Protocol of the Session on November 14, 2014

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben schon ausführlich über die Ausgangslage und die Dramatik gesprochen. Ich möchte das nicht alles wiederholen, denn das ist allen bekannt. Wir haben hier auch schon darüber gesprochen, wie groß die Arbeitsbelastung und die Frustration in den Heimen sind. Ich habe früher schon einmal erzählt, wie ich das aus meiner eigenen Familie kenne. Menschen, die in der Pflege gearbeitet haben und den immensen Druck und die schlechten Arbeitsbedingungen nicht standhalten konnten, haben der Pflege nach ein paar Jahren den Rücken zugekehrt. Das kann es doch nicht sein!

Ich brauche das alles nicht zu wiederholen. Wir wissen, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Hier ist schon gesagt worden, dass wir die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden unbedingt verbessern müssen.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt: bessere Personalschlüssel und weniger Dokumentation.

Ich habe in der letzten Woche eine Veranstaltung mit dänischen Pflegenden gehabt. Die haben mich darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig eine hochqualifizierte Ausbildung ist.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Unruhe)

Die ist deshalb wichtig, weil alle Erfahrungen zeigen, dass die Freude an der Arbeit im direkten Zusammenhang mit einer guten Ausbildung steht.

Denn sie gibt einem die Sicherheit, die man für die Berufsausübung braucht. Das gilt besonders in der Pflege, in der man eine hohe Verantwortung für das Wohl anderer Menschen hat. Da ist diese Sicherheit wichtig. Deshalb muss man dort eine unheimlich gute Ausbildung haben. Man hat sehr bedauert, dass man gerade in Deutschland - als zweites Land in der EU - immer noch nur eine zehnjährige Schulausbildung voraussetzt, während in allen anderen Ländern eine 12-jährige Schulausbildung Voraussetzung ist.

(Beifall Birte Pauls [SPD])

Hier hat man immer wieder hauptsächlich auf Quantität gesetzt und weniger auf Qualität.

(Vereinzelter Beifall SSW und SPD)

In dem Zusammenhang wurde ich auch darauf aufmerksam gemacht, dass wir große Probleme mit der Anerkennung von anderen Ausbildungen haben. In Dänemark gibt es eine andere Form der Ausbildung und eine andere Staffelung der Ausbildung. Bei uns herrscht gegenwärtig Fachkräftemangel, aber in Dänemark gibt es zurzeit einen Überschuss an Assistenten. Das sind Assistenten, die eine dreijährige hochqualifizierte Ausbildung haben, die in Deutschland nicht anerkannt wird. Sie können in Deutschland nur als Hilfskräfte arbeiten. Das reicht ihnen nicht, weil sie damit auch weniger verdienen. Wir müssen unbedingt dafür sorgen, dass diese hochqualifizierten dänischen Ausbildungen bei uns anerkannt werden. An diese Aufgabe sollten wir herangehen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wurde sehr viel vom Personalschlüssel geredet. Das gilt gerade bei der stationären Pflege. Aber wir müssen uns auch einmal die ambulante Pflege genauer angucken. Ich war entsetzt, als ich hörte, was man bezahlt bekommt, wenn eine ärztliche Pflege angeordnet wird. Da kriegt man nur 9,64 € für einen Hausbesuch bezahlt. Bei einer Pflegestufe ist das anders, da wird pro Leistung bezahlt, aber ärztlich angeordnete Pflege wird pro Fall bezahlt, und zwar mit nur 9,64 € inklusive Fahrtkosten und Material. Auch das muss davon abgedeckt werden. Da kann man sich schnell ausrechnen, wie viel Zeit den Pflegenden bleibt. Auch dort ist der Wurm drin. Wir müssen da ganz andere Bezahlungsmechanismen haben.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

(Wolfgang Dudda)

Es ist vollkommen richtig, was hier gesagt worden ist: Wir brauchen einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, wir brauchen die neuen Stufen und so weiter. Vieles ist schon in Gang gesetzt, aber da gibt es noch unheimlich viel zu tun. Wir können es uns nicht leisten, Menschen, die pflegebedürftig sind, so zu behandeln, wie wir es gegenwärtig tun. Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dass gute Pflege und gute Arbeitsbedingungen sowie Berufsperspektiven nur als Ganzes zu haben sind, davon bin ich fest überzeugt. Das ist hier im Haus erkennbar Konsens. Es ist gut, dass wir heute beide Seiten der Medaille zusammen diskutieren.

Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen zielt unter anderem darauf ab, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich zeitnah einzuführen. Das unterstütze ich mit Nachdruck. Allein die unzureichende Abbildung der Belange von Menschen mit psychischen oder kognitiven Einschränkungen macht das zwingend, insbesondere angesichts der Fallzahlentwicklung bei den Demenzerkrankungen.

Schon seit 2009 liegen die von der damaligen Bundesregierung bestellten Expertenvorschläge zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor. Die Länder haben seitdem laufend darauf gedrängt, Taten folgen zu lassen. Das werden wir auch künftig tun, wir werden dies konkret in der anstehenden ASMK wieder bekräftigen.

Immerhin, der Bundesgesundheitsminister hat mehrfach erklärt, den Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren in dieser Legislaturperiode einführen zu wollen. Das wird derzeit durch zwei Modellprojekte - das war eben schon in der Diskussion - des GKV-Spitzenverbands auf Bundesebene vorbereitet. Deren Ergebnisse sollen Anfang 2015 vorliegen und die Grundlage für das Gesetz zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden.

(Unruhe)

Wir werden als Landesregierung im Konsens mit allen Ländern weiter darauf drängen und dabei mitwirken, dass die Einführung des neuen Begriffs zügig kommt.

(Beifall Birte Pauls [SPD])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gute Pflege lebt aber vor allem von den mehreren Zehntausend beruflich Pflegenden, die in Schleswig-Holstein mit viel Einsatz und fachlichem Können hervorragende Arbeit leisten. Wir müssen alles tun, damit neue Kräfte gewonnen werden und Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben. Dazu müssen die Rahmenbedingungen stimmen, und da gibt es verschiedene Stellschrauben, die allesamt im Blick sein müssen und die wir auch im Blick haben.

So wird die erste Stufe der Pflegereform ab 2015 einige Verbesserungen bringen, zum Beispiel die Ausdehnung zusätzlicher Betreuungsangebote in Pflegeheimen und die verbesserte Betreuungsrelation durch viele zusätzliche Betreuungskräfte, die von der Pflegeversicherung finanziert werden. Das bringt sicherlich eine wichtige Entlastung für die Pflegekräfte.

Wir wollen außerdem, dass Pflegekräfte in Schleswig-Holstein durch die vereinfachte Pflegedokumentation von Bürokratieaufgaben entlastet werden und mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit, nämlich die Pflege, haben. Da sind wir - das wissen Sie alle, das haben wir hier schon mehrfach erörtert ganz fest dran.

Es ist aber auch richtig, dass wir perspektivisch ein methodisch klares und allgemein akzeptiertes Verfahren für die Personalbemessung für alle Pflegesektoren brauchen. Richtig ist, dass der individuelle Hilfebedarf der Pflegebedürftigen und Qualitätskriterien für die zu leistende Pflege dabei Maßstab sein müssen. Ein solches Verfahren fehlt, gerade für die stationäre Altenpflege. Auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bietet sich dann hoffentlich eine gute Möglichkeit, die Diskussion um die Einführung personeller Mindeststandards in der Pflege wirklich voranzubringen.

Ich will ferner auf eine in diesem Jahr vom BMG eigensetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe für den Krankenhausbereich hinweisen. Diese wird sich neben Themen wie einen einheitlichen Landesbasisfallwert auch mit Personalbemessungsschlüsseln befassen.

(Unruhe)

Ich werbe im Sinne höherer Erfolgsaussichten dafür, für Initiativen zu einem Personalbemessungs

(Flemming Meyer)

verfahren die entsprechenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe aufzunehmen. Es ist auch richtig, dass allein eine Verbesserung der Personalbesetzung in der Pflege nicht zwangsläufig eine ausreichende Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufs bringt. Das ist zweifellos ein wichtiger Baustein, aber das allein wäre zu wenig. Lassen Sie mich insofern den Antrag der Opposition aufgreifen.

Sie wissen, dass die Landesregierung schon seit Jahren die Notwendigkeit erkannt hat, die Durchlässigkeit in der Altenpflegeausbildung zu fördern. Wir haben konkrete Maßnahmen, um entsprechende Berufstätigkeit anzuerkennen und Ausbildungszeiten zu verkürzen.

Ich erinnere an die seit März 2012 im Bereich der Altenpflegehilfe bestehende Möglichkeit der Externenprüfung für Pflegekräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung. Ich erinnere zudem an das Kompetenzfeststellungsverfahren, das wir 2013 mit der Regionaldirektion Nord eingeführt haben, um einschlägig vorqualifizierte Personen durch Umschulung für die Altenpflege zu gewinnen. Sicher, darauf sollte man sich nicht ausruhen. Aber von weiteren Aktivitäten rate ich zum jetzigen Zeitpunkt dringend ab. Denn für die Zukunftsfähigkeit jeden weiteren Schrittes ist die Zusammenführung der Ausbildung der drei bestehenden Pflegeberufe in einem gemeinsamen generalistischen Ausbildungsberuf abzuwarten. Das ist auf Bundesebene im Verfahren, und daraus werden sich maßgebliche Auswirkungen auf die Helferausbildung ergeben. Insofern würde ein Konzept für die Nachqualifizierung von Hilfskräften zum jetzigen Zeitpunkt im luftleeren Raum stehen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Anträge in den Drucksachen 18/2335 und 18/2372 dem Sozialausschuss zu überweisen. - Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Zur Geschäftsordnung, Frau Dr. Bohn?

Ja, zur Geschäftsordnung, Herr Präsident. Wir beantragen, den Antrag der Regierungsfraktionen in der Sache abzustimmen und den Antrag der CDU in den Ausschuss zu überweisen.

Das können wir dann trennen, indem wir zuerst den Antrag in der Drucksache 18/2372 an den Sozialausschuss überweisen.

(Peter Eichstädt [SPD]: Nein, das ist falsch! - Hans-Jörn Arp [CDU]: Das ist der CDU-An- trag! - Weitere Zurufe)

- Wenn Sie sich orientiert haben, Herr Kollege Eichstädt, dann geben Sie mir sicherlich recht, dass das der CDU-Antrag ist. - Danke.

Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer zustimmen möchte, dass der Antrag Drucksache 18/2372 an den Sozialausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zurufe)

- Das war doch so von Ihnen beantragt, Frau Dr. Bohn. - Das ist einstimmig so beschlossen.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Können Sie dem al- ten Herrn einmal sagen, wie das geht, dem Kollegen Eichstädt! - Heiterkeit)

- Herr Kollege Arp, alles ist gut.

(Peter Eichstädt [SPD]: Nichts ist gut! - Hei- terkeit)

Es ist weiterhin beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/2335 in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW beschlossen.