. Aber auch hier wird es solche Fälle geben.
Deshalb, Herr Innenminister, wäre es ratsam, dass Sie bei Ideen aus der Opposition nicht gleich auf Abwehr schalten.
Herr Präsident, der vorliegende Gesetzentwurf hilft den Betroffenen. Wer einen rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldanspruch hat und diesen nicht vollstrecken kann, der erhält das Schmerzensgeld durch den Dienstherrn. Im Gegenzug geht der Anspruch gegen den Schädiger auf den Dienstherrn über. Der Dienstherr nimmt also in Zukunft diese Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter effektiv wahr. Besonders wichtig für die Betroffenen ist, dass der Dienstherr bereits ab einem Betrag von 250 € einspringt und nicht erst ab 500 €. Denn nicht wenige Schmerzensgeldansprüche bewegen sich zwischen diesen Beträgen. Wichtig war uns als CDU, dass die Regelung für den gesamten öffentlichen Dienst gilt, für Polizisten ebenso wie für Mitarbeiter im Justizvollzug, für Beamte ebenso, wie für Angestellte. Ich glaube daher, dass wir hier einen guten Gesetzentwurf geschaffen haben. Ich hoffe, dass wir ihn im Sinne der Betroffenen zügig im Innen- und Rechtsausschuss beraten werden.
Herr Präsident! Jeder Vorfall zum Nachteil einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, der im Dienste für das Land Schleswig-Holstein verletzt wird, ist ein Vorfall zu viel. Schlimm genug, dass Gewalt gegen Polizeibeamte zum Alltag des Polizeidienstes gehört, schlimm genug, dass auch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Büros unserer Behörden Opfer von Übergriffen ihres Gegenübers werden - so sind wir gehalten, alles zu tun, um die Folgen von im Dienst erlittenen Verletzungen und Schäden weitest möglich abzumildern.
Das tut das Land einerseits durch die Übernahme der Verfahrenskosten und durch kurze gerichtliche Verfahrensdauern. Die Verfahrensdauer bei den Straftaten des Widerstands gegen Polizeibeamte liegt deutlich unter dem Durchschnitt und dauert in Schleswig-Holstein in der Regel nicht länger als drei Monate. Mit 45 % Anklagequote liegen diese Verfahren ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt der allgemeinen Anklagequote. Das zeigt, dass Gewalt gegen Polizei- und Vollstreckungsbeamte in Schleswig-Holstein konsequent geahndet wird.
Zu diesen bereits bestehenden Unterstützungen wird nun auch die Erfüllung von bestehenden Schmerzensgeldansprüchen hinzukommen.
Wir wollen und werden die Landesbediensteten, die einen Schmerzensgeldanspruch haben, bei Ausbleiben der Zahlung durch den Schädiger nicht alleinlassen. In Zukunft wird jede Polizeibeamtin oder jeder Vollstreckungsbeamte oder jede Mitarbeiterin, die Opfer einer im Dienst erlittenen Gewalttat wurden, ihren nicht eintreibbaren Schmerzensgeldanspruch auf ihrer Dienststelle beim Dienstherren beantragen können. Das kostet das Land ein bisschen bürokratischen Aufwand, bringt den Menschen unserer Landesverwaltung aber verlässliche Hilfe über die ohnehin bestehende Übernahme der Verfahrenskosten hinaus.
Ich danke der CDU für die Bereitschaft, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ich hoffe auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren, um die betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht länger auf diese Hilfe warten zu lassen.
Ich möchte aber ganz klar sagen: Gewalt, auch gegen Vollzugsbeamte, darf nicht zu einem Mittel der Auseinandersetzung werden; das Gewaltmonopol ist und bleibt beim Staat!
Herr Präsident! Recht haben und recht bekommen, sind bekanntlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Einen Vollstreckungstitel zu erstreiten, ist oft das kleinere Problem. Eine viel größere Herausforderung in der Praxis ist es, den Titel im Wege der Zwangsvollstreckung in klingende Münze umzuwandeln. Viele Schuldnerinnen und Schuldner sind schlicht mittellos. Sie haben kein pfändbares Gut
oder Einkommen und haben die eidesstattliche Versicherung längst abgegeben, den ehemaligen Offenbarungseid. In diesen Fällen schaut die Gläubigerin oder der Gläubiger auf Dauer in die Röhre. Sie können sich den Titel einrahmen lassen und an die Wand hängen, mehr nicht.
Das ist äußerst unbefriedigend für alle Menschen, die sich ein Urteil erstritten haben und trotzdem leer ausgehen. Man kann sich natürlich fragen: Warum wollen wir jetzt mit der vorliegenden Gesetzesänderung dieses Vollstreckungsrisiko nur für Beamtinnen und Beamte auf Risiko des Portemonnaies der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abmildern?
Dafür gibt es zwei gewichtige Gründe: Die Beamtinnen und Beamten, die im Verhältnis zu anderen Gläubigern bessergestellt werden sollen, haben als Vollzugskräfte des Staates ein deutlich erhöhtes Risiko, im Dienst körperlichen Angriffen und Verletzungen ausgesetzt zu sein. Polizistinnen und Polizisten, Strafvollzugskräfte, Zollbeamtinnen und Zollbeamte, sie alle halten für uns häufig und im Wortsinne „die Knochen hin“.
Der zweite Grund für eine Sonderregelung für die Gruppe der Vollzugskräfte ist, dass die Beamtinnen und Beamten es bei verletzungsträchtigen Auseinandersetzungen offenbar häufig mit Menschen zu tun haben, die verarmt sind. Das erhöht deutlich das Risiko, Schmerzensgeldforderungen bei dieser Personengruppe nicht vollstrecken zu können.
Es ist daher billig und gerecht, die Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten des Staates durch die jetzt auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung für den Bereich unerfüllbarer Schmerzensgeldforderungen zu entlasten. Denn für den Bereich von Sachschäden haben wir in § 83 LBG schon eine ähnliche Regelung.
Es steht auch nicht zu befürchten, dass der öffentlichen Hand ein übermäßiges finanzielles Risiko aufgebürdet wird. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter der Polizei sprechen davon, dass in den letzten Jahren im Bereich der schleswig-holsteinischen Polizei unbezahlte Schmerzensgeldforderungen in Höhe von ungefähr 40.000 € aufgelaufen sind. Dieser relativ geringfügige Gesamtbetrag erklärt sich vor allem dadurch, dass nach deutscher Rechtsprechung, anders als zum Beispiel in den USA, geradezu lächerlich geringe Schmerzensgeldbeträge für vorsätzliche und fahrlässige Verletzungen ausgeurteilt werden.
Das können durchaus umfangreiche Prellungen mit blauen Flecken und ein leichtes HWS-Syndrom sein. Für Blutergüsse und blutende Verletzungen an den Beinen, die verbunden werden mussten, gab es nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln aus dem Jahr 2005 nur 250 €. Die Beleidigung eines Polizeibeamten als „Scheißbulle“ ergab vor dem Amtsgericht Böblingen 2006 immerhin ein Schmerzensgeld von 300 €. Um in den Bereich von circa 1.500 € zu kommen, muss es schon eine Nasenbeinfraktur durch einen Schlag ins Gesicht sein. Für eine Schussverletzung aus nächster Nähe in den Oberkörper mit schweren Verletzungsfolgen sprach der Bundesgerichtshof 2013 ein Schmerzensgeld von 10.000 € zu.
Sie sehen also, dass von einer Genugtuungsfunktion, die mit dem Schmerzensgeld erzielt werden soll, in den meisten Fällen nicht wirklich die Rede sein kann. Umso ärgerlicher ist es für die betroffenen Beamtinnen und Beamten, wenn selbst diese geringen Beträge mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht vollstreckt werden können. Im Falle der - Gott sei Dank wenigen - schwerverletzten Beamtinnen und Beamten ist es erst recht nicht zumutbar, dass sie neben den Verletzungsfolgen offene Schmerzensgeldforderungen ertragen müssen.
Wir sind der Überzeugung, dass der Staat aus dem Gesichtspunkt der Fürsorge eine Verpflichtung hat, seine Beamtinnen und Beamten vor dieser Frustration zu bewahren. Der vorliegende Änderungsvorschlag am Landesbeamtengesetz bildet eine gute Grundlage für die Lösung des Problems. Er ermöglicht auch eine Erweiterung auf nicht im Beamtenstatus stehende Vollzugskräfte.
Mit dem heute im Rahmen der Haushaltsanträge eingebrachten Entschädigungsfonds wird die gesetzliche Abhilfe auch haushälterisch hinterlegt, sodass wir gemeinsam eine tragfähige Lösung für alle in Betracht kommenden Risikofälle ermöglichen. In der Ausschussberatung werden wir noch Detailfragen zu klären haben, der eingeschlagene Weg ist aber ohne Zweifel richtig.
Herr Präsident! Die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte nimmt zu. Die Täter gehen dabei sowohl gegen einzelne Polizisten vor, als auch gegen Einsatztrupps, zum Beispiel im Zuge eine Fußballspiels: geworfene Flaschen und Steine, Tritte und Schläge. Diese Gewaltexzesse sind regelmäßig in den Schlagzeilen. Die Gewerkschaft der Polizei berichtet, dass Polizisten dagegen vor allem bei
nichtöffentlichen Einsätzen, wenn sie beispielsweise wegen häuslicher Gewalt gerufen werden, Opfer von Körperverletzung werden. Bei diesen Routineeinsätzen droht Gewalt gegen Polizisten immer mehr zur Routine zu werden.
Wir sollten uns nicht an diese Art der Gewalt gewöhnen. Bei Gewalt gegen Polizisten gibt es keine Toleranz, kein Abwiegeln und Verharmlosen. Die meisten Täter wissen ja schließlich, mit wem sie es zu tun haben: nämlich mit uniformierten und dementsprechend gut erkennbaren Polizisten, die verfassungsrechtlich die Staatsgewalt ausüben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sprach in diesem Zusammenhang vor einigen Jahren davon, dass jeder dieser Angriffe ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung und das Gewaltmonopol des Staates sei.
Genau aus diesem Grund meldet sich der Landtag mit diesem Gesetzentwurf zu Wort. Der ist als eindeutige Kampfansage gegen die Täter zu verstehen und ist eine unbürokratische Unterstützung der Opfer. Die antragstellenden Fraktionen stellen sich schützend vor die Opfer. Wer dem Staat sein Gewaltmonopol im wahrsten Sinne des Wortes aus der Hand schlagen will, muss mit Konsequenzen rechnen: neben einer strafrechtlichen Verurteilung eben auch mit Schmerzensgeldzahlungen. Deren Durchsetzung nimmt der Staat stellvertretend in die Hand, wenn der Täter anfangs nicht dafür geradestehen kann.
Die Täter sind weit überwiegend junge Männer, die jünger als 30 Jahre sind. In den vielen Fällen von Gewalt gegen Polizisten spielt Alkohol eine große Rolle. Die Hemmschwelle der Täter ist herabgesetzt. Das ist aber bei Weitem nicht der einzige Grund für Gewalt gegen Polizisten. Vielfach ist die Hemmschwelle der Gewalt in der Bevölkerung ohnehin schon gesunken und Gegenüber Polizisten im Besonderen. Hier müssen wir die Polizisten schützen, und zwar von den Tätern als auch vor den Folgen ihrer Taten. Wir sprechen hier aber nicht von Pöbeleien oder kleinen Ausrutscher. Mit so einem Kaliber kommen die besonnenen Polizistinnen und Polizisten nämlich sehr gut zurecht.
Es geht darum, Gewalttaten gegenüber Polizistinnen und Polizisten nicht nur verbal zu bannen und ein Zeichen zu setzen, sondern um eine handfeste Unterstützung der Polizistinnen und Polizisten. Man mag die steigende Gewaltbereitschaft beklagen, aber wir müssen einen Schritt weiter gehen. Es ist notwendig, dass sich Regierung und Parlament vor die Polizisten stellen. Ein gebrochener Arm oder eine Schnittwunde sind keine Lappalien.
Der Gesetzentwurf ist keine wohlfeile Gefälligkeitsadresse an die Polizei-Lobby. Das ist nicht der Fall. Viele Polizisten und Polizistinnen erwarten von uns Unterstützung nach einem Gewaltvorfall, wenn sie selber ihre Ansprüche „mangels Masse“ nicht durchsetzen können. Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes den Kopf für uns alle hingehalten. Sie wollen dann nicht ewig und drei Tage auf Schmerzensgeld warten, sondern in unmittelbaren
Zusammenhang mit der Tat auch das Schmerzensgeld bekommen. Das ist auch ihr gutes Recht - und genau dabei werden sie mit Inkrafttreten des Gesetzes unterstützt.
CDU Hans-Jörn Arp Ja Dr. Axel Bernstein Ja Johannes Callsen Ja Astrid Damerow Ja Volker Dornquast Ja Heike Franzen Ja Hauke Göttsch Ja Daniel Günther Ja Hartmut Hamerich Ja Karsten Jasper Ja Klaus Jensen Ja Tobias Koch Ja Peter Lehnert Ja Jens-Christian Magnussen Ja Hans Hinrich Neve Ja Petra Nicolaisen Ja Barbara Ostmeier Ja Katja Rathje-Hoffmann Ja Heiner Rickers Ja Klaus Schlie Ja Peter Sönnichsen Abwesend Rainer Wiegard Ja
SPD Torsten Albig Nein Wolfgang Baasch Nein Dr. Kai Dolgner Nein Peter Eichstädt Nein Kirsten Eickhoff-Weber Nein Martin Habersaat Nein Bernd Heinemann Nein Birgit Herdejürgen Nein Thomas Hölck Nein Simone Lange Nein Serpil Midyatli Nein Birte Pauls Nein Tobias von Pein Nein Regina Poersch Nein Beate Raudies Nein Sandra Redmann Nein Thomas Rother Nein Olaf Schulze Nein Dr. Ralf Stegner Nein Kai Vogel Nein
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rasmus Andresen Nein Dr. Marret Bohn Nein Anke Erdmann Nein Marlies Fritzen Nein Eka von Kalben Nein Detlef Matthiessen Nein Burkhard Peters Nein Ines Strehlau Nein Dr. Andreas Tietze Nein Bernd Voß Nein
FDP Dr. Heiner Garg Ja Anita Klahn Ja Dr. Ekkehard Klug Ja Wolfgang Kubicki Ja Oliver Kumbartzky Ja Christopher Vogt Ja
PIRATEN Angelika Beer Ja Dr. Patrick Breyer Ja Wolfgang Dudda Ja Uli König Ja Sven Krumbeck Ja Torge Schmidt Ja