Liebe Kollegin Erdmann, der Kollege Klug - jedenfalls ist das mein Kenntnisstand - würde einer Verfassung mit Gottesbezug nicht zustimmen. Das hat er hier auch immer deutlich gemacht. Er hat gesagt, er könne dem interfraktionellen Antrag auf Drucksache 18/2115 nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass der Änderungsantrag der FDP angenommen wird. Er hat nie den Bezug „Gott gegen Schulfinanzen“ hergestellt.
Wir sind ja gerade bei der Klug-Exegese. Das passt ja zum Thema. Dann heißt es also: Herr Klug wird der gesamten Verfassungsänderung nicht zustimmen. Dann habe ich das richtig verstanden.
Nur noch einen Satz: Wenn das für Sie so ein großes Thema ist, dann hätte ich mir zu Ihren Regierungszeiten durchaus mehr Kraft für die freien Schulen gewünscht.
Noch einmal zum Gottesbezug. Herr Kubicki kommt wahrscheinlich aus christlichen Jugendkreisen. In Matthäus 5 heißt es sinngemäß: In Eurer Rede sei Ja Ja, Nein Nein; alles andere stammt vom Bösen. - Dabei geht es genau um solche Schwurformel. Das glaube ich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die PIRATEN haben in der Debatte so ein bisschen den Eindruck erweckt, als solle bei der Verfassungsänderung die direkte Demokratie an den Rand gedrängt werden.
Dabei begeben Sie sich selbst aber in ein kleines Problem. Offensichtlich sind Sie der Auffassung, dass wir uns selbst entmächtigen sollen. Das bedeutet Ihr Antrag: keine Verfassungsänderung ohne eine anschließende Volksabstimmung. Man soll also nach Ihren Vorstellungen erst eine Zweidrittelmehrheit im Landtag brauchen und dann eine Volksabstimmung. In Ihrem Gesetzentwurf heißt es dazu:
„Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung … von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages und des Volkes mit der Mehrheit der Abstimmenden …“
Wenn das Ihre Auffassung ist, dann frage ich mich, warum Sie Ihren Gesetzentwurf nicht in Form einer Volksabstimmung auf den Weg gebracht haben. Das ist nämlich jetzt schon nach Artikel 42 möglich. Tun Sie das doch einfach!
Ein doppeltes Quorum hat zwei Folgen. Zunächst einmal wird eine Verfassung eingefroren. Deshalb steht in der hessischen Verfassung heute noch die Todesstrafe, was ich ablehne. Außerdem steht in der hessischen Verfassung auch noch die Bankenverstaatlichung, die in der Bankenkrise bei einzelnen Banken in Hessen durchgeführt wurde. Das war aber wahrscheinlich kein Verfassungsauftrag.
Insofern kann man das wollen, was Sie wollen, aber doch bitte nicht einen Verfassungsänderungsantrag, bei dem Sie nur eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments brauchen. Dann gehen Sie den Weg, den Sie mit Ihrem Antrag weiterhin offenhalten wollen. Artikel 42 Absatz 4 Satz 2 und 3: Volksabstimmung in Schleswig-Holstein. Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei, das entsprechend zu machen. Deshalb finde ich es etwas komisch, zu sagen: Wenn ich das
- Entschuldigung, ich beziehe mich auf Wortbeiträge von einzelnen Personen, aber nicht auf Chöre. Es besteht jetzt die Gelegenheit, das zurückzunehmen. Dann machen Sie zum Beispiel auch die Quorenabsenkung nicht mit. Dann machen Sie die Änderung im Petitionsausschuss nicht mit. Jetzt besteht aber die Gelegenheit, das richtigzustellen.
Dr. Dolgner, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise -bemerkung der Frau Abgeordneten Beer?
Jetzt kommt die Richtigstellung. Herr Kollege, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich gesagt habe - aufgrund Artikel 20 des Grundgesetzes, den ich gern bei uns in einer direkten Volksabstimmung praktiziert gesehen hätte -, dass ich dem Piratenantrag zustimme und alle Anträge mit Gottesbezug ablehne? Daraus ergibt sich, dass ich mich bei einem bestimmten Vorschlag enthalten werde.
- Wenn Sie sich bei einem bestimmten Vorschlag enthalten werden, Frau Kollegin Beer, dann bedeutet das auch eine Ablehnung, weil Sie eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Damit verhindern Sie auch die Quorenabsenkung. Das tun Sie faktisch. Das ist für mich inkonsequent, weil Sie damit die ganzen Sachen, die die PIRATEN auch gewollt haben, ablehnen. Man kann versuchen, so durch die politische Welt zu gehen. Ich empfehle diesen Weg allerdings nicht.
Wenn Sie schon auf Artikel 20 Grundgesetz rekurrieren, weise ich Sie darauf hin, dass das Grundgesetz nur zwei direkt-demokratische Elemente vorsieht. Dies betrifft die Neugliederung des Bundesgebiets und die Ablösung der Verfassung, aber nicht etwa deren Änderung. In Artikel 20 Absatz 2 geht es um Wahlen und um Abstimmungen. Diese sind gleichgestellt. Wir als SPD haben mit für diese Gleichstellung gekämpft.
Sie aber wollen eine Priorisierung von Abstimmungen gegenüber der repräsentativen Demokratie. Das Volk soll nach Artikel 42 Absatz 4 Satz 2 und 3 die Verfassung weiterhin allein ändern können. Wir sollen die Verfassung aber nicht mehr ändern können, nicht einmal mehr mit einer Zweidrittelmehrheit. So ist Ihr Gesetzentwurf zu verstehen. So meinen Sie das auch. Patrick Breyer wird uns gleich semantisch erklären, dass das alles gar nicht so gemeint war.
Herr Breyer, gehen Sie Unterschriften sammeln und gehen dann eine Verfassungsänderung an! Dann machen Sie das sauber.
Abschließend noch eine Bemerkung zum Thema des Gottesbezugs. Rein empirisch kann ich nicht nachvollziehen, dass Verfassungen mit Gottesbezug vor Totalitarismus schützen. Dann hätte die Verfassung aus dem Jahr 1934 Österreich auch geschützt. Auf der anderen Seite kann ich auch nicht nachvollziehen, dass Verfassungen ohne Gottesbezug vor Totalitarismus schützen. Das hätte die DDR-Verfassung geschützt. Ich glaube, vor Totalitarismus schützt ein Leben von Werten durch die Menschen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich trete immer gern in einen fachlichen Dialog mit dem furchtlosen Abgeordneten Dr. Kai Dolgner ein.
Vielleicht vorab noch ein Wort zu dem, was Wolfgang Kubicki gesagt hat. Das Problem der Gleichbehandlung dänischer Minderheitsschulen und der Ersatzschulen haben wir natürlich im Verfassungsausschuss geprüft. Wir haben das sogar vom Wissenschaftlichen Dienst prüfen lassen. Dieser hat festgestellt, dass es sich rechtfertigen lässt, die eine Sache in die Verfassung aufzunehmen, und die andere Sache nicht in die Verfassung aufzunehmen.
Jetzt zur Frage der Volksabstimmung. Ich finde es hochinteressant, Herr Kollege Kai Dolgner, dass Sie uns jetzt vorschlagen, wir sollten eine Volksabstimmung darüber vornehmen lassen, ob wir eine Volksabstimmung vornehmen lassen wollen. Ich glaube, so habe ich das richtig verstanden. Das finde ich hochspannend, aber nicht sinnvoll.
Herr Abgeordneter Dr. Breyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise -bemerkung des Abgeordneten Dr. Dolgner?
Herr Kollege Dr. Breyer, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie der Auffassung, dass Verfassungsänderungen zukünftig nur durch das Volk legitimiert werden können. Das entspricht Ihrem Gesetzentwurf. Sie haben jetzt schon die Möglichkeit, Ihren Gesetzentwurf völlig frei am Parlament vorbei durch eine Volksabstimmung legitimieren zu lassen. Nach Artikel 42 unserer Verfassung ist das bereits jetzt möglich. Dabei sind wir übrigens sogar viel weiter als das Grundgesetz. Darauf habe ich Sie aufmerksam gemacht. In der Konsequenz bedeutet das nicht, eine Abstimmung darüber zu machen, ob man eine Abstimmung will. Vielmehr können Sie gleich über Ihren Gesetzentwurf abstimmen lassen, und zwar über das normale Verfahren, über eine Volksinitiative, über ein Volksbegehren, über einen Volksentscheid. Das ist in der Verfassung bereits enthalten.
Ich habe mich lediglich dagegen ausgesprochen, dass Sie einführen wollen, dass wir die Verfassung nicht mehr ohne eine Volksabstimmung ändern können. Das ist nicht nur ein semantischer, sondern ein sehr realer Unterschied, und das unterscheidet uns beide.
Lieber Kai Dolgner, erstens will ich, dass wir alle beschließen, dass wir Verfassungsänderungen nur noch mit Zustimmung des Volkes machen. Damit meine ich dasselbe Wir.
Zweitens können wir die Verfassungsreform gern so vollziehen, dass wir Unterschriften dafür sammeln, statt als Parlament zu entscheiden. Das können wir natürlich gern machen.
Drittens verzeihe ich Ihnen Ihre Bemerkung, weil Sie nicht im Sonderausschuss Verfassungsreform dabei waren. Wir haben dort erörtert, wie es möglich sein könnte, dem Volk die eigentliche Verfassungsänderung in einem zweistufigen Verfahren zur Entscheidung vorzulegen. Das wäre also möglich.
Wir schlagen das vor und halten das für richtig. Ich würde mich freuen, wenn auch andere dem zustimmen würden.
Die Tatsache, dass in der hessischen Landesverfassung noch von der Todesstrafe die Rede ist, liegt daran, dass der Landtag noch keine Streichung der Todesstrafe beschlossen hat. Ich bedauere das ausdrücklich. Ich bin mir sicher und überzeugt, dass eine große Mehrheit - wie es sich auch in Meinungsumfragen zeigt - gegen die Todesstrafe ist, weil diese unmenschlich ist und wir sie auch nicht brauchen.
Gegen die Versteinerungsthese, die Sie vorhin vorgebracht haben, spricht im Übrigen ganz zentral die Bayrische Landesverfassung. Auch in Bayern bedürfen Verfassungsänderungen einer Bestätigung durch ein Volksreferendum. Schauen Sie sich einmal die Bayrische Verfassung, die Häufigkeit ihrer Änderungen und die Länge an. Dann können Sie feststellen, dass das keinesfalls zu einer Versteinerung geführt hat.
Herr Abgeordneter Dr. Breyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise -bemerkung des Abgeordneten Kubicki?