Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche ausschließlich für mich selbst zu diesen außerfraktionellen Antragsvarianten. Meine Wurzeln liegen auf dem Kieler Ostufer. Dort leben Juden, Schiiten, Sunniten, Christen, Hindus, Buddhisten, Atheisten und andere Teilgruppen unterschiedlichster Weltanschauungskreise friedlich und freundlich miteinander.
In allen Kulturkreisen sind Formulierungen immer wieder zu hören, die kulturübergreifend - gerade auf dem Ostufer - immer wieder mit „Gott“ umschrieben werden. „Gott sei Dank“ - das höre ich oft, manchmal sogar am Tag der offenen Moschee oder sogar von Hindus, obwohl im Hinduismus der Gottesbegriff differenzierter als bei uns daherkommt. Aber auch da ist er eben manchmal multifunktionell.
Ich habe auf dem zweiten Bildungsweg als Extrawache bei der 1. Medizinischen Uniklinik am Krankenbett Sterbender gesessen. Da habe ich viel gelernt. Ich habe Menschen erzählen hören von ihren Erlebnissen mit dem Prozess des Sterbens. Ich habe vom psychischen Horror bis hin zum tieferem inneren Frieden gehört. Mich haben diese Schilderungen beeindruckt und zugleich demütig zurückgelas
Die Auseinandersetzung mit einer weiterreichenden Größenordnung als der von uns Menschen gemachten moralischen Wertidee wird besonders im Angesicht von Notlagen oder dem Gefühl von Ohnmacht in dieser Tiefe immer wieder deutlich. Gott als Inbegriff einer überparteilichen und überweltlichen Dimension ist nicht immer nur Privatsache.
Der Gottesbezug im Grundgesetz wird von den Verfassungshütern eben nicht als religiöse Bezugnahme verstanden, sondern als Absage an ein totalitäres Staatssystem, in dem auch das Staatsvolk an überstaatliche Grundlagen gebunden ist. Das sagen auch Verfassungsrechtler.
Eine völlige Bindungslosigkeit wurde im Akt der Verfassungsgebung daher in dieser Form begrenzt. Gott ist heute eben nicht mehr als christliches, sondern als offenes Symbol zu verstehen. Dieses Symbol kann dann mit den verschiedensten Wertegrundhaltungen gefüllt werden.
Die transzendentale Dimension fördert gerade diese integrierende Funktion der Verfassung, besonders wenn sie die Ausschließlichkeit ablehnt. Das wollen wir auch. Die Aussagebegrenzung „auch vor Gott“ ist demnach nur eine Hinzufügung einer weiteren, dem Staat entzogenen letzten und verbindlichen Rechenschaftsinstanz.
Mit unserem Antrag folgen wir dem Geist der Einigung und der Vielfalt der Wertegrundlagen in unserem Gemeinwesen, die vor allem die philosophischen und humanistischen Grundlagen umfassen und damit deutlich über das religiöse Erbe hinausgehen.
Welche Dimension dies in der politischen Werthaltung erreichen kann, zeigt die Überwindung der deutschen Teilung mit ihrer überkonfessionellen und überparteilichen Sinngebung. Beginnend mit den Montagsgebeten in Dresden, Leipzig und schließlich auch in Berlin, nahm eine gewaltfreie Bewegung ihren tragfähigen und nachhaltigen Anfang. Die wenigsten dieser Menschen in der Nicolaikirche waren konfirmiert, bekennende Christen oder sonst irgendwie religiös - wie sollten sie auch in der DDR? Sie waren jedenfalls weniger religiös als wir hier im Westen. Diese besondere überweltliche Dimension war es aber vor allem, die ein menschengemachtes System überwinden half.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe nahtlos an die Begründungen der Kollegen Dudda und Heinemann an. Ich möchte auch meine Beweggründe erläutern.
Der Kompromissvorschlag, den wir vorgelegt haben, hat zum Ziel, dass der Gottesbegriff, den wir nennen, tatsächlich inklusiv ist. Er möchte an unsere Wertmaßstäbe und Traditionen anknüpfen, und er möchte eine Haltung deutlich machen. Es geht bei dem Vorschlag, den wir Ihnen präsentieren, ausdrücklich nicht darum: Kirche oder nicht Kirche, christlich oder nicht christlich, glauben oder nicht glauben. Es geht lediglich darum, in dem einen Teil die Begrenztheit unserer Vernunft mit zu bedenken. Der Mensch ist allein durch seine Urteilskraft nicht vor Irrtum geschützt.
Weiterhin geht es um die Zusammenhänge der europäischen Dimension. Sagen Sie nicht auch wie ich, dass es diese große kulturelle Errungenschaft, die wir in Europa haben, verdient, dass wir uns mit dem humanistischen, religiösen, kulturellen und philosophischen Erbe tatsächlich intensiver befassen und darauf Bezug nehmen? Es geht doch gerade um eine gemeinsame Kulturidentität. Was ist denn, wenn wir diese Werte weglassen? Was ist, wenn wir diese Leerstelle zulassen? Was ist, wenn wir für kulturellen, politischen, aber auch religiösen Missbrauch anfällig werden?
Ich finde: Zukunft braucht Herkunft, aber Identität braucht Geschichte. Dabei geht es nicht nur um die klassischen griechischen Philosophien. Es geht auch um das christlich-jüdische Wertefundament. Es geht um den Islam. Ich finde, Europa ist um eine Religion reicher geworden. Die Muslime, die bei uns leben, haben auf diesem Kontinent Fuß gefasst; sie dürfen nicht ausgeklammert werden. In dem Angebot, das wir heute vorlegen, ist es gerade die Klammer, die wir anbieten, auch in den schwierigen Zeiten, die wir heute erleben mit ISIS und mit Missbräuchlichkeiten des Gottesbegriffs, ein Angebot zu machen.
Ich möchte an die Weltoffenheit Schleswig-Holsteins erinnern. Ich erinnere an große Theologen wie Johannes Bugenhagen, dem wir unsere Kommunalverfassung, unsere Universitäten zu verdanken haben. Ich erinnere an den großen dänischen Philosophen Sören Kierkegaard. Er hat gerade mit dem Thema „Freiheit gründet nicht in Gott, Gott begründet Freiheit“ dazu beigetragen. Es gibt kein Entweder-oder im Gottesbegriff, sondern es gibt im politisch-ethischen Wirken Maßstäbe für Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. Diese großen Denker waren Theologen und Aufklärer, die dazu beigetragen haben, dass die Reformation und der Protestantismus im Norden so erfolgreich geworden sind.
Die großen Zukunftsfragen - das Klima, die Menschenwürde, der Frieden, die Bewahrung der Schöpfung - liegen genau in diesem Geheimnis begründet. Ich glaube, dass wir bei der Frage der Verfassung diese Lösungsmöglichkeiten, diese Klammer nicht weglassen sollten. Ich werbe also für diesen Kompromiss. Ich werbe dafür, noch einmal in sich zu gehen. Für viele ist es vielleicht eine Entscheidung des Kopfes, für mich ist es auch eine Entscheidung des Herzens. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich den anderen Vorrednern nur anschließen: Herrn Dudda, Herrn Tietze und Bernd Heinemann und auch Daniel Günther. Wir haben gemeinsam diesen Änderungsantrag eingebracht. Ich muss sagen, ich werde nur dieser Drucksache, dem Gottesbezug, zustimmen. Deshalb möchte ich einmal erklären, wieso, weshalb, warum ich dem CDU-Vorschlag nicht zustimmen werde.
Der Gottesbezug ist eine Gewissensfrage, und unsere Formulierung - wie es gerade schon genannt wurde - fächert breit und zeigt uns, dass das Christentum die Ausgangslage für unsere Kulturen ist. Deshalb ist es mir wichtig, dass diese Dinge des religiösen, philosophischen und humanistischen Erbes mit hineinkommen. Diese breite Formulierung fächert breit, ist eine breite Klammer, die wirklich dafür sorgt, dass sich möglichst andere Menschen aus anderen Ländern und Kulturkreisen bei uns besser integrieren können.
Ich habe keine Angst vor dem religiösen Bekenntnis. Deshalb stimme ich trotzdem nur unserem Vorschlag zu, denn der fächert am breitesten. Ich hoffe wirklich, dass dieser Vorschlag auch eine breite Mehrheit findet. Vielleicht findet er tatsächlich eine Zweidrittelmehrheit. Es ist eine Gewissensfrage, die jeder mit sich selbst ausmachen muss und soll. Das ist meine Meinung, meine Haltung, und es ist wichtig für mich und für meine kulturellen Wurzeln. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ausnahmsweise nicht zum Gottesbezug reden und mich noch einmal kurz den weltlichen Dingen widmen, nämlich der Ersatzschulfinanzierung.
Denn ich habe noch ein kleines Problem mit dem FDP-Antrag, das ich noch einmal kurz begründen möchte, weil es gerade in der Erklärung von Herrn Breyer ein bisschen zu kurz gekommen ist. Aber wir haben dafür ja noch Dreiminutenbeiträge.
Wir sind eigentlich auch für die Finanzierung der Ersatzschulen zu 100 %. Aber wir glauben, dass es sich die FDP mit dem Antrag, es in die Verfassung hineinzuschreiben, ein bisschen sehr einfach macht. Dazu muss auch die Finanzierung stehen. Wir können leider nicht alles, was wir wollen, in die Verfassung hineinschreiben.
Wir haben damals im Verfassungsausschuss schon den Schritt des SSW, die Finanzierung der dänischen Ersatzschulen in der Verfassung festzuschreiben, kritisch begleitet,
weil wir glauben, dass alle Schulen die 100 % bekommen müssen. Die Verfassung kann nicht Mittel zum Zweck sein, die Finanzierung zu umgehen. Sonst würden sich andere Schulformen auch gern in die Verfassung hineinschreiben lassen, und am Ende bleibt dann nur ein Trümmerstück von der Verfassung übrig.
Ausschlaggebend dafür, dass wir den Kompromiss aus dem Verfassungsausschuss jetzt mittragen, ist für uns tatsächlich, dass die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit sind und es dafür keine Ersatzschulen gibt, bei denen man die Wahl hat. Wir machen es uns wirklich nicht einfach, aber wir werden uns in Zukunft auf parlamentarischem Wege dafür einsetzen, dass die Finanzierung für die Ersatzschulen auch ohne die Verfassung kommt. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst eine Anmerkung zum Abstimmungsverhalten. Ich kann dem interfraktionellen Antrag Drucksache 18/2115 nachher in der Schlussabstimmung nur dann zustimmen, wenn vorher dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Gleichstellung der deutschen Schulen in freier Trägerschaft zugestimmt worden ist.
Ich halte eine Gleichbehandlung auch deshalb für unabdingbar, weil durch die Gesetzgebung der jetzigen Regierungskoalition die Diskrepanz in der Förderung dieser beiden unterschiedlichen Gruppen nicht staatlicher Schulen wesentlich größer geworden ist. Sie liegt mittlerweile, wenn man die Zuschusssätze für die deutschen Schulen in freier Trägerschaft betrachtet, rund gerechnet nur noch bei zwei Dritteln dessen, was pro Schüler in der Förderung für die dänischen Schulen gezahlt wird.
Aus diesem Grund werde ich die Gleichbehandlung dieser beiden Gruppen nicht staatlicher Schulen in der Schlussabstimmung für mich zum Kriterium machen. Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich meine Fraktionskollegen Anita Klahn und Christopher Vogt in der Abstimmung entsprechend auch so verhalten werden.
Zweite Anmerkung zum Thema Gottesbezug. Es ist für mich eine zentrale und vorrangige Forderung, dass die Neutralität des Staates in religiösen und
weltanschaulichen Fragen gesichert werden muss. Die Vielfalt der unterschiedlichen religiösen Anschauungen der Bürgerinnen und Bürger ist in den zurückliegenden Jahrzehnten eindeutig gewachsen. Gewachsen ist in diesen zurückliegenden Jahrzehnten auch der Anteil der Menschen, die in unserem Land keine konfessionelle Bindung mehr haben, was nicht bedeutet, dass sie keine religiösen Vorstellungen haben. Aber in diesem Teil unserer Bevölkerung ist mit Sicherheit die konfessionelle Bindung, die in der Vergangenheit, vor mehreren Jahrzehnten, der Regelfall gewesen ist, heute nicht mehr vorhanden.
Ich meine deshalb, dass man bei Überlegungen, in eine Verfassung eine religiöse Formel aufzunehmen, dies berücksichtigen muss und eben heute bei der Verabschiedung einer Verfassung ein Gottesbezug nicht mehr aufgenommen werden sollte. Deshalb sind für mich die Anträge, die dies gleichwohl beabsichtigen, nicht zustimmungsfähig.