Protocol of the Session on November 14, 2014

Herr Kollege, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit.

Da in dieser Frage nun die Entscheidungskompetenz auf der Bundesebene liegt, halte ich es nicht für sinnvoll, für einen solchen Antrag, wie er hier von Ihnen vorgelegt worden ist, zu stimmen. Ich denke, das ist auch nachvollziehbar. - Danke.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Nun hat für die Kolleginnen und Kollegen des SSW Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Edward Snowden hat aufgedeckt, was man alles so tut unter Freunden: mithören, aufzeichnen und auswerten, und zwar unabhängig von Verdachtsmomenten und juristischen Klauseln. Kurz und knapp kann man sagen, dass alles, was den amerikanischen Geheimdiensten technisch möglich ist, diese auch tun, und das nicht nur im eigenen Land, sondern auf der ganzen Welt, eben auch in Europa und in Deutschland. Snowden kennt sich aus, schließlich diente er selbst jahrelang dem Geheimdienst und hat dabei gut verdient.

Wir alle haben von der Aufdeckung des jungen ITExperten profitiert, indem wir jetzt wissen, dass unsere Daten in den USA gespeichert und unsere EMails nach Signalwörtern durchsucht werden. Wir haben also durch die Transparenz an Wissen gewonnen. Snowden selbst profitiert überhaupt nicht von seiner Aufdeckung. Er musste die USA verlassen und sucht seitdem nach politischem Asyl. Bislang ist nur Russland bereit, ihm für die nächsten drei Jahre Asyl zu gewähren. Die Suche nach einer sicheren Bleibe geht für ihn weiter.

Seit Julius Caesar gilt in der Politik, dass man sich zwar gern den Verrat zunutze macht, aber den Verräter selbst verachtet.

(Beifall PIRATEN)

Genau das zeigt sich auch bei Snowden. Edward Snowden erfährt zwar viel Unterstützung in der ganzen Welt, aber meist nur ideeller Art. Er wurde beispielsweise für den Nobelpreis vorgeschlagen. Bislang ist aber kaum Handfestes für Snowden dabei herausgekommen. Sicheres Asyl hat ihm nur Russland gewährt, ein Land, das mit politischen Gegnern bekanntermaßen nicht gerade zimperlich umgeht. Snowden wird da keine Ausnahme sein, er dient dem russischen Präsidenten nur als Unter

(Dr. Ekkehard Klug)

pfand, schließlich ist das Asyl begrenzt. Snowden ist darüber hinaus verboten, seine Aufdeckungstätigkeit von Russland aus weiter zu betreiben.

(Beifall PIRATEN)

In Deutschland ist der Bundestag gerade dabei, das Ausmaß der illegalen amerikanischen Geheimdiensttätigkeit zu untersuchen und die Verstrickung deutscher Behörden aufzudecken. Immer wieder werden neue Enthüllungen bekannt. Edward Snowden könnte sicherlich einiges zur Aufklärung beitragen. Also her mit ihm, will man dann sagen.

(Uli König [PIRATEN]: Ja!)

Selbstverständlich ist es am besten, einen Zeugen direkt von Angesicht zu Angesicht vernehmen zu können.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Darum sollte Edward Snowden nach Berlin kommen können.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Doch ganz so einfach ist die Welt nun einmal nicht. Deutschland hat Snowdens Asylbegehren bereits abgewiesen, weil die Voraussetzungen für einen Asylantrag nicht erfüllt sind. Andere europäische Staaten sind deutlicher: Die Niederlande haben explizit gesagt, Snowden bekomme kein Asyl, da er sich nicht in einer akuten Notlage befinde. Andere Länder haben ähnlich argumentiert; in Frankreich sagt man ganz offen, dass man Snowden aufgrund der Auslieferungsbedingungen sofort an die USA ausliefern würde.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Würden wir auch machen!)

Da kann man sich leicht ausmalen, was passiert, wenn Edward Snowden am Berliner Flughafen eintreffen würde. Ließe er sich wirklich zu dieser Reise bewegen, würde er nicht frei seiner Wege gehen können, sondern wahrscheinlich würde er in die USA ausgeliefert werden. Der Weg über das Asyl ist also kein Weg, den wir hier gehen können. Auf diese Art gibt es keinen sicheren Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland. Das muss man einmal klar sagen.

Allerdings gibt es das kleine juristische Schlupfloch des § 22 Aufenthaltsgesetz. Dieses Schlupfloch sieht vor, dass, wenn es im politischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt - das könnte man durchaus vermuten -, man jemandem eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen kann. Ob dies allerdings

auch vor einer späteren Auslieferung schützt, ist fraglich. Die ist dann immer noch möglich.

Die Bundesregierung liefert jedenfalls keinerlei Hinweise, dass sie es sich mit den amerikanischen Freunden verscherzen möchte. Keine einzige offizielle Stelle zeigt Entgegenkommen.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Vielleicht nimmt Dänemark ihn ja auf!)

Wenn man es ganz ehrlich sieht, muss man definitiv damit rechnen, selbst wenn Herr Snowden hier einen Aufenthaltstitel hätte, dass es passieren kann, dass ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass er auszuliefern ist. Dann ist er in einem Rechtsstaat auszuliefern. Das ist das große Problem, das wir haben, das ist die große juristische Frage, die sich stellt.

Ich schätze es derzeit als völlig unrealistisch ein, dass Snowden in absehbarer Zeit in Deutschland frei und uneingeschränkt leben kann. Wir sollten allerdings eine Debatte darüber führen, wie wir das Aufenthaltsrecht für Fälle wie den von Snowden anwenden beziehungsweise ändern können. Ich kann nur hoffen, dass es eine breite Diskussion darüber gibt. Wir müssen diesen Fall zum Anlass nehmen zu gucken, ob das, was wir im Aufenthaltsrecht, im Asylrecht, aber auch in den rechtlichen Bedingungen in den Auslieferungsverträgen haben, die wir mit anderen Staaten abgeschlossen haben, geändert werden kann beziehungsweise müsste. Das muss die Konklusion sein. Sollte das einmal geändert sein, mag es sein, dass wir Edward Snowden aufnehmen können.

Vor dem Hintergrund der jetzigen juristischen Grundlagen glaube ich nicht, dass das so einfach möglich ist. Ich glaube, es ist richtig, dass das, was wir beantragt haben, darauf abzielt, in Europa eine große Einigkeit hinzubekommen, um dort möglicherweise Regelungen zu schaffen. Das entbindet uns natürlich nicht von der politischen Arbeit, die gesetzlichen Grundlagen neu zu regeln. Allerdings einfach einmal so einen Antrag zu stellen und zu sagen, „Edward Snowden, komm einmal vorbei!“, bringt ihm nicht mehr Sicherheit, sondern führt möglicherweise zu Gefahren für ihn.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner gemeldet. Ich erteile ihm hiermit das Wort.

(Lars Harms)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Klug! Ich habe in meinem Beitrag darauf hingewiesen, dass unser derzeitiges Flüchtlingssystem, unsere Rechtsordnung, einen Fall wie den von Herrn Snowden nicht vorsieht. Als das gemacht worden ist, hat man sich so etwas nicht vorstellen können, die Herausforderungen der heutigen Zeit.

Lassen Sie uns das einmal Revue passieren. Edward Snowden wird nicht von einer Diktatur verfolgt und auch nicht wegen politischer Äußerungen, sondern wegen Straftaten, die auch bei uns Straftaten sind. Das ist das zentrale Problem. Zudem kann man Asyl nur beantragen, wenn man sich schon in dem Staat befindet. Deshalb ist es für uns im Ergebnis unerträglich, dass Herr Snowden im Augenblick nur in Moskau einen sicheren Aufenthalt hat.

(Beifall PIRATEN und Flemming Meyer [SSW])

Da haben wir eine unterschiedliche Wertung. Deshalb habe ich auf das Thema Whistleblower hingewiesen, weil das ein besonders prominentes Beispiel ist. Beim Thema Whistleblowing geraten wir in die gleichen Problematiken. Da werden Treueverhältnisse verletzt, da werden teilweise Straftaten begangen. Wir müssen uns darüber klar werden, wie wir damit umgehen wollen, wenn man den derzeitigen Zustand für unbefriedigend hält. Das war mein erster Punkt, und dabei kann man auch bleiben.

Ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass es keine positive deutsche Übersetzung für das „Whistleblowing“ gibt? Wir haben damit ein besonderes Problem. Ich möchte jetzt nicht darauf rekurrieren, wie Willy Brandt in den 60er-Jahren teilweise bezeichnet worden ist. Wir haben durchaus Schwierigkeiten, wenn Treueverhältnisse verletzt werden, auch in unserer Wahrnehmung.

Herr Kollege Dr. Klug, Herr Kollege Kubicki hat in einem bemerkenswerten Interview einmal ein bisschen etwas zu seinen Filmleidenschaften erzählt. Ich wusste nicht, dass Sie zusammen die Kriegsfilme gesehen haben. Da haben Sie ja eine bemerkenswerte Fantasie entwickelt mit der „7. Flotte“. Das kann von Ihnen allerdings nicht ernst gemeint sein, denn dann würden Sie ja glauben, dass unser Freund unsere souveränen Entscheidungen militärisch würde kippen wollen. Das ist nun wirklich nicht mein Bild von den USA. Ich glaube, sie wären nicht damit einverstanden, ähnlich wie bei unserer Entscheidung zum Irakkrieg.

Da waren sie auch nicht einfach einverstanden, da waren sie auch sehr robust in der Rhetorik.

Wenn es einen juristisch sauberen Weg gibt - da bin ich nicht so weit wie andere zu sagen, ob es ihn gibt oder nicht; das müssen Berufenere klären, da gibt es auch ein entsprechendes Gutachten -, können wir es aushalten, ihn nicht auszuliefern. Ob es für Herrn Snowden das Schlaueste wäre, ausgerechnet in Deutschland Aufenthalt zu suchen - was ist mit dem NATO-Statut? Fällt Herr Snowden eventuell unter die US-Militärgerichtsbarkeit? Das sind alles Nachwirkungen der Nachkriegszeit, die noch nicht komplett zu Ende sind.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Und trotzdem wollen Sie ihn einladen?)

Das würde ich ihm nicht raten. Aber wenn er das von sich aus möchte, in Kenntnis der Risiken, müsste man das schon unterstützen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Im Zweifelsfall würde das Oberlandesgericht entscheiden. Das können, dürfen und wollen wir nicht beeinflussen, denn sonst wären wir kein Rechtsstaat. - Ich danke.

(Beifall SPD und SSW)

Für die Piratenfraktion hat der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unter Staaten gibt es keine Freunde. Das hat einmal ein kluger französischer Präsident gesagt. Davon abgesehen, vergegenwärtigen wir uns einmal, worum es hier geht: Da hat jemand massenhaft millionenfache Rechtsverletzungen aufgedeckt. Dann sagt die Bundesregierung als Vertreter der Opfer: Die Zusammenarbeit mit dem Täter dieser Rechtsverletzungen ist uns wichtiger, deswegen schützen wir den Hinweisgeber nicht vor Verfolgung durch den Täter, wir unternehmen auch nichts gegen die Menschenrechtsverletzungen selber, sondern fragen umgekehrt den Täter: Lässt du uns bitte auch weiterhin mitlesen?

Dafür, dass wir geradezu darum betteln, weiter ausgespäht zu werden, schäme ich mich, ein Bürger dieses Landes zu sein, dass wir mit den Grundrechten und ihren Verteidigern so schäbig umgehen. Diese Art und Weise finde ich unglaublich.

Leider ist das auch nicht der einzige Fall. Es gibt andere Whistleblower, gerade hier in SchleswigHolstein. Ich nenne den Fall Magret Herbst. Auch da ist es so gewesen,

(Volker Dornquast [CDU]: Das kann man nicht vergleichen!)

dass sie die Leidtragende dafür war, dass sie die Öffentlichkeit auf Missstände in einem Schlachthofbetrieb aufmerksam gemacht hat, den sie zu kontrollieren hatte.

(Beifall Uli König [PIRATEN] - Zurufe Wolfgang Kubicki [FDP] und Lars Harms [SSW])