Die Wahrheit wird jetzt häppchenweise und vielleicht sogar sehr unbequem und unappetitlich für die Mehrheit des Hauses auf den Tisch kommen. Von daher finde ich es richtig, dass der Kollege
Kubicki vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse noch einmal in die Akten und Protokolle schauen will. Daran arbeiten wir natürlich mit; das ist keine Frage. Trotzdem wächst das Gras nicht schneller, indem man daran zieht. Das Verfahren läuft.
Der Eindruck, der sich aktuell aufdrängt, überrascht uns an dieser Stelle nicht. Es überrascht uns nicht, dass uns der Herr Ministerpräsident nicht umfassend informiert hat. Das alles steht im Zeichen des neuen Politikstils, der hier im Juni 2012 proklamiert worden ist.
Weil dieser Stil nicht unserer ist, werden wir PIRATEN in der Sache konzentriert weiter mitarbeiten. Wir werden aber einen populistischen Antrag wie vor fünf Wochen nicht unterstützen.
Das heißt aber nicht - es ist mir sehr wichtig, das hier klarzustellen -, dass wir keine politische Sympathie für die Inhalte solcher Anträge haben.
Es heißt heute zum jetzigen Stand der Ermittlungen, dass wir uns aus dem Störmanövern heraushalten wollen, die - von wem auch immer - die behördlichen Ermittlungen konterkarieren und es am Ende gefühlt viel schwieriger machen, unangenehme Wahrheiten auszusprechen.
Dem Ministerpräsidenten möchte ich noch sagen, dass der Drops noch lange nicht gelutscht ist. Der Umgang mit dem Parlament ist etwas anderes als der Umgang mit dem eigenen Umweltminister.
Dem kann man vielleicht sagen, dass seine Meinung am Ende vielleicht gar nicht gefragt ist, sondern nur das zählt, was der Chef toll findet. Toll, Herr Albig, findet diese Angelegenheit niemand mehr.
wissen wollen, wie Menschen leben können, die vielleicht Gespräche vergessen haben, glaube ich, ist es nicht so wichtig, sich am Ministerpräsidenten zu orientieren. Vielmehr sollten Sie die Memoiren von Helmut Kohl lesen. Ich glaube, er hat da mehr Erfahrung.
Ich mag nicht darüber spekulieren, was es für Rücktrittsgründe von wem auch immer gegeben haben mag. Das bezieht sich auf Minister, ehemalige Minister, Fraktionsvorsitzende oder sonstige Personen, die zurücktreten. Einen Rücktritt zu erklären, ist immer eine sehr persönliche Sache. Es ist im Grunde zu respektieren, wenn eine Person Gründe hierfür nennt. In der schriftlichen Rücktrittserklärung an den Ministerpräsidenten erklärte Frau Wende, die gegen sie laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlung - ich zitiere jetzt
„belastet mich und mein Umfeld doch in einem Maße, das ich so nicht erwartet habe. In Anbetracht meiner Verantwortung für die mir übertragenen Aufgaben, für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Regierung und die Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein reiche ich hiermit meinen sofortigen Rücktritt ein“.
Das ist die Begründung der ehemaligen Ministerin, und das ist auch die Begründung, die sich in der entsprechenden Pressemitteilung der Staatskanzlei findet, meine Damen und Herren. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
Natürlich kann man weiter versuchen, mit Bezug auf den Ministerpräsidenten hier etwas zu skandalisieren. Das bringt uns nur nicht weiter, weil die Erklärung der ehemaligen Ministerin so ist, wie sie ist. Wir können nichts in ihre Erklärung hineindeuten, auch wenn es manch einen dabei juckt. Trotzdem kann nur die jeweilige Person selbst Auskunft darüber geben, was sie oder ihn zu einer bestimmten Handlung bewegt hat. Frau Wende hat genau das getan. Verwerfliches beim Ministerpräsidenten kann ich hier nicht erkennen.
Im Übrigen, sage ich Ihnen, Herr Kollege Kubicki, was das Aktenvorlagebegehren angeht: Es waren formale Gründe, die dazu führten, dass Ihnen Akteneinsicht nur auf formalem Wege gewährt werden konnte.
Dies hatte Ihnen die Landesregierung umgehend mitgeteilt, damit Ihnen schnellstmöglich Akteneinsicht gewährt werden konnte. Schneller und offener konnte eine Landesregierung hier gar nicht handeln.
Ich lege auch Wert darauf, dass man wirklich bei der Sache bleibt. Es war nicht böser Wille, Ihnen persönlich keine Akteneinsicht zu gewähren, sondern es musste der rechtliche formale Weg eingehalten werden. Der ist hier dargestellt worden, und wir haben ihn entsprechend wahrgenommen, sodass Sie jetzt Akteneinsicht haben. Es war in keinem Fall so, dass die Landesregierung irgendetwas vorenthalten wollte, meine Damen und Herren.
Man kann erkennen, dass es eine grundsätzliche Faktenlage gibt, die sich bisher nicht geändert hat, und dass es einige Vermutungen gibt, die von der Staatsanwaltschaft unabhängig untersucht werden. Hierzu zählt auch das nicht unterzeichnete Schreiben, das gefunden wurde. Wer es verfasst hat und in welchem Zusammenhang es zu sehen ist, wird die Staatsanwaltschaft herausfinden müssen. Auch hierbei gilt erst einmal das, was der Ministerpräsident immer wieder gesagt hat, nämlich die Unschuldsvermutung. Überhaupt wäre eine Vorverurteilung ein Vorgriff auf die staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit.
Lieber Kollege Lars Harms, ich bin dankbar für die kurze Atempause, damit ich kurz auf den Punkt vorher eingehen kann. Sie haben eben erklärt, wir brauchten das Aktenvorlagebegehren, damit uns die Landesregierung diese Akten aus rechtlichen Gründen zur Verfügung stellen konnte. Das habe ich nicht verstanden. Was hindert denn die Landesregierung, uns die Unterlagen auch so vorzulegen, wenn sie ein Interesse an Transparenz hat?
Dass Sie das nicht verstanden haben, ist natürlich Ihr Problem. Ihr Kollege Kubicki und wir alle haben als Umdruck ein Schreiben bekommen, in dem die Begründung dargelegt worden ist. Wenn Sie das gelesen hätten oder wenn Sie das nachher nachlesen, können Sie das sehen. Es ist leider ein juristi
sches Problem gewesen, sodass einmal das Aktenvorlagebegehren beschlossen werden musste. Erst dann konnte es auch ausgeführt werden. Das hat unsere Landesregierung umgehend gemacht. Einzelnen Abgeordneten steht dieser Weg nun einmal leider nicht offen. Wir können gern darüber reden; das wäre dann eine inhaltliche Debatte. Wir sind offen für die Diskussion, ob man das haben will oder nicht. Sie können gern entsprechende Anträge stellen. Aber die derzeitige Rechtslage ist so, wie sie ist. Das Aktenvorlagebegehren muss von einem Ausschuss beschlossen werden. Dann hat die Landesregierung vorzulegen. Das hat sie getan. Darauf ist ihr Kollege Fraktionsvorsitzender schriftlich hingewiesen worden.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen glaube ich, dass die Landesregierung hierbei keinen Fehler gemacht hat.
Aber ich war gerade eben bei der Vorverurteilung, die man nicht machen sollte, weil das allein schon ein Vorgriff auf die staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit in dieser Sache wäre. Deswegen übte die Landesregierung weder Druck noch Einfluss aus. Mir ist persönlich sehr wichtig, dass es weder Druck noch Einfluss von der Opposition geben darf. Denn auch das wäre ein Eingriff in die staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit. Wir alle aus der Politik sollten uns daher zurücknehmen. Deshalb sollte man jetzt erst einmal die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen lassen. Dann wird man sehen, ob sich die Vorwürfe erhärten oder nicht. Dann kann man natürlich auch Rückschlüsse ziehen und das Verhalten von Frau Wende beurteilen.
Was bleibt, meine Damen und Herren, ist, dass die CDU einen Missbilligungsantrag stellt, der mit nichts als Vermutungen unterfüttert ist. Das Einzige, was stimmt, ist, dass es am 12. September 2014 ein Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten und Frau Wende gegeben hat und dass sie anschließend ihren Rücktritt erklärt hat. Die Begründung hierfür hat sie selbst gegeben, und die Staatskanzlei hat diese Begründung dann veröffentlicht. Zu skandalisieren ist da eigentlich nichts. Wenn man ehrlich ist, wirkt es auch ein wenig speziell, wenn die CDU in jeder Landtagssitzung einen Missbilligungsantrag stellt. Denn mit der Menge der Missbilligungsanträge wird die Oppositionsarbeit nicht besser. Oppositionsarbeit ist immer nur dann gut, wenn sie Alternativen aufzeigt. Diese Alternativen fehlen in diesem Land völlig.
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Als Nächster hat der Abgeordnete Tobias Koch für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die Version, die der Ministerpräsident über den angeblichen Rücktritt der Bildungsministerin verbreitet hat,
eine große Märchenstunde war, darüber brauchen wir heute gar nicht mehr zu streiten. Das ist mittlerweile belegt. Frau Wende hat nicht von sich aus die Staatskanzlei aufgesucht und Gespräche geführt, sondern sie wurde dort hinzitiert. Sie wurde zum Rücktritt gezwungen, und zwar nicht, weil sie durch die Ermittlungen belastet wurde, sondern weil die Ermittlungen neues belastendes Beweismaterial zutage gefördert haben.
(Beifall CDU und FDP - Lars Winter [SPD]: Ein nicht unterschriebenes Stück Papier! - Weitere Zurufe)
Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich den Blick noch einmal darauf richten, wie die Wahrheit ans Licht gekommen ist. Der Kollege Günther wies vorhin schon kurz darauf hin. Am 24. September 2014, Mittwochnachmittag, 15:17 Uhr platzte die dpa-Meldung herein, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lösten den WendeRücktritt aus - anscheinend aus heiterem Himmel.
Das hat uns alle - anscheinend auch Sie - kalt erwischt. Tatsächlich war es aber so, dass der Kollege Johannes Callsen bereits am 15. September 2014 eine schriftliche Kleine Anfrage an die Regierung gerichtet hatte, in der er als Frage 2 formuliert - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -:
Quelle Informationen zum Sach- und Ermittlungsstand in dem Ermittlungsverfahren gegen Prof. Wende erhalten …?“
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Anfrage zugegangen ist, wussten Sie, dass Ihre Version der Geschichte nicht Bestand haben würde und dass Sie spätestens, wenn Sie zwei Wochen später dem Kollegen Callsen die Antwort zukommen lassen müssen, die Wahrheit sagen müssen. Deswegen haben Sie Ihre Version nach einer Woche wieder korrigiert und das an die Presse durchgestochen - mit dem nahezu identischen Text, den Sie auch in der Antwort an den Kollegen Callsen am 2. Oktober 2014 formuliert haben.