Protocol of the Session on December 11, 2014

Wir kommen zur Abstimmung über die Feststellung eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2015.

Die CDU-Fraktion hat Einzelabstimmung über § 8 Absatz 12 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung beantragt. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen. Damit ist diese Bestimmung angenommen.

Dann kommen wir zur Einzelabstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP aus der Drucksache 18/2554, Seite 2 - Gewährung von Darlehen zur Krankenhausfinanzierung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Nur die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW. Wer enthält sich? Die Fraktionen von CDU und PIRATEN. - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN aus der Drucksache 18/2555, Buchstabe a). Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Mitglieder der Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW. Wer enthält sich? - Die Fraktionen von CDU und FDP. - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Nach den Abstimmungen über die Einzelpläne und die Anträge zum Haushaltsgesetz kommen wir nun zur Feststellung des Haushaltsplanes und zur Schlussabstimmung.

Ich stelle für das Haushaltsjahr 2015 fest: Das Haushaltsvolumen in § 1 beträgt 14.111.085.000 €. Die Verpflichtungsermächtigungen in § 1 betragen 1.038.036.000 €. Die Kreditermächtigungen in § 2 beträgt 4.010.254.700 €.

(Präsident Klaus Schlie)

Bevor wir zur Schlussabstimmung über den Gesamthaushalt kommen, frage ich: Wer dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2015 in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der soeben beschlossenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW. Gegenprobe! - Die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. - Das Haushaltsgesetz 2015 ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung insgesamt. Wer dem Haushaltsgesetz 2015, dem Gesamtplan und den Einzelplänen in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der beschlossenen Änderung zum Haushaltsplan zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. - Damit ist der Haushalt 2015 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN angenommen.

(Langanhaltender lebhafter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG)

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2494 (neu) - 2. Fassung

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Ohne Aussprache!)

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu überweisen.

- Frau Abgeordnete Dr. Bohn, zur Geschäftsordnung.

Sehr geehrter Herr Präsident, entschuldigen Sie bitte! Uns war mitgeteilt worden, dass wir die Reden zu Protokoll geben können.

Dann habe ich die Anregung des Abgeordneten Arp so verstanden, dass alle Reden zu Protokoll gegeben werden.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Machen wir so!)

- Gut. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/2494 (neu - 2. Fassung) dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Ich nehme an, dass das einstimmig so beschlossen werden soll. - Das ist der Fall.

(Heiterkeit)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2499

Der Abgeordnete Arp hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet.

Herr Präsident! Es gibt einen Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer: ohne Aussprache Überweisung in den Ausschuss, bitte.

Das Wort zur Begründung wird also nicht gewünscht.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/2499 dem Sozialausschuss zu überweisen. - Ich gehe davon aus, dass das einstimmig so beschlossen werden soll. - Das ist so. Damit haben wir den Gesetzentwurf an den Sozialausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2329

Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen

(Präsident Klaus Schlie)

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2560

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion hat die Abgeordnete Simone Lange.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es schon spät ist, so ist das, glaube ich, doch ein Thema, das uns allen sicherlich am Herzen liegt. - Im 19. Jahrhundert gab es trotz Verfolgung und Bestrafung eine lebendige Homosexuellenszene. In Großstädten gab es eine florierende Bar- und Clubszene, die Treffpunkte vieler Homosexueller waren. Berlin zum Beispiel war zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine der wichtigsten Metropolen, in der Homosexuelle relativ frei und gefahrlos leben konnten. Der Jurist Karl Heinrich Ulrichs forderte bereits 1867 öffentlich auf einem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Das löste damals Tumulte aus. Seine zweite Forderung, nämlich die nach einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ging in seiner Rede sogar unter.

Die Anfang des 20. Jahrhunderts aufkeimende Emanzipationsbewegung der Homosexuellen wurde durch die Nationalsozialisten Anfang der 30er-Jahre jäh gestoppt. Der aus der Kaiserzeit stammende Strafrechtsparagraf, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, wurde unter den Nazis erheblich verschärft. Die Höchststrafe wurde von sechs Monaten auf fünf Jahre heraufgesetzt, und der Tatbestand um die Tathandlung „unzüchtiges Verhalten“ ausgedehnt. Es genügte demnach, sich Blicke zuzuwerfen oder sich an den Händen zu halten. In erschwerten Fällen drohte sogar eine zehnjährige Zuchthausstrafe. Homosexuelle wurden während der NS-Zeit nicht nur verfolgt, sie wurden gefoltert, in Konzentrationslager verbracht und ermordet.

Der § 175 des Strafgesetzbuchs galt in der Fassung der NS-Zeit noch lange in der Bundesrepublik Deutschland weiter. Er wurde, wenn auch verändert, erst 1994 tatsächlich und komplett abgeschafft. Das Fortbestehen dieser NS-Gesetzgebung in der Zeit der Bundesrepublik Deutschland stellte für die ohnehin gesellschaftlich ausgegrenzten Homosexuellen eine darüber hinaus bestehende Härte dar. Bis zum Ende der 60er-Jahre wurden in der Bundesrepublik mehr als 50.000 Männer wegen ihrer Homosexualität verurteilt. In der DDR, wo der Paragraf 1968 abgeschafft wurde, waren es eben

falls Unzählige, die für das Ausleben ihrer sexuellen Identität verurteilt wurden.

Heute wissen wir, die Verfolgung Homosexueller war und ist eine Menschenrechtsverletzung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft, ebenso die Feststellung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen.

2002 hat sich der Deutsche Bundestag offiziell bei den homosexuellen Opfern der Nazi-Zeit entschuldigt und mit einer Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes symbolisch alle Urteile aus der NS-Zeit aufgehoben. Die Rehabilitierung der nach Kriegsende Verurteilten blieb bis heute aus. Diese Rehabilitierung verfolgter und verurteilter Homosexueller ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit. Vielmehr ist sie eine gebotene Notwendigkeit bei der Verwirklichung von Menschenrechten;

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

denn die Verwirklichung der Menschenrechte darf nicht vom Datum abhängig sein. Menschenrechte gelten jetzt, in der Zukunft und in der Vergangenheit. Auch hier gilt der Satz: Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es rechtsförmig daherkam. Den Homosexuellen wurde mit dem § 175 Strafgesetzbuch Unrecht getan. Dafür bitten wir hier heute erneut um Entschuldigung. Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für deren Rehabilitierung einzusetzen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN, FDP und SSW)

Danke, Frau Kollegin. - Das Wort für die CDUFraktion hat die Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann.

Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Januar 1872 durch das Reichsstrafgesetzbuch bis zum 11. Juni 1994 wurden sexuelle Handlungen unter Männern in Deutschland unter Strafe gestellt, mehr als 120 Jahre lang. Etwa 140.000 Männer wurden in dieser Zeit nach den verschiedenen Fassungen des § 175 Strafgesetzbuch verurteilt. Während der Naziherrschaft 1935 wurde dieser Paragraf sogar noch weiter verschärft

(Präsident Klaus Schlie)

und das Höchstmaß der Strafen von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis angehoben. In besonders schweren Fällen drohte auch Zuchthaus. Ende der 60er- und in den 70er-Jahren wurde dieser Paragraf in beiden Teilen Deutschlands mehrfach reformiert. Danach waren einvernehmliche homosexuelle Handlungen nicht mehr strafbar, abgesehen von einer Schutzaltersgrenze für sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren. Erst im Jahr 1994, fünf Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands, wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen.

Aus heutiger Sicht bedarf es keiner Diskussion, dass die Kriminalisierung homosexueller Menschen moralisch gesehen Unrecht war. Homosexuelle Männer wurden verfolgt und damit in ihrer Menschenwürde und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten, in ihrer Lebensqualität und in ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz empfindlich und erheblich beeinträchtigt.

Deshalb spreche ich gegenüber denjenigen, die von dieser staatlichen Verfolgung betroffen waren, auch unser Bedauern aus. Die Ehre der Menschen, die unter dieser staatlichen Verfolgung gelitten haben und davon betroffen waren, gilt es, wieder herzustellen.