Protocol of the Session on November 14, 2014

Wenn sich an dieser Situation etwas ändern soll, ist es das Einfachste, zuerst nach dem Staat zu rufen. Dies kann jedoch nicht die einzige Lösung sein. Die CDU sieht zunächst - nach dem Verursacherprinzip - die Halter in der Pflicht. Solange einige Menschen auch Katzen noch als Wegwerfartikel behandeln, muss sich zunächst in den Köpfen der Menschen etwas verändern. Wer eine Katze oder ein anderes Tier erwirbt, muss auch die Verantwortung übernehmen.

Dazu gehört für uns zweierlei. Zum einen müssen die Tiere zukünftig gechippt werden, um jederzeit den Halter feststellen zu können. Zum anderen muss eine Kastrationspflicht eingeführt werden, denn nur so kann das Problem in der Zukunft gelöst

werden. Dies sollte zunächst auf Grundlage des Freiwilligkeitsprinzips erfolgen. Eines sollte jedoch unmissverständlich klar sein: Wenn es nicht läuft, ist die Landesregierung gefordert, die Angelegenheit gesetzlich zu regeln.

Der von der Landesregierung und anderen Organisationen mit 150.000 € ausgestattete Fonds ist ein erster Schritt. Dieser wird unterstützt durch Tierärzte, die freiwillig in Aktionszeiträumen auf einen Teil Ihres Honorars verzichten. Mit den ergriffenen Maßnahmen sind erste Schritte getan. Über Nacht wird sich das Problem freilebender und wildernder Katzen aber nicht lösen. So werden wir noch einige Zeit auf die Mithilfe der Jägerschaft angewiesen sein.

Nach § 21 des Landesjagdgesetzes dürfen sie wildernde Tiere erlegen. Diese eigenverantwortliche Regelung hat sich bewährt. Kein Jäger tut dies gern, aber es kann dazu beitragen, die Situation weiter zu entschärfen, weil uns die Zeit davonzulaufen droht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute zum einen über einen Antrag, der bereits im November 2013 auf der Tagesordnung stand und zum anderen über einen neuen Antrag der PIRATEN. Die PIRATEN fordern, ein Abschussverbot für freilaufende, verwilderte oder herrenlose Katzen im Landesjagdgesetz zu verankern.

Eingangs möchte ich feststellen, dass das Problem einer vergrößerten Wildkatzenpopulation seit einigen Jahren bekannt ist und dass endlich etwas getan werden musste.

Für Menschen sind diese Überpopulationen nicht wirklich gefährlich, für heimische Kleintier- und Vogelarten werden sie aber immer mehr zu einer Bedrohung. Man geht derzeit von 75.000 wildlebenden Katzen aus. Diese haben einen Einfluss auf unser ökologisches System.

Auch aus Tierschutzgründen musste und muss etwas gegen dieses Problem unternommen werden. Die meisten wildlebenden Katzen leiden unter mangelnder Ernährung oder, weil sie von Hauskatzen abstammen, an vielen gesundheitlichen Beschwerden.

Die FDP-Fraktion begrüßt, dass das Land ein Projekt initiiert hat, das auf einem Modellvorhaben aus Nordfriesland aufbaut. Die Kastration von Katzen wird unter bestimmten Kriterien finanziell unterstützt. Und zwar geschieht dies in den Zeiträumen 15. Oktober bis 14. November 2014, vom 15. Februar bis 31. März 2015 und vom 1. bis zum 30. September 2015. Fangjäger sind aufgefordert, die gefangenen Katzen bei den zuständigen Behörden abzuliefern. Die Katzen können dann dem Projekt zugeführt werden.

An dieser Stelle will ich auch auf die Forderung der PIRATEN eingehen, was die Forderung eines Abschussverbotes betrifft. Fakt ist, dass nicht jeder Jäger Katzen schießen darf. Das dürfen nur Jagdschutzberechtigte, die extra ausgebildet wurden, sowie Revierpächter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Jäger gerne Katzen tötet, aber für den Artenschutz ist es unausweichlich. Zudem ist es so, dass aufgrund einer Änderung des Jagdgesetzes seit mehreren Jahren untersagt ist, gefangene Katzen zu töten.

Wir brauchen über die beschriebenen Maßnahmen hinaus eine breit angelegte Aufklärungskampagne. Es sollte aus unserer Sicht zudem verstärkt an die Tierärzte herangetreten werden, die die Besitzer von nicht kastrierten Katzen über die Probleme aufklären sollten.

Bei 75.000 Katzen bringen uns 5.000 Kastrationen im Jahr nicht wirklich weiter. Es muss aber etwas geschehen. Positiver Effekt neben dem Schutz der Vogelwelt wäre übrigens auch die Verringerung der finanziellen Belastung der Tierheime und der Kommunen.

Sicherstellungszuschlag für kleine Grundschulstandorte

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2322

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 18/2410

Herr Präsident! Seit dem letzten Jahr findet eine umfangreiche Diskussion über die Standorte von kleinen Grundschulen und deren Außenstellen statt. Eltern haben hier mehrfach vor dem Landeshaus demonstriert und sich zu einem landesweiten Netzwerk zusammengeschlossen. Sowohl die Ministerin

Wende als auch der Ministerpräsident sind damals freundlich lächelnd zu den Betroffenen gegangen und haben alles Mögliche versprochen. Ein Moratorium sollte es geben. Davon wollte allerdings der Staatssekretär anschließend nichts mehr wissen. Dann sollte die Schulgesetzänderung mit der Einführung einer Experimentierklausel alles retten.

Kostenneutrale Konzepte sollten die Schulen entwickeln, dann würde die Ministerin ihre Schulen schon erhalten. Wenn die Schulen diese dann vorlegten, wurden sie abgelehnt, so wie in Albersdorf, in Schafstedt oder in Petersdorf.

In der Bildungsausschusssitzung wurde wieder mal vom Staatsekretär erklärt, die Experimentierklausel gelte nicht für Außenstellen. Es werde verfahren wie auch in der Vergangenheit, und jeder Kreis mache das ein bisschen anders. Ein transparenteres Verfahren strebe das Ministerium auch nicht an.

Sie müssen sich nicht wundern, wenn sich die Schulen und die Eltern vor Ort langsam veralbert vorkommen. Die Krux an Ihrer Politik ist doch, dass die Grundschulen ohne eine entsprechende Lehrerversorgung durch das Land noch so viele Konzepte entwickeln können. Sie werden sie nicht genehmigen, weil Sie die Unterrichtsversorgung nicht sicherstellen wollen.

Inzwischen wissen wir: Kleine Grundschulen werden geschlossen, aber Minioberstufen dürfen aufgebaut werden.

Meine Damen und Herren, „kurze Beine, kurze Wege“, das war in diesem Land bisher immer das Prinzip und deswegen haben die Grundschulstandorte auch bisher immer einen besonderen Schutz genossen. Lange Schulwege gilt es, für die Kleinsten so weit wie möglich zu vermeiden. Darüber hinaus sind die Schulen für die Gemeinden mehr als nur eine Schule. Sie sind ein entscheidender Standortfaktor in der Infrastruktur einer Gemeinde. Wir sind uns im Klaren darüber, dass der Rückgang der Geburtenzahlen in erheblicher Weise Auswirkungen insbesondere auf die Grundschulen hat. Keiner von uns wird behaupten, dass wir alle Schulstandorte in Schleswig-Holstein erhalten werden können.

Aber wir sollten den Schulträgern und den Eltern ein Stück Planungssicherheit und Kontinuität geben, indem wir einige Rahmenbedingungen transparent für alle regeln. Dazu haben wir mit unserem Antrag, den wir in ähnlicher Form schon im letzten Jahr gestellt haben, auch finanziell vertretbare Vorschläge gemacht. Der Kollege Weber hat ja schon im Bildungsausschuss angekündigt, dass Sie das

(Oliver Kumbartzky)

ablehnen werden. Außenstellen sollen, wenn sie die empfohlene Mindestgröße nicht unterschreiten, nicht ohne die Zustimmung des örtlichen Schulträgers geschlossen werden können. Sollte ein langfristiges Unterschreiten der Mindestgröße absehbar sein, dann sollten den Außenstellen genauso wie den anderen Schulen eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt werden. Das wird in der Tat ein paar Lehrerstunden in Anspruch nehmen. Das dürfte sich allerdings in einem überschaubaren Rahmen halten. Das sollte uns aber die Planungssicherheit für andere Schulen wert sein.

Das hieße allerdings, dass die Landesregierung ihre Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen aufgibt und endlich erkennt, dass alle Schulen in diesem Land wichtig sind. Dies ist bislang leider nicht erkennbar. Die Opposition hat bereits im Sommer beantragt, den Grundschulen 35 Planstellen zur Verfügung zu stellen. Damit sollte es möglich sein, Außenstellen von Grundschulen auch die Möglichkeit zu geben, tatsächlich zu kreativen Lösungen zu kommen!

Sie müssen sich entscheiden: Entweder Sie schließen konsequent Außenstellen an Grundschulen dann sagen Sie das bitte auch -, oder Sie wollen Planungssicherheit schaffen, egal ob mit oder ohne Experimentierklausel. Ohne Unterricht wird es nicht gehen. Dafür braucht man Lehrkräfte und deswegen werden wir auch dem FDP-Antrag zustimmen.

Herr Präsident! Es gibt kaum ein Leitmotiv, das sich seit Jahren so sehr durch alle Politikfelder zieht wie das Stichwort vom demographischen Wandel. Ich muss hier nicht erneut herbeten, dass mit den stark zurückgehenden Geburtenzahlen und mit dem Anwachsen des Bevölkerungsteils, der sein aktives Berufsleben schon hinter sich hat, sowohl soziale Risiken als auch Chancen verbunden sind. Aber eines können wir uns nicht leisten: den demographischen Wandel einfach zu ignorieren.

Meine Fraktion hat kürzlich ein Positionspapier zur Entwicklung der ländlichen Räume vorgelegt, in dem wir uns dazu bekennen, nach Möglichkeit die Schule im Dorf zu lassen, wobei allerdings die Priorität nicht darin liegen kann, jede einzelne Dorfschule unter allen Umständen weiterbestehen zu lassen, sondern dass die Priorität bei der Qualität und der Quantität der Unterrichtsversorgung liegen muss.

Wir haben deshalb in das Schulgesetz, das wir Anfang dieses Jahres novelliert haben, eine Experimentierklausel hineingeschrieben. Damit werden zum System der Außenstellen Alternativen ermöglicht, zum Beispiel gemeinsame Geschäftsführungen mehrerer Schulen.

Wir wollen mehr Möglichkeiten zur Einrichtung von „Häusern der Bildung“ schaffen, in denen alle Kinder von U3 über die Kita bis zur 4. Klasse betreut, gefördert und unterrichtet werden; diese Häuser sollen gleichzeitig Räume für die kulturellen Angebote vor Ort wie Büchereien, Volkshochschulen und so weiter bereithalten.

Worum es aber ganz gewiss nicht gehen kann - deshalb haben wir im Ausschuss den Antrag der FDP abgelehnt -, ist, die knappen Ressourcen in den Erhalt jeder kleinen Grundschule und jeder Außenstelle zu investieren. Es ist nicht möglich, mit einem einheitlichen Rezept auf die Herausforderungen zu antworten, die sich in jeder Region und jedem lokalen Einzugsgebiet in unserem Land völlig unterschiedlich darstellen.

Es kann nicht Aufgabe des Landtags sein, eine pauschale Antwort darauf zu geben, wo die nächstgelegene Schule im Rahmen des vorhandenen Schülernahverkehrs ohne großen Aufwand zu erreichen ist und wo dies nicht der Fall ist. Im letzteren Fall muss die Antwort nicht zwingend die Aufrechterhaltung der örtlichen Schule sein, sondern die Schulträger und die Träger der Schülerbeförderung müssen und können dann Wege finden, die Schülerbeförderung den konkreten Bedürfnissen anzupassen.

Die Landesregierung geht mit der Mindestgrößenverordnung und der Richtgröße für Außenstellen von 44 Schülerinnen und Schülern außerordentlich verantwortungsvoll um. In keinem Fall wurde bei einem Unterschreiten der 44 die Schule einfach geschlossen. Es hat immer großzügige Übergangsfristen gegeben, die auch dazu genutzt werden konnten, einen Abwärtstrend bei den Schülerzahlen zu korrigieren.

Aber wenn der Anmeldetrend an einer Schule über Jahre hinweg nur nach unten weist, wäre es unverantwortlich und im Hinblick auf das von uns allen gemeinsam beschlossene Schuldenverbot ab 2020 völlig kontraproduktiv, wenn wir die Personalressourcen in der Fläche verzetteln würden, um kleinste Schulstandorte am Leben zu erhalten.

Meine Fraktion orientiert sich weiterhin an dem Antrag der Koalitionsfraktionen und der PIRATEN vom März 2013. Die Aufrechterhaltung des Bil

(Heike Franzen)

dungsangebots in der Fläche ist ein Ziel, das uns alle verpflichtet. Das gilt auch für die Schulträger. Wenn es tatsächlich so ist, wie Sie in der Begründung zu Ihrem Antrag schreiben, dass auf Fehmarn Schulwege von eineinhalb Stunden entstehen, ist dies eine klare Fehlentwicklung. Aber dafür ist nicht das Land zuständig, sondern der Schulträger.

Das Verstreuen von Geld in der Fläche ist jedenfalls der falscheste Weg. Wir bleiben deshalb dabei, den Antrag der FDP abzulehnen, und bitten um Zustimmung zur entsprechenden Empfehlung des Bildungsausschusses.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der FDP ist sehr schön nachzulesen, wie man sich einen extrem schlanken Fuß machen kann. Bei dem wichtigen Thema Schulstruktur im ländlichen Raum wird deutlich, wie schlicht Oppositionsanträge sein können: So sollen „Grundschulstandorte und ihre Außenstellen durch gesonderte Planstellenzuweisungen unterstützt werden, wenn sie in ihrer Existenz gefährdet sind“.

Erfreulich ist, dass die FDP damit ihre eigene Regierungspolitik korrigiert. Der ehemalige Bildungsminister der FDP, Dr. Klug, hatte noch die Ansicht vertreten, man könne 50 Stellen pro Jahr durch die Optimierung von Schul- und Klassengrößen einsparen. Im Klartext heißt das: Schulschließungen und größere Klassen.

Nun fordert die FDP einen Dorfschulzuschlag. Wie genau der ausgestaltet sein soll, das blieb auch während der Ausschussberatung das Geheimnis der FDP. Dabei wirft der schmale Antrag der FDP mehr Fragen als Antworten auf: Wie weit soll die Mindestgröße gesenkt werden? Wie viele Extrastunden soll es geben? Wie hoch soll der Dorfschulschlag maximal sein?

Und darüber hinaus? Was ist eigentlich mit einem Inklusionszuschlag für Schulen mit besonders vielen Kindern mit einem Förderbedarf - soll es den auch geben? Oder was ist mit Schulen, in den besonders viele Kinder Sprachprobleme haben oder die sonst aus Perspektive eines Sozialindexes besondere Unterstützung brauchen können? Braucht es da keinen Zuschlag?

In Regierungszeiten hatten die Liberalen nur einen heftigen Sparkorridor für kleine Grundschulen parat, nun gibt es warme Worte und schlichte Vorschläge. Die kleinen Grundschulen haben mehr verdient!

Das Prinzip „Kurze Beine - kurze Wege“ ist in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein wichtig. Auch uns schmerzen Schließungen, wie zum Beispiel die des Primarhauses Morsum, das trotz sinkender Schülerzahlen ein innovatives Konzept angeboten hat. Wir sehen aber auch, dass das Ministerium versucht hat, eine Rettung zu ermöglichen. Standortschließung(sversuche) per Ranzenpost wie in Schafstedt - darf es aber nicht geben; das ist unwürdig. Wir hoffen, dass dieser Standort noch eine Perspektive hat.

Wir wollen die Standorte nach Möglichkeit erhalten. Im Schulgesetz hat es daher erste Verbesserungen gegeben: Seit diesem Jahr stehen Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds ELER für Kitas und Schulen extra für den ländlichen Raum bereit. Außerdem ist eine Verordnung zur Umsetzung einer Experimentierklausel für Schulen im ländlichen Raum geplant. Außerdem haben wir schon jetzt ganz konkret mehr Spielraum für kleine Schulen geschaffen, als im Antrag der FDP gefordert. Aber zugegeben: Es ist noch Luft nach oben. Wir sind gespannt auf die Studie der Akademie für ländliche Räume, deren Ergebnisse Ende des Monates erwartet werden.

Wir Grünen können uns konkret vorstellen, dass auch kleine Standorte - wie in Rheinland-Pfalz oder Brandenburg - länger eigenständig bleiben. Dort reichen in ländlichen Regionen zwei Lerngruppen unter bestimmten Umständen aus. Auch dass sich mehrere kleine Standorte gleichberechtigt zusammentun, ist im Rahmen des ELER-Programmes denkbar.

Die Schulstruktur im ländlichen Raum ist nicht nur Bildungspolitik, es ist auch eine Frage der Politik für den ländlichen Raum. Wenn die Stellen knapp sind, muss man eben erfinderisch sein. Die Chance hat die FDP verstreichen lassen - wieder einmal! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Präsident! Die Landesregierung schließt kleine Grundschulstandorte, während sie gleichzeitig immer neue Oberstufen an Gemeinschaftsschulen errichtet. So gibt es Gemeinschaftsschulen im Wahlkreis des Abg. Dr. Stegner, die eine Oberstufe von dieser Regierung genehmigt bekommen haben, in der Sage und Schreibe 22 Schüler sind.

Dabei sind diese Oberstufen keinen Nullsummenspiel bei der Lehrerversorgung, auch wenn es der Kollege Habersaat behauptet. Sie schaffen zum Teil sehr kleine neue Einheiten, und diese benötigen ge